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Effektivität der Lärmaktionsplanung (EffLAP)

Die EU will mit dem Null-Schadstoff-Aktionsplan die Gesundheit der Menschen und die Natur schützen. Ein Ziel ist, dass 30 Prozent weniger Menschen vom Verkehrslärm betroffen sind. Dazu wurden Maßnahmen zur Lärmminderung untersucht und verschiedene Möglichkeiten zur Lärmentlastung betrachtet. In den Lärmaktionsplänen muss auch stehen, wie gut diese Maßnahmen wirken. Die Effekte wurden mithilfe von typischen Maßnahmenbündeln berechnet. Zudem gibt es jetzt ein Verfahren, mit dem man einfach abschätzen kann, wie viele Betroffene entlastet werden können und welche Maßnahmen dazu beitragen. Veröffentlicht in Texte | 160/2024.

Untersuchung der Krankheitslast in Deutschland durch Kohlekraftwerke

Im Rahmen des Projekts „Untersuchung der Krankheitslast in Deutschland durch Kohlekraftwerke“ (offizieller Titel „Erfassung potentiell gesundheitsförderlicher Effekte durch die Reduktion der Kohlefeuerung zur Energiegewinnung“) (Laufzeit 2018-2022) wurde für das Jahr 2015 die Krankheitslast in der deutschen Bevölkerung quantifiziert, welche auf die Luftschadstoffemissionen von Kohlekraftwerken in Deutschland zurückgeführt werden kann. Neben der Betrachtung von deutschen Kohlekraftwerken insgesamt wurden auch nach Stein- und Braunkohlekraftwerken differenzierte Analysen durchgeführt. Es zeigte sich, dass Braunkohlekraftwerke, im Vergleich mit Steinkohlekraftwerken, zu einer höheren Krankheitslast in der deutschen Bevölkerung beigetragen haben. Ein Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe kann durch den Wegfall entsprechender Schadstoffemissionen zur Verbesserung der Gesundheit beitragen und unterstützt Deutschland bei die Zielerreichung auf dem Pfad der europäischen Zero Pollution Ambition. Veröffentlicht in Texte | 83/2024.

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm Die wichtigsten Fakten Nach der Lärmkartierung 2022 waren nachts 17,9 % der Bevölkerung von gesundheitsschädlichem Lärm betroffen. Tagsüber waren nach der Lärmkartierung 26,3 % der Bevölkerung einem Lärmpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Die verbreitetste Lärmquelle ist der Straßenverkehr. Fluglärm spielt in der Flächenbetrachtung kaum eine Rolle. Eine Überschreitung der Lärmgrenzen kann zu gesundheitlichen Schäden führen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Verkehrslärm beeinträchtigt das Leben vieler Menschen in Deutschland und kann weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität und kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen, zu kognitiven Beeinträchtigungen führen, sich negativ auf den Schlaf auswirken und mit mentalen Erkrankungen verbunden sein. Weitere Informationen zu den gesundheitlichen Folgen von Umgebungslärm finden Sie im UMID 1/2016 . 2018 hat die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) neue Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region veröffentlicht. Diese beinhalten quellenspezifische Empfehlungen für verschiedene Verkehrsarten. Darin empfiehlt die WHO, dass die Lärmbelastung durch Straßenverkehr ganztags einen Mittelungspegel von 53 Dezibel (dB(A)) und nachts von 45 dB(A) nicht überschreiten sollte, um negative gesundheitliche Folgen zu vermeiden. Entsprechend den niedrigsten verfügbaren Werten zur Erfassung der Lärmbelastung aus der Lärmkartierung, wurden die Werte ganztags 55 dB(A) und nachts 50 dB(A) als Schwellenwerte für den ⁠ Indikator ⁠ verwendet. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Rund um Hauptverkehrsstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen waren nach der Lärmkartierung 2022 nachts etwa 14,9 Millionen (Mio.) Menschen von Verkehrslärm über 50 Dezibel (dB(A)) betroffen. Ganztägig waren rund 21,9 Mio. Menschen einem Verkehrslärm von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt. Damit waren 17,9 % der Bevölkerung durch nächtlichen und 26,3 % durch ganztägigen Lärm betroffen. Dabei gehen von den jeweiligen Verkehrsträgern unterschiedliche Belastungen aus: Die Hauptquelle des Lärms ist der Straßenverkehr. Von Fluglärm sind insgesamt betrachtet nur wenige Menschen betroffen. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2021 das „ Null-Schadstoff-Ziel “ verabschiedet (KOM 2021). In diesem ist festgeschrieben, dass bis zum Jahr 2030 die Zahl der Menschen, die unter einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm leiden, um 30 % verringert werden soll. Im Vergleich zu 2017 hat sich die Situation nur marginal verbessert. Das Null-Schadstoff-Ziel der Europäischen Kommission wird daher sehr wahrscheinlich verfehlt. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um die Lärmbelastung signifikant zu senken. Wie wird der Indikator berechnet? Grundlage der ⁠ Indikator ⁠-Berechnung ist die Lärmkartierung, die seit Juni 2005 im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert ist. Lärmkarten bildet die Grundlage für die Information der Bevölkerung und für Lärmaktionspläne. In der EU geschieht dies nach einheitlichen Verfahren basierend auf der Umgebungslärmrichtlinie . Lärmkarten müssen für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen erstellt werden. Ausführliche Berechnungsvorschriften finden sich in mehreren Methodendokumenten, die von der Bundesregierung veröffentlicht wurden (⁠ BMU ⁠, ⁠ BMVI ⁠ 2021). In Ballungsräumen kommt es im geringen Umfang entlang von Straßen mit Straßenbahnen zu Doppelzählungen von Betroffenheiten, da die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und den Schienenverkehr jeweils getrennt erfasst wird. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm“ .

UBA und BfN für nachhaltige und gerechte Transformation Europas

UBA und BfN für nachhaltige und gerechte Transformation Europas Die neue Europäische Kommission sollte weiterhin eine ehrgeizige Politik verfolgen, die Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung reduziert, Biodiversität schützt und die Lasten gerecht verteilt. Das ist der Kern eines gemeinsamen Empfehlungspapiers des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) für die zukünftige Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik in Europa. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Schwung in der europäischen Gesetzgebung zu erhalten, der durch den „European Green Deal“ im Jahr 2019 eingeleitet wurde. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Bemühungen müssen jedoch fortgesetzt werden, um einen lebenswerten Planeten zu gewährleisten. Das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz haben in einem Scientific Opinion Paper Empfehlungen zusammengestellt, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten können. Grundprinzipien Um eine wirksame Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik zu ermöglichen, bedarf es eines integrierten Ansatzes. Dazu gehören die Verbesserung der nachhaltigen Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften zum Aufbau von Allianzen und zur Stärkung des Wandels, Investitionen in Forschung und Bildung, die Identifizierung von Rückschlägen bei gleichzeitiger Offenheit für Dialoge, die Stärkung der sozialen Dimension, die Integration von ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ und digitalem Wandel und schließlich die Berücksichtigung nachhaltigkeitsorientierter Wirtschaftspolitik und Innovationen. ⁠ Klimaschutz ⁠ und Energie Angesichts weiterhin steigender Temperaturen ist nach wie vor dringendes Handeln geboten, etwa die bessere gesetzliche Verankerung der Energieeffizienz, die Förderung innovativer Lösungen zur Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks der energieintensiven Produktion sowie die Förderung der Nutzung natürlicher und technischer Senken zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen, zum Beispiel in der Landwirtschaft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Emissionen bis zum Jahr 2040 um 95 Prozent zu senken. Zero Pollution Ambition Verschmutzungen, insbesondere durch Chemikalien, und Lärmbelastung, haben schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Gleichzeitig werden Chemikalien für einen grünen und digitalen Wandel benötigt. Dafür muss die Nachhaltigkeit im Chemiesektor gefördert und die Europäische Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ überarbeitet werden. Es braucht finanzielle Anreize für Landwirte zur Umstellung auf nachhaltige Produktionsmethoden und neue Regeln, um den Einsatz von Pestiziden zu verringern. Um die Lärmbelastung zu senken, müssen Vorschriften für Fahrzeug- und Reifenhersteller verschärft werden. ⁠ Biologische Vielfalt ⁠ und ⁠ Ökosystemleistungen ⁠ Natur, Landschaft und biologische Vielfalt sind inhärent wertvoll und müssen geschützt, erhalten und entwickelt werden. Darüber hinaus sind die biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme unerlässlich für das menschliche Wohlergehen, einschließlich der Ernährungssicherheit, des Klimaschutzes sowie der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠. Um dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, müssen Anreize für Projekte zur Wiederherstellung der Natur geschaffen werden. Es braucht Grenzen für die intensive Landwirtschaft in Gebieten mit empfindlichen Ökosystemen und eine Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Fischerei. Dieses Engagement muss auch auf die Bereiche Finanzen, Verkehr, Wasser und Energie ausgeweitet werden. Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssysteme Die Landwirtschaft ist von intakten Umwelt- und Klimabedingungen abhängig und erbringt wichtige gesellschaftliche Leistungen, vor allem im Bereich Nahrungsmittelproduktion, aber auch für die Energieerzeugung. Zugleich trägt sie jedoch selbst zu zahlreichen Krisen bei. Daher müssen nachhaltige und dennoch erschwingliche Ernährungssysteme gefördert werden, etwa durch Anreize für Landwirte, Produktionsmethoden anzuwenden, die die Gesundheit der Böden und die Wasserqualität verbessern. Wichtig ist aber auch eine wirksame Aufklärung der Landwirte und der breiten Öffentlichkeit über die Notwendigkeit einer guten Boden- und Gewässerqualität für die Erzeugung von bezahlbaren Futter- und Lebensmitteln. Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und nachhaltiger Konsum Das Konzept der Kreislaufwirtschaft zielt auf die Schonung von Ressourcen ab und ist ein wirtschaftliches Gesamtkonzept, das den gesamten Produktlebenszyklus und seine Materialien sowie die dringend erforderliche absolute Reduzierung der Endnachfrage berücksichtigt. Um den Fortschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, sind Maßnahmen wie die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und die Verbesserung der erweiterten Herstellerverantwortung sowie die Anpassung von Verordnungen wie der Bauprodukte-Verordnung an die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft unerlässlich. Darüber hinaus kann die Förderung einer kreislauforientierten und umweltgerechten Bioökonomie dazu beitragen, die Ziele des „European Green Deal“ zu erreichen. Klimaanpassung Die Anpassung an den Klimawandel ist von entscheidender Bedeutung, um die zunehmenden Risiken des Klimawandels, wie Hitzewellen und Wasserknappheit, zu bewältigen. Zu den Empfehlungen gehören die Stärkung und Finanzierung von Klimaanpassungsinstrumenten, die Förderung naturbasierter Lösungen für das ⁠ Klima ⁠ und die biologische Vielfalt, die Gewährleitung der „Wasser-Resilienz“ sowie die Stärkung unseres Wasserhaushalts. Auch muss die Widerstandsfähigkeit von Städten durch grün-blaue Infrastruktur gestärkt werden, das heißt, städtische Flächen für Grünflächen, Bäume und Gewässer ausgeweitet werden. Weitere Mechanismen Vier Schlüsselmechanismen sind für eine erfolgreiche integrierte Umsetzung der oben genannten Empfehlungen essenziell: ein nachhaltiges Finanzsystem, eine Integration von Digital- und Nachhaltigkeitspolitik, die konsequente Berücksichtigung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsparametern in der Kohäsionspolitik sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der EU-Forschungspolitik und im Programm „Horizon Europe“.

For a green and just transition in Europe

The new European Commission should pursue ambitious policies aimed at reducing both greenhouse gas emissions and pollution, even as priorities shift to security and defense. Here are recommendations by the German Environment Agency (UBA) and the Federal Agency for Nature Conservation (BfN) for giving impetus to climate, environmental and biodiversity policy.Die neue Europäische Kommission sollte eine ehrgeizige Politik verfolgen, die darauf abzielt, sowohl die Treibhausgasemissionen als auch die Umweltverschmutzung zu reduzieren, auch wenn sich die Prioritäten auf Sicherheit und Verteidigung verlagern. Hier finden Sie Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), um der Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik neue Impulse zu geben.

For a green and just transition in Europe

The new European Commission should pursue ambitious policies aimed at reducing both greenhouse gas emissions and pollution, even as priorities shift to security and defense. Here are recommendations by the German Environment Agency (UBA) and the Federal Agency for Nature Conservation (BfN) for giving impetus to climate, environmental and biodiversity policy.Die neue Europäische Kommission sollte eine ehrgeizige Politik verfolgen, die darauf abzielt, sowohl die Treibhausgasemissionen als auch die Umweltverschmutzung zu reduzieren, auch wenn sich die Prioritäten auf Sicherheit und Verteidigung verlagern. Hier finden Sie Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), um der Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik neue Impulse zu geben.

Für einen grünen und gerechten Wandel in Europa

Die neue Europäische Kommission sollte eine ehrgeizige Politik verfolgen, die darauf abzielt, sowohl die Treibhausgasemissionen als auch die Umweltverschmutzung zu reduzieren, auch wenn sich die Prioritäten auf Sicherheit und Verteidigung verlagern. In diesem Scientific Opinion Paper finden Sie Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), um der Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik neue Impulse zu geben.

Effektivität der Lärmaktionsplanung (EffLAP)

Die EU will mit dem Null-Schadstoff-Aktionsplan die Gesundheit der Menschen und die Natur schützen. Ein Ziel ist, dass 30 Prozent weniger Menschen vom Verkehrslärm betroffen sind. Dazu wurden Maßnahmen zur Lärmminderung untersucht und verschiedene Möglichkeiten zur Lärmentlastung betrachtet. In den Lärmaktionsplänen muss auch stehen, wie gut diese Maßnahmen wirken. Die Effekte wurden mithilfe von typischen Maßnahmenbündeln berechnet. Zudem gibt es jetzt ein Verfahren, mit dem man einfach abschätzen kann, wie viele Betroffene entlastet werden können und welche Maßnahmen dazu beitragen.

Untersuchung der Krankheitslast in Deutschland durch Kohlekraftwerke

Im Rahmen des Projekts „Untersuchung der Krankheitslast in Deutschland durch Kohlekraftwerke“ (offizieller Titel „Erfassung potentiell gesundheitsförderlicher Effekte durch die Reduktion der Kohlefeuerung zur Energiegewinnung“) (Laufzeit 2018-2022) wurde für das Jahr 2015 die Krankheitslast in der deutschen Bevölkerung quantifiziert, welche auf die Luftschadstoffemissionen von Kohlekraftwerken in Deutschland zurückgeführt werden kann. Neben der Betrachtung von deutschen Kohlekraftwerken insgesamt wurden auch nach Stein- und Braunkohlekraftwerken differenzierte Analysen durchgeführt. Es zeigte sich, dass Braunkohlekraftwerke, im Vergleich mit Steinkohlekraftwerken, zu einer höheren Krankheitslast in der deutschen Bevölkerung beigetragen haben. Ein Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe kann durch den Wegfall entsprechender Schadstoffemissionen zur Verbesserung der Gesundheit beitragen und unterstützt Deutschland bei die Zielerreichung auf dem Pfad der europäischen Zero Pollution Ambition.

Interreg-Projekt NonHazCity 3

Interreg-Projekt NonHazCity 3 NonHazCity 3 ist ein europäisches Drittmittelprojekt im Ostseeraum-Interreg-Programm der EU. NonHazCity 3 will gefährliche Stoffe im Bauwesen zum Schutz der Umwelt und Gesundheit verringern und nachhaltiges Bauen im Bestand unterstützen. Im Projektteam sind 21 Partner aus allen acht EU-Ländern rund um die Ostsee beteiligt, darunter Städte, Forschungsinstitute, NGOs, Architekturbüros und das UBA. Gefährliche Stoffe in Gebäuden lassen sich nur vermeiden, wenn bei der Auswahl der Materialien und Bauprodukte, der Planung, dem Bau, der Renovierung und dem möglichen Abriss des Gebäudes auf gefährliche Stoffe geachtet wird. Das Projekt NonHazCity 3 hilft Gemeinden, Unternehmern und Privatpersonen, sich der Chemikalien in Bauprodukten bewusst zu werden und Entscheidungen zu treffen, die Schadstoffe und mit ihnen verbundene Risiken in Gebäuden minimieren. Im Projekt sind Wissensangebote auf drei Ebenen geplant: strategische Lösungen für Managementverfahren im Bauwesen (Empfehlungen, Vorschriften, Normen), praktische Lösungen für die Bauenden (technische Anleitungen, Merkblätter) und Kommunikations- und Bildungslösungen (Wissenskampagnen, Schulungsmaterial). Im Fokus sind neben Schadstoffen klimaneutrales und ressourcenschonendes Sanieren und Bauen. Pilotprojekte in den Partnerstädten dienen dazu, die entwickelten Lösungsvorschläge zu testen und zu validieren. Für die Pilotprojekte sind folgende Schwerpunkte vorgesehen: Entwicklung öffentlicher Beschaffungsprozesse zur Reduzierung gefährlicher Stoffe, Planung und Bau von schadstofffreien, klimaneutralen und kreislauforientierten Gebäuden sowie Bereitstellung von Informationen und Instrumenten zum schadstofffreien, klimaneutralen und kreislauforientierten Bauen und Renovieren. Das Umweltbundesamt leitet die Gruppenaktivitäten, die die Projektergebnisse in praktische Handlungsoptionen für politische Akteure auf EU- und nationaler Ebene umwandeln und mit der Implementierung der „Zero Pollution Ambition“-Ziele der EU im Bausektor verknüpfen. Projektkoordinatorin ist die Stadtverwaltung Riga (Lettland). Das Projekt hat eine Laufzeit von 36 Monaten (2023 - 2025) und ein Budget von 5 Millionen Euro. Weitere Informationen

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