API src

Found 5 results.

Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz

Öffentliche Vorhaben unterliegen in der Regel einer Bedarfsprüfung, die bei großen Infrastrukturvorhaben häufig als ein erster Planungsschritt innerhalb eines gestuften Planungsprozesses ausgestaltet ist. Private Vorhaben unterliegen nur unter besonderen Voraussetzungen entsprechenden Bedarfsprüfungen. Bedarfsprüfungen haben den Zweck, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte benötigt wird. Die Entscheidung über ein "Brauchen wir das?" ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu können. Das Forschungsvorhaben untersucht die gesetzliche Ausgestaltung der Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung im Bereich öffentlicher Vorhaben, bezieht aber auch ausgewählte private Vorhaben ein. Die Untersuchung dient insbesondere der Beantwortung der Fragen, ob der Umweltschutz im Vorgang der Bedarfsprüfung/Bedarfsplanung ausreichend verankert ist, wie eine Bedarfsplanung aussehen müsste, um den Umweltschutz schon in ihrem Rahmen zu stärken, und was gegebenenfalls rechtspolitisch getan werden könnte, um die Erkenntnisse umzusetzen. Quelle: Forschungsbericht

Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz

Öffentliche Vorhaben unterliegen in der Regel einer Bedarfsprüfung, die bei großen Infrastrukturvorhaben häufig als ein erster Planungsschritt innerhalb eines gestuften Planungsprozesses ausgestaltet ist. Private Vorhaben unterliegen nur unter besonderen Voraussetzungen entsprechenden Bedarfsprüfungen. Bedarfsprüfungen haben den Zweck, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte benötigt wird. Die Entscheidung über ein "Brauchen wir das?" ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu können. Das Forschungsvorhaben untersucht die gesetzliche Ausgestaltung der Bedarfsprüfung bzw. Bedarfsplanung im Bereich öffentlicher Vorhaben, bezieht aber auch ausgewählte private Vorhaben ein. Die Untersuchung dient insbesondere der Beantwortung der Fragen, ob der Umweltschutz im Vorgang der Bedarfsprüfung/Bedarfsplanung ausreichend verankert ist, wie eine Bedarfsplanung aussehen müsste, um den Umweltschutz schon in ihrem Rahmen zu stärken, und was gegebenenfalls rechtspolitisch getan werden könnte, um die Erkenntnisse umzusetzen. Quelle: Forschungsbericht

Frisch-und Kaltluftabflussbahn

Ziel der Raumordnung zum Schutz siedlungsklimatisch bedeutsamer Bereiche, so dass sie ihre klimaökologische Ausgleichsfunktion dauerhaft erfüllen können; Vermeidung von Maßnahmen, die die Entstehung und den Zufluss von Frischluft sowie die Entstehung und den Abfluss von Kaltluftverhindern; Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

Frisch-und Kaltluftabflussbahn

Ziel der Raumordnung zum Schutz siedlungsklimatisch bedeutsamer Bereiche, so dass sie ihre klimaökologische Ausgleichsfunktion dauerhaft erfüllen können; Vermeidung von Maßnahmen, die die Entstehung und den Zufluss von Frischluft sowie die Entstehung und den Abfluss von Kaltluftverhindern; Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)

Regionaler Grünzug

Ziel der Raumordnung siedlungsnaher, zusammenhängender Bereich des Freiraums mit unterschiedlichen ökologischen Funktionen und/oder naturnahen Erholungsmöglichkeiten, der von Bebauung im Sinne einer Besiedlung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)

1