Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) sieht in Artikel 7 die Einrichtung eines Energieeinsparverpflichtungssystems (EEOS) als ein zentrales Instrument zur Erreichung von Energieeinsparzielen vor. Während mittlerweile mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten ein solches System eingerichtet haben, wurde eine Einführung in Deutschland zwar in verschiedenen Studien diskutiert, jedoch bisher nicht umgesetzt. Mit dieser Studie wird ein Ausgestaltungsvorschlag für ein mögliches Energieeinsparverpflichtungssystem in Deutschland unter den derzeitigen energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen vorgelegt. Im Rahmen eines EEOS wird durch den Staat ein Einsparziel festgelegt und auf verpflichtete Akteure allokiert. Je nach Ausgestaltung kann eine Handelskomponente (so genannte "Weiße Zertifikate") hinzukommen. Um ein EEOS in einem Land zu etablieren, sind Festlegungen zu zentralen Ausgestaltungsmerkmalen zu treffen. Dazu gehören neben den zu verpflichtenden Sektoren, Energieträgern und Akteuren auch die Konkretisierung des Einsparziels, Anforderungen an die durchgeführten Einsparmaßnahmen sowie Regelungen zum Handel mit Zertifikaten und zu den Nachweis- und Überprüfungsmechanismen. Die hier vorgeschlagene Ausgestaltung wurde so gewählt, dass damit eine hohe Effektivität und Kosteneffizienz des Instruments gewährleistet ist und der Markt für Energiedienstleistungen gestärkt wird. Trotz der schon stark ausdifferenzierten Förderlandschaft für Energieeffizienz könnte ein marktnahes Instrument wie ein EEOS dazu beitragen, einige der noch bestehenden Hemmnisse abzubauen, die bisher einer vollen Ausschöpfung der Energieeffizienzpotenziale entgegenstehen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Bundesweite Erhebung von Daten zur Einweg- und Mehrwegabfüllung von Getränken für die Jahre 2005 und 2006" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. A) Problemstellung: In Paragraph 1 VerpackV in der Fassung nach der Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung wird eine Zielquote für den Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke vorgegeben. Zur Überprüfung dieser Zielstellung sind die entsprechenden Anteile jährlich von der Bundesregierung zu erheben und im Bundesanzeiger bekannt zu geben. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Für die Bekanntmachung der Erhebungsergebnisse gemäß der unter A) dargelegten Verpflichtung ist das BMU zuständig. C) Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung der bundesweiten Daten über den Getränkeverbrauch insgesamt sowie über die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen und in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke für die Jahre 2005 und 2006.
Das Projekt "Waldbau-Controlling mit Kennzahlen aus der betriebsweisen Stichprobeninventur (E42)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt, Fachgebiet für Waldinventur und nachhaltige Nutzung durchgeführt. Die Ziele der Bayerischen Staatsforstverwaltung sind in allgemeiner Form in den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien festgelegt. Es fehlt jedoch an einer Konkretisierung dieser Ziele auf Betriebsebene und somit auch die Möglichkeit, dass individuelle Stärken des jeweiligen Forstbetriebs ausgenutzt und Schwächen reduziert werden können. Erst wenn konkrete betriebliche Ziele z.B. in Form von Referenzgrößen (naturalen Kennzahlen) festgelegt und damit operational gestaltet sind, wird die Überwachung der Zielerreichung möglich und es kann steuernd eingegriffen werden. Der forstbetriebliche Planungsprozess könnte demnach durch Kennzahlen insgesamt effizienter und transparenter gestaltet werden. Eine Steuerung des forstlichen Managementprozesses über Kennzahlen wird in Zukunft immer dringlicher, war doch die Bayerische Staatsforstverwaltung durch die in den letzten Jahren immer knapper werdenden Finanzmittel zu erheblichen Einsparungen gezwungen, die in erster Linie durch eine signifikante Vergrößerung der Forstreviere und der Forstämter erbracht wurden. Damit einhergehend sind die Anforderungen an die betrieblichen Informationen gestiegen. Durch ein System von waldbaulich ausgerichteten Kennzahlen könnte die Informationssituation deutlich verbessert und eine effizientere Betriebssteuerung ermöglicht werden. Es wird dabei darauf ankommen, eine Struktur für ein solches Kennzahlensystem zu erarbeiten und eine Methodik aufzuzeigen, wie Kennzahlen als Zielvorgaben für Forstbetriebe abgeleitet und ihre tatsächliche Entwicklung überwacht werden können. Im Falle der Bayerischen Staatsforstverwaltung sind die Voraussetzungen zur Bewältigung dieser Aufgabe denkbar günstig. Die betriebsweise Stichprobeninventur ist hier mittlerweile das Standardverfahren zur Informationsbeschaffung für die Forstbetriebsplanung. Auf großer Fläche wurde diese Betriebsinventur als permanente Stichprobeninventur etabliert, wodurch eine sehr präzise Quantifizierung der für eine Betriebssteuerung essentiellen Veränderungen möglich wird. Dieses Datenmaterial bietet darüber hinaus die einmalige Gelegenheit, waldbaulich relevante Kennzahlen abzuleiten, die zur Beurteilung der Zielerreichungsgrade verwendet werden können. Von einer Analyse naturaler Zustandsdaten, wie beispielsweise der Baumartenzusammensetzung und der Vorratshaltung und der zeitlichen Veränderung dieser Kennzahlen ausgehend ist es möglich, betriebswirtschaftliche fundierte Entwicklungsstrategien abzuleiten.
Im Rahmen des Sachverständigengutachtens "Quantitative Bewertung von Umweltindikatoren" wurde ein R-Programm entwickelt, mit welchem alternative Bewertungsverfahren zur Beurteilung von Umweltindikatoren angewandt werden können. Diese IT-gestützten Analysen historischer Zeitreihenentwicklungen ermöglichen die Beurteilung zukünftiger Trendentwicklungen auf Basis standardisierter statistischer Maßzahlen sowie automatisierter Trend-Identifikations-Algorithmen. Die R-Anwendung ermöglicht dabei eine Anwendung etablierter Bewertungsroutinen der derzeitigen Umweltberichterstattung sowie eines eigenständigen, im Rahmen dieses Vorhabens entwickelten zeitreihenökonometrischen Spezifikations-Algorithmus. Bei der Indikatorbewertung können sämtliche anwendbaren Verfahren durch die Nutzerinnen und Nutzer flexibel modifiziert werden. Insbesondere der Vergleich der für unterschiedliche Bewertungsverfahren und -vorgaben identifizierten Trendtendenzen ermöglicht eine objektivierte Beurteilung der Frage, ob aktuelle Indikatorentwicklungen auf das zukünftige Erreichen gegebener Indikator-Zielwerte schließen lassen. Zudem können die Auswirkungen alternativer zukünftiger Trendentwicklungen auf die berechneten Zielerreichungsgrade betrachtet werden. Zum Projektabschluss wurde der Quellcode dieser Anwendung dem Umweltbundesamt vollständig übergeben. Das Programm kann daher zukünftig auf beliebigen Arbeitsplatz-PCs des Umweltbundesamtes ohne größeren Aufwand installiert werden. Quelle: Forschungsbericht