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ZEMA - Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen

Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.

Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen

Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2022 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen. Meldepflichtige Ereignisse betrifft etwa 1 Prozent aller Betriebsbereiche Im Jahr 2022 wurden der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle (ZEMA ) insgesamt 34 meldepflichtige Ereignisse in 3.914 Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, gemeldet (Stand 30.07.2024, siehe Abb. “Verteilung der Störfallereignisse 2022“ und Abb. „Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse“). Davon waren 16 Störfälle und 18 sonstige meldepflichtige Ereignisse. Es wurden demnach aus 1 % aller Betriebsbereiche derartige Ereignisse gemeldet. Die Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse für das Jahr 2022 liegt bei 34 Ereignissen in ca. 3.900 Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen (Stand 11.05.2023). Fünfzehn dieser Ereignisse traten im Jahr 2022 bei der Herstellung von Chemikalien und der Raffination von Erdöl auf, zehn Ereignisse im Bereich der Verwertung und Beseitigung von Abfällen, vier im Bereich Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung, zwei im Bereich Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen, ein im Bereich Holz, Zellstoff und zwei im Bereich Sonstiges (siehe Abb. „Verteilung der Störfallereignisse 2022“). Bei den 34 Ereignissen gab es keine Todesfälle. 49 Personen wurden bei den Ereignissen verletzt. Bei 23 dieser Ereignisse traten innerhalb der Betriebsbereiche Sachschäden von insgesamt ca. 24.777.850 Euro und außerhalb von ca. 500.000 Euro auf. Umweltschäden wurden bei 23 Ereignissen innerhalb und einem außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Hierbei kam es u. a. zu einem Entweichen von Biogas in die ⁠ Atmosphäre ⁠. Die Kosten lagen insgesamt bei ca. 170.000 Euro. Zudem sind bei knapp der Hälfte der Ereignisse Brandgase durch Brände freigesetzt worden und bei drei Viertel der Ereignisse Emissionen durch Stofffreisetzungen aufgetreten. Fehlerquellen Mensch und Technik Im Jahr 2022 waren Fehler von Menschen und Systemfehler die dominierenden Ursachen für Störfälle und sonstige meldepflichtige Ereignisse. Hier sind u. a. Bedienfehler sowie Auslegungen mehrfach aufgetreten. Der Bereich Biogasanlagen war bei 6 Ereignissen betroffen. In 2 Fällen liegt noch keine abschließende Bewertung der Ereignisse vor (Stand Juli 2024). Störfallrisiken in Betriebsbereichen Das Risiko eines Störfalls besteht immer dann, wenn gefährliche Stoffe in größeren Mengen in einem Bereich, der einem Betreiber untersteht, vorliegen oder sich bei einer Betriebsstörung bilden können. Um dieses Risiko zu minimieren, erließ die Europäische Union (EU) im Jahr 1982 die Seveso-Richtlinie und überarbeitete sie seitdem mehrmals, zuletzt 2012 (Richtlinie 2012/18/EU) . Der deutsche Gesetzgeber setzt diese Vorgaben der EU insbesondere mit der Störfall-Verordnung um. Um Anforderungen an die Minderung von derartigen Risiken besser fassen zu können, hat die EU den Begriff „Betriebsbereich“ eingeführt. Ein Betriebsbereich liegt dann vor, wenn in einem Bereich mit einer oder mehreren Anlagen, der einem Betreiber untersteht, mindestens vorgegebene Mengen an bestimmten gefährlichen Stoffen vorliegen oder bei einer Betriebsstörung entstehen können. Die jeweiligen Mindestmengen sind in der Störfall-Verordnung festgelegt. Mitte 2022 hatten wir in Deutschland 3.914 Betriebsbereiche. Geschieht in einem Betriebsbereich eine Betriebsstörung, die so gravierend ist, dass sie in der Störfall-Verordnung genannte Kriterien erfüllt, muss der jeweilige Betreiber des Betriebsbereichs diese der zuständigen Landesbehörde melden (meldepflichtige Ereignisse). Um einen Störfall handelt es sich, wenn durch ein derartiges Ereignis das Leben von Menschen bedroht wird, schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind, die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt wird und die Umwelt oder bestimmte Kultur- und Sachgüter geschädigt werden, so dass dadurch eine Veränderung von Beständen oder der Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigen. Verhinderung von Störfällen und Minimierung ihrer Folgen Die Störfall-Verordnung verpflichtet den Betreiber eines Betriebsbereichs insbesondere dazu, Störfälle zu verhindern und zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen von dennoch auftretenden Störfällen zu begrenzen. Diese Grundpflichten werden durch zahlreiche Betreiberpflichten in der Störfall-Verordnung konkretisiert und um Behördenpflichten ergänzt. Der Schaden, der bei einem Störfall entstehen kann, hängt wesentlich von den Mengen an vorhandenen oder möglicherweise entstehenden Mengen gefährlicher Stoffe ab. Um Anwohner und die Umwelt bestmöglich zu schützen werden Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, in zwei Kategorien eingeteilt: In „Betriebsbereiche der unteren Klasse“ und in „Betriebsbereiche der oberen Klasse“. In „Betriebsbereichen der unteren Klasse“ sind bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffen vorhanden. Die Betreiber müssen „grundlegende Pflichten“ zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen erfüllen. Dazu zählen ein Konzept, wie ein Betreiber Störfälle verhindert, und ein Konzept, wie er die Auswirkungen eines Störfalls durch technische oder organisatorische Maßnahmen begrenzt. Das kann das Einhausen von Anlagenteilen sein oder die Bereitstellung einer betrieblichen Feuerwehr und von Rettungsdiensten. In „Betriebsbereichen der oberen Klasse“ sind größere Mengen an gefährlichen Stoffen vorhanden. Hier muss der Betreiber „erweiterte Pflichten“ zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen und damit auch erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese muss er in einem Sicherheitsbericht dokumentieren. Außerdem muss er einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellen. Im Sicherheitsbericht beschreibt er die Risiken eines Störfalls und welche Vorkehrungen er trifft, um diese Risiken zu senken. Im Alarm- und Gefahrenabwehrplan muss er festlegen, wer bei einem Störfall informiert wird und welche Maßnahmen er zu ergreifen hat. Unternehmen sollen voneinander lernen Seit 1991 müssen Unternehmen alle Störfälle melden. Seit 1993 gibt es dafür eine zentrale Anlaufstelle, die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ ( ZEMA ). Die ZEMA gehört zum Umweltbundesamt. Neben der Erfassung und Auswertung von Ereignissen, ist es ein Ziel der ZEMA, verallgemeinerbare Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik zu gewinnen.

Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA): Jahresbericht 2020

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⁠ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für das Jahr 2020 berichtet über 22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen – die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Veröffentlicht in Broschüren.

Jahresbericht 2020 / Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA)

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für das Jahr 2020 berichtet über 22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen - die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Störfälle 2020: Chemieindustrie am häufigsten betroffen

Störfälle 2020: Chemieindustrie am häufigsten betroffen 22 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen hat die ZEMA im Jahr 2020 registriert – die meisten in Chemieanlagen. Mehr im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurde 1 Todesfall gemeldet, 11 Beschäftigte und 2 Einsatzkräfte wurden verletzt. Bei einem Ereignis wurde ein Umweltschaden innerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Der Sonderteil „Personenschäden bei Einsatzkräften“ ist jetzt fester Bestandteil des Jahresberichtes. Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⁠ ZEMA ⁠) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen.

Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA): Jahresbericht 2018 - 2019

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⁠ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2018 bis 2019 berichtet 50 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen – die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurden 4 Todesfälle gemeldet, 75 Personen wurden verletzt. Bei 7 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und bei einem Ereignissen Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Veröffentlicht in Broschüren.

Jahresbericht 2018-2019 / Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA)

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⥠ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2018 bis 2019 berichtet 50 meldepflichtige Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs in deutschen Industrieanlagen - die meisten in Chemieanlagen. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen die Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Es wurden 4 Todesfälle gemeldet, 75 Personen wurden verletzt. Bei 7 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und bei einem Ereignissen Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Umfassende systematische Auswertung von Störfällen und sonstigen Ereignissen in industriellen Anlagen, insbesondere mit Auswirkungen auf die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft

Die Ziele dieses Vorhabens sind die Verbesserung der Anlagensicherheit und die Fortschreibung des Standes der (Sicherheits-)Technik durch kontinuierliches Lernen aus Ereignissen und Beinahe-Ereignissen in industriellen Anlagen. Hierdurch sollen Ereignisse verhindert bzw. ihre Auswirkungen begrenzt werden. In diesem Sinne wurden in diesem Vorhaben geeignete und relevante Ereignisse aus nationalen und internationalen Ereignisdatenbanken ausgewählt. 14 dieser ausgewählten Ereignisse wurden ganzheitlich und vertieft analysiert unter Berücksichtigung der Ergebnisse des UBA-Forschungsvorhabens "Ereignisanalyse zur Fortschreibung des Standes der Technik" (FKZ 3713 43 313 1). Insgesamt wurden 166 beitragende Faktoren/Ursachen identifiziert, die sieben Schwerpunkte zugeordnet werden konnten: betriebliche Regeln, systematische und strukturierte Risiko-/Gefahrenanalysen, Anlagenänderungen (Design), verstärkte Aufsicht/Sanktionen, direkte Unterweisungen von Fremdfirmen, Verantwortung des Betreibers und Alterungsmanagement/Nachrüstung. Diese Schwerpunkte konnten anhand der Ergebnisse aus der ZEMA-Datenbank an den nicht vertieft analysierten Ereignissen validiert werden. Für diese Schwerpunkte wurden vier generelle Maßnahmenvorschläge, die weiter spezifiziert wurden, zu den folgenden Themen abgeleitet: Regelwerksergänzungen zu diversen Themen, unzureichende Umsetzung von Regelwerksanforderungen, systematische und strukturierte Risiko-/Gefahrenanalysen und Implementierung eines industrieweiten Lernens aus Betriebserfahrungen. Alle Zwischen- und Endergebnisse wurden mit dem UBA und dem KAS AS-ER diskutiert und abgestimmt. Quelle: Forschungsbericht

Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA): Jahresbericht 2015 - 2017

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⁠ ZEMA ⁠ ) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2015 bis 2017 berichtet über 86 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen. Es wurden 6 Todesfälle gemeldet, 115 Personen wurden verletzt. Bei 11 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und 5 Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren technische Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Außerdem enthält der Bericht einen Sonderteil: „Personenschäden bei Einsatzkräften“. Veröffentlicht in Broschüren.

Jahresbericht 2015-2017 / Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA)

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2015 bis 2017 berichtet über 86 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen. Es wurden 6 Todesfälle gemeldet, 115 Personen wurden verletzt. Bei 11 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und 5 Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren technische Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Außerdem enthält der Bericht einen Sonderteil: "Personenschäden bei Einsatzkräften". Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

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