ID: 4910 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf der Liegenschaft der Bundespolizei am Standort St. Augustin/Hangelar ist zum Ausbau der Infrastruktur und als vorbereitende Maßnahme für Baumaßnahmen die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart erforderlich. Die Vorbereitung und Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wurde seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Facility Management mit Schreiben vom 07.06.2024 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, beauftragt. Für das Vorhaben werden 9.627 m² Wald in der Gemeinde St. Augustin, Gemarkung Hangelar, Flur 17, Teilfläche Flurstück 55 in Anspruch genommen. Das Vorhaben fällt einzeln betrachtet aufgrund der Unterschreitung der Prüfwerte nicht unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben. Jedoch ist gemäß § 5 i.V.m. § 11 Abs. 3 und 4 UVPG für hinzutretende Vorhaben, bei denen frühere Vorhaben ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen wurden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, um festzustellen, ob für das hinzutretende, kumulierende Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht, auch wenn für das hinzutretende Vorhaben der Prüfwert für die allgemeine Vorprüfung nicht erreicht oder überschritten wird. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3, sind der Gesamteinschätzung zur allgemeinen Vorprüfung vom 17.01.2025 zu entnehmen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die betroffene Waldfläche nach den vorliegenden naturschutzfachlichen Gutachten und Erhebungen lediglich ein geringes Biotop- und Habitatpotential aufweist. Durch die Rodung der Waldfläche sind weder Schutzgebiete im Sinne des BNatSchG noch gesetzlich geschützte Biotope betroffen. Unter Beachtung der in der vertiefenden Artenschutzprüfung vorgegebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ergeben sich aufgrund der Waldumwandlung nach § 45 Abs. 2 BWaldG für keines der in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen. Die mit den Infrastrukturmaßnahmen auf dem Bundespolizeigelände in St. Augustin/Hangelar einhergehende unvermeidbare Waldumwandlung wird durch fachgerechte Ersatzaufforstungen mit standortheimischen Gehölzen im Verhältnis 1:1 kompensiert. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht erfolgt im Nachgang zur bereits umgesetzten Rodung. Diese wurde vor Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens nach erfolgten positiven Vorabstimmungen mit den einzubindenden Landesdienststellen im Februar 2025 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen inklusive des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung bereits vor. Somit ist festzustellen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Waldumwandlung zum Zeitpunkt der Rodung vorgelegen haben, jedoch war das Waldumwandlungsverfahren noch nicht formell abgeschlossen bzw. die Bekanntmachung der Feststellung des Nicht-Bestehens der UVP-Pflicht erfolgt. Troisdorf, den 26.05.2025 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Rhein-Weser Im Auftrag, Achim Urmes Ort des Vorhabens: 53757 St. Augustin/Hangelar Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 26.05.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Vorhabenträger Vorhabenträger Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Domstraße 55-73 50668 Köln Deutschland Dokument Dokument Allgemeine Vorprüfung des Einzellfalls WUV III-2025_01_17.pdf
ID: 2637 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b UVPG umzusetzen. Das beantragte Vorhaben hat die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau zur Lärmsanierung zum Gegenstand. Das Vorhaben befindet sich im Burgenlandkreis und liegt auf den Gebieten der Städte Weißenfels (Ortsteile Borau und Kleben) und Lützen (Ortsteil Zorbau). Ort des Vorhabens: BAB 9, Berlin-München, km 146,5 - km 149,5 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren Abschlussdatum: 31.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale) Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gem. § 5 UVPG_1.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P2/00062-BAB_9…
ID: 4976 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach ist die Errichtung des Siels Spitzraingraben. Ort des Vorhabens: Gemeinde Mariaposching Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 28.04.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 28.04.2025.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…
Literaturdokumentation von Arbeiten ueber den photochemischen Abbau von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der Trophosphaere. Beruecksichtigt werden entsprechende Abbauexperimente in Labor- und Freilandapparaturen sowie direkte Untersuchungen in der freien Atmosphaere. Entwicklung einer Pruefvorschrift bzw. -richtlinie zum Eintrag und Verbleib von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Luft zur Verwendung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Pruefung und Bewertung des Verbleibs von Pflanzenschutzmitteln in der Luft.
A) Ermittlung der Wirkung von Pflanzenbehandlungsmitteln auf Nutzarthropoden. B) Fortlaufende freiwillige Pruefung.
Im Projekt sollen bestehende Daten, insbesondere aus den Mitgliedstaaten der für Deutschland im Zulassungsverfahren von PSM relevanten mittleren Zone, zusammengetragen und ausgewertet werden sowie Lösungsvorschläge für eine Anpassung der harmonisierten EU-Bewertungsmethoden entwickelt werden, die gleichzeitig die nationalen Bedingungen hinreichend berücksichtigt. Für den Bereich Grundwasserrisikobewertung existieren z.B. neun EU-Grundwasserszenarien, welche die Umweltbedingungen von neun großen Klimaregionen in Europa repräsentieren und aus dem Jahr 2002 stammen. Die Übertragbarkeit dieser Szenarien auf die drei anders abgegrenzten pflanzenschutzrechtlichen Bewertungszonen in Europa wurde nicht wissenschaftlich begleitet und oblag der nationalen Überprüfung der Mitgliedstaaten. Dies hat zur Folge, dass Mitgliedstaaten in diesem sehr vereinfachten Bewertungskonzept z.T. auf die gleichen Szenarien zurückgreifen, obwohl ihre Umweltbedingungen vielfältiger und spezifischer sein können. Das hat zur Folge, dass PSM-Zulassungen auf harmonisierten Methoden basieren, obwohl die realen spezifischen Bedingungen eine sehr viel differenziertere Sichtweise erfordern. An diesem Punkt setzt die Forschung an. Anhand von verfügbaren statistischen und räumlichen Zustandsdaten soll die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der u.a. spezifischen nationalen landwirtschaftlichen, klimatischen, hydrologischen, bodenkundlichen und ökologischen Bedingungen in den Mitgliedstaaten der zentralen Zone untersucht und für den Prüfbereich Grundwasser und andere Aspekte der Umweltrisikobewertung gegenübergestellt werden. Aus den Ergebnissen sollen Strategien für eine angepasste Umweltrisikobewertung entwickelt werden. Zeitgleich sollen die Ergebnisse auf europäischer und zonaler Ebene veröffentlicht und diskutiert, die Mitgliedstaaten für die Problematik sensibilisiert und weitere Schritte zur Ausgestaltung der pflanzenschutzrechtlichen Verfahren eingeleitet werden.
Im Rahmen des amtlichen Zulassungsverfahrens der Biologischen Bundesanstalt wurden zahlreiche Pruefungen von Insektiziden, Rodentiziden sowie Mitteln zur Wildschadensverhuetung durchgefuehrt. Im Zug der Mittelforschung wurden neue und bekannte Substanzen auf spezifische biologische Wirkung getestet (Grenzwertermittlungen unter besonderer Beruecksichtigung der Beeinflussung der Gesamtfauna). Ausserdem wurden Studien ueber den Einsaz von Viren im Forstschutz angestellt.
Das Umweltprüfungsportal des Bundes (kurz: UVP-Portal Bund) wird vom Umweltbundesamt betrieben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Vorhaben erhält die Öffentlichkeit Zugang zu Unterlagen aus den einzelnen Zulassungsverfahren (z.B. UVP-Berichte, Fachgutachten, Zulassungsbescheide). Die einzelnen Vorhaben sind im Portal kurz beschrieben, verortet und mit Kontaktdaten der Behörden versehen. Die Daten zu den einzelnen Vorhaben werden von den Zulassungsbehörden des Bundes bereitgestellt. Darüber hinaus finden sich im Portal Informationen zu allen „negativen Vorprüfungen“ der Bundesbehörden (Entscheidungen keine UVP durchzuführen mangels Umweltauswirkungen) und zunehmend zu Strategischen Umweltprüfungen für Pläne/Programme des Bundes. Das UVP-Portal Bund bietet auch einen Zugang zum UVP-Portal der deutschen Bundesländer (Länder-Verbund-Portal) und zu den UVP-Portalen anderer Staaten und internationaler Organisationen.
Die Verbandsgemeinde Westerburg, Verbandsgemeindewerke, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, hat mit Schreibem vom 15.05.2025 die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, zum Zwecke der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Versorgungsbereich Stockum-Püschen eine Versuchsbohrung niederzubringen, Pumpversuche durchzuführen und diese Versuchsbohrung bei ausreichender Ergiebigkeit entweder zu einem Brunnen zur dauerhaften Grundwasserentnahme oder bei nicht ausreichender Ergiebigkeit zu einer Grundwassermessstelle auszubauen. Die geplante Versuchsbohrung „Br. Stockum-Püschen“ dient der Standorterkundung zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Versorgungsbereich Stockum-Püschen und soll den in seiner Ergiebigkeit zurückgegangenen Brunnen „Püschen/Im Aschstruth ersetzen. Die beantragte Maßnahme stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne der §§ 8, 9, 10 und 12 WHG dar, für die gemäß § 8 Abs. 1 WHG eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist. Die Zuständigkeit der SGD Nord für die Durchführung des Zulassungsverfahrens ergibt sich analog zu § 19 LWG, wonach Bohrungen durch die Obere Wasserbehörde erlaubt werden, sofern diese Bohrungen der Wassererschließung zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen und für den nachfolgenden Versorgungsbetrieb eine Folgezulassung durch die Obere Wasserbehörde zu erteilen wäre. Die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis hierfür wurde mit Bescheid vom 11.07.2025 erteilt. Für die Benutzungen ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.4 UVPG, bei Tiefbohrungen zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits bei der angrenzenden bereits in Betrieb befindliche Gewinnungsanlage „Br. Püschen/Im Aschstuth“ wurden bislang keine nachteiligen Auswirkungen festgestellt, so dass keine Verschlechterungen zu erwarten sind. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Westerburg in der Ausgabe Nr. 28 vom 10.07.2025 veröffentlicht.
ID: 4861 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Der Bau des Siels Straßenentwässerung SR12 (neu) ist Gegenstand der Maßnahme „Hochwasserschutz Polder Sand/Entau“, welche Bestandteil der Gesamtmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes innerhalb des Donauabschnitts zwischen Straubing und Deggendorf ist. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 12.03.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH { "type": "FeatureCollection", "features": [ { "type": "Feature", "properties": {}, "geometry": { "coordinates": [ 12.708597706473086, 48.88484793954538 ], "type": "Point" } } ] } Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 12.03.2025.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…
Origin | Count |
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Bund | 2065 |
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