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Bewirb Dich jetzt! BFD und FÖJ beim NLWKN

Ob in der Natur beim Zählen von Brut- und Zugvögeln, am Gewässer bei der Entnahme von Proben, im Labor oder am Schreibtisch: Komm als „Freiwillige“ oder "Freiwilliger" zu uns - denn bei uns kannst Du Dich aktiv für den Umwelt- und Gewässerschutz bei uns in Niedersachsen engagieren! Der NLWKN bietet in ganz Niedersachsen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Ökologischen Jahres zahlreiche Stellen für junge Frauen und Männer im Umweltbereich an, unter anderem an der ostfriesischen Küste und auf den Inseln sowie im Raum Hannover. Ob in der Natur beim Zählen von Brut- und Zugvögeln, am Gewässer bei der Entnahme von Proben, im Labor oder am Schreibtisch: Komm als „Freiwillige“ oder "Freiwilliger" zu uns - denn bei uns kannst Du Dich aktiv für den Umwelt- und Gewässerschutz bei uns in Niedersachsen engagieren! Der NLWKN bietet in ganz Niedersachsen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Ökologischen Jahres zahlreiche Stellen für junge Frauen und Männer im Umweltbereich an, unter anderem an der ostfriesischen Küste und auf den Inseln sowie im Raum Hannover. Die Dauer eines Freiwilligendienstes im NLWKN beträgt zwischen sechs und 24 Monaten. Mindestens 25 Tage im Jahr wirst Du im Rahmen von Seminaren optimal auf Deine Aufgaben vorbereitet und erhältst wertvolle Zusatzqualifikationen. Eine Altersgrenze zur Teilnahme gibt es nicht, lediglich die Schulpflicht muss erfüllt sein. BFD’ler sind zudem sozialversichert. Die Dauer eines Freiwilligendienstes im NLWKN beträgt zwischen sechs und 24 Monaten. Mindestens 25 Tage im Jahr wirst Du im Rahmen von Seminaren optimal auf Deine Aufgaben vorbereitet und erhältst wertvolle Zusatzqualifikationen. Eine Altersgrenze zur Teilnahme gibt es nicht, lediglich die Schulpflicht muss erfüllt sein. BFD’ler sind zudem sozialversichert. Mit seinen 11 Betriebsstellen und zahllosen Einsatzorten in ganz Niedersachsen ist bestimmt auch für Dich die richtige Herausforderung dabei! Mit seinen 11 Betriebsstellen und zahllosen Einsatzorten in ganz Niedersachsen ist bestimmt auch für Dich die richtige Herausforderung dabei! Die Betriebsstelle Brake-Oldenburg bietet jeweils zwei FÖJ-Plätze an den Standorten in Brake und Norden im Bereich „Umwelt erforschen“ an. Ansprechpartner: Dr. Henning Waltemathe (Brake) 04401 / 926-106 ; Dr. Marc Herlyn (Norden) 04931 / 947 - 225. Betriebsstelle Brake-Oldenburg Standorten in Brake und Norden Die Betriebsstelle Cloppenburg bietet zwei Plätze für den Bundesfreiwilligendienst und eine Stelle für das Freiwillige ökologische Jahr. Zu den Hauptaufgaben gehören die Mithilfe und Unterstützung bei Probenahmen von Grund-, Oberflächen- und Regenwasser und auf Kläranlagen, sowie die Mithilfe bei Wasserstand- und Abflussmessungen an Fließgewässern, Grundwasserstandsmessungen und Pflegearbeiten an Gewässerkundlichen Messstellen. Ansprechpartner: Dr. Romuald Buryn (04471 / 886-125) oder Christoph Barkhoff (04471 / 886-111). Betriebsstelle Cloppenburg Die Betriebsstelle Hannover-Hildesheim (Fachbehörde für Naturschutz) bietet am Standort Hannover sieben Plätze für BFD’ler in den Bereichen Naturschutzinformation/ Fachinformationssystem Naturschutz, Wolfsbüro, Tier- und Pflanzenartenschutz und Internationaler Artenschutz an. Am Standort Hildesheim ist im Tätigkeitsbereich des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) ein BFD-Platz vorhanden. Ansprechpartnerin: Andrea Giebel (05121 / 509-102). Betriebsstelle Hannover-Hildesheim Bei der Betriebsstelle Norden gibt es insgesamt 16 Plätze. Zu den Hauptaufgaben der BFD’ler gehört die Erfassung der Brut- und Gastvogelbestände. Aber sie übernehmen auch Überwachungsaufgaben und informieren die Besucher im Nationalpark Wattenmeer. Ansprechpartner: Angela Eden (04931 / 947-147) und Rewen Tölge (04931 / 947-163). Betriebsstelle Norden In der Betriebsstelle Aurich könne zwei BFD’ler im Umweltbereich arbeiten. Zu ihren Hauptaufgaben gehört es, die Probenehmer bei der Entnahme von Wasserproben in den Bereichen Oberflächenwasser, Grundwasser, Niederschlagswasser, Deponie- und Einleiterüberwachung zu unterstützen. Ansprechpartner: Maren Ehmen (04941 / 176-169), Anke Joritz (04941/ 176164) oder Erich-Herbert Lolling ( 04941/ 176 161). Betriebsstelle Aurich Im Emsland und in der Grafschaft Bentheim bietet die Betriebsstelle Meppen zwei Plätze für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr an. Eine Stelle ist im Geschäftsbereich Betrieb und Unterhaltung angesiedelt und umfasst neben allgemeinen Bürotätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit auch die Beteiligung an Ausbildungsprojekten der Wasserbau-Azubis und die Erstellung eines Baumkatasters. Der zweite FÖJ-Platz gehört zum Geschaftsbereich Flussgebietsmanagement und beinhaltet Unterstützung bei Gewässeruntersuchungen, Pflege des Messstellennnetzes und die rechnergestützte Auswertung von Daten. Ansprechpartnerinnen sind für den Bereich Betrieb und Unterhaltung Marion Pöttker (05931/ 406- 174) oder für das Flussgebietsmanagement Luzie Wöhler (05931/ 406 - 155). Betriebsstelle Meppen Auch in der Betriebsstelle Süd gibt es an den Standorten in Braunschweig und in Göttingen jeweils eine Stelle für einen BFD’ler. Ansprechpartner: Marian Präger (0531 / 88691 - 182). Betriebsstelle Süd in Braunschweig in Göttingen Die Betriebsstelle Verden bietet zwei Plätze im Bereich Umweltschutz an. Ansprechpartner: ( Henning Ohlebusch (04231/882-173) und Wolfgang Peters (04231 / 882- 182). Betriebsstelle Verden Nähere Informationen zum BFD in den Betriebsstellen des NLWKN findest Du in der Infospalte rechts Nähere Informationen zum BFD in den Betriebsstellen des NLWKN findest Du in der Infospalte rechts Es gibt auch bisher schon einige Plätze für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), die zentral von der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) vermittelt werden. Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA), Außenstelle Hildesheim, Am Flugplatz 16, 31137 Hildesheim, Telefon: 05121 / 509-763 oder auf der Website der NNA unter . Freiwillige Ökologische Jahr

Bingo für den Wiesenvogelschutz

Hannover. Die Bingo-Umweltstiftung hat ihre Förderung für ein internationales Naturschutzprojekt zum Schutz von Wiesenvögeln zugesagt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt das Projekt gemeinsam mit Partnern aus dem Senegal um. Er stärkt damit den Schutz wandernder Vogelarten, die in Niedersachsen brüten und in Westafrika überwintern. Die Bingo-Umweltstiftung hat ihre Förderung für ein internationales Naturschutzprojekt zum Schutz von Wiesenvögeln zugesagt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt das Projekt gemeinsam mit Partnern aus dem Senegal um. Er stärkt damit den Schutz wandernder Vogelarten, die in Niedersachsen brüten und in Westafrika überwintern. „Niedersachsen unterstreicht mit diesem Engagement – unterstützt durch die Bingo-Umweltstiftung – seine besondere Verantwortung als wichtigstes Wiesenvogelland Deutschlands und setzt ein deutliches Zeichen für einen global denkenden Naturschutz“, kommentiert Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer die Fördermittelzusage. Im Mittelpunkt der internationalen Anstrengungen stehen der Aufbau lokaler Fachkompetenzen in dem westafrikanischen Land, der gezielte Wissenstransfer im Bereich Wasser- und Ökosystemmanagement sowie eine enge wissenschaftliche Begleitung. Die Auswirkungen der für den Zeitraum 2026 bis 2028 geplanten Maßnahmen können mithilfe satellitengestützter Telemetrie unmittelbar an den Wanderbewegungen der Vögel nachvollzogen werden. Das Vorhaben ist Teil des größeren EU-Projekts „LIFE IP GrassBirdHabitats“, an dem sich Niedersachsen umfassend beteiligt. Zentraler Projektstandort ist der Nationalpark Djoudj im Norden des Senegals. Der Nationalpark ist eines der bedeutendsten Feuchtgebiete Westafrikas – und ein Schlüsselgebiet für den globalen Zugvogelschutz. Der Grund: Der rund 20.000 Hektar große Park ist einer der ersten Rastplätze für Zugvögel südlich der Sahara. Er beherbergt jährlich etwa 1,5 Millionen Vögel sowie mehr als 400 Arten, darunter zahlreiche in Deutschland heimische Wiesenvögel. „Der Djoudj spielt deshalb eine entscheidende Rolle für den Erhalt der biologischen Vielfalt entlang des afrikanisch-europäischen Zugvogelflugwegs“, betont NLWKN-Projektkoordinator Dr. Alain Maasri. Arten wie die Uferschnepfe verbringen einen Großteil ihres Lebens in diesem Gebiet. „Veränderungen der ökologischen Bedingungen im Djoudj wirken sich daher unmittelbar auf die Brutbestände auch in Niedersachsen aus“, so Maasri. Die Experten des NLWKN erblicken im Schutz des Parks einen zentralen Baustein für den Wiesenvogelschutz in Deutschland. Umsetzung in Afrika – direkte Auswirkungen in Niedersachsen Umsetzung in Afrika – direkte Auswirkungen in Niedersachsen Neben seiner Bedeutung für die Artenvielfalt ist der Djoudj aber auch für den globalen Klimaschutz relevant. Feuchtgebiete regulieren den Wasserhaushalt und erhöhen die Klimaresilienz. Gleichzeitig sind sie besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels. Das Projekt, für das jetzt eine Förderung in Höhe von rund 42.000 Euro durch die Bingo-Umweltstiftung zugesagt wurde, verbindet daher Naturschutz, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung. „Der Schutz von Wiesenvögeln endet nicht an Landes- oder Kontinentalgrenzen. Mit dem Vorhaben können wir einen entscheidenden Beitrag leisten, um die Überwinterungslebensräume unserer heimischen Arten langfristig zu sichern“, unterstreicht Maasri. Das Projekt wird von einem internationalen Konsortium aus der Université Gaston Berger, der Naturschutzorganisation Nature Communauté Développement, der senegalesischen Nationalparkbehörde und dem NLWKN umgesetzt. Für den Landesbetrieb handelt es sich nicht um das erste große Wiesenvogelprojekt: Er ist seit Jahren im niedersächsischen Wiesenvogelschutz aktiv und hat sich dabei bereits in der Vergangenheit auch in internationalen EU-LIFE-Projekten engagiert. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten, wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

Mehr Brutvogelarten gefährdet als je zuvor

Mainz, 02.02.26 In der neuen Roten Liste „Brutvögel Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dr. Christian Dietzen (Landesamt für Umwelt, LfU) 200 heimische Brutvögel nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Die Ergebnisse In Rheinland-Pfalz sind 200 verschiedene Brutvogelarten nachgewiesen, von denen 187 Arten einheimisch sind. Bei den übrigen 13 Arten handelt es sich um Neozoen. Als bestandsgefährdet oder ausgestorben/verschollen gelten 95 Brutvogelarten. Die Aufteilung auf die Gefährdungskategorien ist für die regelmäßigen Brutvogelarten wie folgt: ausgestorben (Kategorie 0): 17 Arten, z. B. Rotkopfwürger ( Lanius senator ), Brachpieper ( Anthus campestris ), Ortolan ( Emberiza hortulana ); vom Aussterben bedroht (Kategorie 1): 31 Arten, z. B. Löffelente ( Spatula clypeata , verschollen seit ca. 2013), Kiebitz ( Vanellus vanellus ), Raubwürger ( Lanius excubitor ), Braunkehlchen ( Saxicola rubetra ); stark gefährdet (Kategorie 2): 21 Arten, z. B. Rebhuhn ( Perdix perdix ), Grauspecht ( Picus canus ), Blaukehlchen ( Luscinia svecica ), Feldsperling ( Passer montanus ), Zippammer ( Emberiza cia ); gefährdet (Kategorie 3): 20 Arten, z. B. Kuckuck ( Cuculus canorus ), Feldlerche ( Alauda arvensis ), Mehlschwalbe ( Delichon urbicum ), Waldlaubsänger ( Phylloscopus sibilatrix ), Goldammer ( Emberiza citrinella ); extrem selten (Kategorie R): 5 Arten, z. B. Brandgans ( Tadorna tadorna ), Gänsesäger ( Mergus merganser ), Bartmeise ( Panurus biarmicus ); keine Daten (Kategorie D): eine Art – Baumfalke ( Falco subbuteo ). In Rheinland-Pfalz befinden sich 13 Brutvogelarten auf der Vorwarnliste, wie z. B. der Haubentaucher ( Podiceps cristatus ), der Wanderfalke ( Falco peregrinus ) oder der Fichtenkreuzschnabel ( Loxia curvirostra ). Als ungefährdet gelten 66 überwiegend häufige und mittelhäufige Arten. Nicht bewertet wurden 26 Vogelarten, bei denen es sich um unregelmäßige Brutvögel (11 Arten) oder um Neozoen handelt (12 Arten), bei drei Arten ist der Status noch unklar (inkl. ein Neozoon). Zusammenfassend sind 55 % aller einheimischen Brutvogelarten in irgendeinem Maß gefährdet oder gar ausgestorben/verschollen. Nur noch 38 % der Brutvögel gelten als ungefährdet. Im Vergleich zu der letzten Roten Liste Brutvögel für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2014 zeigt sich ein negatives Bild, da der Anteil ungefährdeter Arten weiter abnimmt. Der Anteil gefährdeter Brutvogelarten liegt in Rheinland-Pfalz über dem bundesweiten Trend (+23 %), der sich aus der 2020 für Deutschland publizierten Roten Liste ergibt. Besonders auffällig ist der Anteil zuvor ungefährdeter Arten, die jetzt in einer Gefährdungskategorie oder auf der Vorwarnliste aufgeführt sind (25 Arten). Darunter sind auch allgemein bekannte Arten wie Mauersegler ( Apus apus ), Türkentaube ( Streptopelia decaocto ), Sumpfrohrsänger ( Acrocephalus palustris ) und Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ). Insgesamt stehen vier Verbesserungen (Abstufung in der Kategorisierung bei Baumpieper, Heidelerche, Rotmilan, Wendehals) 36 Verschlechterungen (Heraufstufung) gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von 1:9. Beim LfU sind weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Farn- und Blütenpflanzen verfügbar. Weitere Rote Listen Dr. Christian Dietzen (Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt), stellte am 6. März 2026 im Naturhistorischen Museum Mainz  die kürzlich erschienene neue Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz vor. Den Vortag können Sie hier nachhören. Steckbriefe ausgewählter Arten Löffelente © LfU / Dietzen Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Gänsesäger © Mathias Schäf Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Kiebitz © Mathias Schäf Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Rotmilan © LfU / Dietzen Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Raubwürger © LfU / Dietzen Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Mehlschwalbe © Lothar Lenz Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Braunkehlchen © Mathias Schäf Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Fichtenkreuzschnabel © Mathias Schäf Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Zippammer © Lothar Lenz Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Zaunammer © Mathias Schäf Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart) Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart)

Auswirkungen des Offshore-Windkraftausbaus auf Vogelzug in Nord- & Ostsee, Vermeidungs- und Artenhilfsmaßnahmen

Auswirkungen des Offshore-Windkraftausbaus auf Vogelzug in Nord- & Ostsee, Vermeidungs- und Artenhilfsmaßnahmen, Verbundteil B

Ein ganz besonderer NLWKN-„Mitarbeiter“: Uferschnepfe Werner ist zurück im Revier

Hannover. Nach acht Monaten und einer Reise von insgesamt rund 9000 Kilometern hat es Werner geschafft: Der Brutvogel von der Unterelbe ist in sein Revier vom Vorjahr zurückgekehrt. Werner ist eine von etwa 500 Uferschnepfen, die an der Unterelbe brüten. Das Tier hat 2024 im Brutgebiet zur Wiederkennung eine individuelle Kombination von Farbringen erhalten und wurde auch mit einem GPS-Minisender ausgestattet. Über diesen lässt sich jederzeit die Position des Vogels bestimmen, was den Vogelexpertinnen und -experten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wichtige Erkenntnisse zum Schutz der bedrohten Tiere liefert. Nach acht Monaten und einer Reise von insgesamt rund 9000 Kilometern hat es Werner geschafft: Der Brutvogel von der Unterelbe ist in sein Revier vom Vorjahr zurückgekehrt. Werner ist eine von etwa 500 Uferschnepfen, die an der Unterelbe brüten. Das Tier hat 2024 im Brutgebiet zur Wiederkennung eine individuelle Kombination von Farbringen erhalten und wurde auch mit einem GPS-Minisender ausgestattet. Über diesen lässt sich jederzeit die Position des Vogels bestimmen, was den Vogelexpertinnen und -experten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wichtige Erkenntnisse zum Schutz der bedrohten Tiere liefert. „Über Werner lässt sich herausfinden, welche Lebensräume auf dem Zugweg und im Überwinterungsgebiet aufgesucht werden. Dadurch ist Werner zu einem ganz wertvollen Mitarbeiter für unsere Forschungsarbeit geworden“, so Dr. Andreas Barkow vom NLWKN. Er leitet das Projekt LIFE Godwit Flyway, das intensiv zu den Wiesenvögeln forscht und sich zum Ziel gesetzt hat, die bedrohten Vögel zu schützen. Das Forschungsinteresse der Artenschützer im NLWKN geht dabei über Niedersachsen hinaus. „Denn nicht nur hier in den Brutgebieten, sondern auch in den Rast- und Überwinterungsgebieten müssen wir den Schutz der Wiesenvögel sicherstellen, um unsere heimische Artenvielfalt zu erhalten“, betont Barkow. 260 Tage außerhalb des Brutgebiets 260 Tage außerhalb des Brutgebiets Am 12. April 2026 ist Werner in genau das Revier an der Unterelbe zurückgekehrt, das er am 26. Juli des Vorjahres verlassen hatte. 260 Tage war das Tier unterwegs. Und es gibt eine Menge an Erkenntnissen, die Werner über seinen Sender an die Forschenden des LIFE-Projekts übermitteln konnte. Beispielsweise ist die Zugroute interessant. „Die Zugwege auf dem sommerlichen Abzug ins Winterquartier unterscheiden sich vom Frühjahrszug in die Brutgebiete. Die Zugrouten überschneiden sich bei Werner sogar mehrfach. Ornithologen sprechen von einem Schleifenzug“, erklärt Barkow. Werner bereist mehrere Projektgebiete Werner bereist mehrere Projektgebiete Werner hat auf seiner Reise sogar mehrere Schleifen eingebaut. Auf dem Weg zur Überwinterung in Westafrika wurden einige Tage Rast am Tagus in Portugal gemacht. Dort arbeiten Projektkolleginnen und -kollegen von der Companhia das Lezirias und der Uni Aveiro an der Optimierung von Lagunen, Salzgewinnungsbecken und Reisfeldern. „Ziel ist es hier, optimale Nahrungsbedingungen für durchziehende Uferschnepfen zu bieten, damit die Vögel den langen Flug über die Sahara bewältigen können“, erläutert Projektleiter Barkow. Nach einem letzten Stopp in der Doñana in Spanien am 12. August überflog Werner den Atlantik bis Süd-Marokko, um am 14. August in den Reisfeldern am Senegal-Fluss einzutreffen. Wie schon im Vorjahr verbrachte Werner auch wieder rund 75 Tage zwischen September und Dezember in Gambia. Auch hier werden Arbeiten für das Projekt LIFE Godwit Flyway umgesetzt. Mit der Schaffung des großen Niumi Biosphärenreservats wurde bereits ein Meilenstein erreicht. „Jetzt geht es darum, vor Ort lokale Initiativen zu stützen, um sichere, nahrungsreiche und längerfristig geschützte Überwinterungs- und Rückzugsräume zu sichern“, so Barkow. Um das vor Ort in die Wege zu leiten, reiste ein kleines Projektteam des NLWKN dem Vogel hinterher. Die Lebensräume, die Klima- und Umweltbedingungen unterscheiden sich deutlich. Schließlich finden sich „unsere“ Brutvögel in Gambia auch in Gesellschaft ganz anderer Vogelarten: Pelikane, Löffler und Rosaflamingos haben es trotz Klimawandel noch nicht bis an die Elbe geschafft. Reichlich späte Ankunft in Niedersachsen Reichlich späte Ankunft in Niedersachsen Jetzt ist Werner wieder zurück. „Die Ankunft war reichlich spät, denn am Dümmer brüten viele Uferschnepfen schon. Ab etwa Ende April rechnen wir mit den ersten Küken“, blickt Barkow voraus. Auch an der Unterelbe sitzen die ersten Revierpaare schon auf dem Gelege, wie sein Kollege Dr. Ulf Bauchinger von dort berichtet. Seiner Einschätzung nach ist Werner einfach ein erfahrener Vogel, der sich nicht lange zurechtfinden muss: „Er ist gleich ganz zielgerichtet in sein altes Revier geflogen und besucht dort die nassen Flächen vor und hinter dem Deich. Wie im vergangenen Jahr. Da hat er sein etwa sieben Hektar großes Brutrevier für über drei Monate gar nicht verlassen.“ Jetzt verfolgen die Wissenschaftler an der Unterelbe gespannt die Entwicklung der nächsten Tage. Wie lange wird es dauern bis Werner ein Weibchen findet? Wann wird dann das Gelege zum Schlupf kommen und gelingt es Werner wieder, wie im Vorjahr drei flügge Jungvögel zu haben? Auf der Webseite vom Projekt LIFE Godwit Flyway gibt es regelmäßig aktualisierte Meldungen von Werner und ein kleines Portrait des Vogels. „Das ist einer unserer wichtigsten Mitarbeiter. Werner lebt das Projekt indem er alle Projektgebiete mit seinen Besuchen verbindet. Klar, dass Werner auf der Website auch als Kollege im Team gewürdigt wird“, so Andreas Barkow. Der East Atlantic Flyway beschreibt den Zugraum, der von vielen tausenden von Zugvögeln jährlich zweimal auf dem Weg in die nordischen Brutgebiete und zurück in die westafrikanischen Überwinterungsgebiete genutzt wird. (Bild: NLWKN) Die Graphik zeichnet die Zugroute der Uferschnepfe Werner nach. (Bild: G. La Spina / NLWKN) Erläuterung zum dritten Bild: Auf dem Weg in das Überwinterungsgebiet im Senegal und in Gambia machte der Vogel einen Zwischenstopp am Tagus in Portugal, während er auf dem Rückweg direkt von der Doñana in Südspanien über die Biskaja nach Frankreich flog. Dagegen führte ihn die Zugroute auf dem Rückweg über die Sahara nach Algerien. Womöglich war Werner zunächst in einer Gruppe von Artgenossen unterwegs, die in Richtung Italien flogen. Irgendwann hat Werner dann abrupt seinen Kurs geändert und ist auf Spanien eingeschwenkt. Hintergrundinformationen zum Projekt Hintergrundinformationen zum Projekt Das internationale LIFE-Projekt in Niedersachsen „Uferschnepfenschutz entlang des Flyways - Conservation of the Black-tailed Godwit along the flyway” LIFE22-NAT-DE-LIFE Godwit Flyway (Akronym) LIFE22-NAT-DE-LIFE Godwit Flyway (Akronym) Projekt-Eckdaten Zeitraum: 88 Monate - Projektstart: 1. Juli 2023 - Ende: 31. Oktober 2030 Antragsteller/Coordinating Beneficiary: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Projektpartner: Universität Groningen (NL), Universität Aveiro (PT), Companhia das Lezírias (ein Landwirtschaftsbetrieb im Tejo-Delta, PT), Natur- und Umweltschutzvereinigung Dümmer (NUVD, D) Das Umweltministerium in Gambia und das Department of Parks and Wildlife Management (Naturschutzbehörde, Gambia) sind assoziierte Partner. Projektbudget gesamt: 15.848.352 € Projektgebiete in Niedersachsen: Natura 2000 Gebiete V18 Unterelbe, V37 Dümmer „LIFE Godwit Flyway“ zielt darauf ab, sichere Habitate für die Uferschnepfe (Limosa limosa limosa) entlang der ostatlantischen Zugroute zu erhalten und zu schaffen. In den letzten drei Jahrzehnten wurde ein starker Rückgang der Uferschnepfenpopulation beobachtet, der eine direkte Folge der Intensivierung der Landwirtschaft, der Lebensraum- und zunehmender Prädationsverluste ist. In der Summe führen diese Faktoren zu viel zu niedrigen Überlebensraten in den Brut-, Rast- und Überwinterungsgebieten. Eine Umkehrung der negativen Bestandsentwicklung ist notwendig, um das Überleben dieser Charakterart des niedersächsischen Feuchtgrünlands zu erreichen. Die Uferschnepfe ist eine so genannte Schirmart: Die den Lebensraum verbessernden Maßnahmen kommen vielen gefährdeten Brutvögeln der Feuchtgebiete zugute. Zudem profitieren Insekten, Amphibien, Bodenlebewesen, der Boden und der Klimaschutz. Das Projekt stützt sich auf das Fachwissen eines Konsortiums aus Ökologen und Naturschützern und ist in Deutschland, Portugal, den Niederlanden und in Gambia angesiedelt. Es gliedert sich in elf Arbeitspakete mit folgenden Maßnahmen: 1) Optimierung und Erweiterung der Lebensräume in zwei Kernbrutgebieten in Niedersachsen durch Flächenankauf, Optimierung von Bruthabitaten und Prädationsmanagement. 2) Verbesserung der Lebensräume für Vögel der Feuchtgebiete an den Rastplätzen im Tejo-Mündungsgebiet in Portugal, das als Drehscheibe für Zugvögel entlang der ostatlantischen Flugroute gilt. Zu den Maßnahmen in Portugal gehören die Wiederherstellung von Salinen und Küstenlagunen sowie die Einführung vogelfreundlicher Reisanbaumethoden. 3) Einführung klimaangepasster und vogelfreundlicher Reisanbaumethoden im Senegal und in Gambia, um geeignete Überwinterungshabitate für die Uferschnepfe zu schaffen. Darüber hinaus wird das Projekt die Ausweisung eines 176 750 ha großen UNESCO-Biosphärenreservats in Gambia unterstützen, von dem sowohl die Natur als auch die Menschen profitieren werden. „LIFE Godwit Flyway“ ergänzt die laufenden europäischen Maßnahmen zur Erhaltung der Uferschnepfe und verwandter Brutvögel in Feuchtgebieten, darunter das LIFE19 IPE/DE/000004 GrassBirdHabitats.

Repository der KI-Ideenwerkstatt: faszination_naechtlicher_vogelzug

# Faszination Nächtlicher Vogelzug A web component for visualizing migratory bird detections on an interactive map. Built with React, MapLibre GL, and the BirdWeather GraphQL API. Designed for embedding into CMS platforms like Contao. ## Tech Stack - **React 19** + **TypeScript** (Vite) - **MapLibre GL** -- WebGL map rendering (Stadia Maps dark theme) - **Supercluster** -- per-species spatial clustering - **Apollo Client 4** -- GraphQL data fetching with caching - **GraphQL Code Generation** -- type-safe queries from BirdWeather schema - **SunCalc** -- astronomical day/night calculations - **Tailwind CSS 4** + **Ant Design 6** -- UI - **Vitest** -- testing ## Features - **Interactive map** with color-coded detection clusters per species - **Timeline animation** with autoplay, step controls, and throttled slider - **Night-only mode** that compresses inactive daytime hours using SunCalc sunrise/sunset calculations - **Day/night overlay** showing the terminator (day/night boundary) as a real-time GeoJSON polygon - **Species search** with autocomplete and availability checking per map viewport - **Supplementary layers** (light pollution, noise mapping via WMS) - **Web component** (`<zug-birdnet>`) for CMS embedding without routing ## Project Structure ``` src/ main.tsx Web component registration App.tsx Root component, species selection state api/ fragments.ts GraphQL fragments (DetectionItem, SpeciesItem) queries.ts GraphQL queries (detections, species, search) useDetections.ts Detection fetch hook with prefetching components/ DatesProvider.tsx Time state context (date range, animation, night mode) MapProvider.tsx MapLibre GL instance context SpeciesDropdown.tsx Species selection with search autocomplete Timeline.tsx Date picker, animation slider, playback controls LayersDropdown.tsx Toggle info layers (light pollution, noise) InfoPopup.tsx Map info marker popups map/ Map.tsx MapLibre GL initialization and rendering clusterUtils.ts Per-species Supercluster index creation colorUtils.ts MapLibre paint expression builder mapStyles.ts Map layer definitions usePersistentColors.ts Stable color assignment per species infopoints.ts Static info marker data lib/ apollo-client.ts Apollo Client with cache type policies buildAvailableSpeciesQuery.ts Dynamic aliased query generation getDayPolygon.ts Day/night terminator polygon calculation getTranslatedSpeciesName.ts i18n species name lookup isNotNull.ts, hasNonNullProp.ts Type guard utilities throttle.ts Throttle utility gql/ Auto-generated GraphQL types (do not edit) ``` ## Architecture Three React context providers compose the application: ``` ApolloProvider GraphQL caching and data fetching DatesProvider Date range, animation state, night-only time segments MapProvider MapLibre GL map instance App Species selection, filtered detections, color mapping ``` **Data flow:** Apollo fetches detections for the current bounding box and date range. Detections are filtered client-side by the visualisation time window (controlled by the timeline slider). Each species gets its own Supercluster index for independent color-coded clustering. Cluster features are rendered via MapLibre GL layers with dynamic `match` paint expressions. **GraphQL:** Queries and fragments are defined in `src/api/` and typed via `@graphql-codegen/client-preset`. Run `npm run codegen` after schema changes to regenerate `src/gql/`. ## Development ```sh npm install npm run dev ``` The dev server uses a self-signed SSL certificate via `@vitejs/plugin-basic-ssl`. Accept the browser warning on first visit. Other commands: ```sh npm run build # Production build npm run test # Run tests npm run lint # ESLint npm run codegen # Regenerate GraphQL types ``` ## Build & Integration Run `npm run build` to produce the `dist/` folder. The build outputs stable filenames (no hashes) and splits vendor dependencies into separate chunks for caching: ``` dist/ index.html assets/ index.css App styles (Tailwind + Ant Design) index.js Application code, React, Supercluster, dayjs, SunCalc maplibre.js MapLibre GL antd.js Ant Design + icons apollo.js Apollo Client + graphql ``` Only `index.js` changes on application updates. Vendor chunks are cache-stable between deploys. To embed the web component, include the built CSS and JS, then use the custom element: ```html <link rel="stylesheet" href="/assets/index.css"> <script type="module" src="/assets/index.js"></script> <zug-birdnet></zug-birdnet> ``` No routing. The component is self-contained and can be placed anywhere on the page. Third-party CMS integration (e.g., Contao) only needs to include the built assets and the custom element tag. ## Configuration App-level settings are in `src/config.ts`: | Option | Default | Description | |---|---|---| | `SHOW_DEMO_INFOPOINTS` | `false` | Show static info markers on the map (demo/development only) |

Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen

Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen Tiere und Pflanze können künstlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein, die die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte überschreiten. Viele Tier- und Pflanzenarten besitzen teils andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch. Einige davon können durch Felder beeinflusst werden. Das Verhalten von Tieren, die sich am Erdmagnetfeld orientieren, kann durch Magnetfelder beeinflusst werden. Tiere, die elektrische Felder wahrnehmen, reagieren ebenfalls mit Verhaltensänderungen. Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ( EMF ) werden von verschiedenen Quellen erzeugt: Von den in Deutschland geplanten Gleichstromleitungen werden statische elektrische und magnetische Felder ausgehen. In der Umgebung von Wechselstromleitungen treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder mit einer Frequenz von 50 Hertz (Haushaltsstrom) und 16,7 Hertz (Bahnstrom) auf. Von Seekabeln gehen statische und niederfrequente magnetische Felder aus, die im leitfähigen Meereswasser elektrische Wirbelströme induzieren. Radio-, Fernseh- und Mobilfunksendeanlagen senden hochfrequente elektromagnetische Felder aus. Alle diese Felder können auf Tiere, Pflanzen und Ökosysteme einwirken. Nach derzeitigem Wissensstand sind die zum Schutz des Menschen empfohlenen Begrenzungen der Exposition (Ausgesetztsein) auch zum Schutz von Tieren und Pflanzen geeignet. Die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte gelten jedoch nur dort, wo sich Menschen aufhalten. Flugfähige Tiere oder große Pflanzen können sich den Leitungen oder Sendeanlagen jedoch stärker annähern und den Feldern daher stärker ausgesetzt sein. Einige Tiere und Pflanzen haben andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch, wodurch manche Arten empfindlich auf elektromagnetische Felder reagieren können. Welche Wirkmechanismen gibt es? Von außen einwirkende Magnetfelder erzeugen durch elektromagnetische Induktion Felder und Ströme im Inneren des Körpers von Lebewesen. Diese können wiederum biologische Wirkungen wie Nerven- und Muskelreizungen hervorrufen. Zusätzlich kann durch Energieabsorption Wärme entstehen . Diese Wirkungen sind bei Menschen gut untersucht. Viele Tiere haben einen Magnetsinn oder spezialisierte Elektrorezeptoren. Beim Magnetsinn werden zwei mögliche Mechanismen diskutiert: der Radikalpaarmechanismus und die Wirkung auf das Mineral Magnetit. Der Radikalpaarmechanismus beruht auf einem quantenmechanischen Prozess. Dabei übt das Erdmagnetfeld einen Einfluss auf biochemische Reaktionen aus. Am besten untersucht ist dieser Mechanismus bei Zugvögeln. Diese haben in der Netzhaut Blaulichtrezeptoren, die durch Magnetfelder beeinflusst werden. Dadurch können sich Zugvögel am Erdmagnetfeld orientieren. Bei Pflanzen gibt es ebenfalls Hinweise auf veränderte biochemische Prozesse durch Magnetfelder. Bei Insekten und Säugetieren werden sie aufgrund von Beobachtungsstudien vermutet. Das eisenhaltige Mineral Magnetit wurde in vielen Lebewesen nachgewiesen. Wenn ein Magnetfeld eine Kraftwirkung auf Magnetitpartikel ausübt, können sich diese im Magnetfeld bewegen. Dadurch werden möglicherweise Signalwege aktiviert, die zur Wahrnehmung des Magnetfeldes führen könnten. Dieser Mechanismus ist nur bei Bakterien aus der Tiefsee nachgewiesen. Er wird aber auch bei Insekten, Vögeln und Säugetieren vermutet. Ein entsprechender Rezeptor und ein neuronaler Signalweg wurden bisher nicht entdeckt. Viele Fische haben Elektrorezeptoren, mit denen sie die im Meereswasser induzierten elektrischen Felder wahrnehmen können. Vor allem Haie und Rochen haben hierfür besonders empfindliche Organe. Sie können damit die durch das Erdmagnetfeld induzierten elektrischen Felder wahrnehmen und sich danach orientieren. Ebenso können sie dadurch die biogenen elektrischen Felder von Beutetieren wahrnehmen. Insekten nehmen elektrische Felder als Vibrationen wahr und nutzen sie zur Orientierung und Kommunikation. Welche Wirkungen auf Tiere und Pflanzen sind bekannt? Literatur BfS (2019) Internationaler Workshop zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt . Pophof B, Kuhne J (2022) Wirkungen anthropogener elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt. UMID 2/2022 Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of electric, magnetic, and electromagnetic fields from 0 to 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 39-52. Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of radiofrequency electromagnetic fields above 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 31-38. Umweltauswirkungen der Kabelanbindung von Offshore-Windenergieparks an das Verbundstromnetz: Effekte betriebsbedingter elektrischer und magnetischer Felder sowie thermischer Energieeinträge in den Meeresgrund 2020 State of the Science Report, Chapter 5: Risk to Animals from Electromagnetic Fields Emitted by Electric Cables and Marine Renewable Energy Devices Thielens A (2021) Environmental impacts of 5G. A literature review of effects of radio- frequency electromagnetic field exposure of non-human vertebrates, invertebrates and plants. Panel for the Future of Science and Technology, EPRS - European Parliamentary Research Service, Scientific Foresight Unit (STOA) Mulot M., Kroeber T., Gossner M., Fröhlich J. (2022) Wirkung von nichtionisierender Strahlung (NIS) auf Arthropoden, Bericht im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU), Neuenburg. Stand: 19.02.2026

Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht

Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Um ihren Einsatz kommen wir nicht herum. Gleichzeitig müssen wir aber alle Möglichkeiten nutzen, um schädliche Auswirkungen zu minimieren. Glas als Problem für Vögel Licht als Problem für Tiere Wieviele Vögel fliegen gegen Glas? Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am meisten Vögel umkommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hochgerechnet, dass jährlich in Deutschland vermutlich über 100 Millionen Vögel an Glas sterben. Das wären über 5 % aller im Jahresverlauf vorkommenden Vogelindividuen (LAG VSW 2017). Damit dürfte Glas inzwischen dafür mitverantwortlich sein, dass die Zahl der Vögel in Deutschland, Europa und weltweit zurückgeht und unser Planet Jahr für Jahr mehr an Biodiversität verliert. Betroffen sind auch zahlreiche Zugvögel. Warum fliegen Vögel gegen Glas? Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. Reflexionen sind besonders in der Stadt ein relevanter Faktor. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Welche Vögel fliegen gegen Glas? Tatsächlich kann kein Vogel Glas erkennen, betroffen sein kann daher theoretisch jede Art. Es ist vielmehr eine Frage, ob sich Glas in ihrem Lebensraum befindet. Und hierbei muss das gesamte Jahr betrachtet werden. Manche Wasservögel und Vogelarten der offenen Landschaft treffen so gut wie nie auf gläserne Strukturen. Aber die meisten anderen Vogelarten kommen auch in Siedlungsräume, sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler oder im Winter. Das in Berlin dokumentierte Artenspektrum reicht von Haussperling über Nebelkrähe, Gelbspötter, Eisvogel, Sing- und Rotdrossel, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Teichrohrsänger bis Habicht und Waldohreule. Direkt an innerstädtischen Gewässern wurden auch Stockente und Höckerschwan als Anprallopfer gefunden. Gerade Zugvögel sind vielfach betroffen. So ist die Waldschnepfe ein regelmäßiges Glasopfer im März und Oktober/November, obwohl diese Art nicht hier brütet. Selbst sehr seltene Arten wie Ringdrossel und Zwergschnäpper, die nur ausnahmsweise beobachtet werden, sind in der Innenstadt als Glasopfer gefunden worden. Welche Glasscheiben sind gefährlich? Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge Glas an der Fassade, Durchsicht, Reflexion und dem Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann (LAG VSW 2021). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit „normalen“ Fenstern unter 1,5 m² Fläche. Häufig problematisch sind hingegen freistehende Glaswände (auch z.B. in Wartehäuschen von Bus und Bahn) oder -gänge mit Durchsichten, auch zusammenhängende Glasbereiche über 6 m². Je mehr Vegetation sich in der Glasscheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in der Innenstadt. Aber auch gegen Scheiben, die den freien Himmel spiegeln, können Vögel fliegen. Transparente Gebäudeecken und -kanten, bergen ein großes Anprallrisiko. Vegetation hinter Glas kann eine regelrechte Vogelfalle darstellen, z.B. Gewächshäuser oder Wintergärten. Wie sind Hochhäuser zu bewerten? Bei Hochhäusern können die unteren Bereiche genauso wie andere Bauwerke bewertet werden (siehe vorstehend). Die Häuser ragen aber meist über die umliegende Bebauung hinaus. Mit einem höheren Glasanteil, der den freien Himmel spiegelt, steigt damit die Gefahr für alle über Baumhöhe fliegenden Vögel. Auf dem Durchzug kann das jede Vogelart sein. Hier gilt ebenfalls, dass Lochfassaden in der Regel unproblematischer sind als Fassaden mit größeren zusammenhängenden Glasflächen. Ein weiterer relevanter Aspekt für Hochhäuser ist die Beleuchtung. Die Bauwerke ragen in den Raum der nächtlich ziehenden Vögel. Bei bestimmten Wetterlagen können diese von Licht angelockt und irritiert werden. Sie fliegen Kreisbahnen um die Lichtquelle und können gegen Glas und andere Hindernisse prallen. Wie kann man Vogelschlag erfassen? Selten wird man direkt Zeuge eines Anfluges. Auch die Kadaver findet man kaum, weil diese schnell von Verwertern wie Krähen und anderen Vögeln (tagsüber) oder Füchsen, Mardern, Ratten und anderen Säugetieren (vor allem nachts) abgesammelt werden. In der Stadt beseitigen auch Reinigungsdienste die toten Vögel, gerade an öffentlich genutzten Orten. Sichtbare Spuren an den Scheiben hinterlassen meist größere Vögel, während die Anprallstellen von Kleinvögeln allenfalls durch ein paar unauffällige Federchen erkannt werden können. Systematische Untersuchungen über mehrere Monate (vor allem von Juli bis November) können trotzdem gute Erkenntnisse über das Vogelschlaggeschehen erbringen, auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Der Aufwand hängt von den jeweiligen Fassaden ab und steigt vor allem bei Höhen über ca. 5 m an, weil die Flächen dann kaum noch optisch absuchbar sind. Die Frequenz der morgendlichen Kadaversuchen muss dann erhöht werden. Vereinzelt kann eine Kontrolle von innen hilfreich sein. Was kann man gegen Vogelschlag tun? Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung vermieden werden. Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen durch technische Maßnahmen sichtbar gemacht werden (z.B. Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck). Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen wie z.B. das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden. Welche Markierungen sind wirkungsvoll? Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen ihnen hindurch fliegen („alle 10 cm eine Linie“). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm („alle 5 cm eine Linie“). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 % bzw. 6 %, so dass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – Vögel müssen die Markierungen gut erkennen können. Dies gilt insbesondere auch für Punkte, die erst in den letzten Jahren intensiver untersucht werden (siehe hierfür die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass glänzend-helle oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht spiegeln, auch auf der Innenseite (Ebene 2) angebracht werden können. Über deren Wirksamkeit liegen aber erst wenige Befunde vor (siehe hierfür ebenfalls die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, so dass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt. Welche Markierungen sind (weitgehend) nutzlos, entgegen der Versprechungen? Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen “Greifvogel”, sondern nur das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen. Den gleichen Effekt hätte man mit einem beliebigen Aufkleber. Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen . Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel applizierten UV-Strukturen ausweichen, die wir Menschen nicht sehen. In der Praxis funktioniert dies vermutlich aus mehreren Gründen nicht oder nur sehr wenig (siehe hierzu die Testergebnisse auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft). Und schließlich sind Gläser mit geringer Außenreflexion (maximal 15 %) allein in der Regel keine wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinter liegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint. Wann gibt es Handlungsbedarf? Ist dieser rechtlich durchsetzbar? Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben. Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot bei allen in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen (wie bei Windkraft, Straßentrassen oder eben Glas) dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu erläutern, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat dies getan (LAG VSW 2021). Danach sind auf 100 m Fassadenlänge zwei Vogelschlagopfer je Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab fünf Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) „signifikant erhöht“. Wenn diese Situation erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden. Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Unter der Überschrift „Lichtverschmutzung“ ist in den letzten Jahren bekannt geworden, dass sich Licht ungünstig auf Mensch und Tier auswirken kann. Die drei wichtigsten Aspekte für Vögel, Insekten und Fledermäuse werden nachfolgend benannt. Wann ist Licht für Vögel gefährlich? Wie schon im Abschnitt über Hochhäuser angesprochen, kann Licht unter bestimmten Umständen für Zugvögel kritisch sein und insbesondere nachts bei bestimmten Wetterlagen (Wolkendecke, Regen, Nebel) eine anlockende oder irritierende Wirkung haben. In Kombination mit Hindernissen (z.B. Glasscheiben, Abspannungen) kann es hierbei zu Massenanflügen kommen. Bei Untersuchungen im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass Zugvögel nachts auch in Bodennähe von starken Lichtquellen angelockt werden können. Dies kann Leuchtreklame sein, aber auch helle Innenbeleuchtung, die nach außen dringt. Vögel verunglücken dann an den Glasscheiben in der Nähe der Lichtquelle. Wichtig ist daher, keine deutlich über das allgemeine Beleuchtungsniveau der Umgebung hinausragende Lichtstärke zu installieren. Darüber hinaus können sogenannte “Skybeamer”, stark gebündelte Lichtstrahlen, zu Irritationen bei Zugvögeln führen, bis hin zum Absturz der Vögel. Aus dem Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass derartige Beleuchtungen zu den Vogelzugzeiten verboten sind. In Berlin betrifft dies die Zeiträume 1. März bis 31. Mai und 15. August bis 30. November. Was ist für Insekten schädlich und wie sehen Vermeidungsmaßnahmen aus? Die Anlockwirkung von Licht auf Insekten ist altbekannt. Vor allem in der Nähe von Stadtgrün und Gewässern kann hierbei die örtliche Artenvielfalt (Biodiversität) erheblich gemindert werden, wenn viele Insekten aus ihren Lebensräumen quasi herausgezogen werden. Denn sie umkreisen die Lichtquelle und verhungern dort oft. Diese Tiere gehen dann für den Populationserhalt verloren. Hieraus wird deutlich, dass man mit Licht in durchgrünten Gebieten sehr sorgsam umgehen muss. Handlungsmöglichkeiten hat fast jeder auch im privaten Bereich: Möglichst wenig Licht verwenden, mit geringstmöglicher Helligkeit. Später in der Nacht nicht benötigtes Licht abschalten. Leuchtkörper mit geringen blauen und UV-Anteilen verwenden, also eher gelbliches Licht wie LED-Amber oder Natriumdampflampen. Wenn weißes Licht unbedingt erforderlich ist, kann warmweißes LED-Licht verwendet werden. Beleuchtung niedrig anbringen und nur nach unten abstrahlen – keine Abstrahlung in die Landschaft. Was ist für Fledermäuse wichtig? Zwar gibt es einige Fledermäuse, die gezielt Lichtquellen anfliegen, um die dort angesammelten Insekten zu erbeuten, doch grundsätzlich weichen die meisten Fledermäuse hell beleuchteten Bereichen aus. Dies geht so weit, dass sie für ihre Flüge durch die Stadt nur dunkle Verbindungsstrukturen verwenden können, z.B. nicht beleuchtete Grünzüge. Fledermäuse werden also durch Licht gleich doppelt betroffen: Zum einen verringert sich ihr Nahrungsangebot, weil die Insektenpopulationen verkleinert werden. Und zum anderen wird ihre Bewegungsfähigkeit durch Beleuchtung eingeschränkt. In der Folge verringert sich auch die Zahl der Fledermäuse, die in der Stadt leben können.

Geteiltes Sorgerecht für Wiesenvögel

Diepholz / Dümmer. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz empfing im Oktober eine Delegation von Umweltexperten und Naturschützern aus dem Senegal. An der Naturschutzstation am Dümmer tauschten sich die Experten unter anderen über bewährte Verfahren im Bereich Feuchtgebietsmanagement und Erhaltung der biologischen Vielfalt aus. Der Besuch war Teil einer laufenden Zusammenarbeit zwischen dem EU-Projekt „LIFE IP GrassBirdHabitats“, der senegalesischen Universität Gaston Berger (UGB) und der NGO Nature Communautés Développement (NCD) Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz empfing im Oktober eine Delegation von Umweltexperten und Naturschützern aus dem Senegal. An der Naturschutzstation am Dümmer tauschten sich die Experten unter anderen über bewährte Verfahren im Bereich Feuchtgebietsmanagement und Erhaltung der biologischen Vielfalt aus. Der Besuch war Teil einer laufenden Zusammenarbeit zwischen dem EU-Projekt „LIFE IP GrassBirdHabitats“, der senegalesischen Universität Gaston Berger (UGB) und der NGO Nature Communautés Développement (NCD) „Während viele Zugvögel bereits im Senegal und anderen westafrikanischen Gebieten angekommen sind, schauten sich unsere senegalesischen Besucher an, wo Uferschnepfen und andere Wiesenvogelarten zwischen März und Juni zu Hause sind“, berichtet Heinrich Belting, Projektleiter von LIFE IP GrassBirdHabitats von dem Treffen. „Dabei nutzen wir die Möglichkeit, um uns über Hydrologie, Lebensraummanagement und den Schutz von Zugvögeln auszutauschen“, so Belting. Die senegalesischen Besucher stellten hierbei ihre umfangreichen Erfahrungen im Wassermanagement im Senegal-Flussdelta und im Djoudj-Nationalpark (Parc National des Oiseaux du Djoudj - PNOD) vor. Der Park ist ein UNESCO-Weltnaturerbe und für seine reiche Vogelvielfalt bekannt. Sie berichteten auch über den aktuellen Stand des Mbawar-Projekts, einem gemeinsamen Projekt zur Sanierung des großen Feuchtgebiets Mbawar in der Nähe des PNOD. Der Austausch bot beiden Seiten die Gelegenheit, innovative Ansätze zur Wiederherstellung von Lebensräumen, zum Schutz von Zugvögeln und zu den Herausforderungen des Klimawandels zu diskutieren. „Wir teilen uns das Zuhause der Wiesenvögel – darum hat der Austausch auch gezeigt, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit ist, um ökologisch sensible Ökosysteme entlang der atlantischen Zugroute zu erhalten“, betont Belting. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten, wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, davon 12 Millionen als Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

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