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Zur Umsetzung der Richtlinie des Rates ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt

Das Projekt "Zur Umsetzung der Richtlinie des Rates ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Hans-Uwe Erichsen Kommunalwissenschaftliches Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster durchgeführt. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, die mit der Umsetzung der 'Richtlinie des Rates ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt' in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland verbundenen Fragen zu klaeren. Neben den auslegungsbeduerftigen Regelungen der Richtlinie sind auch die umsetzungsrelevanten verfassungsrechtlichen 'Vorfragen', vor allem die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Laendern, zu eroertern. Unter Beruecksichtigung des Regelungsanteils von Bund und Laendern sind die Vor- und Nachteile der moeglichen Umsetzungsstrategien - Regelung des Zugangsrechts in eigenen Informationszugangsgesetzen, den Verwaltungsverfahrensgesetzen oder den Fachgesetzen - aufzuzeigen. Die Strukturen (Eckpunkte) einer gesetzlichen Regelung sind herauszuarbeiten, wobei auch auf den Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen sowie auf das Verhaeltnis zu bestehenden Akteneinsichtsrechten einzugehen ist.

Erhaltung von Biodiversität durch Kommerzialisierung - Eine ökonomische Analyse des Konzepts der Zugangsregelung und des Vorteilsausgleichs

Das Projekt "Erhaltung von Biodiversität durch Kommerzialisierung - Eine ökonomische Analyse des Konzepts der Zugangsregelung und des Vorteilsausgleichs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Landwirtschaftliche Fakultät, Institut für Agrarpolitik, Marktforschung und Wirtschaftssoziologie, Abteilung Ressourcen- und Umweltökonomik durchgeführt.

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