Since 1999, the Geologic Survey of Baden-Württemberg publishes a statewide geological map series 1 : 50 000 "Karte der mineralischen Rohstoffe 1 : 50 000 (KMR 50)". On it, the distribution of near-surface mineral raw material prospects and occurrences (mainly) and deposits (subordinate) is shown. This continuously completed and updated map currently covers around 60% of the federal state. It is the base for the regional associations in the task of mineral planning. The prospects and occurrences are classified according to different raw material groups (e.g. raw material for crushed stone (limestone, igneous rocks, metamorphic rocks, sand and gravel), raw materials for cement, dimension stone, high purity limestone, gypsum ...). Their spatial delineation is based on various group-specific criteria such as minimum workable thickness, minimum resources, ratio overburden/workable thickness, and so on. It is assumed that they contain deposits as a whole or in parts. In the vast majority of cases, the data is not sufficient for the immediate planning of mining projects, but it does facilitate the selection of exploration areas. The name of each area (e.g. L 6926-3) consists of three parts. L = roman rnumeral fo 50, 6926 = sheet number of the topographic map 1 : 50 000, 3 = number of the area/mineral occurrence shown on this sheet. Co-occurring land-use conflicts, e.g. water protection areas and nature conservation areas, forestry and agriculture, are not taken into account in the processing of KMR 50. Their assessment is the task of land use planning, the licensing authorities and the companies interested in mining. The data is stored in the statewide raw material area database "olan-db" of the LGRB.
Since 1999, the Geologic Survey of Baden-Württemberg publishes a statewide geological map series 1 : 50 000 "Karte der mineralischen Rohstoffe 1 : 50 000 (KMR 50)". On it, the distribution of near-surface mineral raw material prospects and occurrences (mainly) and deposits (subordinate) is shown. This continuously completed and updated map currently covers around 60% of the federal state. It is the base for the regional associations in the task of mineral planning. The prospects and occurrences are classified according to different raw material groups (e.g. raw material for crushed stone (limestone, igneous rocks, metamorphic rocks, sand and gravel), raw materials for cement, dimension stone, high purity limestone, gypsum ...). Their spatial delineation is based on various group-specific criteria such as minimum workable thickness, minimum resources, ratio overburden/workable thickness, and so on. It is assumed that they contain deposits as a whole or in parts. In the vast majority of cases, the data is not sufficient for the immediate planning of mining projects, but it does facilitate the selection of exploration areas. The name of each area (e.g. L 6926-3) consists of three parts. L = roman rnumeral fo 50, 6926 = sheet number of the topographic map 1 : 50 000, 3 = number of the area/mineral occurrence shown on this sheet. Co-occurring land-use conflicts, e.g. water protection areas and nature conservation areas, forestry and agriculture, are not taken into account in the processing of KMR 50. Their assessment is the task of land use planning, the licensing authorities and the companies interested in mining. The data is stored in the statewide raw material area database "olan-db" of the LGRB.
Lärmschutz neben „Meere“ und „Nachhaltig Bauen und Wohnen“ dritter Arbeitsschwerpunkt des UBA in 2013 Das Umweltbundesamt (UBA) rät dringend zu mehr Engagement beim Lärmschutz: „Lärm ist eine Belastung, die zwar nur lokal wirkt, aber nahezu flächendeckend in Deutschland auftritt. Jeder zweite Mensch in Deutschland fühlt sich durch Lärm gestört und belästigt. Und dieser Lärm nervt nicht nur, er kann auch krank machen“, sagte Behörden-Präsident Jochen Flasbarth bei der Vorstellung der UBA-„Schwerpunkte 2013“ in Berlin. Er verwies auf Studien seines Hauses, wonach bereits niedrige Dauerschallpegel von 40 dB(A) in der Nacht das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten und psychische Erkrankungen signifikant steigen lassen. Hauptlärmquelle ist seit langem der Straßenverkehr; rund 54 Prozent der Deutschen fühlen sich nach einer repräsentativen UBA-Umfrage in ihrem Wohnumfeld durch Autos, LKW und Co. belästigt oder gestört. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen in Westeuropa jährlich 61.000 „gesunde“ Lebensjahre durch verkehrslärmbedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen verloren. Vom Schienenverkehr fühlt sich bundesweit laut UBA -Umfrage jeder dritte Einwohner beeinträchtigt. Die Schiene steht damit auf Platz zwei der verkehrsbedingten Lärmquellen. Sorgen machen vor allem die großen Güterverkehrskorridore, auf denen vor allem nachts gefahren wird: „Unnötiger Lärm durch Güterzüge darf nicht weiter die Achillesferse der im Vergleich zum LKW sonst sehr umweltfreundlichen Schiene sein. Im Mittelrheintal und anderen stark befahrenen Strecken treten auf einzelnen Abschnitten Lärmpegel auf, die weit über dem liegen, was aus Gründen des Gesundheitsschutzes verträglich ist“, sagte Flasbarth. Das Geräusch der Züge auf der Schiene lässt sich aber einfach minimieren: Dazu müssen die Gleise möglichst glatt gehalten werden, etwa durch regelmäßiges Schleifen. Die wichtigste - und kosteneffizienteste - Methode setzt bei den Güterwagen selbst an, genauer an deren Bremsen: „Gerade bei alten Güterwagen im Bestand lohnt es sich, die klassischen Grauguss-Bremsklötze gegen moderne Alternativen aus Kunststoff zu tauschen. Das verhindert, dass die Räder sich aufrauen und die Gleise beschädigen. Die Züge rollen dadurch deutlich leiser. Um die Umrüstung der Altbestände zu beschleunigen, bieten sich nach Lärm gestaffelte Trassenpreise an“, so Flasbarth. Weiterer Schwerpunkt für das UBA in 2013: Die Meere. Für den Menschen weitestgehend unbewohnbar, bedecken sie über 70 Prozent der Erdoberfläche. Aber selbst in bislang unberührten Zonen auf der hohen See finden immer mehr wirtschaftliche Aktivitäten statt: Fischerei, Schiffsverkehr und neuerdings auch die Suche nach Rohstoffen. Allein in Europa bietet die „Blaue Wirtschaft“ rund 5,4 Millionen Menschen Arbeitsplätze und erzielt eine Brutto-Wertschöpfung von 600 Milliarden Euro. Die ökologischen Schäden durch eine überzogene Nutzung der Meere wirken sich somit auch negativ auf die Wirtschaft aus. Der gravierendste menschliche Eingriff in die Meere ist die Überfischung. Sie ist Folge einer über viele Jahre nicht nachhaltigen Fischerei-Politik mit zu hohen Fangmengen und umweltschädlichen Fangmethoden. Im Mittelmeer gelten laut EU-Kommission 80 Prozent der Bestände überfischt. Das UBA begrüßt daher Planungen der EU-Kommission, wonach zwischen 2014 und 2020 ein Rückwurfverbot für die nicht beabsichtigen Beifänge eingeführt werden soll. Das Europaparlament hatte im Februar 2013 einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission unterstützt. Diese Nacht stimmten auch die EU-Fischerei-Minister dem Vorschlag zu, möchten aber Beifänge in Höhe von sieben Prozent weiter erlauben. Das Verbot soll nach und nach bis 2019 in Kraft treten. Das EU-Parlament muss dem Kompromissvorschlag noch zustimmen. Für die deutsche Nord- und Ostsee ist die Eutrophierung (Überdüngung) mit Nährstoffen das größte Problem. Die Stickstoffverbindungen kommen zu rund drei Viertel über die Flüsse ins Meer. Quelle ist vor allem die Landwirtschaft. Auch für den Menschen ist die Überdüngung gerade im Sommer spürbar: Bestimmte toxische Algenblüten, ausgelöst durch Nährstoffüberschuss im Meer und oft erkennbar an Schaumkronen. Mit Meeresfrüchten aufgenommen, führen diese Gifte im schlimmsten Fall zu Erbrechen und Durchfall. Bei am Meeresboden lebenden Tieren wie Krebsen, Muscheln oder Schnecken bewirken abgestorbene Algen akuten Sauerstoffmangel und ziehen ganze Populationen in Mitleidenschaft. „Die wichtigste Quelle des Stickstoffs in Nord- und Ostsee ist die Landwirtschaft. Die EU kann hier über die gemeinsame Agrarpolitik GAP mehr Anreize setzen - etwa über Vorgaben zum guten Zustand der Böden, damit Abschwemmungen von Nährstoffen durch Erosion vermieden werden. Gegen die unerwünschte Düngung von Meer und Ozean helfen auch breitere Pufferstreifen an Flüssen und Seen, auf denen bestenfalls nur eine extensive Nutzung stattfinden sollte; am besten als Grünland“, sagte Flasbarth. Dritter UBA-Schwerpunkt ist „Nachhaltig Bauen und Wohnen“. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Umweltfreundlich Bauen und Wohnen ist mehr als nur Klimaschutz . Neben guter Wärmedämmung und dem Einsatz erneuerbarer Energien gehört dazu auch ein möglichst sparsamer Einsatz von ressourceneffizient hergestellten und verwendeten Baumaterialien.“ Der Baustoffsektor gehört in Deutschland zu den rohstoffintensivsten Sektoren. Im gesamten Hoch- und Tiefbaubestand lagern rund 60 Milliarden Tonnen mineralischer Baustoffe. Jedes Jahr kommen weit über 500 Millionen Tonnen dazu. Allein 25 Millionen Tonnen Zement fließen pro Jahr in den Bausektor, außerdem sechs Millionen Tonnen Stahl und eine halbe Million Tonnen Kupfer. Das UBA empfiehlt, den Rohstoffgehalt von Baustoffen und deren Recycling-Tauglichkeit zu kennzeichnen und bevorzugt Baustoffe aus Sekundärrohstoffen einzusetzen.
This report analyses a range of options for designing the EU Innovation Fund (IF), a financing instrument created under the EU Emissions Trading System (ETS) to support technological breakthrough for low-carbon innovations in the power sector and industry. The report combines a look at lessons learned from the IF’s predecessor mechanism “NER 300” with insights from the respective emission reduction technology options in three key industry sectors (steel, cement, pulp & paper) based on a literature review and interviews: on this basis, the paper concludes with recommendations for the IF’s design. Veröffentlicht in Climate Change | 06/2018.
Based on a methodological approach developed by Branger und Quirion (2015), the authors analyse the drivers governing the development of CO2 emissions from cement production from 2005 to 2018 for the EU28 as a whole and selected EU countries using the logarithmic mean Divisia index (LMDI) decomposition method. At the EU28 level, CO2 emissions declined from 150 MtCO2 in 2005 to 120 MtCO2 in 2018. We find that effects on cement clinker demand govern the development of CO2 emissions in the EU cement sector. Spain and Italy, among the EU countries most severely affected by the economic crisis of 2008/09 and the European debt crisis in 2011/12, are the major contributors to reductions in CO2 emissions. The main drivers behind the observed decline are construction activity and further activity effects. While the first one is arguably not directly affected by CO2 pricing, the latter needs to be understood in more detail to allow for clear conclusions. Veröffentlicht in Climate Change | 02/2022.
Standardised Baselines (SBs) shall improve the opportunities for least developed countries and other underrepresented regions to participate in the Clean Development Mechanism (CDM). SBs allow for shifting the effort of developing baseline scenarios and additionality testing from the individual project to the sectoral level. This research project followed two separate approaches in order to gather experiences with the development of SBs and to contribute to the advancement of the SB regulatory framework. Under the first approach, an SB for rural electrification in Ethiopia was developed in cooperation with the Ethiopian Designated National Authority, which submitted the SB to the UNFCCC Secretariat. In the second part of the project, a scoping study assesses how SBs can be developed to cover complex integrated production processes. The Indonesian cement sector was chosen as case for this study. Veröffentlicht in Climate Change | 10/2015.
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ruft Verpflichtete zur Registrierung und Berichtsabgabe auf EU-weit werden derzeit die Voraussetzungen für das neue CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) geschaffen. CBAM sorgt dafür, dass die CO₂-Emissionen bestimmter energieintensiver Import-Produkte einen Preis bekommen. Damit wird für faire internationale Wettbewerbsbedingungen für heimische, energieintensive EU-Produkte gesorgt. Der Grenzausgleich richtet sich in der jetzigen ersten Phase an Importeure, die Strom, Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel und Wasserstoff in die EU einführen und hier auf dem Binnenmarkt verkaufen wollen. Die Herstellung dieser Produkte ist besonders CO₂-intensiv. Das Risiko, CO₂-Emissionen (bei Produktion innerhalb der EU) ins Ausland zu verlagern – das so genanntes Carbon Leakage – ist hierbei besonders groß. Teilnahmepflichtig sind viele Industrie- und Handelsunternehmen, aber auch Einzelunternehmen oder Privatpersonen. Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt ( UBA ): „Es ist wichtig, dass sich alle Verpflichteten im CBAM -Übergangsregister registrieren und ihre Pflicht zur Berichtsabgabe ernst nehmen. Nur so lässt sich von den Vorteilen des CO 2 -Grenzausgleichs profitieren und sich ein fairer Wettbewerb für Produkte gewährleisten, die dem Europäischen Emissionshandel unterliegen. Je kleiner der CO 2 -Rucksack eines Produkts ist, desto günstiger ist die Einfuhr in die EU.“ Ziel des CO 2 -Grenzausgleichssystems ist es, die Bedingungen für die Produktion inner- und außerhalb der EU anzugleichen und so einen fairen Wettbewerb für Produkte zu gewährleisten, die dem EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) unterliegen. Aktuell besteht nur eine quartalsweise Pflicht, über die Einfuhr von bestimmten emissionsintensiven Waren in die EU zu berichten. Ab 2026 müssen in einem weiteren Schritt dafür auch Emissionszertifikate erworben und abgegeben werden. Je weniger Emissionen mit der Herstellung der importierten CBAM-Produkte verbunden sind, desto weniger Emissionszertifikate müssen abgegeben werden. In Deutschland vollzieht die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) das CBAM. Das CO 2 -Grenzausgleichssytem beginnt mit einem Übergangszeitraum (Oktober 2023 bis Ende 2025) ohne finanzielle Verpflichtungen und mit vereinfachten Berichtspflichten für die Betroffenen. Es dient dazu, alle Beteiligten an das System heranzuführen, Erfahrungen und Daten zu sammeln und die endgültige Ausgestaltung ab 2026 zu optimieren. Ab dem Beginn der Regelphase im Jahr 2026 besteht nur noch eine jährliche Berichtspflicht. Allerdings müssen Importeure dann CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben, die den Emissionen der importierten Waren entsprechen. Der CBAM-Preis wird dann auf den durchschnittlichen Auktionspreisen im Europäischen Emissionshandel basieren. Die Verpflichtung zur Abgabe von CBAM-Zertifikaten wird schrittweise in dem Maße ansteigen, in dem die kostenlose Zuteilung an die EU-Hersteller der betreffenden Waren verringert wird. Bis 2034 wird die kostenlose Zuteilung für diese Produkte vollständig eingestellt, und die CBAM-Verpflichtung gilt für 100 Prozent der Emissionen. Dabei werden in den Herkunftsländern gezahlte CO 2 -Preise unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt und bei der Abgabepflicht für CBAM-Zertifikate berücksichtigt. Seit Oktober 2023 müssen Importeure für jedes Quartal, in dem sie CBAM-pflichtige Produkte in die EU eingeführt haben, einen CBAM-Bericht bei der Europäischen Kommission einreichen – spätestens einen Monat nach Ende des Quartals. Ausgenommen sind Importe, deren Warenwert vernachlässigbar ist, d. h. 150 Euro Zollwert pro Sendung nicht überschreitet. Für den ersten Bericht, der am 31.01.2024 fällig war, gibt es die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Zur CBAM-Berichterstattung stellt die Kommission das so genannte CBAM-Übergangsregister als Software zur Verfügung. Der CBAM-Bericht enthält Angaben zur Menge der Waren und den Produzenten sowie die direkten und indirekten Emissionen und den im Ursprungsland entrichteten CO 2 -Preis. Zur Bedienung der Software bietet die Kommission im Internet Informationen und Hilfestellungen an, die die Berichtspflicht erleichtern, darunter z. B. eine Liste von Standardwerten, die zur Vereinfachung bis 31.07.2024 verwendet werden dürfen. Mit welchen Waren sie berichtspflichtig sind, können und müssen die Importeure selbst überprüfen. Beim Import in die Europäische Union muss der Einführer den Code nach der kombinierten Nomenklatur (KN-Code) der importierten Ware mit der Liste unter Anhang I der CBAM-Verordnung abgleichen. In ihrem Leitliniendokument zur CBAM-Umsetzung für Importeure bietet die Europäische Kommission eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie die betroffenen Waren identifiziert werden können. Die Europäische Kommission entwickelt und betreibt das CBAM-Übergangsregister, in dem die teilnahmepflichtigen Unternehmen ihre CBAM-Berichte abgeben müssen. Sie stellt auch Informations- und Schulungsmaterial für Importeure und Produzenten in Drittländern zur Verfügung. Sie identifiziert die Importeure, die teilnahmepflichtig sind, aber keinen CBAM-Bericht abgegeben haben, sowie fehlerhafte Berichte. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist seit Dezember 2023 als zuständige Behörde für CBAM in Deutschland benannt. Sie informiert die teilnehmenden Unternehmen auf ihrer Internetseite und per Newsletter über ihre Rechte und Pflichten. Sie verfolgt die von der Kommission gemeldeten fehlenden Importeure und kann bei fehlerhaften Berichten Berichtigungsverfahren einleiten. Falls erforderlich leitet sie Sanktionsverfahren ein. Über das Zoll-Portal der Generalzolldirektion erfolgt die Registrierung der berichtspflichtigen CBAM-Anmelder, um Zugang zum CBAM-Übergangsregister zu erhalten. CBAM ist Teil des europäischen „Fit for 55“-Pakets und ergänzt den zunehmend ambitionierter ausgestalteten EU-Emissionshandel (EU-ETS 1). Das Grenzausgleichssystem vereint den Schutz vor Verlagerung von CO 2 -Emissionen ins Ausland („Carbon Leakage“) mit einer effektiven CO 2 -Bepreisung.
Die vollständige Dekarbonisierung der deutschen Industrie ist eine Mammutaufgabe, die grundlegende Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft hat und nur unter Einbindung aller Stakeholder erfolgreich werden kann. Das Projekt "DekarbInd" hat in verschiedenen Workshops mit diesen Stakeholdern gemeinsam Lösungen erarbeitet. Teilbericht 3: Als Ergebnis dieses Teilvorhabens liegen Eckpunkte einer Gesamt-Roadmap für die Dekarbonisierung der deutschen Zement- und Betonindustrie vor, die alle technologischen Hebel und Treiber, Hemmnisse und Handlungsfelder im Überblick darstellen. Ergänzt werden diese durch drei Detail-Roadmaps für die vertieft betrachteten Teilbereiche „Thermische Energie“, „Neue Zemente und Betonbautechniken“ sowie „Carbon-Capture and Usage/Storage (CCUS)“. Veröffentlicht in Climate Change | 07/2024.
Im Rahmen des Projektes wird herausgearbeitet, welchen Beitrag eine material- und energieintensive Industrie wie die Zementindustrie zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz leisten kann, welche Hemmnisse es gibt und wie man diese ausräumen könnte. Anhand verschiedener Szenarien wird gezeigt, dass mit den aktuell eingesetzten Technologien die Potenziale zur Minderung von CO2 -Emissionen innerhalb der Zementindustrie selbst begrenzt sind. Der effizienten Nutzung von Zementklinker kommt bei den brancheninternen Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Für die sinnvolle und zeitgerechte Umsetzung notwendiger Break-Through-Technologien in der Zementindustrie ist der Dialog zwischen Industrie, Politik und Gesellschaft unabdingbar. Zudem ist insbesondere die Unterstützung der gezielten Nachfrage nach CO2-armen und ressourceneffizienten Zementen und Bauprodukten entscheidend. Veröffentlicht in Texte | 48/2020.
In diesem Bericht werden Vorschläge für Verbrauchsteuern entwickelt, die das Ziel haben, den Konsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Die folgenden Instrumente werden vorgeschlagen und auf ihre Wirkungen hin analysiert: eine Verbrauchsteuer auf Zement, gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer, eine Steuer auf Einkaufstragetaschen, die Bepreisung von Flugfracht, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung und ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Veröffentlicht in Texte | 100/2022.
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