API src

Found 479 results.

Related terms

Stärke und Zucker

Stärke ist ein pflanzlicher Reservestoff, der in Form von Stärkekörnern in Speicherorganen von Pflanzen (Körner, Knollen, Wurzeln oder Mark) angereichert wird. Stärke wird sowohl im Lebensmittel - als auch im technischen Bereich in breitem Umfang eingesetzt. Die landwirtschaftliche Erzeugung von stärkehaltigen Rohstoffen erfolgt in Deutschland durch den Anbau von Kartoffel, Weizen und Körnermais. In der Zukunft könnten die Markerbse und Neuzüchtungen mit sehr hohem Amylose- ("Amylo-Mais") oder Amylopektinanteil (z. B. Amylose-freie Kartoffel) Bedeutung erlangen, da sich hierdurch verarbeitungs- und anwendungstechnische Vorteile ergeben. Hinsichtlich der Verwendung werden drei wesentliche Produktlinien unterschieden - native Stärke (Papier, Pappe, Leime, Kleber, Gipskartonplatten, Textilverarbeitung, Kosmetika), - modifizierte Stärke (Lacke, Streichfarben, Bindemittel (Quellstärken), kationische Stärken, Papier, Pappe, Tabletten, Stärkeether und -ester) etc. sowie - Verzuckerungsprodukte (Tenside, Sorbit, Kunststoffe, Vitamin C, Alkohole, Biotechnologie).

Fair gehandelte Produkte in Kantinen, bei Veranstaltungen und Sitzungen der Ministerien und der Staatskanzlei

1. Der Ministerrat beschließt die Selbstverpflichtung der Landesregierung, in den Ministerien und der Staatskanzlei ab dem 1. Juni 2022 Kaffee und Tee aus fairem Handel und ökologischem Anbau in den Kantinen sowie bei eigenen Sitzungen und Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei anzubieten. Zucker soll aus ökologischem Anbau möglichst aus Europa kommen, bei Importprodukten aus Entwicklungsländern (nach OECD-DAC-Liste) zusätzlich aus fairem Handel. 2. Der Ministerrat beschließt eine Bevorzugung von Kaffee aus regionalen Röstereien beziehungsweise dem Herkunftsland Ruanda, soweit möglich, zu empfehlen. Der Ministerrat beschließt die Möglichkeit einer Abweichung vom Grundsatz einer fairen und ökologischen Beschaffung, soweit bestehende Liefer- oder Pachtverträge dem entgegenstehen, ebenso bei Veranstaltungen in nicht- landeseigenen Räumen, bei denen verpflichtende Bindungen an bestimmte Lieferanten bestehen, die die betreffenden Anforderungen nicht erfüllen. In diesen Fällen ist darauf zu achten, den Anforderungen an eine faire und ökologische Beschaffung so weit wie möglich zu genügen. 3. Der Ministerrat empfiehlt, bei Sitzungen und Veranstaltungen mit geeigneten Maßnahmen (Aufsteller, Servietten, etc.) darauf hinzuweisen, dass Produkte aus ökologischem Anbau beziehungsweise fairem Handel verwendet werden. 4. Der Ministerrat beschließt zudem, dass bei Veranstaltungen und Sitzungen in landeseigenen Räumen Umverpackungen aus Plastik möglichst vermieden werden sollen. Dies gilt, so weit umsetzbar, auch für Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei in nicht-landeseigenen Räumen. 5. Der Ministerrat bittet die Staatskanzlei und die Ministerien, bestehende Lieferverträge schnellstmöglich anzupassen und nur dann zu verlängern, wenn die genannten Anforderung en eingehalten werden können.

Tierische Schaderreger: Apfelwickler / Obstmade

Der Apfelwickler ist ein bedeutender Schädling am Apfel, da er nicht nur durch das Anstechen der Frucht und die nachfolgende Fraßtätigkeit der Larven schädigt, sondern so auch Eintrittspforten für andere Schaderreger, wie u.a. Monilia Fruchtfäule schafft. Geeignete Gegenmaßnahmen sind nur erfolgreich, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt erfolgen. Dazu gilt es die Flugzeiten des Schmetterlings zu ermitteln. Die Überwachung des Flugverlaufes erfolgt seit 2005 mit Hilfe von Pheromonfallen in Gärten an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet. Der Einfluss der jeweiligen Witterung im Flugzeitraum ist für ein mehr oder weniger starkes Auftreten des Wicklers und somit für die Schädigung der Frucht verantwortlich. Monitoring Flugverlauf Lebensweise Gegenmaßnahmen Die Apfelwickler sind wärmeliebende Schmetterlinge und der Flugverlauf ist stark abhängig vom Wetter des jeweiligen Jahres. Die höchsten Fangzahlen wurden im sehr warmen und trockenen Jahr 2006 ermittelt. Im Vergleich der Mittelwerte 2005 bis 2024 liegt das Jahr 2024 im unteren Bereich. In den Pheromonfallen wurden ab Mitte Mai beginnend die 1. Apfelwicklergeneration gefangen. Anfang/Mitte Juli entwickelte sich die 2. Generation, die den höchsten Anstieg seit Beginn unseres Schaderregermonitorings im Jahr 2005 hatte. Der lange Flug endete gegen Ende August. Lockstoff-Fallen (Pheromonfallen) dienen nur zur “Flugüberwachung” bzw. Ermittlung der Flugdichte und damit der Schwellenwerte für die Bekämpfung. Eigene Erfahrungen zeigen, dass bei 10 gefangenen Faltern in der Woche bzw. stark ansteigenden Fangzahlen Gegenmaßnahmen empfehlenswert sind. Raupenfanggürtel (Ringe aus Wellpappe) können ab Ende Juli als ergänzende Maßnahme an den Stämmen angebracht werden. Sie bieten den abwandernden Raupen künstliche Verstecke. Um einen Schlupf der Wickler auch aus diesen Fanggürteln zu verhindern, sollten sie noch vor dem Winter von den Bäumen entfernt werden, spätestens jedoch im zeitigen Frühjahr noch vor dem Gehölzaustrieb. Der Einsatz von Leimringen zur Reduktion der Apfelwicklerpopulation ist ungeeignet . Auch der Einsatz von nützlichen Trichogramma-Schlupfwespen ist möglich. In der Praxis haben sich allerdings keine auffälligen Effekte bei der Reduzierung des Apfelwicklers gezeigt. Wer dennoch diesen Einsatz plant, sollte in jedem Fall im Vorfeld auf die Verwendung chemischer Präparate am Baum verzichten. Eine Anwendung von Nematoden (biologischer Pflanzenschutz) im Herbst findet vorwiegend im Profi-Apfelanbau statt. Bei der Bekämpfung haben sich vor allem die Apfelwickler-Granulosevirus-Präparate bewährt. Diese wirken als reine Fraßgifte über den Verdauungstrakt der Larven. Die Mittel haben nur eine Wirkungsdauer von etwa 6 bis 8 Sonnentagen. Danach ist der Wirkstoff abgebaut und eine erneute Behandlung sollte erfolgen. Besonders gut wirken sie, wenn der Spritzbrühe geringe Mengen Zucker beigemischt werden. Ein negativer Einfluss auf eine Reihe von Nützlingen, wie z.B. auf Florfliegen, Erzwespen, Spinnen und nützliche Wanzen, kann bei sachgerechter Anwendung beider Wirkstoffe ausgeschlossen werden. Bienen und Hummeln werden ebenfalls nicht geschädigt.

Rückblick der Aktionen für Bewohnerinnen und Bewohner innerstädtischer Wohnanlagen

In Kooperation mit dem Verein Yeşil Çember wurden in 2023 interaktive Veranstaltungen bei Großwohnanlagen durchgeführt, mit einem facettenreichen Aufklärungsprogramm zu den Themen Biogut und Abfalltrennung. Speziell für Kinder wurde unter anderem ein faszinierendes Biogas-Experiment vorgeführt: In einer transparenten Plastikflasche wurden Biomüllreste mit Zucker, Gemüsebrühe und Erde kombiniert. Durch das entstehende Biogas blähte sich ein darauf befestigter Luftballon auf, um den Kreislauf von der Entsorgung des Biomülls bis zur Erzeugung von Biogas in einer Biogasanlage anschaulich zu machen. Die Kinder und Jugendlichen staunten, als sie erfuhren, dass das gewonnene Biogas sogar dazu verwendet werden kann, BSR-Müllfahrzeuge zu betanken und zu betreiben. Für Erwachsene wurden umfassende Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt und ein Bioabfall-Quiz angeboten. Im Vordergrund stand dabei die Information, dass keine Fremdstoffe wie Plastik in die Biotonne geworfen werden dürfen. Zur besseren Bioabfallsammlung wurde den Besucherinnen und Besuchern eine bedruckte Bioabfall-Papiertüte und bei besonderem Interesse ein Vorsortierer für die Küche geschenkt. Es wurde außerdem gezeigt, wie man mit Zeitungspapier selbst Bioabfalltüten falten kann. Einzelne Termine wurden in besonderen Formaten durchgeführt, zum Beispiel als müllfreies Picknick mit anschließendem Clean-Up, ein gemeinsames Frühstück für den intensiven Austausch oder als Teil einer größeren Recycling-Rallye.

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Fruchtaufstrich Extra weniger Zucker, Erdbeere (10.05.2023)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Kraftstoffe und Antriebe

Kraftstoffe und Antriebe Im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr dominieren immer noch klimaschädliche fossile Kraftstoffe. Zunehmend kommen jedoch auch klimafreundlichere alternative Kraftstoffe und Antriebe zum Einsatz. Im Bereich der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ist das UBA im Rahmen der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) auch für den Vollzug zuständig. Unsere Mobilität basiert zurzeit zu großen Teilen auf der Verbrennung flüssiger Kraftstoffe in Verbrennungskraftmaschinen. Da das ⁠ Verkehrsaufkommen ⁠ in Deutschland stetig wächst, stagnieren trotz vorhandener Effizienzgewinne durch den Einsatz von moderneren Motoren und Flugzeugturbinen die absoluten Treibhausgasemissionen des Verkehrs auf einem hohen Niveau. Für die notwendige deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen des Verkehrs für einen ausreichenden Klimaschutzbeitrag des Verkehrs sind neben weiteren Effizienzverbesserungen bei Motoren und einer weitreichenden Elektrifizierung des Straßenverkehrs auch ein Umstieg auf nachhaltige alternative Kraftstoffe in der Schifffahrt und der Luftfahrt notwendig. Konventionelle Kraftstoffe Bei konventionellen Kraftstoffen handelt es sich um Mineralölprodukte. Im Jahr 2019 entfielen ca. 94 Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor auf diese Kraftstoffe. Die dominierenden Kraftstoffe im deutschen Verkehrssektor sind die im Straßenverkehr eingesetzten Diesel- und Ottokraftstoffe. Ottokraftstoff wird unter dem Namen E5 oder E10 vermarktet und bezeichnet Benzin, das einen bestimmten Anteil an Ethanol enthalten darf. Während "E" für Ethanol steht, gibt die Zahl "5", beziehungsweise "10" an, wieviel Prozent Ethanol das Benzin maximal enthalten kann. Bei dem im Benzin typischerweise enthaltenen Ethanol handelt es sich um biogen bereitgestelltes Ethanol – kurz Bioethanol – das hauptsächlich aus zucker- und stärkehaltigen Pflanzen wie Zuckerrohr, Zuckerrübe, Getreide und Mais Pflanzen gewonnen wird. Die Mindestanforderungen für Ottokraftstoffe sind in der Norm DIN EN 228 festgeschrieben. Im weiteren Sinne sind alle Kraftstoffe, die in Ottomotoren genutzt werden können, Ottokraftstoffe, also unter anderem auch Flüssiggas (LPG) bzw. Erdgas (CNG). Bei diesen handelt es sich zwar nicht um Mineralölprodukte, jedoch werden sie hauptsächlich fossil hergestellt. Da beide keine typischen Kraftstoffe sind, werden diese oft den „alternativen Kraftstoffen“ zugeordnet. Dieselkraftstoff – auch vereinfacht Diesel genannt – wird nach den in der Norm DIN EN 590 definierten Mindestanforderungen an Tankstellen unter dem Namen B7 geführt und bezeichnet Diesel aus Mineralöl mit einer Beimischung von maximal sieben Prozent Biodiesel. In Deutschland wird Biodiesel vorwiegend aus Rapsöl hergestellt. Der Großteil des Biodiesels wird jedoch importiert und aus Abfall- und Reststoffen sowie aus Palmöl sowie Rapsöl hergestellt. Palmöl als Ausgangstoff für hydrierte Pflanzenöle (HVO - Hydrogenated Vegetable Oils) spielt im Bereich des Dieselkraftstoffes zumindest für das Jahr 2020 auch eine entscheidende Rolle. Durch die Überarbeitung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist die Verwendung von Palmöl seit dem 1. Januar Jahr 2022 deutlich beschränkt und ab 2023 beendet, da der Anbau von Ölpalmen einer der Haupttreiber für die Rodung von Regenwald ist. Im Flugverkehr wird größtenteils aus Erdöl hergestelltes Kerosin getankt. Kerosin bezeichnet Kraftstoffe, die sich für den Einsatz in Flugturbinen eignen. In der Binnenschifffahrt wird schwefelreduzierter Binnenschiffsdiesel verwendet. In der Seeschifffahrt kommen Marinediesel- und Marinegasöle sowie Schweröle mit unterschiedlichem Schwefelgehalt und ggf. notwendigen Abgasnachbehandlungssystemen (Kraftstoffnorm: ISO 8217) zum Einsatz. Sowohl im Binnen- als auch im Seeverkehr werden mehr und mehr Schiffe mit Flüssigerdgas (⁠ LNG ⁠ – Liquified Natural Gas) oder – in ersten Modellanwendungen – mit LPG (Liquified Petroleum Gas), auch Autogas genannt, Methanol oder Biodiesel betrieben. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Themenseite zur Seeschifffahrt. Nur durch den Ersatz von mineralölbasierten Kraftstoffen durch klimafreundliche Alternativen kann der Verkehrssektor den notwendigen Beitrag zur Senkung seiner Treibhausgasemissionen leisten. Um diese Energiewende im Verkehr zu erreichen, ist die Entwicklung und Innovation bei alternativen Antriebstechnologien von zentraler Bedeutung. Perspektivisch sollte Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Energieversorgung im Verkehr direkt genutzt werden, d. h. ohne weitere Umwandlungsschritte zu strombasierten Kraftstoffen, sofern dies, wie etwa im Pkw-Verkehr, technisch möglich ist. Alternative Kraftstoffe Alternative Kraftstoffe sind entweder bezüglich der Bereitstellung alternativ, also "biogen" oder "synthetisch", oder es handelt sich um andere Kraftstoffe als Alternative zu Benzin oder Diesel. Biogene Kraftstoffe, oder auch Biokraftstoffe, werden vor allem aus Pflanzen, Pflanzenresten und ‑abfällen oder Gülle gewonnen. Synthetische Kraftstoffe unterscheiden sich von konventionellen Kraftstoffen durch ein geändertes Herstellungsverfahren und oft auch durch andere Ausgangsstoffe als Mineralöl. Biokraftstoffe wie Bioethanol oder Biodiesel leisten bereits seit vielen Jahren einen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors. Biokraftstoffe sind entweder flüssige (zum Beispiel Ethanol und Biodiesel) oder gasförmige (Biomethan) Kraftstoffe, die aus ⁠ Biomasse ⁠ hergestellt werden und für den Betrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bestimmt sind. Man unterscheidet Biokraftstoffe der ersten und zweiten Generation, wobei eine klare Abgrenzung der Kraftstoffe beider Generationen schwierig ist. Bei der Erzeugung von Biokraftstoffen der ersten Generation wird nur die Frucht (Öl, Zucker, Stärke) genutzt, während ein Großteil der Pflanze als Futtermittel Verwendung finden kann. Biokraftstoffe der zweiten Generation sind noch in der Entwicklung und werden aus Pflanzenmaterial hergestellt, das nicht als Nahrung verwendet werden kann, zum Beispiel aus Ernteabfällen, Abfällen aus der Landwirtschaft oder Siedlungsmüll. Zu dieser Generation, dessen Vertreter auch „fortgeschrittene Biokraftstoffe“ genannt werden, gehört auch solches Bioethanol, das aus zellulosehaltigen Materialien wie Stroh oder Holz gewonnen wird. Generelle Informationen zur energetischen Nutzung von Biomasse und zu den Nachhaltigkeitsanforderungen sind auf unserer UBA-Themenseite zur Bioenergie zusammengestellt. Synthetische Kraftstoffe sind Kraftstoffe, die durch chemische Verfahren hergestellt werden und bei denen, im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen, die Rohstoffquelle Mineralöl durch andere Energieträger ersetzt wird. XtL-Kraftstoffe sind synthetische Kraftstoffe, die ähnliche Eigenschaften und chemische Zusammensetzungen wie konventionelle Kraftstoffe aufweisen. Sie entstehen durch die Umwandlung eines Energieträgers zu einem kohlenstoffhaltigen Kraftstoff, der unter Normalbedingungen flüssig ist. Das "X" wird in dieser Schreibweise durch eine Abkürzung des ursprünglichen Energieträgers ausgetauscht. "tL" steht für "to Liquid". Aktuell sind in dieser Schreibweise die Abkürzungen GtL (Gas-to-Liquid) bei der Verwendung von Erdgas beziehungsweise Biogas, BtL (Biomass-to-Liquid) bei der Verwendung von Biomasse und CtL (Coal-to-Liquid) bei der Verwendung von Kohle als Ausgangsenergieträger gebräuchlich. Zur Herstellung von Power-to-X (Power-to-Gas/⁠ PtG ⁠ oder ⁠ PtL ⁠)-Kraftstoffen wird Wasser unter Einsatz von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. In einem Folgeschritt kann der gewonnene Wasserstoff in Verbindung mit anderen Komponenten – hier vor allem Kohlenstoffdioxid – zu Methan (PtG-Methan) oder flüssigem Kraftstoff (PtL) verarbeitet werden. Der gewonnene Wasserstoff (PtG-Wasserstoff) kann jedoch auch direkt als Energieträger im Verkehr, zum Beispiel in Brennstoffzellen-Fahrzeugen genutzt werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den vom UBA beantworteten „Häufig gestellten Fragen zu Wasserstoff im Verkehr“ . Elektrischer Antrieb: Strom als Energieversorgungsoption Energetisch betrachtet, ist der Einsatz von ⁠ PtG ⁠-Wasserstoff in Brennstoffzellen-Pkw bzw. von ⁠PtG⁠-Methan und PtL⁠ in Verbrennungsmotoren von Pkw hochgradig ineffizient. Für dieselbe ⁠ Fahrleistung ⁠ muss etwa die drei- beziehungsweise sechsfache Menge an Strom im Vergleich zu einem Elektro-Pkw eingesetzt werden, wie die folgende Abbildung veranschaulicht. Da erneuerbarer Strom, beispielsweise aus Wind und Photovoltaik, und die notwendigen Ressourcenbedarfe für die Energieanlagen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, muss auch mit erneuerbaren Energien sparsam umgegangen werden. Am effizientesten ist die direkte Stromnutzung im Verkehr, beispielsweise über Oberleitungen für Bahnen. Ähnlich effizient ist die Stromnutzung über batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Deswegen sollte zur möglichst effizienten Defossilisierung des Straßenverkehrs ein weitgehender Umstieg auf batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge angestrebt werden, wo immer dies technisch möglich ist. Vollzugsaufgaben des UBA zur 38. BImSchV In Deutschland sind Inverkehrbringer von Kraftstoffen gesetzlich verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern. Dies regelt die im seit 1. Januar 2022 gültigen Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote festgeschriebene THG‑Quote. Im Rahmen der THG-Quote hat das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) verschiedene Vollzugsaufgaben. Eine Aufgabe regelt die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. ⁠ BImSchV ⁠): Das UBA bescheinigt auf Antrag Strommengen, die im Straßenverkehr genutzt wurden. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Themenseite zur 38. BImSchV .

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Früchtetee mit Ananas und Zucker (27.09.2022)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Kronospan GmbH Lampertswalde - Änderung der Anlage zur Herstellung von Holzfaserplatten und Holzspanplatten durch die Optimierung der Harzküche in der Halle 19

Die Kronospan GmbH Lampertswalde, Mühlbacher Straße 1, in 01561 Lampertswalde, beantragte mit Datum vom 28. April 2022 die Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Holzfaserplatten und Holzspanplatten in der Halle 19 am Standort Lampertswalde. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: • Austausch der bestehenden Harzreaktoren R19-01 und R19-04 durch zwei neue Reaktoren mit Vergrößerung des Fassungsvermögens von je 17 m³ auf je 20 m³ bei gleichbleibender Produktionskapazität von 73.000 t/a Harz • Vergrößerung der bestehenden Hopper für Melamin (B3-01) und Harnstoff (B3-02) von 8,5 m³ auf 12 m³ • Wegfall der thermoölinduzierten Beheizung der Harzreaktoren (R19-01, R19-04) und des Laborreaktors (R19-03) und Rückbau des Thermoölsystems in der Harzküche • Anbindung der Harzreaktoren und des Laborreaktors an das Dampfnetz der Kronospan GmbH Lampertswalde mittels Dampfreduzierstation zur Beheizung der Harzreaktoren • Anbindung der Harzreaktoren und des Laborreaktors an das Dampfkondensatnetz der Kronospan GmbH Lampertswalde • Anbindung des Kühlsystems der Harzreaktoren an die Rückkühlanlage des Betriebsteils IX (Formalin- und Leimanlage) • gleichzeitiger Betrieb der Harzreaktoren R19-01 und R19-04 unter Beibehaltung der genehmigten Abluftführung in die Regenerative Nachverbrennung (RNV) • Entfall der Vakuumanlage und Ersatz selbiger durch zwei Ventilatoren an den Harzreaktoren • Entfall und Rückbau der Lagertanks für Zuckerlösung, Dosierung des Zuckers als Feststoff direkt in die Reaktoren • Aufstellung von zwei 80-m³-Silos für Melamin (B19-08 und B19-09) an der Stelle der Zuckertanks • Umwidmung des Lagertanks B2.03 auf Diethylenglykol (DEG), 32%ige Hexamethylentetraminlösung und Caprolactam in Wasser 30% (jeweils Alternativbelegung) und des Tanks B1.01 auf Harnstoffharze, • Änderung der Stofflagerung in der Halle 19 - Umnutzung des Passivlagers B von Natronlauge-Lagerung (IBC) auf Titandioxid-Suspension mit geändertem Lagerort - Schaffung zusätzlicher Passivläger C bis E • Anbindung der Abgase der Leimanlage der BE IX an die bestehende RNV (BE VII) • Entfall der Druckentlastung auf dem Melamin Hopper

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Konfitüre extra Aprikose, weniger Zucker (02.05.2022)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser aus 8 Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 562 der Gemarkung Feldheim und Fl.-Nr. 2412 der Gemarkung Rain zur Betriebswasserversorgung, Südzucker AG

Die Südzucker AG betreibt in ihrem Werk in Rain am Lech eine Fabrik zur Zuckerherstellung und Weiterverarbeitung von Zucker. Die Betreiberin beabsichtigt die Entnahme von Grundwasser aus 8 Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 562 der Gemarkung Feldheim (Brunnen 1 und 2) und Fl.-Nr. 2412 der Gemarkung Rain (Brunnen 3 bis 6 und Brunnen 7, 8) zur Betriebswasserversorgung. Das entnommene Grundwasser der Brunnen 1 bis 6 wird als Brauchwasser während der Zuckerproduktion zur Erstbefüllung, zur Notwasser- und Löschwasserversorgung, zur Schwefelverdünnung sowie ganzjährig zu Reinigungszwecken (inkl. Rübenwäsche) verwendet. Das entnommene Grundwasser aus dem Brunnen 7 und 8 hat Trinkwasserqualität und wird nach Entsalzung zur Herstellung von Invertzuckersirup, zur Dampfherstellung und zum Teil zum Kühlen von Produkten verwendet.

1 2 3 4 546 47 48