Die Architektenkammer Berlin und die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (damals Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) haben am 25.08.2022 zum Online-Fachdialog „Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton“ eingeladen. Insgesamt haben rund 140 Teilnehmer:innen aus dem Kreise der Planer:innen, Architekt:innen, Bauherr:innen, Rezyklathersteller:innen, Bauunternehmen und Betonhersteller:innen sich über konkrete Möglichkeiten informiert und ausgetauscht, welche Möglichkeiten zum Einsatz ressourcen- und klimaschonenden Recyclingbetons in Bauwerken bestehen. In Begrüßungs-Keynotes ordneten die Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, sowie die Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz der ehemals Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Frau Dr. Silke Karcher die Veranstaltung in den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Kontext ein und setzten ein deutliches Signal für zirkuläres, umweltschonendes Bauen in Berlin und darüber hinaus. Ein nachfolgender Vortrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung verdeutlichte die Aktivitäten auf Bundesebene zur Förderung des Einsatzes ressourcenschonenden Betons im Rahmen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) sowie des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren in Deutschland und setzt jährlich über 500 Mio. t an mineralischen Baurohstoffen ein. Dadurch ist in Gebäuden und Infrastrukturen mittlerweile ein anthropogenes Sekundärrohstofflager von weit über 30 Mrd. t entstanden, welches nach Nutzungsende wieder dem Recycling zugeführt werden könnte. Die Sicherung der Materialkreisläufe ist ein zentraler Baustein, um die Ziele zur Steigerung der Ressourceneffizienz beim nachhaltigen Planen und Bauen zu erreichen. Dazu ist es notwendig, dass die anfallenden Abfallmassen ihren wertgebenden Eigenschaften entsprechend hochwertig aufzubereiten und so in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, damit in möglichst großem Umfang primäre Rohstoffe substitutiert werden können. Dies gelingt dadurch, dass unter Rückgriff auf den Materialkreislauf Baustoffe entsprechend den allgemeinen Regelwerken für den Straßenbau produziert oder aber Baurohstoffe anstelle primärer Rohstoffe in der Baustoffindustrie verwendet werden können. Klassische Lösung ist hier insbesondere der Transportbeton, der in Anteilen auf eine Gesteinskörnung zurückgreift, die aus gebrochenem Altbeton hergestellt wurde und den Bedarf an Kies und Splitt zu senken hilft. Dieser R-Beton ist bis dato die einzige Möglichkeit, Altmaterialien aus dem Hochbau wieder als Baustoff in den Hochbau zurück zu führen. Der Fachdialog “Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton” gab zunächst einen Überblick über den aktuell erreichten Stand. Mit dem derzeitigen Regelwerk und der aktuellen Fortschreibung der Betonproduktnorm DIN 1045-2 stehen viele Betonsorten dem R-Beton offen. Entsprechend sind bereits heute von vielen Betonwerken im Berliner Raum R-Betone in das Portfolio aufgenommen und Baustellen beliefert worden, die ausgewählt auch über ein begleitendes Exkursionsprogramm vorgestellt werden. RC-Gesteinskörnung wird vermehrt auch in der Produktion von Betonfertigteilen eingesetzt und das über ein großes Spektrum an Bauteilen hinweg. Wie mit dem Fachdialog aber auch aufgezeigt werden konnte, ist die Entwicklung im Bereich Beton damit aber nicht abgeschlossen. So zeigte eine Innovation aus der Schweiz die Möglichkeit auf, CO 2 auf der Oberfläche der RC-Gesteinskörnung zu binden und damit mit dem R-Beton nicht nur ein Schritt in Richtung Ressourcenschonung sondern auch in Richtung Klimaschutz zu erreichen. RC-Gesteinskörnung lässt sich zudem nicht nur aus Altbeton herstellen, sondern auch aus altem Mauerwerk, was für diese Baustoffe ebenfalls Möglichkeiten aufzeigt, Materialkreisläufe hochwertig im Hochbau zu schließen. Neben den klassischen mineralischen Bauabfällen stellen auch Bodenaushubmassen eine wertvolle Rohstoffquelle dar, wie am Beispiel eines Betonwerkes aus dem Stuttgarter Raum deutlich wird. Hier wird für den Zuschlag nahezu vollständig nur auf Materialien aus sekundären Rohstoffquellen zurückgegriffen, indem Körnung wie auch Sand aus einer Klassieranlage für Bodenaushub eingesetzt wird. Dass auch sekundäre Rohstoffquellen außerhalb des Bausektors erschlossen werden können, zeigt die Verwendung von Hochofenstückschlacke aus der Eisenproduktion. Abschließend wurden Konzepte vorgestellt, wie die Fahrpläne zur klimaneutralen Zement- und Betonherstellung z. T. mit der Zielmarke 2030 konkret angegangen werden. Exkursionsprogramm Im Anschluss zum Fachdialog wurde ein Exkursionsprogramm angeboten, bei dem sich Interessierte an den Orten des Geschehens informieren und von der Machbarkeit zirkulären Bauens in Berlin überzeugen konnten. Die in diesem Rahmen angebotenen Termine wurden am 25.08.2022 beim Fachdialog vorgestellt. Exzellent fachlich unterstützt und moderiert wurde die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung durch das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu gGmbH). Eine erste Exkursion zum Fachdialog fand direkt im Anschluss am Betonmischwerk der SCHWENK Beton Berlin-Brandenburg GmbH statt. Dort wurden die technischen Details der Verwendung von RC-Beton weiter vertieft und die Umsetzung vorgestellt. Anschließend wurde ein Einsatzort besichtigt – ein Neubau an der Berliner Hochschule für Technik. Es wurde deutlich, dass die Qualität technisch als auch visuell mindestens der der konventionellen Bauweise entspricht, bei aktuell noch leichten Mehrkosten, die sich jedoch bei stärkerer Verbreitung zunehmend erübrigen werden. Die zweite Exkursion zum Fachdialog fand am 16.09.2022 im Zementwerk Rüdersdorf der CEMEX Deutschland AG statt. Sie begann mit einer Werksführung im Zementwerk, bei der die Phasen der Zementherstellung und geplante Maßnahmen zur Emissionsminderung erläutert wurden. Über neue Zementarten und den Einsatz von Sekundärrohstoffen in Zement und Beton wurde anschaulich berichtet. Als Masterplan der CEMEX am Standort Rüdersdorf bis 2030 nur noch CO 2 -neutralen Zement zu produzieren, wurde schließlich die „Carbon Neutral Alliance“ vorgestellt. Die dritte Exkursion zum Fachdialog fand am 29.09.2022 auf dem Gelände der teils mit Recycling-Beton erbauten Gustav-Heinemann-Oberschule in Tempelhof-Schöneberg statt. Ein Vertreter des Betonherstellers Berger Beton SE erläuterte die im Bauwerk eingesetzten Recycling-Betonsorten. Bei der Besichtigung der Einsatzorte des Recycling-Betons im Bauwerk wurde den Teilnehmern im Dialog zwischen Planung und Transportbetonhersteller Problemstellungen und fallbezogene Lösungen dieser R-Beton Baustelle erläutert. Darüber hinaus hatten die Beteiligten die Möglichkeit hier eigene Fragen, Anmerkungen und Erfahrungen zu diskutieren, was rege in Anspruch genommen wurde. Einmal mehr zeigte sich, dass der Einsatz von Recycling-Beton sich ebenso gut realisieren lässt wie der konventioneller Betonsorten. Bauherr:innen und Planer:innen sollten von dieser Möglichkeit, natürliche Ressourcen zu schonen, vermehrt Gebrauch machen und haben dabei weder technische noch nennenswerte ökonomische Hürden zu überwinden. Die vierte Exkursion zum Fachdialog fand am 07.10.2022 auf einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin-Friedenau statt, die im Joint Venture mit der OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wird. Die Exkursion fand im Rahmen des durch die SenUMVK gemeinsam mit den Unternehmen Heim Recycling, neustark, Berger Beton und dem ifeu Institut durchgeführten Projekts „CORE“ (CO2-REduzierter Beton) statt. Mehr Informationen dazu sind der Pressemitteilung zur Exkursion sowie der Projektwebsite zu entnehmen. Pressemitteilung vom 07.10.2022 Fachseite zum Transportbeton Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat mit dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2030 unter dem Leitbild Zero Waste entscheidende Vorgaben für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft unter Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten festgelegt. So sollen insbesondere durch die Wiederverwendung und das Recycling ökologische Stoffkreisläufe geschlossen werden. Bild: Claus Schulte Erstmalige Zulassung zum Einsatz eines ressourcenschonenden und klimaverträglicheren Transportbetons in einem Bauvorhaben in Berlin Um die hohen Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbräuche im Bausektor zu reduzieren, setzt das Land Berlin auf den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen sowie auf zirkuläres Bauen. Weitere Informationen Die öffentliche Verwaltung kann bei der Beschaffung von Bauleistungen einen nachhaltigen Beitrag für den Ressourcenschutz leisten, indem sie entsprechende Produkte oder ressourceneffiziente Verfahren konsequent bevorzugt. Hierdurch können kommunale Einrichtungen zum Motor für notwendige Innovation werden. Jährlich fallen im Land Berlin über 1.000.000 Tonnen Recyclingbeton (RC-Beton) zur Verwertung an. Der Einsatzbereich von RC-Beton beschränkte sich bisher auf die Verwendung im Straßen- und Wegebau. Um die Nachfrage nach RC-Beton im Land Berlin auch für den Hochbau zu wecken, wurde im Rahmen von Ausschreibungen für ein größeres öffentliches Bauvorhaben ( Neubau Forschungs- und Laborgebäude Lebenswissenschaften Humboldt-Universität , Investitionssumme 33,8 Mio. Euro) der Einsatz von RC-Beton (Gesamtmenge rund 5.400 m³) sowohl für die Herstellung der Schlitzwand (Trogbaugrube) als auch für die Bauhauptarbeiten (Gebäude) gefordert. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung dieses Projektes wurde der Nachweis erbracht werden, dass die Recycler in der Lage sind, eine qualitativ hochwertige rezyklierte Gesteinskörnung für den Einsatz im Beton zu produzieren, die rezyklierte der natürlichen Gesteinskörnung qualitativ in keinem Punkt nachsteht, die Transportbetonproduzenten problemlos RC-Beton mit den geforderten Anforderungen (u.a. Festigkeitsklasse, Konsistenz) herstellen können und der RC-Beton beim Einbau genauso gehandhabt werden kann wie Normalbeton. Im Rahmen der Fortschreibung der Berliner Verwaltungsvorschrift “Beschaffung und Umwelt – VwVBU” hat der Berliner Senat im Jahr 2019 beschlossen, bei öffentlichen Hochbauvorhaben (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden) grundsätzlich RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Beton kann dann ressourcenschonend produziert werden, wenn die Gesteine in den Betonrezepturen nicht nur aus Kies oder Splitt bestehen, sondern in Anteilen aus dem Materialkreislauf bezogen werden. Dies ist nach dem Regelwerk, der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, möglich. Dieser Transportbeton verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das Regelwerk lässt als Typ 1 eine RC-Gesteinskörnung im Transportbeton zu, die aus der Aufbereitung von altem Beton gewonnen wird. Zuglassen ist aber auch eine Gesteinskörnung Typ 2, die in Anteilen auf gebrochenes Mauerwerk zurückgreift. Dieser Mauerwerksbruch wird derzeit kaum recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern in großem Umfang außerhalb der Grenzen Berlins abgelagert. Im Sinne der Zero Waste Strategie des Landes Berlin sollen diese Massen zukünftig als hochwertige Ressource nutzen. Auch Mauerziegel oder Kalksandsteine weisen als Mauerbildner analoge Eigenschaften zum Beton auf und eignen sich daher auch als gebrochene Gesteinskörnung im Zuschlag von Betonrezepturen. Bislang werden in Berlin zur Produktion von RC-Beton jedoch ausschließlich Gesteinskörnungen des Typs 1 verwendet. Statt dieser rezyklierten Gesteinskörnung können auch zugelassene Stoffe aus industriellen Prozessen (u.a. Hochofenschlacke) bei RC-Beton eingesetzt werden. Im Rahmen eines Projektes der SenMVKU wurden 2021 qualifizierte Aufbereiter mineralischer Bauabfälle aus Berlin und seinem Umland angesprochen und über die technischen Möglichkeiten sowie das Regelwerk zur Produktion einer Gesteinskörnung Typ 2 informiert. Ziel ist es, die Rohstoffversorgung von Transportbetonwerken durch den Einsatz von gütegesicherten Sekundärrohstoffen zu optimieren und dadurch den umweltschädlichen Abbau von Primärrohstoffen zu verringern. Im Austausch mit dem Recyclingunternehmen Feess aus Baden-Württemberg, welches bis dato bundesweit als einziges diese RC GK Typ 2 produzierte, wurden konkrete Wege aufgezeigt, die erwarten lassen, dass weitere Aufbereiter im Laufe des nächsten Jahres in die Produktion dieses ressourcenschonenden Baustoffes einsteigen werden. Damit wird mittelfristig abgezielt auf eine Umstellung in der Aufbereitung mineralischer Bauabfälle u. a. durch die Akquise von Bauschutt und Durchführung von Aufbereitungsversuchen, der Durchführung entsprechender Zertifizierung nach DIN EN 12620. Das oben auf dieser Seite referenzierte Fachgespräch zum Themenkomplex RC-Beton zeigte erfolgreich den Stand der Entwicklungen auf dem Berliner Markt in 2022 auf. In einigen Werken der Transportbetonbranche im Großraum Berlin soll dies zur Erweiterung des Produktportfolios führen, so dass zukünftig vermehrt auf eine ressourcenschonende Variante des Transportbetons zurückgegriffen werden kann. Berlin: Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau Verfasser: Schwenk-Zement KG Ulm und Trabet Transportbeton Berlin GmbH in der Zeitschrift Bau (Seite 22): Das Baumagazin 5/2014 Bauindustrieverband Ost e. V. Bauen mit RC-Beton CEMEX: Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung für den Hochbau Deutsches Architektenblatt am 29.04.2015: Kreislauf aus Beton
Zum 1. Januar 2024 ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten zur Finanzierung von Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen ihrer erweiterten Herstellerverantwortung . Das Umweltbundesamt erhebt die Sonderabgabe bei den verpflichteten Unternehmen und zahlt aus dem Fonds Mittel an öffentlich-rechtliche Anspruchsberechtigte aus, die entsprechende Leistungen erbracht haben. Für die Verwaltung und Abwicklung der Sonderabgabe hat das Umweltbundesamt einen Einwegkunststofffonds sowie die digitale Plattform DIVID für die Registrierung der pflichtigen Hersteller und der Anspruchsberechtigten eingerichtet. Nähere Informationen zum Registrierungsprozess und zum Einwegkunststofffonds finden Sie hier: https://www.einwegkunststofffonds.de/de Wer kann Mittel aus dem Fonds erhalten? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, denen aufgrund landesrechtlicher Regelungen Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen nach § 3 Nummer 12 bis 15 EWKFondsG obliegen, können eine Kostenerstattung geltend machen. Hierfür müssen sie sich beim Umweltbundesamt als Anspruchsberechtigte registrieren und fristgerecht melden, welche erstattungsfähigen Leistungen sie im Vorjahr erbracht haben. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, wenn keine Registrierung vorliegt! Zuständige Landesbehörde nach § 15 Abs. 4 EWKFondsG Zu den erforderlichen Registrierungsunterlagen gehört eine von der zuständigen Landesbehörde ausgestellte Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die Bestätigung der Anspruchsberechtigung erteilt für den Kommunalbereich das Landesverwaltungsamt. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten leiten sich aus der Fach-/Rechtsaufsicht der jeweiligen landesrechtlichen Anspruchsgrundlage ab. Sie können Ihre Anträge unter der folgenden Adresse einreichen: Funktionspostfach: EWKFondsG(at)LVwA.Sachsen-Anhalt.de . Nutzen Sie bitte für die Bestätigung das vom Umweltbundesamt bereitgestellte Formular . Was ist außerdem zu beachten? Dem Landesverwaltungsamt obliegt nur die Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ansprüche übernimmt das Umweltbundesamt. Für die Registrierung von Anspruchsberechtigten sieht das EWKFondsG keine Frist vor. Jedoch ist die Registrierung die Voraussetzung für die Leistungsmeldung (§ 17 Absatz 1 EWKFondsG). Nur registrierte Anspruchsberechtigte können auf der EWKFonds-Plattform DIVID ab 2025 bis zum 15. Mai eines jeden Jahres eine Leistungsmeldung abgeben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes . Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE) für die Entsorgung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenen Abfälle verantwortlich. Sie erheben für ihre Leistungen auf der Grundlage von Satzungen Gebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Magdeburg Halle Dessau-Roßlau Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Anhalt-Bitterfeld Landkreis Börde Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR Landkreis Jerichower Land Landkreis Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Landkreis Stendal Landkreis Wittenberg Rechtsgrundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. Es wird ergänzt durch das Abfallgesetz Sachsen-Anhalts. In der Regel sind die unteren Abfallbehörden für den Vollzug des Abfallrechts verantwortlich. In der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht sind die Zuständigkeiten separat genannt, die nicht der Regelzuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als unterer Abfallbehörde zuzuordnen sind. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung erhoben. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung im Zusammenhang mit abfallrechtlichen Angelegenheiten richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung Sachsen-Anhalts. Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen nach § 18 KrWG sind in der Regel beim Landesverwaltungsamt anzuzeigen. Die Anzeige hat spätestens 3 Monate vor ihrem beabsichtigten Beginn zu erfolgen. Das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln nicht gefährlicher Abfälle nach § 53 KrWG ist dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt am Hauptsitz in Sachsen-Anhalt anzuzeigen. Bei gefährlichen Abfällen ist dort einen Erlaubnis nach § 54 KrWG zu beantragen. Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung regelt unter anderem die Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie Sach- und Fachkunde. Sie bestimmt auch die Anzeige- und Erlaubnisverfahren in Papierform und elektronisch sowie die Mitführungspflichten. Einzelheiten sind in der Vollzugshilfe Sachsen-Anhalts erläutert, die auf Anforderung zugesandt werden kann. Mit der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Entsorgungsfachbetriebeverordnung aktualisiert und für Entsorgungsfachbetriebe das freiwillige Zertifizierungssystem angepasst. Es wurden die Grundlagen für einen elektronischen Austausch von Zertifikaten und Überwachungsberichten geschaffen und ein einheitliches Entsorgungsfachbetrieberegister eingerichtet. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz ) zu erhalten. Für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und Zustimmung zu Überwachungsverträgen ist die von der LAGA entwickelte Vollzugshilfe M 36 anzuwenden. Außerdem wurde die Abfallbeauftragtenverordnung novelliert. Der Kreis der zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichteten Unternehmen wurde überarbeitet und erweitert. Das Landesverwaltungsamt hat Vollzugshinweise und ein Formular für Anträge bereitgestellt. Abfälle am Straßenrand und Plastikmüll auf den Wegen sind eine ernstzunehmende Umweltverschmutzung und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Der neue Bußgeldkatalog zur Ahndung der illegalen Beseitigung von Abfällen Sachsen-Anhalts ermöglicht einen landesweit einheitlichen Rahmen, um illegale Beseitigung zu sanktionieren. Zum Schutz unserer Umwelt und zur Schonung endlicher Ressourcen müssen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Verantwortung und die Pflicht trifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Weitere Informationen können dem Flyer (pdf 3 MB) entnommen werden.
Der Bruch der Berliner Regierungskoalition hat am Freitag die Energieministerkonferenz der Länder im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel geprägt. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen verabschiedeten die Energieministerinnen und -minister einstimmig die „Brunsbütteler Erklärung“. Darin fordern sie die Bundesregierung und den Bundestag auf, wichtige energiepolitische Vorhaben wie die spürbare Senkung der Energiepreise und die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft trotz bevorstehender Neuwahlen nicht aufzuschieben. „Von Brunsbüttel geht heute das klare Signal an die Bundespolitik aus, dass wir uns angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen keine Taktierei leisten können. Es muss Neuwahlen geben und Bundeskanzler Olaf Scholz hat einen realistischen Zeitplan dafür skizziert“, betonte Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Bis dahin gilt es, wichtige energiepolitische Vorhaben nicht aufzuschieben. Wir brauchen spürbare Entlastungen bei den Energiepreisen, insbesondere den Stromnetzentgelten. Das kann gemeinsam – auch mit der Opposition – erreicht werden. Es geht vor allem darum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland langfristig zu sichern.“ Angesichts der anhaltenden Konjunkturflaute dürften nicht auch noch Wachstumschancen vertan werden, so Willingmann. „Weite Teile der Wirtschaft haben sich auf den Weg der klimaneutralen Transformation gemacht; dies darf nicht ins Stocken geraten. Der Ausbau erneuerbarer Energien, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft muss zügig vorangetrieben werden. Hier gibt es auch eine klare Erwartungshaltung in der deutschen Industrie an die Politik.“ Einstimmig verabschiedeten die Energieministerinnen und -minister der Länder auch zwei Anträge aus Sachsen-Anhalt. So sprechen sich die Minister für eine nachhaltigere Finanzierung der notwendigen Investitionen in Energie- und Wärmenetze aus und schlagen unter anderem die Einführung eines Energiewendefonds vor. Mit Hilfe des Fonds soll die Eigenkapitalquote kommunaler und privater Energieunternehmen gestärkt werden, damit sie Zugriff auf privates Fremdkapital erhalten und entsprechende Investitionen finanziell stemmen können. Experten gehen von einem bundesweiten Investitionsbedarf von 1,4 Billionen Euro bis 2045 aus. Auch der Beschlussvorschlag Sachsen-Anhalts zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft traf auf Zustimmung. Unternehmensinvestitionen für die Produktion und Nutzung von Wasserstoff sollen danach weiter angereizt werden, unter anderem durch eine konsequentere Förderung für die Umstellung industrieller Prozesse auf Wasserstoff durch den Bund. Darüber hinaus fordert die Energieministerkonferenz, Entwicklungshindernisse wie fehlende Zertifizierungssysteme für grünen Wasserstoff und Treibhausgas-Quotensysteme zeitnah aus dem Weg zu räumen. Ferner sollen Elektrolyseure über das Jahr 2029 hinaus von Stromnetzentgelten befreit bleiben. Ein wichtiges Thema im Austausch mit dem aus Berlin zugeschalteten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck war die Zukunft der Bioenergie in Deutschland. Willingmann hatte bereits am Montag mehr Unterstützung für die Branche gefordert. „Ich freue mich, dass sich der Bundeswirtschaftsminister hierfür heute offen gezeigt hat", erklärte Willingmann. In Sachsen-Anhalt drohen in den kommenden Jahren viele Biogasanlagen aus der EEG-Förderung zu fallen, weil der Bund nach bisherigen Plänen die installierte Leistung im Bereich Bioenergie von aktuell rund 10.500 Megawatt auf 8.400 Megawatt im Jahr 2030 abschmelzen will. Willingmann hält das für falsch. „Bioenergie mag nicht in jedem Fall klimaneutral sein, ist aber dennoch umweltfreundlich und stellt eine sichere, regulierbare Energiequelle dar. Wir können mit Biogas Strom und Wärme erzeugen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Statt schleichend aus der Bioenergie auszusteigen, sollten wir sie wie moderne wasserstofffähige Gaskraftwerke zumindest als Brückentechnologie nutzen und weiter fördern.“ Sachsen-Anhalt zählt nicht nur bei Wind- und Solarenergie zu den Vorreitern in Deutschland. Mit landesweit 483 Anlagen und einer installierten Leistung von 518,5 Megawatt liegt Sachsen-Anhalt auch bei Bioenergie im bundesweiten Ranking mit Platz sechs sehr weit vorne. Allein in den kommenden fünf Jahren werden im Land jedoch 170 Anlagen nach zwanzigjähriger Betriebszeit aus der EEG-Förderung herausfallen. Ob die Anlagen einen erneuten Förderzuschlag über zehn Jahre erhalten, ist jedoch ungewiss. „Bleibt es bei der Bundesförderung mit angezogener Bremse, stehen bei uns im Land viele Anlagen bald still“, warnt Willingmann. „So etwas halte ich gerade im ländlichen Raum für kaum vermittelbar und auch nicht für zumutbar.“ Und auch das von Sachsen-Anhalt vorangetriebene Thema angemessener wirtschaftlicher Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien konnte im Rahmen der Konferenz geklärt werden. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Deckelung der Pflichtabgabe der Betreiber von Windparks wird nicht weiterverfolgt; das teilte Bundesminister Habeck den Energieministern im Vorfeld der Sitzung per Brief mit. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Wenn sich am kommenden Donnerstag und Freitag im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel die Energieministerinnen und -minister der Länder zu ihrer Herbstkonferenz treffen, wird es einmal mehr um die Frage gehen, wie der Energiebedarf der Bundesrepublik in den kommenden Jahren verlässlich, günstig und möglichst klimaneutral gedeckt werden kann. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann fordert den Bund auf, bessere Zukunftsperspektiven auch für Bioenergie zu schaffen. „Mit der Deckelung der Vergütung von Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz hat das Bundeswirtschaftsministerium eine energiepolitische Sackgasse geschaffen“, kritisierte Willingmann. „Bioenergie mag nicht in jedem Fall klimaneutral sein, ist aber dennoch umweltfreundlich und stellt eine sichere, regulierbare Energiequelle dar. Wir können mit Biogas Strom und Wärme erzeugen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Statt schleichend aus der Bioenergie auszusteigen, sollten wir sie wie moderne wasserstofffähige Gaskraftwerke zumindest als Brückentechnologie nutzen und weiter fördern.“ Sachsen-Anhalt zählt nicht nur bei Wind- und Solarenergie zu den Vorreitern in Deutschland. Mit landesweit 483 Anlagen und einer installierten Leistung von 518,5 Megawatt liegt Sachsen-Anhalt auch bei Bioenergie im bundesweiten Ranking mit Platz sechs sehr weit vorne. Allein in den kommenden fünf Jahren werden im Land jedoch 170 Anlagen nach zwanzigjähriger Betriebszeit aus der EEG-Förderung herausfallen. Ob die Anlagen einen erneuten Förderzuschlag über zehn Jahre erhalten, ist jedoch ungewiss. „Bleibt es bei der Bundesförderung mit angezogener Bremse, stehen bei uns im Land viele Anlagen bald still“, warnt Willingmann. „So etwas halte ich gerade im ländlichen Raum für kaum vermittelbar und auch nicht für zumutbar.“ Dem Bund zufolge soll die installierte Leistung im Bereich Bioenergie in Deutschland von aktuell rund 10.500 Megawatt auf 8.400 Megawatt im Jahr 2030 sinken. Dementsprechend schreibt der Bund im Rahmen der EEG-Förderung weniger Leistung aus. Das zeigt etwa die erste Biomasse-Ausschreibung in diesem Jahr: 788 Gebote im Umfang von 742 Megawatt gingen ein. Davon waren nur 263 Gebote erfolgreich, das Ausschreibungsvolumen war bei 240 Megawatt gedeckelt. Ein Grund für die Förder-Zurückhaltung des Bundes besteht darin, dass Strom aus Biomasse mit etwa 18 Cent pro Kilowattstunde teurer war als Windstrom mit acht Cent und Solarstrom mit etwa vier Cent pro Kilowattstunde. Für Energieminister Willingmann wiegen die Vorteile von Biomasse jedoch schwerer. „Wir benötigen mehr regulierbare Energieträger. Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Bericht zur Versorgungssicherheit schon im vergangenen Jahr erklärt, dass wir in Deutschland bis zum Jahr 2031 zusätzliche Kraftwerksleistung von bis zu 21 Gigawattstunden benötigen“ so Willingmann. „Der Bundeswirtschaftsminister agiert hier mit seiner Kraftwerksstrategie jedoch recht zögerlich. Erst 2025 wird überhaupt Kraftwerksleistung ausgeschrieben. Und bis 2028 sollen es lediglich 12 Gigawatt sein. Hier müssen wir entschlossener vorgehen und sollten die Biomasse als ergänzenden, sicheren und regelbaren Energieträger nicht außer Acht lassen.“ Willingmann bekräftigt Forderung nach Energiewendefonds Bei der Energieministerkonferenz wird Willingmann deshalb einen entsprechenden Antrag der Länder Sachsen und Schleswig-Holstein unterstützen. Dieser sieht Biogas als Baustein für das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft. Der Energieminister wird in Brunsbüttel zudem eigene Anträge vorlegen. So bekräftig Willingmann seine Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung notwendigen Investitionen in Energie- und Wärmenetze und schlägt die Einführung eines Energiewendefonds vor. Mit Hilfe des Fonds soll die Eigenkapitalquote kommunaler und privater Energieunternehmen gestärkt werden, damit sie Zugriff auf privates Fremdkapital erhalten und entsprechende Investitionen finanziell stemmen können. Experten gehen von einem bundesweiten Investitionsbedarf von 1,4 Billionen Euro bis 2045 aus. Mit einem zweiten Antrag will der Energieminister den Hochlauf der klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft weiter unterstützen. „Mit Blick auf den Ausbau der Infrastruktur haben wir die notwendigen Weichenstellungen bereits vorgenommen. Das Wasserstoffkernnetz wird jetzt nach und nach entstehen und Sachsen-Anhalt wird bestens erschlossen“, erklärte Willingmann. „Im Weiteren wird es aber nun darauf ankommen, Unternehmensinvestitionen für die Produktion und Nutzung von Wasserstoff weiter anzureizen.“ Der Energieminister hält eine konsequentere Förderung für die Umstellung industrieller Prozesse auf Wasserstoff durch den Bund für notwendig. Entwicklungshindernisse wie fehlende Zertifizierungssysteme für grünen Wasserstoff und Treibhausgas-Quotensysteme müssten zeitnah aus dem Weg geräumt werden, so Willingmann. Der Minister fordert darüber hinaus, dass Elektrolyseure über das Jahr 2029 hinaus von Stromnetzentgelten befreit bleiben sollten. „Gerade beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft geht es jetzt um Planungs- und Finanzierungssicherheit für Investoren, Anbieter und Abnehmer. Dies gilt auch für Investitionen in die Errichtung leistungsfähiger Elektrolyseure bei uns im Lande“, so Willingmann. Länder beharren auf Handlungsspielräumen bei Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzen Thema der Energieministerkonferenz wird zudem die finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau erneuerbarer Energien. Im Sommer hatte das Bundeswirtschaftsministerium den Ländern signalisiert, mit einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Vorgaben bei der finanziellen Beteiligung zu machen. Energieminister Willingmann hatte daraufhin im September zusammen mit mehreren Amtskolleginnen und -kollegen ein Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister gerichtet, in dem die Länderminister eine Deckelung der Beteiligungen bei 0,3 Cent pro Kilowattstunde des erzeugten Stroms ablehnen. Die Forderung findet sich nunmehr auch in einer Beschlussvorlage wieder. „Die finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren ist entscheidend, um langfristig hierfür die Akzeptanz zu sichern“, betonte Willingmann. „Der Bund ist hier gut beraten, Ländern und Kommunen entsprechende Handlungsspielräume zu lassen.“ Der Energieminister hatte im April dieses Jahres ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz für Sachsenn-Anhalt vorgelegt. Dies befindet sich nunmehr im parlamentarischen Verfahren. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). 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Stellenausschreibung Im Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt (LZW) ist im Betreuungsforstamt Elb-Havel-Winkel zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 30.12.2024, die Stelle des Forstamtsleiters / der Forstamtsleiterin (w/m/d) unbefristet mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt ist ein landeseigener Dienstleistungsbetrieb für den Wald im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Auf vertraglicher Grundlage werden private und kommunale Waldbesitzer und deren Zusammenschlüsse betreut. Als Kompetenzzentrum ist das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt für den praktischen Waldschutz auf der gesamten Waldfläche zuständig. Der Betriebsleitung sind zehn Betreuungsforstämter nachgeordnet. Als Forstamtsleiterin/ Forstamtsleiter (m/w/d) leiten Sie weitestgehend selbständig und ei- genverantwortlich die Geschicke einer ganzen Waldregion in Sachsen-Anhalt. Zum Aufgabenprofil gehören im Wesentlichen: Leitung des Betreuungsforstamtes - Personalangelegenheiten der Beamten und Beschäftigten im Innen- und Außendienst - Anleitung und Unterstützung von Revierleitern bei deren Aufgabenerfüllung - Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen und Veranstaltungen Leitung der Beratung und Betreuung des Nichtstaatswaldbesitzes - Organisation der Beratungs- u. Betreuungsleistungen im Privat- und Körperschaftswald der betreuten Mandanten, Forstbetriebsgemeinschaften und nichtbetreuter Waldbesitzer - Absprachen mit Behörden (insbesondere Naturschutz, untere Forstbehörde, u.a.) - Wahrnehmung hoheitlichen Aufgaben lt. Landeswaldgesetz Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Forstschutzes und der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden - Monitoring sowie Leitung der Überwachung und Kontrolle der Waldschutzsituation 1 - Organisation des vorbeugenden Waldbrandschutzes für den Gesamtwald - Ermittlung der Waldbrandgefahrenstufen und Org. des Waldbrandbereitschaftsdienstes - Jährliche Abstimmung mit den Leitstellen und Feuerwehren der Landkreise im Bereich des Betreuungsforstamtes sowie Forstausschussvorsitz der Landkreise Anforderungsprofil: Zwingende Voraussetzungen: eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung in einer forstwissenschaft- lichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung; bei Master-Abschlüssen muss auch das grundständige Studium in einem Studiengang einer forstwissenschaftlichen oder forst- wirtschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen worden sein darüber hinaus: nachgewiesene Führungserfahrung erlangt auf Ebene der Laufbahngruppe 2, 2. Ein- stiegsamt des Forstdienstes mehrjährige berufliche Erfahrung in unterschiedlichen Ebenen der Forstverwaltung nachgewiesene mehrjährige berufliche Erfahrung im Bereich der Betriebswirtschaft nachgewiesene berufliche Erfahrung im Revierdienst Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines Kfz Wünschenswerte Voraussetzungen: gute Kenntnisse über ökologische und waldbauliche Sachverhalte sowie der einschlägi- gen forstlichen Zertifizierungssysteme ausgeprägte Kenntnisse im Waldbrandschutz nachgewiesene praktische Erfahrung bei der Bekämpfung biotischer Schaderreger nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung von Privat- und Körper- schaftswald Kompetenz für kundenorientierte Arbeitsweise Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit verbunden mit Verantwortungsbewusst- sein und Kommunikationsstärke hohe Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Konfliktfähigkeit gute Fähigkeiten zu strategischem, konzeptionellem, fachübergreifendem ergebnisorien- tiertem Denken 2 Unser Angebot: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit einem großen Auf- gabenspektrum im Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt. Die Einstellung richtet sich für Beschäftigte (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentli- chen Dienst der Länder (TV-L). Wir bieten Ihnen bei Vorliegen der persönlichen und fachli- chen Voraussetzungen im Beschäftigungsverhältnis ein Entgelt der Entgeltgruppe 14 TV-L. Zur Förderung der Work-Life-Balance bieten wir unter anderem: - einen regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr sowie - individuelle und umfassende Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Rommel(Direktor des LZW)- 03941/56399-110 Herrn Laube(Personal)- 03941/56399-462 Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Dem Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen be- sonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentli- chen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stel- lenausschreibung bewerben. Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über das On- line-Bewerbungsportal Interamt. Bitte bewerben Sie sich bis zum 08.12.2024. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1227055) Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf- Dokument hoch: - Tabellarischer Lebenslauf, - Zeugnis und Urkunde über den Berufs-/Studienabschluss (einschließlich Fächer/-Noten- übersicht), 3
Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen Wer Messgeräte zur Messung der Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen nach §§ 127 und 128 des Strahlenschutzgesetzes bereitstellen und auswerten möchte, muss sich dafür gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung beim BfS anerkennen lassen. Antragsformulare und eine Liste der einzusendenden Nachweise für die Anerkennung stellt das BfS bereit. Für das Anerkennungsverfahren sollten Anbieter ausreichend Zeit einplanen. Ob die Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen gemessen werden muss, ist gesetzlich geregelt. Bis Ende 2020 mussten die Bundesländer ermitteln und bekanntgeben, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. In diesen Gebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gemessen werden. Dazu sind die Verantwortlichen für die jeweiligen Arbeitsplätze verpflichtet. Gleiches gilt für Arbeitsfelder, in denen Beschäftigte erhöhten Radon -Konzentrationen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel Radonheilstollen oder Wasserwerke. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen. Gesetzliche Vorgaben zur Messung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz Ob die Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen gemessen werden muss, ist in §127 und §128 des Strahlenschutzgesetzes geregelt. Wer zu diesem Zweck qualitätsgesicherte Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration anbieten möchte, muss sich dafür gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung beim BfS anerkennen lassen. Wer qualitätsgesicherte Radon-Messungen am Arbeitsplatz anbieten möchte, muss sich dafür beim BfS anerkennen lassen. Qualitätssicherung durch Anerkennungsverfahren Um eine bundeseinheitliche Qualität der Radon -Messungen am Arbeitsplatz sicherzustellen, müssen sich Anbieter dieser Messungen als "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " anerkennen lassen. Die Anerkennung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Messergebnisse von der zuständigen Landesbehörde, die den Arbeitsschutz überwacht, akzeptiert werden können. Sie bestätigt, dass der Anbieter geeignete Geräte zur Messung der Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen im Sinne der Strahlenschutzgesetzgebung ausgeben und auswerten kann. Anforderungen für die Anerkennung Anbieter von Radon -Messungen, die sich als "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " anerkennen lassen möchten, können die Anerkennung ausschließlich beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beantragen. Für die Anerkennung müssen Anbieter gegenüber dem BfS nachweisen, dass sie geeignete Messgeräte bereitstellen können, über geeignete Ausrüstung und Verfahren zur Auswertung verfügen, ein geeignetes System der Qualitätssicherung besitzen und an Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das BfS teilnehmen. Wie erhalte ich die Anerkennung? Sie sind Anbieter von Radon -Messungen? Wenn Sie sich als "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " anerkennen lassen möchten, senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den notwendigen Dokumenten und Nachweisen an das BfS . Bitte übermitteln Sie die Unterlagen elektronisch an ePost@bfs.de , sofern möglich. Sie können die Antragsunterlagen auch online im Bundesportal ausfüllen und bei Anmeldung mit einem ELSTER -Unternehmenskonto direkt einreichen: Bundesportal (verwaltung.bund.de): Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen. Eine Übersicht der Prüf-Kriterien für die Anerkennung hilft den Anbietern, bereits im Vorfeld des Anerkennungsprozesses einzuschätzen, ob ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Unter der Mail-Adresse ePost@bfs.de berät Sie das BfS gern vorab. Dauer des Anerkennungsprozesses Für das Anerkennungsverfahren sollten Anbieter ausreichend Zeit einplanen. Das BfS empfiehlt hierfür etwa 3 Monate. Werden passive Detektoren für die Radon -Messungen verwendet, ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung des BfS für die Anerkennung nötig. Diese Prüfung findet nur einmal pro Jahr statt. Kosten der Anerkennung Die Anerkennung ist kostenpflichtig; die Höhe der Gebühren kann beim BfS vorab erfragt werden. Verfügt ein Anbieter von Radon -Messungen über eine gültige Akkreditierung bei einer anerkannten Akkreditierungsstelle, vereinfacht sich das Verfahren, so dass niedrigere Gebühren erhoben werden. Hinweis Das BfS führt keine Anerkennung von "Messstellen" gemäß § 169 des Strahlenschutzgesetzes durch. Diese Messstellen werden durch die zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern bestimmt. Gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung vom BfS anerkannte Anbieter von Radon-Messungen Als Service für diejenigen, die Radon am Arbeitsplatz messen lassen möchten, veröffentlicht das BfS eine aktuelle Liste der gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung vom BfS anerkannten Anbieter von Radon -Messungen. Im Zuge der Anerkennung wird die Eignung der eingesetzten Messtechnik und des Systems der Qualitätssicherung festgestellt. Die Anerkennung der Anbieter umfasst die in der Tabelle genannten Messgeräte und Messverfahren. Vom BfS gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung anerkannte Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen Anbieter Messgeräte Messverfahren Anbieter: A bis C - ALTRAC Radon-Messtechnik, Prüflabor 09661 Striegistal OT Böhrigen LD PDL RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor artec umweltpraxis gmbH 08294 Lößnitz LD PD RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Baubiologie Lenk 08468 Heinsdorfergrund LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Baubiologie Mittelrhein & Sachverständigen Büro GmbH & Co. KG 56598 Rheinbrohl RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Baubiologie-Umweltmesstechnik Bio-Synergetics 42799 Leichlingen RTM 1688-2 RadonScout direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD Radtrak 2 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Bergsicherung Schneeberg GmbH & Co. KG 08289 Schneeberg EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Binker Materialschutz GmbH 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor BsS Bergsicherung Sachsen GmbH 08289 Schneeberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: D bis F - Dipl.-Ing. Alexey Palatschew 97084 Würzburg Tesla TSR direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Dr. Michael Westphal RadonTracer 01187 Dresden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Dr. Marx GmbH 66583 Spiesen-Elversberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor ERGO Umweltinstitut GmbH 01277 Dresden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Eurofins Radon Testing Sweden AB SE-972 41 Luleå (Sweden) Eurofins Alpha track Radon Detektor passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Eurofins Umwelt Nord GmbH 26135 Oldenburg LD Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor EXradon GmbH 95100 Selb LD RSX Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: G bis J - GEODIENST Ingenieurbüro für Baugrund und Tiefbauüberwachung 99842 Ruhl RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor GEOPRAX Bergtechnisches Ingenieurbüro Bernd Leißring und Nick Leißring GbR 09114 Chemnitz AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IAF - Radioökologie GmbH Dresden 01454 Radeberg AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD PD RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IBUS Ingenieurbüro für Umweltschutz 98574 Schmalkalden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IGU Institut für angewandte Isotopen-, Gas- und Umweltuntersuchungen 82237 Wörthsee AlphaGuard RadonEye RD200 direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor INGEPA Inweltverbesserung und Gebäudepathologie GmbH 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: K bis M - Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Sicherheit und Umwelt, Radonlabor 76344 Eggenstein-Leopoldshafen FKSD-KIT passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH 90427 Nürnberg AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung Mecklenburg-Vorpommern (LPS) 12555 Berlin LD RSKS passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen 44287 Dortmund AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Ortsdosimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Mirion Medical GmbH, Abt. Dosimetrics Radon Messstelle 80687 München Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Corentium Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor AlphaGuard PQ2000 direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Anbieter: N bis P - Nuclear Control & Consulting GmbH 38114 Braunschweig AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer RadonScout direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor OrangePEP GmbH 85354 Freising Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor RTM 1688-2 Radonscout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Pöggel Bau-Biologie-Analytik 87561 Oberstdort / OT Schöllang RadonScout Plus direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Anbieter: Q bis S - Radonfachberatung Josef Dill 95666 Leonberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Radonova Laboratories AB SE-751 38 Uppsala (Schweden) Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor SPIRIT direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor RadonTec GmbH 89426 Wittislingen RadonTec PRD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Dr. Gerhard Binker 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Dr. J. Kemski 53121 Bonn AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer RTM 1688-2 RadonScout Corentium PRO direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Münzenberg 97346 Iphofen RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle SafeRadon GmbH 69123 Heidelberg RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor SARAD GmbH 01159 Dresden RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Anbieter: T bis V - TÜV Rheinland Energy GmbH 51105 Köln RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor TÜV SÜD Industrie Service GmbH 80686 München Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Umweltanalytik und Baubiologie Dr. Thomas Haumann 45133 Essen RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle Umweltmanufaktur Georgi 08523 Plauen LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor UNITRONIC Radon 41460 Neuss Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor VKTA - Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e. V. 01328 Dresden Thoron Scout RadonScout Plus EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Anbieter: W bis Z - Wessling GmbH 30625 Hannover RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Stand: 07.10.2024
Industrie Deutschland hat im Vergleich zu vielen anderen entwickelten Volkswirtschaften eine starke Industrie. Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes tragen mehr als ein Viertel zum deutschen Bruttoinlandsprodukt bei. Dies ist einer der höchsten Werte unter den Industriestaaten. Entsprechend hoch ist auch die Nutzung von Umweltressourcen durch die Industrie. Der Fokus des Datenbereiches „Industrie“ liegt auf dem „verarbeitenden Gewerbe“ und umfasst alle Branchen, die Rohstoffe und Zwischenprodukte verarbeiten und Produkte erzeugen. Die Wirtschaftsstruktur Deutschlands prägt die Art und Weise, wie die Umwelt hierzulande beansprucht wird. Das Herstellen materieller Güter belastet die Umwelt im Allgemeinen stärker als das Erbringen von Dienstleistungen. Während der Schadstoffausstoß des verarbeitenden Gewerbes in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen ist (siehe dazu die Datenbereiche „Luft“ und „Wasser“), ist vor allem der hohe Energiebedarf vieler Unternehmen und der damit verbundene Treibhausgasausstoß eine große Herausforderung für die deutsche Umweltpolitik. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist deshalb ein wichtiges Ziel. Auch die hohe Rohstoffintensität vieler Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes bleibt künftig ein wichtiger Arbeitsbereich. Die Förderung und Aufbereitung von Rohstoffen ist mit hohen Umweltfolgen verbunden. Die Bundesregierung hat sich deshalb eine deutliche Steigerung der Rohstoffeffizienz zum Ziel gesetzt. Die Industrie wird dazu Beiträge leisten müssen, etwa durch die Verwendung von Sekundärrohstoffen, also von Rohstoffen aus Abfällen. Da zudem nur ein geringer Teil der verwendeten Rohstoffe in Deutschland selbst gefördert wird, bleibt auch die Förderung hoher Umweltstandards bei ausländischen Rohstoffproduzenten etwa durch Zertifizierungssysteme eine wichtige Aufgabe
Richtfest für den Holzneubau der Messstation auf dem Schauinsland Die Luft-Messstation des UBA auf dem Berg Schauinsland, bei Freiburg (Baden-Württemberg), erhält ein neues Holzgebäude. In dem Gebäude werden Labor- und Messräume sowie Büro- und Funktionsräume untergebracht. Im Außenbereich wird dazugehörend das Messfeld neu installiert. Die Station dient der Beobachtung und Überwachung der Luft im Rahmen nationaler und internationaler Luftreinhalteabkommen. „Bei dem Bau der neuen Messstation war uns wichtig, nicht nur auf die kurzfristigen Anschaffungskosten zu schauen, sondern den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes zu betrachten“, sagt Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ am UBA . „Deswegen haben wir uns für umweltverträgliche und möglichst nachwachsende Rohstoffe entschieden. Dadurch erfüllt das Gebäude hohe ökologische Standards und kann Vorbild für weitere Bauten sein.“ Der Neubau der Luft-Messstation war erforderlich, da notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fassade und der Infrastruktur des bisherigen Gebäudes wegen der schlechten Bausubstanz und der deshalb nicht ausreichenden statischen Voraussetzungen nicht realisierbar waren. Der Neubau wird nun ein unterkellertes, zweigeschossiges Gebäude mit einer Nutzfläche von rund 500 m² sein. Der Baukörper erhält ein Satteldach mit unterschiedlichen Dachneigungen. Diese asymmetrische Bauweise erlaubt im Obergeschoss die Unterbringung von Büroräumen neben einem Dacheinschnitt welcher den direkten Zugang zu der integrierten Messplattform ermöglicht. Das Gebäude wird barrierefrei sein und mit umweltverträglichen sowie möglichst zu einem großen Umfang nachwachsenden Baustoffen errichtet. Für das fertige Bauwerk wird das Gütesiegel Silber des Bewertungssystems für Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt. Der Betrieb soll treibhausgasneutral unter Nutzung erneuerbarer Energien erfolgen. Aufgrund der besonderen Lage der Neubaufläche im naturgeschützten Außenbereich war die harmonische Einbindung eines schlichten Baukörpers in das leicht abfallende Wiesengelände Leitmotiv bei der Entwurfsplanung. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für 2025 geplant. Wegen des starken Schneefalls kann auf dem Schauinsland nur im Frühling, Sommer und Herbst im Außenbereich gebaut werden. Vor dem Winter muss die Baustelle präpariert und der Rohbau muss dicht verschlossen werden. Auch beim Aushub der Baugrube gab es eine Besonderheit: Da im Felsen gearbeitet wird, ist ein Geologe zur Baumaßnahme hinzugezogen, der bei der Ausführung der Bauwerksgründung unterstützte. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, Art, Umfang, Herkunft und Verbleib von Luftverunreinigungen zur Bewertung der Wirkungen zu messen und zu modellieren sowie hierzu ein flächendeckendes Luftmessnetz zu betreiben. Die Messstation am Schauinsland gehört dabei zu einem aus sieben Stationen (Westerland, Zingst, Waldhof, Neuglobsow, Schmücke, Schauinsland und Zugspitze) bestehenden Luftmessnetz des Umweltbundesamtes (UBA). Damit erfüllt das UBA die internationalen Messverpflichtungen Deutschlands im Rahmen der EU-Luftqualitätsrichtlinie und der UN ECE-Genfer Luftreinhaltekonvention. Für das UBA ist die Erfassung des Zustandes der Atmosphäre , und die Lieferung von hochgenauen Messdaten für die wissenschaftliche Community, Politik und Gesellschaft eine bedeutende und gesetzlich verankerte Aufgabe mit hoher gesellschaftlicher Relevanz.
Mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verringerung der Mülleinträge ins Meer hat Deutschland im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) " Müllbezogene Maßnahmen in der Berufs- und Freizeitschifffahrt“ im Maßnahmenprogramm 2022 (BMUV 2022) als eine von neun Maßnahmen zum Themenbereich Meeresmüll an die EU-Kommission gemeldet. Der Bericht stellt die Ergebnisse einer Recherche des Runden Tisches Meeresmüll zu den Möglichkeiten und Grenzen des Umweltzertifikats „Blaue Flagge“ im Hinblick auf eine Verstärkung der Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags von Müll ins Meer dar. Die „Blaue Flagge“ wird weltweit jährlich an Badestellen und Sportboothäfen für die Einhaltung bestimmter Standards in Bezug auf Umweltmanagement und Umweltkommunikation vergeben. Die Vergabe erfolgt durch den Verein „Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e.V.“ in Zusammenarbeit mit der „Foundation for Environmental Education“.
Nachhaltige Waldwirtschaft Rund ein Drittel der Landfläche in Deutschland ist mit Wald bedeckt. Dieser erfüllt vielfältige Funktionen für Mensch und Umwelt. Eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung soll diese Funktion jetzt und zukünftig erhalten und sicherstellen. Die vielfältigen Funktionen des Waldes Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur 2011/2012 ist Deutschland mit rund 11,4 Millionen Hektar (Mio. ha) etwa zu einem Drittel mit Wald bedeckt. Der Wald erfüllt zahlreiche Funktionen für Mensch und Natur – vielfach gleichzeitig und auf derselben Fläche (siehe Schaubild „Funktionen der Wälder“). Umweltbelastungen, Klimawandel und menschliche Nutzung können aber die natürliche Leistungsfähigkeit der Wälder überfordern. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels sind in den letzten Jahren deutlich sichtbar geworden und haben zu großflächigen Waldschäden und hohen Mengen an Schadholz in den Wäldern Deutschlands geführt. So fielen seit 2018 bis Mitte 2022 rund 245 Mio. Festmeter Schadholz vor allem aufgrund von Insektenkalamitäten an ( BMEL 2022). Um sowohl die Leistungen und die Produktivität der Waldökosysteme dauerhaft zu erhalten als auch den Erhalt der biologischen Vielfalt auf der ganzen Waldfläche zu gewährleisten, ist eine nachhaltige, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung Voraussetzung. Nachhaltige Waldbewirtschaftung Heute verstehen wir unter nachhaltiger Waldwirtschaft weit mehr als die Sicherstellung der Holzmengen. Die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (FOREST EUROPE) hat 1993 in der Helsinki-Deklaration eine nachhaltige Waldbewirtschaftung definiert als „die Betreuung und Nutzung von Wäldern und Waldflächen auf eine Weise und in einem Ausmaß, welche deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsfähigkeit und Vitalität erhält und ihre Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, gewährleistet, ohne dass dies zu Schäden an anderen Ökosystemen führt“. FOREST EUROPE hat in diesem Zusammenhang sechs übergreifende Kriterien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung erarbeitet: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und Sicherung ihres Beitrags zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen, Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen, Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder, sowohl für Holz als auch für Nicht-Holzprodukte, Erhaltung, Schutz und adäquate Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen, Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion bei der Waldbewirtschaftung, vor allem in den Bereichen Boden und Wasser, Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Konditionen. Dies wird aus Sicht des Umweltbundesamtes ( UBA ) nur durch eine umweltverträgliche, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung ermöglicht. Naturnähe der Wälder Ziel der Bundesregierung ist eine naturnahe Waldbewirtschaftung auf möglichst der gesamten forstwirtschaftlichen Fläche zum Erhalt der vielfältigen Ökosystemleistungen des Waldes. Dieses Ziel hat sie sich bereits in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 gesetzt und mehrfach bekräftigt, zuletzt in der Waldstrategie 2050 . Ergänzend hat die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eine Vielzahl weiterer waldbezogener Ziele formuliert, wie zum Beispiel 5 % der Wälder einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Mit der Naturschutz-Offensive 2020 sollte dieses Ziel bereits bis 2020 erreicht werden. Ende 2020 lag der Flächenanteil von Wäldern, für die die natürliche Entwicklung dauerhaft gesichert ist, bei 3,1 %, womit das Ziel nicht erreicht werden konnte. Eine Möglichkeit die Naturnähe der Wälder zu ermitteln, ist der Vergleich der aktuellen Bestockung der Waldfläche mit der natürlichen Waldgesellschaft. Dies gibt Auskunft über die Naturnähe der Baumartenzusammensetzung und ermöglicht Aussagen zur ökologischen Stabilität des Waldes. Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur 2011/2012 sind rund 36 % der Waldfläche als sehr naturnah (14,5 %) oder als naturnah (21,3 %) einzustufen (siehe Abb. „Naturnähe der Baumartenzusammensetzung“). Der Anteil naturnaher Waldflächen liegt dabei im Staatswald mit 40 % deutlich über dem Anteil der naturnahen Waldflächen im Privatwald (30,5 %). Besonderen Anteil an der sehr naturnahen oder naturnahen Bestockung haben ungleichaltrige Wälder und Bestände der höheren Altersklassen. Während Bestände mit einem Alter ab 120 Jahren zum überwiegenden Anteil eine naturnahe Bestockung aufweisen (zwischen 60 und 80 %), weisen junge und jüngere Bestände mit einem Alter unter 60 Jahren nicht einmal zu einem Drittel eine naturnahe Bestockung auf (zwischen 23 und 32 %) (siehe Abb. „Anteil sehr naturnaher und naturnaher Bestockung an der Waldfläche nach Altersklasse“). Es ist jedoch festzustellen, dass die jüngste Altersklasse den Trend eines Rückgangs der Naturnähe bei Abnahme des Alters durchbricht. Dies kann als ein Indiz für erste Erfolge beim Umbau der Wälder hin zu naturnahen Beständen gewertet werden. Naturnähe der Baumartenzusammensetzung Quelle: BMEL Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Anteil sehr naturnaher und naturnaher Bestockung an der Waldfläche nach Altersklasse Quelle: BMEL Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Holznutzung nahe am Zuwachs Mit dem Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung 2021 konkrete Ziele zur Kohlenstoffspeicherung im Sektor Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ( LULUCF ) festgelegt. Der Wald in Deutschland spielt hierfür eine herausragende Rolle. Gleichzeitig sieht die Waldstrategie 2050 , die Bioökonomiestrategie sowie die Charta für Holz 2.0 eine Steigerung der Holznutzung, vor allem im Baubereich, vor. Die Waldgesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes macht deutlich, dass bereits seit 2002 die Holzentnahme deutlich angestiegen ist und bereits ein Großteil des nutzbaren Zuwachses auch eingeschlagen wird. Wurden im Jahr 1993 mit rund 51 Millionen Kubikmetern (Mio. m³) nur rund 49 % des nutzbaren Zuwachses auch tatsächlich genutzt, stieg die Holzentnahme bis zum Jahr 2007 auf 113 Mio. m³ an, was 112 % des nutzbaren Holzzuwachses entspricht. Dies war auch der bisherige Höchststand der Holzentnahme, bevor sich der genutzte Zuwachs nach 2009 auf Werte zwischen 80 und 90 Mio. m³ einpendelte (was in etwa 80 % des nutzbaren Zuwachses entspricht). Im Jahr 2010 wurden größere Waldflächenanteile im Rahmen der Übergabe „Nationales Naturerbe“ an die Bundesländer, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt oder Naturschutzorganisationen übergeben und damit aus der Nutzung herausgenommen. Der Zuwachs dieser Flächen stand somit 2010 theoretisch zur Holzproduktion zur Verfügung, war aber aufgrund des in diesem Jahr vereinbarten Nutzungsverzichts real nicht mehr nutzbar. Hierdurch erklärt sich die große Diskrepanz zwischen Bruttozuwachs und nutzbarem Zuwachs und somit auch die Nutzung von rund 135 % des Zuwachses in diesem Jahr (siehe Abb. „Anteil der Nutzung des nutzbaren Zuwachses“). Mit dem Berichtsjahr 2014 erfolgte eine methodische Umstellung bei der Erfassung des Holzuwachses und seiner Nutzung von der „Waldgesamtrechnung“ auf die sogenannten „European Forest Accounts“. Hierdurch ist die bisherige Zeitreihe nicht mehr unmittelbar mit der Zeitreihe ab 2014 vergleichbar. Während die bisherige Zeitreihe den Bruttozuwachs darstellt, zeigt die Zeitreihe ab 2014 den Nettozuwachs. Der Nettozuwachs wird aus dem Bruttozuwachs abzüglich der Mortalität berechnet. Der Bruttozuwachs ist in diesem Zusammenhang das Ergebnis der natürlichen Wachstumsprozesse und entspricht der biologischen Produktion. Der nutzbare Zuwachs ist der Teil des Bruttozuwachses (bzw. ab dem Berichtsjahr 2014 des Nettozuwachses) auf den für die Holzproduktion verfügbaren Flächen, der nach Abzug von nicht verwertbarem Holz, Mortalität und des Zuwachses auf ungenutzten Flächen verbleibt. Betrachtet man explizit den Nettozuwachs, dann ist noch deutlicher erkennbar, dass bereits nahezu der gesamte nutzbare Zuwachs in Deutschlands Wäldern auch genutzt wird. So wurden im Jahr 2015 rund 96 % des nutzbaren Nettozuwachses für die Holzproduktion verwendet. Bis zum Jahr 2017 sank er auf 88 % des Nettozuwachses, um 2018 deutlich auf 101 % und 2019 auf 109 % zu steigen. Im Jahr 2020 stieg die Nutzung des nutzbaren Zuwachses sogar auf 147 %, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass unter anderem aufgrund Beschlüsse mehrerer Landesregierungen (z.B. Hessen und Sachsen) Waldflächen aus der forstlichen Nutzung genommen wurden, im Jahr 2020 insgesamt rund 63.000 Hektar ( Destatis 2022, Tabelle 1 ). Dennoch lässt sich feststellen, dass seit dem Jahr 2018 mehr Holz genutzt als rechnerisch netto zugewachsen ist (siehe Abb. „Anteil der Nutzung des nutzbaren Zuwachses“). Dies kann zu großen Teilen auf die seit diesem Zeitpunkt gestiegene Zwangsnutzung wegen Sturm, Trockenheit und vermehrten Insektenbefall zurückgeführt werden (siehe Artikel „ Forstwirtschaft “). Zertifizierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Die Zertifizierung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Forstbetriebe, über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Wald- und Naturschutzgesetze hinaus weitere Mindestnormen im ökologischen, ökonomischen und sozialen Bereich einzuhalten. Mit der Zertifizierung nach einem anspruchsvollen Zertifizierungssystem dokumentieren die Waldbesitzer ihre Bereitschaft, bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen Erfordernisse der Nachhaltigkeit sowie des Natur- und Artenschutzes über den gesetzlich vorgegebenen Standard hinaus zu berücksichtigen. Daher hat auch die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel festgelegt, dass 80 % der Waldfläche bis 2010 nach hochwertigen ökologischen Standards zertifiziert sein sollen (siehe Abb. „Anteil nach PEFC bzw. FSC zertifizierter Waldfläche“). Dieses Ziel wurde 2010 jedoch verfehlt, mittlerweile aber erreicht. In der aktuellen Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Wälder im Bundesbesitz mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards zu bewirtschaften. In Deutschland sind derzeit drei forstliche Zertifizierungssysteme etabliert: Das Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) ist mit einer Fläche von aktuell rund 8,77 Millionen Hektar (Mio. ha) das System mit der größten zertifizierten Fläche (PEFC-Website 2024). Der deutliche Anstieg der nach PEFC zertifizierten Fläche im Jahr 2021 kann u.a. auf die Bindung der Waldprämie an eine Zertifizierung zurückgeführt werden ( FNR 2021 ). Nach dem System des Forest Stewardship Council (FSC) sind aktuell rund 1,61 Mio. ha zertifiziert (FSC International-Website 2024). Nach den Kriterien zur ökologischen Waldnutzung von Naturland sind derzeit 53.000 ha zertifiziert ( Naturland-Website 2022 ). Diese sind zugleich auch FSC-zertifiziert. Der Anteil der nach PEFC und FSC zertifizierten Waldfläche an der Gesamtwaldfläche wird als Indikator der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verwendet. Es ist dabei zu beachten, dass Waldflächen sowohl nach PEFC als auch nach FSC zertifiziert sein können und das Ausmaß der Überschneidung nicht ermittelbar ist. Ferner sind die nach Naturland zertifizierten Flächen in den Zahlen des FSC enthalten.
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Dokument | 20 |
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Unbekannt | 2 |
Webseite | 88 |
Topic | Count |
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Boden | 173 |
Lebewesen & Lebensräume | 202 |
Luft | 127 |
Mensch & Umwelt | 273 |
Wasser | 94 |
Weitere | 254 |