Das Projekt "EXPO 2000: Präsentation der umweltgerechten Stadt Guestrow im Haus der weltweiten Projekte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Barlachstadt Güstrow Stadtverwaltung, Stadtentwicklungsamt durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Durch die gesellschaftliche Wende hatte die Stadt Güstrow die Chance, die Stadtentwicklungspolitik neu auszurichten. Der Handlungsdruck zur Gestaltung dieses Prozesses wurde durch den Strukturwandel in der gesamten Wirtschaft, insbesondere in dem strukturschwachen, dünn besiedelten Raum des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, wesentlich verschärft. Zur Bewältigung des Problempotentials wurde die Initiierung eines Agenda 21-Prozesses, zunächst im Zusammenwirken mit dem Umweltministerium M-V, dem Landesamt für Umwelt und Natur M-V und dem B.A.U.M. e.V. angeregt. Die Etablierung des Prozesses wurde dann stufenweise in das Verwaltungshandeln der Kommunen integriert und stetig weiter ausgeprägt. Die breite Einbeziehung und Mobilisierung der Öffentlichkeit zur aktiven Mitgestaltung des Agenda 21-Prozesses bildete dabei den Schwerpunkt. Defizite und Probleme wurden im Zusammenhang mit der regen Einbeziehung der Güstrower Bürger, bei der Integration der regionalen Wirtschaft und bei der Darstellung der Ergebnisse des lokalen Agenda 21-Prozesses als 'weichem Standortvorteil' im Marketingbereich offenkundig. Viele Akteure erkannten in der Beteiligung Güstrows am Bewerbungsverfahren zur Anerkennung als weltweites Projekt der EXPO 2000 unter der Thematik 'Prozess zur Umsetzung einer lokalen Agenda 21 am Beispiel der Umweltgerechten Stadt Güstrow' eine Chance, die o.g. Defizite abzubauen. Aus der Kooperation mit der EXPO 2000 GmbH entwickelte sich noch eine weitere Möglichkeit zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit: die Beteiligung an der Präsentation der weltweiten Projekte Deutschlands im Global House in Hannover. Im Rahmen dieser Präsentation bot sich auch die Möglichkeit, das Engagement der DBU zur Unterstützung des Agenda 21-Prozesses der Stadt Güstrow als Beispiel für ein Modell einer kommunalen Umweltvorsorgestrategie hervorzuheben. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Aus dem 1992 begonnenen lokalen Agenda 21-Prozess wurden wesentliche Elemente zur Vermittlung des Prozesses ausgewählt und im EXPO-Konzept der Stadt Güstrow formuliert. Drei Schlüsselprojekte ('Wasser in Güstrow', 'Umweltbildungszentrum' und 'Rahmenplangebiet Nordwest') wurden beispielhaft zur Darstellung der praktischen Umsetzung des Konzeptes ausgewählt. Die Strategie zur Ausgestaltung und stufenweisen Realisierung des EXPO-Konzeptes wurde in einem diskursiven Verfahren mit Akteuren der Region entwickelt. Zur Vernetzung dieser Akteure wurde die EXPO Güstrow AG mit ihren sieben thematisch strukturierten Arbeitsgruppen gebildet. Als Informations- und Management-Zentrale wurde das EXPO-Büro installiert. Im Zusammenwirken mit externen Fachleuten wurde die Zielgruppenanalyse, das Marketingrahmenkonzept und das Präsentationskonzept (PK) erarbeitet. Ende 1997 wurde das Güstrower Projekt als weltweites Projekt der EXPO 2000 registriert. Ende 1999 erfolgte die abschließende Anerkennung. Parallel zu den Aktivitäten in Güstrow
Das Projekt "Pilothafte Ermittlung und Analyse von Zielgruppen für die Information/Anhörung der Öffentlichkeit nach Artikel 14 der EG-Wasserrahmenrichtlinie in einer Flussgebietseinheit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Landschafts- und Umweltplanung durchgeführt. A) Problemstellung: Artikel 14 der EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert eine Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für gesamte Flussgebietseinheiten. Insbesondere bei großen Flussgebietseinheiten erfordert dies eine gezielte Beteiligung unterschiedlicher Zielgruppen auf lokaler, regionaler (Bearbeitungsgebiet, Koordinationsräume) und überregionaler (gesamte Flussgebietseinheit) Ebene. Zur Planung der Maßnahmen für die Information und Anhörung der Öffentlichkeit sind die verschiedenen Zielgruppen auf den jeweiligen Ebenen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Betroffenheit, ihrer Interessenlage sowie ihrer Expertise zu analysieren. Dabei sind insbesondere bereits vorliegende Erfahrungen und Vorbereitungen aus den Bundesländern und anderen EG-Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA); ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die meisten der Flussgebietseinheiten in Deutschland überschreiten Ländergrenzen oder sind überwiegend auch Teil internationaler Flussgebietseinheiten. Es besteht ein deutlicher Bedarf an einem abgestimmten Vorgehen zumindest innerhalb der Flussgebietseinheiten. Dies beginnt bereits bei der Identifizierung der Zielgruppen. Für eine koordinierte Planung der Maßnahmen zur Information und Anhörung ist weiterhin eine vergleichbare Informationsbasis bezüglich der Charakteristika der verschiedenen Zielgruppen in den Teilgebieten der Flussgebietseinheiten anzustreben. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer strukturierten Methodik für die Identifizierung und Analyse der Zielgruppen für die Information und Anhörung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 14 der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie eine pilothafte Anwendung in einem noch auszuwählenden Flusseinzugsgebiet.