Das Projekt "Zentraloertliche Gliederung und Staedtenetze in Nordrhein-Westfalen im Veraenderungsprozess der europaeischen Raum- und Siedlungsstrukturen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Vor dem Hintergrund des raumordnungspolitischen Orientierungsrahmens fuer die raeumliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, der Fortschreibung des EU-Dokuments 'Europa 2000 plus' und der Beratungsgrundlage 'Raumordnungspolitiken im europaeischen Kontext' soll auf der Grundlage neuerer regionalwissenschaftlicher und konzeptioneller Beitraege und mit Hilfe vorwiegend soziooekonomischer Daten folgendes untersucht werden: - Welche Position nimmt das Zentrale-Orte-System in Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit den Zentrensystemen im europaeischen Raum ein? - Welche raumordnungspolitischen Leitbilder sollte die Landesentwicklungspolitik NRW fuer die nordrhein-westfaelischen Zentren bzw. deren regionales Umfeld auf europaeischer Ebene anstreben? - Welche ergaenzenden Funktionen, auch in ihren grenzueberschreitenden Beziehungen, kommen Staedtenetzen zu? Besondere Bedeutung kommt hierbei der Frage europaeischer Metropolregionen zu. METHODEN: Im Anschluss an das Studium einschlaegiger Literatur und die Erarbeitung konzeptioneller Schritte fuer eine theoriegeleitete und problemorientierte Untersuchung gegenwaertiger Urbanisierungsprozesse und deren Beeinflussung durch das politische System soll die moeglichst umfassende Beschreibung beobachtbarer und erwartbarer Entwicklungen in NRW erfolgen. Darauf aufbauend sind politische Schlussfolgerungen zu Zielen und Empfehlungen fuer ein raumordnerisches Leitbild zu entwickeln.
Titel: "Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge" Der Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge enthält die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. Diese Grundsätze und Ziele wurden auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft mit ihrer gewachsenen Siedlungsstruktur aufgestellt.für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. In den Regionalplan ist zugleich der Landschaftsrahmenplan nach § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes einbezogen (§ 6 SächsLPlG) (zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetztes, 12.02.1990, BGBl. I S. 205). Der Landschaftsrahmenplan für die Planungsregion wird als Bestandteil des Regionalplanes vom Regionalen Planungsverband im Einvernehmen mit dem jeweiligen Staatlichen Umweltfachamt sowie mit dem Regierungspräsidium aufgestellt und bei Bedarf fortgeschrieben. Er enthält eine Konkretisierung der landesweiten Ziele des Landesentwicklungsplanes für Natur und Landschaft in der Region und stellt für den Planungsraum die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Die regionalen Ziele des Naturschutzes, insbesondere über die Schutzgebiete und schützenswerten Landschaftsbestandteile werden soweit wie möglich in den Regionalplan eingefügt. Die regionalen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen und zum Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten, werden dem Regionalplan in einer Anlage beigefügt (§ 6 SächsNatSchG). Inhalt des Regionalplanes I ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND ZIELE 1 GRUNDSÄTZE FÜR DIE RÄUMLICHE ORDNUNG UND ENTWICKLUNG DER REGION 1.1 Leitbild der Region 1.
TITEL:
REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008
-Teil 1 Festlegungen mit Begründungen
-Teil 2 Umweltbericht
-Teil 3 Zusammenfassende Erklärung
PLANUNGSSTAND:
Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008
AUFGABEN und INHALTE
Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne.
Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.