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Trendwende zur Erhaltung der Biodiversität: Dimensionen einer sozial-ökologischen Transformation

Bisherige Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt waren nur teilweise erfolgreich. Der Weltbiodiversitätsrat forderte daher bereits 2019 einen transformativen Wandel, dessen Realisierung und Umsetzbarkeit aber weiterhin offenbleiben. In der Wissenschaft wird die Ansicht geteilt, dass dieser Wandel im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation ausgestaltet werden soll, in der Natur und Gesellschaft gleichermaßen berücksichtigt werden. Aus der Perspektive der Sozialen Ökologie wird der Rückgang der biologischen Vielfalt als globale Krise der gesellschaftlichen Naturverhältnisse verstanden. Sozial-ökologische Transformationen, die eine Trendwende zur Erhaltung der Biodiversität ermöglichen, sehen daher einen grundlegenden Wandel der gesellschaftlichen Naturverhältnisse hin zur Nachhaltigkeit vor, der die Bereiche Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft umfasst. Ein solcher Prozess erfordert die Auseinandersetzung mit den drei Dimensionen des Gegenstands (Welche Natur wollen wir schützen?), der Ziele (In welcher Natur wollen wir leben?) sowie des Prozesses (Wie können verantwortungsvolle Akteurskooperationen gestaltet werden?). Die Forderungen nach einem transformativen Wandel bieten auch die Chance für den Naturschutz, sich auf die bestehenden gesellschaftspolitischen Dynamiken einzustellen und diese proaktiv mitzugestalten. Ein Paradigmenwechsel im Naturschutz erscheint dabei notwendig: Naturschutz sollte nicht länger als das Gegenteil von Naturnutzung verstanden werden. Somit schließt eine sozial-ökologische Transformation für und durch den Naturschutz ebenso eine Transformation des Naturschutzes selbst ein.

Auswirkungen physikalisch-ozeanographischer Extremereignisse auf Ökosystemdienstleistungen im Elbe-Ästuar-Küstensystem, Vorhaben: Transfer wissenschaftlicher Beiträge in die Zivilgesellschaft zur Verbesserung der gesellschaftlichen Resilienz

LURCH - CHARMANT: Charakterisierung, Bewertung und Management von urbanen Grundwasserleitern, Teilprojekt 6

Ressortforschungsplan 2024, Durchführung des 6. REACH Kongresses 2024

Ziel des Vorhabens ist die fachliche und organisatorische Unterstützung von UBA und BMUV bei der Vorbereitung und Durchführung des 6. REACH-Kongresses. Die 2-tägige Veranstaltung findet im September 2024 in Dessau-Roßlau statt. Der 6. REACH-Kongress befasst sich mit dem Beitrag der REACH-Verordnung zum Erreichen einer schadstofffreien Umwelt. Er dient dem Austausch von Informationen, Stellungnahmen und Erfahrungen über aktuelle Entwicklungen im Rahmen der REACH-Verordnung bzw. über deren Umsetzung. Grundlage für den Austausch bilden aktuelle Beispiele aus der Praxis, wie die Beschränkungsvorschläge von Stoff(gruppen) mit extremer Persistenz. Zielgruppe sind hochrangige Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Behörden aus Deutschland und der Europäischen Union. Zweitens wird das Vorhaben den Beitrag der REACH-Verordnung zum Erreichen der Ziele der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Europäischen Grünen Deal analysieren, insbesondere die Stärkung, Vereinfachung und Konsolidierung des EU-Rechtsrahmens für Chemikalien. Dabei soll eine Bestandsaufnahme zum aktuellen Stand des Fortschritts erstellt werden. Welcher Handlungsbedarf besteht? Welche Lösungsansätze werden empfohlen? Wie kann der Fortschritt gemessen werden? Welche Auswirkungen entstehen entlang der Wertschöpfungskette? Grundlage für die Analyse bilden Literaturrecherchen, Fachgespräche und ein Stakeholder-Dialog.

WIR! - H2-Well - h2-well Markthub, TP1: Wissenschaftlich-strategische Begleitung und Förderung der Marktdiffusion von Wasserstofftechnologien in den Bereichen Baustoffindustrie, Wärme, O2-Abwasserreinigung und Empfehlungen zu den Marktregularien in der Innovationsregion

Durchführung des 6. REACH-Kongresses

Ziel des Forschungsprojektes war die Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), sowie des Umweltbundesamtes (UBA), bei der Durchführung des 6. REACH-Kongresses.Dieser fand vom 11. bis 12. September 2024 im UBA-Hauptgebäude in Dessau-Roßlau statt. Mehr als 300 Expert*innen aus Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nahmen teil.Der Abschlussbericht fasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des 6. REACH-Kongresses zusammen. Die Ergebnisse des 6. REACH-Kongresses wurden in einer umfassenden Dokumentation (01/2025) auf der UBA-Webseite veröffentlicht (Link: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/6-reach-kongress-2024).Der REACH-Kongress wird seit 2012 regelmäßig vom BMUV ausgerichtet, in abwechselnder Zusammenarbeit mit einer der drei zuständigen Bundesoberbehörden (UBA, BfR, BAuA). Die Veranstaltungsreihe hat sich zu einem bedeutenden Dialogforum über die Herausforderungen und Fortschritte bei der Umsetzung bzw. Weiterentwicklung der REACH-Verordnung in Deutschland etabliert.

Transformationsnetzwerk Region Kassel, Transformationsnetzwerk Region Kassel (TRegKS)

NUR: Management multipler Risiken bei Extremereignissen in schnell wachsenden (Mega)Städten Myanmars (RiskUrbMyanmar), Teilprojekt 2: Hochwasserschutz

Bäume statt Blumen zum 125. Geburtstag

Einen Miniwald pflanzt die Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG am 3. April 2025 in Marienfelde. Auf einer rund 250 Quadratmeter großen Fläche am Tirschenreuther Ring in Berlin-Marienfelde sollen insgesamt 750 Bäume und Sträucher in den Boden gebracht werden. Neben Mitarbeitenden der Wohnungsbaugenossenschaft, die in diesem Jahr ihren 125. Gründungstag feiert, sind auch die Anwohnenden und alle Interessierten herzlich eingeladen, bei der Pflanzaktion mitzuhelfen. Am 3. April 2025 wird es am Tirschenreuther Ring 77/79 viel zu tun geben. In der Zeit von 10 bis 15 Uhr werden Dutzende von Freiwilligen die Ärmel hochkrempeln und auf einer ehemaligen Wiese einen sogenannten Tiny Forest anlegen. „Das Besondere an diesen Miniwäldern ist, dass sie sehr dicht und in mehreren Schichten wachsen“, sagt Sven Einsle, Vorstandsmitglied der Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG. „Auf diese Weise entsteht schon nach wenigen Jahren ein wertvolles, diverses Ökosystem mit 27 verschiedenen Pflanzenarten, das Bienen, Schmetterlingen und anderen Tieren Nahrung und Unterschlupf bietet.“ „Plickerts Horst“ wird der kleine Wald heißen, in Erinnerung an den im vergangenen Jahr verstorbenen ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden und Ehrenmitglied der Wohnungsbaugenossenschaft, Professor Horst Plickert. „Wir freuen uns, diese grüne Oase in Marienfelde gemeinsam mit dem BWV anlegen zu dürfen“, sagt Bruno Göbel, Projektleiter beim MIYA Forest e.V., der das Vorhaben fachlich begleitet. „Der Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG stellt uns kostenlos eine Fläche in seinem Hinterhof zur Verfügung, auf der wir einen weiteren kleinen Wald entstehen lassen können. Dieses Engagement schafft nicht nur einen Mehrwert für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern trägt auch zur regionalen Biodiversität bei und bietet wertvollen Lebensraum für Insekten.“ Bei der Auswahl der Pflanzen mussten die Experten von MIYA Forest e.V. unter anderem berücksichtigen, dass die Fläche von Häusern und hohen Buchen umgeben ist. Der winzige Wald besteht deshalb aus Bäumen und Sträuchern, die mit relativ wenig Licht auskommen. In Eichenwäldern zum Beispiel ist es eher schattig, daher eignen sich junge Stieleichen auch für Flächen mit wenig Sonne, genauso wie Buche, Weide und Hasel. „Diese Baumarten können zwischen 6 und 20 Metern hoch werden“, sagt Bruno Göbel. In der Strauchschicht darunter wachsen unter anderem Himbeeren, Schlehen und Roter Holunder, und in der Kräuterschicht werden Waldveilchen gepflanzt. Koordiniert wird das Tiny Forest Projekt, das in Berlin mindestens 20 winzige Wälder pflanzen will, von der KARUNA Sozialgenossenschaft. „Unsere Pflanztage bringen ganz unterschiedliche Menschen zusammen“, sagt Isabell Steiner, die das Projekt bei der KARUNA eG leitet. „Einen unserer Miniwälder haben wir zusammen mit Künstlerinnen und Künstlern gepflanzt, einen anderen gemeinsam mit Grundschulkindern. Diesmal werden viele Mitarbeitende und Genossenschaftsmitglieder der BWV zu Berlin eG dabei sein. Gleichzeitig versuchen wir aber auch, Menschen aus vulnerablen Gruppen einzubinden. Unser Ziel ist es immer, mit den Tiny Forests das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.“ Das Tiny Forest Projekt ist Teil der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie und wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) unterstützt. Die Maßnahme trägt dazu bei, urbane Räume an die steigenden Temperaturen anzupassen, die Biodiversität zu fördern und neue Orte der Umweltbildung und Begegnung zu schaffen. Der Right Now Climate Fund von Amazon finanziert das Projekt, um gezielt nachhaltige Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten voranzutreiben. Die SenMVKU begleitet das Projekt im Rahmen seiner Umsetzungsallianz und begrüßt die enge Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um nachhaltige Lösungen für die Stadt zu entwickeln. Die Idee, Wälder im Miniaturformat anzulegen, kommt ursprünglich aus Japan. Der Botaniker Akira Miyawaki hat über die Jahre Tausende solcher Projekte umgesetzt und dabei eine Pflanzmethode entwickelt, mit der man auch auf kleinsten Flächen in sehr kurzer Zeit ein wertvolles kleines Ökosystem anlegen kann. Die Tiny Forests nehmen bei Regen wie ein Schwamm Wasser auf, sie binden Staub, CO 2 und andere Luftschadstoffe und sind nicht zuletzt ein Ort der Erholung, Bildung und Begegnung für die Menschen. Das nötige Hintergrundwissen für die Pflanzung steuert der Verein MIYA Forest e.V. bei. Er wurde von Absolventen der renommierten Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde gegründet, die sich schon seit Jahren mit der Miyawaki-Methode beschäftigen und an so unterschiedlichen Orten wie Darmstadt und Marokko Erfahrung mit der Pflanzung von Miniwäldern gesammelt haben. Der Verein kümmert sich auch um die langfristige wissenschaftliche Begleitung des Projekts. Im Rahmen eines „Citizen Science“-Programms wird von Freiwilligen ausgewertet, welchen ökologischen Nutzen der Wald über die Jahre hat. „Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Pflanzung von „Plickerts Horst“ aktiv zu unterstützen“, sagt Isabell Steiner. „Wir brauchen natürlich Menschen, die beim Pflanztag aktiv mit anpacken. Man kann aber auch Bäume spenden oder helfen, Plakate aufzuhängen und Flyer zu verteilen. Am schwierigsten ist es unserer Erfahrung nach, geeignete Flächen für weitere Tiny Forests zu finden – deshalb freuen wir uns auch in diesem Bereich über jede Unterstützung.“ Setzlinge, Spaten und Gießkannen werden von den Veranstaltern mitgebracht. Wer mithelfen will, sollte aber auf die richtige Kleidung achten. „Ziehen Sie am besten Gummistiefel an“, sagt Isabell Steiner. Die Pflanzung beginnt um 10 Uhr am Tirschenreuther Ring 77/79. Anmelden kann man sich auf der Website www.tinyforests.eu/marienfelde – dort finden sich auch alle weiteren Informationen rund um das Projekt. Zu Beginn der Pflanzung am 3. April 2025 um 10 Uhr am Tirschenreuther Ring 77/79 in 12279 Berlin findet ein kurzer Pressetermin statt. Im Anschluss sind Sie herzlich eingeladen, selbst mit anzupacken und einen Baum zu pflanzen! KARUNA eG Isabell Steiner Projektleitung E-Mail: isabell.steiner@karuna.family Tel.: (0157) 39 44 60 47 www.tinyforests.eu Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG Gunther Thiele Abteilungsleiter Innere Verwaltung & Nachhaltigkeit E-Mail: gthiele@bwv-berlin.de Tel.: (030) 790094-24 www.bwv-berlin.de

Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland

Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland Nach dem Unfall von Tschornobyl wurde 1986 das Bundesumweltministerium gegründet, drei Jahre später das Bundesamt für Strahlenschutz . Als direkte Folge von Tschornobyl entstand in Deutschland das "Integrierte Mess- und Informationssystem" (kurz IMIS ). Darin werden alle Messdaten offizieller Stellen zur Umweltradioaktivität gesammelt und ausgewertet. Mit 1.700 rund um die Uhr aktiven Überwachungssonden löst das flächendeckende ODL -Messnetz bei erhöhter Radioaktivität in der Luft Deutschlands automatisch Alarm aus. Nach dem Unfall in Fukushima 2011 sind Untersuchungsergebnisse des BfS in eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission ( SSK ) zur Ausweitung der bisherigen Planungszonen für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken eingeflossen. 1986: der Kalte Krieg ist noch nicht vorbei, Deutschland ist getrennt in DDR und BRD, und auch die (weltweite) Kommunikation geschieht ganz anders als heutzutage: Internet und Smartphones sind noch nicht erfunden. Als im April 1986 erste Meldungen und Bilder über einen Störfall im sowjetischen Kernkraftwerk Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) bekannt wurden, herrschte zunächst Unsicherheit über das, was passiert war. Erst nach und nach gaben staatliche Stellen Bewertungen über das Ereignis ab. Die durch politische Rahmenbedingungen ohnehin dünne Informationslage wurde für die Bevölkerung in Deutschland zusätzlich diffus, da verschiedene staatliche Stellen unterschiedliche Verhaltensempfehlungen abgaben. Es gab keine bundesweit einheitlichen Richtwerte, keine gesetzliche Grundlagen und nur wenige Stellen, die die Radioaktivität in der Luft messen konnten. Internationale Abkommen über den schnellen gegenseitigen Informationsaustausch zu nuklearen Unfällen fehlten. 1989: Gründung des BfS In der Folge des Unfalls von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) wurde noch im Jahr 1986 das Ministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) gegründet. Drei Jahre später folgte 1989 die Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), welches unter anderem dafür zuständig ist, die Kontamination der Umwelt nach einem radiologischen Unfall schnell zu ermitteln und die Lage zu bewerten. Verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen wurden im BfS integriert, so zum Beispiel das Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes in Neuherberg bei München, das Institut für Atmosphärische Radioaktivität des Bundesamtes für Zivilschutz in Freiburg, Teile der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und (nach dem Mauerfall 1989) das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR in Berlin. Als Hauptsitz des BfS wurde Salzgitter gewählt. Gesetzliche Grundlagen Das Fehlen gesetzlicher Vorgaben führte nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) dazu, dass teilweise unterschiedliche Grenzwerte und Maßnahmen im Bund und in den Bundesländern empfohlen wurden. Um die rechtliche Voraussetzung für ein bundesweit koordiniertes Handeln in vergleichbaren Situationen zu schaffen, wurde bereits am 19. Dezember 1986 das "Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung" (Strahlenschutzvorsorgegesetz) erlassen. Zweck dieses Gesetzes war es, die routinemäßige Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt neu zu regeln. Außerdem galt es, "die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit möglichen, nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten". Inzwischen regelt das 2017 verabschiedete Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen . Es vereinheitlicht die bisherigen gesetzlichen Regelwerke im Strahlenschutz und sieht unter anderem den Aufbau des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) unter Leitung des Bundesumweltministeriums vor. Meilensteine in der Entwicklung 2022: Angriffskrieg gegen die Ukraine Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 finden erstmals in Europa militärische Auseinandersetzungen in einem Land mit Kernkraftwerken statt. Der Krieg in der Ukraine hat auch den radiologischen Notfallschutz in Deutschland beeinflusst: Die bis dahin etablierten und regelmäßig geübten Notfallschutz-Strukturen werden nun konkret auf dieses Ereignis angewandt und weiterentwickelt. Die Rufbereitschaften im BfS haben ihre Arbeit intensiviert . Unsere Kolleg*innen erstellen u.a. zweimal täglich eine mögliche Ausbreitungsberechnung anhand von Wetterdaten und zweimal wöchentlich eine Situationsdarstellung der Lage in der Ukraine. Welche Auswirkungen eine Freisetzung von Radioaktivität in ukrainischen, aber auch in anderen europäischen Kraftwerken auf Deutschland haben könnten, hat das BfS bereits vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine regelmäßig untersucht. Wie bei internationalen Übungen und in unterschiedlichen Notfallszenarien in der Vergangenheit erprobt, überprüft das BfS auch im konkreten Fall des Ukraine-Krieges täglich etwa 500 bis 600 Messwerte aus der gesamten Ukraine und benachbarten Ländern. Die Daten stammen aus verschiedenen Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft. Unsere Kolleg*innen werten routinemäßig unterschiedliche Quellen aus, um einen bestmöglichen Überblick zu erhalten und mögliche Falschmeldungen zu identifizieren. Zudem stehen sie, wie auch in Friedenszeiten, in einem engen Austausch mit internationalen Partnern, darunter mit der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). Die radiologische Bedrohungslage hat sich durch das Kriegsgeschehen verändert: In dem Angriffskrieg auf die Ukraine werden immer wieder Kernkraftwerke in Kriegshandlungen hineingezogen. Außerdem gibt es neue oder aktueller gewordene Szenarien im Umfeld hybrider Bedrohungslagen, darunter Cyberangriffe und Straftaten im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen . Selbst der Einsatz von Kernwaffen in Europa scheint nicht mehr ausgeschlossen zu sein. Deutschland braucht in der neuen Sicherheitslage einen noch stärkeren radiologischen Notfallschutz und gute Vorbereitung. Dazu gehört auch, die Abläufe in unterschiedlichen Krisenszenarien immer wieder zu üben. Unsere Expert*innen beobachten nicht nur die Lage in der Ukraine genau, sondern üben auch andere Szenarien, um den radiologischen Notfallschutz weiter zu stärken. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 30.06.2025

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