Die Fachgebiete - Chemie, Energie, Bergbau; - Metall, Verkehrswesen, Abfallbehandlung, Lagerung; - Papier, Druck, Holz, - Lärmschutz umfassen folgende Aufgabengebiete: 1.Vollzug des BImSchG und zugeordneter Verordnungen einschließlich fachtechnischer; 2. zuständige Behörde für Überwachung von Anlagen und Anlagen gemäß Zuständigkeitsverordnung (nach BImSchG): ZuV Immissionsschutz, ZuV Chemikalienrecht, Benzinbleigesetz, Treibhausgas-Emmissionshandelsgesetz; 3. Verantwortung für Schutz (incl. Vorsorge) vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u.ä.; 4. Vollzug und Kontrollen zur Einhaltung von chemikalienrechtlichen Vorschriften, der Vorschriften des Benzinbleigesetzes in Verbindung mit dr 10. ImSchV für Gesamtsachsen.
- Daten zu chemikalienrechtlich geregelten/verbotenen Stoffen, - Daten zum Vorhandensein/zur Emission klimarelevanter Stoffe - Daten zur Kontrolle von Kraftsstoffen Daten sind in Einzelberichten enthalten
- technische Anlagendaten zu genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, - Daten zu Emissions- und Immissionsbegrenzungen und Messergebnissen. Daten werden im "Anlageninformationssystems Immissionsschutz (AIS-I)" gehalten; zugehörige Module) sind: - A-Modul: Arbeitsstätten und Anlagen - Ü-Modul: Überwachung
- technische Anlagendaten zu genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, - Daten zum Vorhandensein von gefährlichen Stoffen. Daten werden im "Anlageninformationssystems Immissionsschutz (AIS-I)" gehalten; zugehörige Module sind: - A-Modul: Arbeitsstätten und Anlagen - S-Modul, SII-Modul: Störfall
Das Referat Immissionsschutz ist höhere Immissionsschutzbehörde und zuständig für die Ausführung von Aufgaben nach dem nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Standorte mit Betriebsbereichen nach Störfallverordnung, für Anlagen die der Emissionshandelspflicht unterliegen oder bei Anlagen mit Beteiligung einer Gebietskörperschaft. Die Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren sowie in der Überwachung der genannten Anlagen einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Vollzugsmaßnahmen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie der Fachaufsicht über die Unteren Immissionsschutzbehörden.