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Sonderfall: Haltung von Tieren in Zoos

Die Europäische Union hat am 9. April 1999 die Richtlinie1999/22/EG des Rates über die Haltung von Wildtieren in Zoos veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist der Schutz wildlebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt dadurch, dass die Mitgliedstaaten Vorschriften für die Betriebserlaubnis und Überwachung von Zoos in der Gemeinschaft erlassen, um auf diese Weise die Rolle der Zoos bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu stärken. Die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten werden, sollen soweit verbessert werden, dass sie optimal sind. Die Zoos sollen damit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die Rolle der Zoos im Bereich der Erziehung der Besucher, der wissenschaftlichen Forschung und der Erhaltung der Arten soll damit gestärkt werden. Ab wann eine zoologische Einrichtung als Zoo im Sinne dieser Richtlinie zu verstehen ist, wird durch § 42 Bundesnaturschutzgesetz definiert. Es muss sich demnach um eine dauerhafte Einrichtung handeln, in der lebende Tiere wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Zirkusse, Tierhandlungen und Gehege, die eine bestimmte Anzahl an Tieren unterschreiten, gelten dabei nicht als Zoo. Im Land Berlin gibt es derzeit acht Einrichtungen, die unter die Definition Zoo fallen: Tierpark Berlin-Friedrichsfelde Zoo Berlin Zoo-Aquarium Tierpark Neukölln – Naturhaus in der Hasenheide Sea Life Centre Berlin Aquadom (einmalige Sondereinrichtung) Privates Museum für Tierkunde Berlin (als sogenannter “Kleinzoo”) und Naturschutzstation Malchow. Für die Erteilung der Betriebsgenehmigung ist, wie für die Erteilung der Tiergehegegenehmigung bei Privatleuten, die untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Bezirksamtes zuständig. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als Oberste Naturschutzbehörde gibt Haltungsempfehlungen heraus und bemüht sich im Einklang mit allen Beteiligten um eine möglichst einheitliche Umsetzung der Anforderungen. Zoo Berlin Tierpark Berlin-Friedrichsfelde Zoo-Aquarium Tierpark Neukölln – Naturhaus in der Hasenheide Naturschutzstation Malchow

Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege

Der Sachverständigenbeirat ist ein beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete, zum Beispiel angewandte Vegetationskunde, Botanik, Zoologie, Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Städtebau, Landschaftsarchitektur, Hydrologie, Gewässerschutz, Forstwesen, Naturschutzrecht. Er berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Vor wesentlichen Entscheidungen, insbesondere vor Befreiungen von den Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes soll er mit beteiligt werden. Den Vorsitz führt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege. Seit November 2023 wird der Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aletta Bonn geführt. Sowohl die Mitglieder des Beirates als auch die Vorsitzende sind ehrenamtlich tätig und werden durch die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in den Beirat berufen. Sechsmal im Jahr finden die Sitzungen statt, in denen Grundsatzfragen und aktuelle Themen behandelt werden, die vom Beirat selbst aufgegriffen oder von Behörden, Verbänden oder Bürgerinitiativen angeregt werden. Wesentliche Beratungsergebnisse werden als Beschluss abgestimmt und den jeweiligen Adressaten persönlich zugestellt. Unabhängig davon werden die Protokolle auch an alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses und die Oberste und die unteren Naturschutzbehörden sowie die anerkannten Verbände geschickt. Beschlüsse des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Hier können Sie die Beiratsbeschlüsse von 1997 bis heute einsehen. Weitere Informationen Mitglieder des Sachverständigenbeirats Die Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege werden kurz vorgestellt. Weitere Informationen

3. Abgabe von Totfunden an Forschungs- oder Lehreinrichtungen 3.1 Staatlich anerkannte Aufnahmeeinrichtungen für besonders geschützte und für streng geschützte Tiere 3.2 Weitere in Sachsen-Anhalt für die Aufnahme von besonders geschützten Arten berechtigte, vorrangig Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Tote Wildtiere sollten grundsätzlich als Teil der Ökosysteme in der Natur belassen werden. Eine private Aneignung von in der Natur gefundenen toten geschützten Tieren ist gesetzlich untersagt. Eine Naturentnahme ist nur zulässig, um sie bei den im Folgenden genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen abzugeben [§ 45 (4) BNatSchG, § 6 (2) Zuständigkeits-Verordnung für das Naturschutzrecht in Sachsen-Anhalt (NatSch ZustVO)]. Streng geschützte Tiere sind ausschließlich bei den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen abzugeben. Dabei ist der Vorrang des jagdrechtlichen Aneignungsrechts für die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden Arten zu berücksichtigen (sogenannte „Doppelrechtler“ s. Punkt 5 ). Institut für Zoologie der Martin-Luther-Universität Halle (Saale) Museum für Naturkunde am Kulturhistorischen Museum Magdeburg Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau Museum Heineanum Halberstadt (nur Fledermäuse und Vögel) Staatliche Vogelschutzwarte Steckby Verwaltung des Biosphärenreservates „Mittelelbe“ Nationalparkverwaltung „Harz“ Verwaltung des Naturparks „Drömling“ Verwaltung des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ Universitäten und Fachhochschulen naturkundliche Museen alle Schulen Umweltzentren in überwiegend öffentlicher Trägerschaft Naturschutzstationen in öffentlicher Trägerschaft Staatliche forstliche Ausbildungsstätten und Jugendwaldheime In Ausnahmefällen können für diese Einrichtungen Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von streng geschützten toten Tieren erteilt werden (s. Punkt 9c) ). zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

2025-02-28_Stellenausschreibung_Forst_LG.2.2__2025.pdf

 Sie haben Lust auf einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Forstverwaltung Sachsen-Anhalt  Sie wollen eine individuelle praktische Ausbildung und  Sie möchten die Wälder in Sachsen-Anhalt schützen, pflegen sowie das arten- und strukturreiche Ökosystem Wald erhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir suchen zum 01.06.2025 Forstreferendarinnen/ Forstreferendare (m/w/d) Wir bieten Ihnen:  Eine Einstellung in den zweijährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Forstreferendar/ Forstreferendarin (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen,  den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt,  Ausbildung im Landesforstbetrieb und Landeszentrum Wald,  Lehrgänge in Verwaltungs- und Umweltrecht, Forstfachliche Lehrgänge,  Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz gemäß der Anlage 7 zu § 51 Landesbesoldungsgesetz und  Gemäß § 51a Landesbesoldungsgesetz einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür im entsprechenden Haushaltsjahr gegeben sind. Mögliche Einsatzbereiche bestehen in den Betriebsleitungen oder als Referentin/ Referent in der Forstverwaltung. Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen: Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer  die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt,  einen Master- oder einen Diplomabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule oder einen akkreditierten Master-Abschluss einer Fachhochschule jeweils in einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung mit folgenden Studieninhalten nachweist: Botanik, Zoologie, Bodenkunde oder Standortlehre, Waldbau oder Waldökologie, Forstnutzung und -technik, forstlicher Arbeitslehre, forstlicher Betriebswirtschaftslehre, Wildtiermanagement und Jagd, Waldschutz, Forsteinrichtung, Naturschutz und Forstrecht (Nachweis durch Abschlusszeugniskopie), bei Master-Abschlüssen muss auch das grundständige Studium in einem Studiengang einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen worden sein,  einen gültigen Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und  eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzt und  den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Außerdem werden erwartet:  Sie haben Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten,  Sie besitzen soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Zielstrebigkeit und  Sie besitzen die Flexibilität und das Interesse, die vielfältigen Einsatzbereiche der Landesverwaltung kennenzulernen.  Sie verfügen über gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift (wünschenswert). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 28.02.2025 über das Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1246856 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie bitte dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch:  Zeugniskopien der Studienabschlüsse (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt,  bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen  Tabellarischer Lebenslauf,  Kopie des gültigen Jahresjagdscheins,  Kopie der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B und  ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an Frau Mietko (Tel: 0391/567 4375). Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12. b) Die nach Maßgabe von Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördliche Datenschutzbeauftragte Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 - 4261 E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de

Microsoft Word - Stellenausschreibung Forst LG2.1_FIA_2024.docx

•Sie suchen einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Forstverwaltung Sachsen-Anhalt, •Sie wollen eine individuelle praktische Ausbildung erhalten und •Sie möchten die Wälder in Sachsen-Anhalt schützen, pflegen sowie das arten- und strukturreiche Ökosystem Wald unterstützen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir suchen Forstinspektorin-Anwärterinnen / Forstinspektor-Anwärter (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst ab dem 01.10.2024 Wir bieten Ihnen • Eine Einstellung in den 1,5-jährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Forstinspektor-Anwärter (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, •Bei erfolgreichem Abschluss den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, •Eine Ausbildung im Landesforstbetrieb und Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt, •Lehrgänge in Verwaltungs- und Umweltrecht, Forstfachliche Lehrgänge, •Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 9 Landesbesoldungsgesetz (LBesG LSA) gemäß der Anlage 7 zu § 51 LBesG LSA (aktuell 1.362,82 € brutto) und •Gemäß § 51a LBesG LSA einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im entsprechenden Haushaltsjahr gegeben sind. Einstellungsvoraussetzungen Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer • Die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt, • Ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium (entsprechend § 14 Abs. 3 Landesbeamtengesetz) in der Fachrichtung Forstwirtschaft, Forstwissenschaft oder Forstingenieurwesen mit folgenden Ausbildungsinhalten nachweist: Botanik, Zoologie, Bodenkunde oder Standortlehre, Waldbau oder Waldökologie, Forstnutzung und -technik, forstliche Arbeitslehre, forstliche Betriebswirtschaftslehre, Wildtiermanagement und Jagd, Waldschutz, Forstrecht, Forsteinrichtung, Waldpädagogik, Naturschutz, • Einen gültigen Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes, • Eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzt und den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Außerdem werden erwartet: • Sie haben Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten, • Sie besitzen soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Zielstrebigkeit und • Sie besitzen die Flexibilität und das Interesse, die vielfältigen Einsatzbereiche der Landesverwaltung im Forstbereich kennenzulernen. • Sie verfügen über gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift (wünschenswert). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 01.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1077368 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie bitte dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • Tabellarischer Lebenslauf, • Zeugniskopie des Studienabschlusses (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt, • Kopie gültigen Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes, • Kopie des Führerscheins der Klasse B, • Ggf. der Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an Frau Mietko (Tel: 0391/567 4375). Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12. b) Die nach Maßgabe von Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördliche Datenschutzbeauftragte Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 - 4261 E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de

2024-02-17_Stellenausschreibung_Forst_LG.2.2_2024.pdf

 Sie haben Lust auf einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Forstverwaltung Sachsen-Anhalt  Sie wollen eine individuelle praktische Ausbildung und  Sie möchten die Wälder in Sachsen-Anhalt schützen, pflegen sowie das arten- und strukturreiche Ökosystem Wald erhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir suchen zum 01.06.2024 Forstreferendarinnen/ Forstreferendare (m/w/d) Wir bieten Ihnen:  Eine Einstellung in den zweijährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Forstreferendar/ Forstreferendarin (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen,  Den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt,  Ausbildung im Landesforstbetrieb und Landeszentrum Wald,  Lehrgänge in Verwaltungs- und Umweltrecht, Forstfachliche Lehrgänge,  Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz gemäß der Anlage 7 zu § 51 Landesbesoldungsgesetz und  Gemäß § 51a Landesbesoldungsgesetz einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür im entsprechenden Haushaltsjahr gegeben sind. Mögliche Einsatzbereiche bestehen in den Betriebsleitungen oder als Referentin/ Referent in der Forstverwaltung. Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen: Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer  die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt,  einen Master- oder einen Diplomabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule oder einen akkreditierten Master-Abschluss einer Fachhochschule jeweils in einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung mit folgenden Studieninhalten nachweist: Botanik, Zoologie, Bodenkunde oder Standortlehre, Waldbau oder Waldökologie, Forstnutzung und -technik, forstlicher Arbeitslehre, forstlicher Betriebswirtschaftslehre, Wildtiermanagement und Jagd, Waldschutz, Forsteinrichtung, Naturschutz und Forstrecht (Nachweis durch Abschlusszeugniskopie), bei Master-Abschlüssen muss auch das grundständige Studium in einem Studiengang einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen worden sein,  einen gültigen Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und  eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzt und  den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Außerdem werden erwartet:  Sie haben Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten,  Sie besitzen soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Zielstrebigkeit und  Sie besitzen die Flexibilität und das Interesse, die vielfältigen Einsatzbereiche der Landesverwaltung kennenzulernen.  Sie verfügen über gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift (wünschenswert). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 17.02.2024 über das Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1066155 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie bitte dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch:  Zeugniskopien der Studienabschlüsse (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt,  bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen  Tabellarischer Lebenslauf,  Kopie des gültigen Jahresjagdscheins,  Kopie der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B und  ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an Frau Mietko (Tel: 0391/567 4375). Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12. b) Die nach Maßgabe von Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördliche Datenschutzbeauftragte Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 - 4261 E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de

Stellenausschreibung

Stellenausschreibung •Sie haben Lust auf einen sicheren und abwechslungsreichen Job in der Forstverwaltung Sachsen-Anhalt, •Sie wollen eine individuelle praktische Ausbildung und •Sie möchten die Wälder in Sachsen-Anhalt schützen, pflegen sowie das arten- und strukturreiche Ökosystem Wald erhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir suchen zum 01.10.2023 mehrere Forstinspektorin-Anwärterinnen/ Forstinspektor-Anwärter (m/w/d). Wir bieten Ihnen • • • • • • eine Einstellung in den 1,5-jährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Forstinspektor-Anwärter (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, bei erfolgreichem Abschluss den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, eine Ausbildung im Landesforstbetrieb und Landeszentrum Wald, Lehrgänge in Verwaltungs- und Umweltrecht, Forstfachliche Lehrgänge, monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 9 Landesbesoldungsgesetz LSA und einen Sonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt. Einstellungsvoraussetzungen Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer • die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt, • ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium (entsprechend § 14 Abs. 3 LBG LSA) in der Fachrichtung Forstwirtschaft, Forstwissenschaft oder Forstingenieurwesen mit folgenden Ausbildungsinhalten nachweist: Botanik, Zoologie, Bodenkunde oder Standortlehre, Waldbau oder Waldökologie, Forstnutzung und -technik, forstliche Arbeitslehre, forstliche Betriebswirtschaftslehre, Wildtiermanagement und Jagd, Waldschutz, Forstrecht, Forsteinrichtung, Waldpädagogik, Naturschutz, • • • einen gültigen Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes, eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzt und den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen mit folgendem Inhalt: • • • • • lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopie des Studienabschlusses (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) oder letzter Notenspiegel, wenn das Zeugnis noch nicht vorliegt, Kopie des gültigen Jahresjagdscheins, Kopie der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B und ggf. Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Senden Sie bitte ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31.03.2023 an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Referat Organisation, Innerer Dienst, Aus- und Fortbildung Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Stichwort: Forstwirtschaft LG 2.1. ausschließlich per E-Mail an vorbereitungsdienst@mw.sachsen-anhalt.de Bitte übersenden Sie die Anlagen nur im pdf-Format, wenn möglich in einer Datei. Das Ministerium nimmt keine E-Mails mit den Dateianhängen *.doc *.xls und *.zip an. Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Kosten, die in Verbindung mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Weitere Informationen sind unter Tel.-Nr.: 0391/567 4373 bzw. per E-Mail vorbereitungsdienst@mw.sachsen-anhalt.de erhältlich. Die Vorstellungsgespräche für geladene Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) finden voraussichtlich in der 22./23. KW 2023 statt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte/-r und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 11 b) Die nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte Behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördliche Datenschutzbeauftragte Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 4261 E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de c) Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Leiterstraße 9 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 81803 – 10 E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de 2. Zweck und Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerbungsauswahlverfahrens, an welchem Sie als Bewerber (m/w/d) teilnehmen, einschließlich der Vor- und Nachbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung. Rechtsgrundlagen sind

NSG Teufelsbruch und Nebenmoore

Das Moor mit Steifseggenried, Schilfröhrichtmoor und Sumpfreitgrasried wird von einem Großseggen-Erlenbruchwald umrahmt. Mehrere Generationen von Studenten und Wissenschaftlern der Botanik und Zoologie haben hier geforscht. Und spannende Einblicke bieten sich jedem, der Augen und Ohren offen hält. Im Frühjahr etwa ertönt ein vielstimmiges Vogel- und Froschkonzert. Neben sieben Amphibienarten weist die Tierwelt auch 555 Käfer-, über 700 Schmetterlings- und 152 Spinnenarten auf. Beachtlich sind zudem die 317 verschiedenen Farn- und Blütenpflanzen, sowie 79 Moos- und 241 Pilzarten. Umfangreiche Wiedervernässungsmaßnahmen sollen die Folge der Trinkwassergewinnung mildern und die Erhaltung einer Feuchtgebietsflora und -fauna sichern. Mitten durch das Teufelsbruch hindurch führt ein aufgeschütteter Pfad. Er ist Teil des Weges, der von der Schönwalder Allee im Südwesten, anfangs am Zaun des Johannesstiftes entlang, bis zur Niederneuendorfer Allee im Nordosten verläuft. An beiden Straßen gibt es Bushaltestellen und Parkmöglichkeiten. Auf Waldwegen kann man das Moor umwandern – nur betreten darf man es nicht, damit die empfindliche Vegetation nicht zu Schaden kommt. Ein Besuch des NSG lohnt sich zu allen Tages- und Jahreszeiten, besonders eindrucksvoll zeigt es sich aber an kühlen Frühlings- oder Herbstmorgen. Sonnendurchflutete Nebelschwaden hängen dann zwischen den das Moor einrahmenden Erlenbeständen und zaubern ein beinahe unwirkliches Landschaftsbild über die offenen Moorflächen. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen

Historie

Otto Jacob Max Hilzheimer war ein international bekannter Zoologe, Herausgeber, Lehrer und Naturschützer. Max Hilzheimer wurde am 15.11.1877 in Kehnert geboren (FROHN 2020). Nach seinem Abitur nahm er das Studium der Naturwissenschaften in Straßburg auf und arbeitet am Zoologischen Museum Stuttgart. Er promovierte in München im Jahre 1903 mit einer Arbeit über spezielle Fragen der Anatomie einer Insektengruppe und wurde 1907 im Fach Zoologie an der Technischen Hochschule Stuttgart habilitiert. Im gleichen Jahr heiratete Max Hilzheimer Walburga Münzhuber. Zwischen 1907 und 1913 war Max Hilzheimer in Stuttgart als Privatdozent tätig. 1913 wechselte er nach Berlin. Im April 1914 nahm Hilzheimer die Arbeit am Märkischen Museum auf. Als Direktor übernahm er dort von 1920 bis zum Januar 1936 die Leitung der naturwissenschaftlichen Abteilung. Im Sommer 1927 erlangte er in Berlin seine zweite Habilitation und arbeitete ab 1928 als Privatdozent und darauf von 1932 bis 1933 als außerordentlicher Professor an der Tierärztlichen Hochschule Berlin. Von 1927 bis 1936 war Hilzheimer der erste Naturschutzkommissar der städtischen Stelle für Naturdenkmalpflege Berlin. Im Jahre 1937 erlitt er einen Schlaganfall, dem 1944 und 1946 zwei weitere folgten. Max Hilzheimer starb am 10.01.1946 in Berlin im 69. Lebensjahr, er hinterließ eine Ehefrau und zwei Kinder. Mit der ‚Machtergreifung‘ 1933 setzte die rassistische Verfolgung Max Hilzheimers ein. Nach der nationalsozialistischen Rassenideologie zählte der von seinen jüdischen Eltern protestantisch Getaufte zu den „Volljuden“, die aus der „Volksgemeinschaft“ auszumerzen waren. Aufgrund des Gesetzes zum Berufsbeamtentum entzog ihm das Regime 1933 seine Lehrbefugnis an der „Tierärztlichen Hochschule“. Auf der Basis der Nürnberger Rassegesetze von 1935 wurde er im Januar 1936 als Direktor der der Naturwissenschaftlichen Abteilung des Märkischen Museums entlassen und als Naturschutzkommissar seines Amtes enthoben. 1937 wurde ihm die Reichsbürgerschaft aberkannt, so genannte „Judenabgaben“ folgten ebenso wie massive Einschränkungen seines Alltagslebens. Der staatlichen Verfolgung aufgrund der NS-Rassengesetze folgte die persönliche Ausgrenzung aus dem bürgerlichen Leben. Dies betraf auch den ehren- und hauptamtlichen Naturschutz (FROHN 2020). Eine Deportation in ein KZ und damit seine sichere Ermordung verhindert seine Ehefrau Walburga, mit der er nach der NS-Ideologie in einer Mischehe lebte, sehr engagiert und mit hohem persönlichem Risiko (FROHN 2020, vgl. auch Wikipedia). Die Grundsätze von Hilzheimers Weltbild waren die kritische Wissenschaft, die Vernunft und der aufgeklärt, kritisch-reflektierte Bürger. Auf dieser Basis ist auch die Arbeit Hilzheimers als Naturschützer zu verstehen. Er unterschied sich von anderen Naturschützern dadurch, dass er den Schutz der Natur nicht über die Freizeitnutzung in der freien Natur stellte. Auch in naturnahen und schützenswerten Flächen sollte der Stadtbevölkerung die Erholung und das Erlebnis der Natur möglich sein. In den Jahren nach der Ausweisung der beiden ersten Berliner Naturschutzgebiete Lichterfelder Schlosspark und der Pfaueninsel im Jahre 1924 gelang es Hilzheimer, die Sicherung weiterer schutzwürdige Gebiete voranzubringen. Er schuf die Grundlagen für die Ausweisung zahlreicher Schutzgebiete und Naturdenkmale wie Großer Stein bei Buchholz, Fauler See in Weißensee, Großer Rohrpfuhl, Kleiner Rohrpfuhl, Köpenicker Dammforst, Vogelfreistätte Insel Imchen bei Kladow, Vogelschutzgebiet Rudow sowie von Teilen des Spandauer Forsts und des Kalktuffgeländes. Letzteres wurde nach seinen Vorschlägen unter dem Namen „Naturschutzgebiet bei Schildow“ am 26. 2.1929 vom Polizeipräsidenten sichergestellt (STAATLICHE STELLE FÜR NATURDENKMALPFLEGE IN PREUSSEN 1929). Durch den Beschuss des Berliner Senats wurde das Gebiet im Jahr 2000 der EU-Kommission insbesondere wegen seiner kalkhaltigen Quellen und Kalktuffe als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet gemeldet. 2017 wurde das ehemalige Naturschutzgebiet Schildow als Naturschutzgebiet Kalktuffgelände am Tegeler Fließ nach EU-Vorgaben überarbeitet und neu verordnet (OBERSTE NATURSCHUTZBEHÖRDE BERLIN). Max Hilzheimer verstand Naturschutz auch als Bildungsarbeit. Seine Auffassung war, dass es die Natur nicht rettet, wenn man alleine Schutzgebiete ausweist, sondern dass sich vielmehr das Bewusstsein der Menschen ändern muss, damit sie respektvoll mit der Natur umgehen. Zu seinem Verständnis gehörte es, dass sich Menschen innerhalb und außerhalb der Stadt Berlin erholen und die freie Natur ebenso wie die Stadtnatur genießen können. Max Hilzheimer brachte den Naturschutz der breiten Stadtbevölkerung nahe, auch indem er Vorträge hielt, an der Berliner Volkshochschule sowie an gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen lehrte und Forstmitarbeiter in Naturschutzthemen ausbildete. Ferner beriet Hilzheimer Grünflächenämter oder die für den Vollzug des Naturschutzes zuständige Polizei und verfasste Vorworte, Gutachten und Aufsätze. Hilzheimer äußerte sich auch gegen die Entnahme von Grundwasser in Feuchtgebieten, für die Einrichtung von Vogelschutzgebieten oder gegen Mülldeponien auf stadtnahen Moorstandorten. Hilzheimer erkannte, dass ohne Pflegemaßnahmen durch den Naturschutz die Sukzession auf Moorstandorten und damit deren Vernichtung nicht verhindert werden kann. Auch im „Kleinen“ war Hilzheimer ein scharfer Beobachter und Mahner, indem er zum Beispiel das übermäßige Laubharken in den Parks der Stadt thematisierte, weil es sich negativ auf die Vogelwelt auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit Hilzheimers lag in der Beschäftigung mit dem Landschaftsbild (FROHN 2020), das aus heutiger Sicht ein wichtiges Kriterium für Fragen der Eingriffe in Natur und Landschaft und der Kompensation darstellt. Hilzheimer beschrieb die freie Sicht auf Seeufer und auf unverbaute Landschaften ohne Fabrikschlote oder Überlandleitungen und machte deutlich, dass es wichtig ist, das Landschaftsbild als Teil der Naturwahrnehmung und des Naturschutzes zu berücksichtigen. Max Hilzheimer gebührt für seine Leistungen im Naturschutz und ganz besonders im städtischen Naturschutz die Erinnerung und der Dank der Nachwelt, eine Erinnerung die ihm bislang verwehrt wurde. Im Naturschutzgebiet „Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ“ findet sich an der Kreuzung des Mauerwegs mit dem Barnimer Dörferweg ein Gedenkstein für Hilzheimer. Der Gedenkstein wurde im Naturpark Barnim von einer Steinmetzin in Biesenthal geschaffen. Es handelt sich um einen 2,5 t schweren Migmatit, welcher mit den Eismassen in der letzten Eiszeit aus Skandinavien in die Region gelangt ist. Pressemitteilung vom 08.01.2021 FROHN, H.-W. (2020): Max Hilzheimer (1877-1946). Eine „deutsche“ Naturschutz-Biographie. Leiden an Deutschland – Leid durch Deutschland. Im Auftrag des Landes Berlin. OBERSTE NATURSCHUTZBEHÖRDE BERLIN, nicht publizierte Unterlagen und Handakten, Einsichtnahme 2020. STAATLICHE STELLE FÜR NATURDENKMALPFLEGE IN PREUSSEN (Hrsg., 1929): Ministerial-Polizeiverordnung betr. das Naturschutzgebiet bei Schildow. 6 Jg, Nr. 3, S. 26-27. WIKIPEDIA (zuletzt aufgerufen 21.7.2020)

Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands

Elf Jahre nach dem Erscheinen der Vorgängerfassung von 2009 liegt eine aktualisierte Rote Liste der Amphibien Deutschlands vor. Sie gibt in differenzierter Form Auskunft über unsere wild lebenden Schwanz- und Froschlurche und ihre Gefährdungssituation. Dabei werden nicht nur die in ihrem Bestand bedrohten Arten behandelt. Die Gesamtartenliste enthält alle 21 in Deutschland wild lebenden Amphibienarten, von denen 20 bewertet werden. Die Rote Liste der Amphibien geht wie alle Roten Listen über eine reine Inventur und die Beschreibung von Bestandstrends und Rückgangsursachen hinaus. Sie beinhaltet umfassende Artkapi-tel, die neben Erläuterungen zur Gefährdungseinstufung auch Hinweise geben, wie sich die Bestandssituation der einheimischen Amphibien verbessern lässt. Zudem wird die Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung der Arten eingeschätzt. Die Rote Liste der Amphibien wurde von erfahrenen Experten und Expertinnen der Zoologie, Freilandökologie und Naturschutzbiologie verfasst. Mit ihr liegt Band 4 der Reihe „Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands“ 2020 ff. vor.

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