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Emissionshandel: Zuteilungsverfahren für dritte Handelsperiode beginnt

Antragsfrist endet am 23. Januar 2012 Das Umweltbundesamt (UBA) hat heute die Frist für Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen für die dritte Handelsperiode 2013-2020 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Anlagenbetreiber haben bis zum 23. Januar 2012 Zeit, ihre Anträge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA einzureichen. Voraussetzung hierfür war das Inkrafttreten des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes sowie der Zuteilungsverordnung 2020. Mit der Bekanntgabe der Antragsfrist beginnt nun in Deutschland das Zuteilungsverfahren. Das ⁠ UBA ⁠ erwartet etwa 2.000 Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen von Anlagen der emissionsintensiven Industrie und der Energiewirtschaft. Wie in den beiden vorangegangenen Handelsperioden stellt das UBA den Anlagenbetreibern eine Antragssoftware zur Verfügung. Dieses so genannte Formular-Management-System ist ebenso verpflichtend wie der elektronische Versand der Zuteilungsanträge. Für Anlagenbetreiber, die bis zum Fristende am 23. Januar 2012 keinen Antrag auf Zuteilung beim Umweltbundesamt eingereicht haben, erlischt der Zuteilungsanspruch. Sie müssen dann ihren gesamten Bedarf an Emissionsberechtigungen zukaufen. Für Neuanlagen mit einer Emissionsgenehmigung nach dem 30.06.2011 gilt eine gesonderte Regelung. In der dritten Handelsperiode von 2013 bis 2020 wird das europäische Emissionshandelssystem weitreichend harmonisiert. Neben der gemeinsamen Obergrenze für Treibhausgasemissionen gelten erstmals in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen. Die DEHSt wird auf ihrer Internetseite u.a. folgende Anwendungen und Informationen für Anlagenbetreiber und Sachverständige Stellen bereitstellen: Zusätzlich bietet die DEHSt für Anlagenbetreiber und Sachverständige am 02. November sowie am 11. November 2011 in Berlin Informationsveranstaltungen rund um das Zuteilungsverfahren an. Im Pressebereich der DEHSt-Homepage steht ab sofort ein Informationspaket zur dritten Handelsperiode zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Bundeskabinett beschließt Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen bis 2020

Das Bundeskabinett hat am 24. August 2011 die Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020) beschlossen. Damit schaffte die Bundesregierung die Rechtsgrundlagen für die Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an die Betreiber der knapp 2000 Anlagen, die in Deutschland in der Handelsperiode 2013 bis 2020 am Emissionshandel teilnehmen werden. Die Zuteilungsverordnung setzt die Vorgabe der EU 1:1 in deutsches Recht um. Ab 2013 werden die meisten Anlagen eine Zuteilung erhalten, die auf produktbezogenen Emissionswerten basiert. Diese so genannten"Produkt-Benchmarks" sind EU-weit festgelegt und leiten sich von den 10 Prozent effizientesten Anlagen in Europa ab. Daher müssen ineffizientere Anlagen künftig verstärkt Emissionsberechtigungen zukaufen. Um Nachteile im internationalen Wettbewerb zu vermeiden, erhalten Anlagen aus Sektoren mit einem hohen Verlagerungsrisiko - so genanntes "carbon leakage"-Risiko - eine ungekürzte Zuteilungsmenge, bei anderen Anlagen verringert sich die Zuteilung von 2013 bis 2020 schrittweise auf 30 Prozent der Ausgangsmenge. Die Zuteilungsverordnung bedarf vor ihrem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

TEHG ı ZuV 2020

Der Kommentar erläutert das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und die Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) und behandelt damit die relevanten Rechtsakte zur Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland. Die Autoren gehen umfassend auf die in der Praxis relevantesten Fragen, wie den Anwendungsbereich, die Zuteilungsregeln sowie die Überwachung und Berichterstattung, ein. Vor allem in Bezug auf die EU-weit einheitlichen Zuteilungsregeln und die nationale Umsetzung durch die ZuV 2020 erschweren die komplexen Rechtsquellen und die zahlreichen erläuternden Dokumente die Aufbereitung der Thematik. Die Autoren geben einen umfassenden Überblick über die Umsetzung der einheitlichen Zuteilungsregeln in Deutschland und stellen deren Regelungszusammenhang systematisch dar. Neben Literaturquellen haben sie an zahlreichen Stellen auf die Auslegungshilfen der Europäischen Kommission, die Guidance Documents, zurückgegriffen. Diese Leitlinien konnten jedoch aufgrund mangelnder Rechtsverbindlichkeit lediglich als Anhaltspunkt zur Ermittlung des beabsichtigten Regelungszwecks herangezogen werden. Der Kommentar gibt den aktuellen Stand der Diskussion zur Mitte der dritten Handelsperiode wieder. Grundlegende Fragestellungen, die bereits höchstrichterlich entschieden sind, sowie aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind bis einschließlich September 2016 berücksichtigt. Einige Detailfragen, insbesondere in Bezug auf die Zuteilungsregeln, sind weiterhin Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Quelle: Verlagsinformation

Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012

Zuteilungsverordnung 2012 vom 13. August 2007 (BGBl. I Seite 1941), die durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I Seite 1475) geändert worden ist. Das am 22. Juni 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) ist am 11. August 2007 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Grundlagen für die zweite Handelsperiode des CO 2 -Emissionshandels in Deutschland. Zusätzlich ist am 18. August 2007 die Zuteilungsverordnung (ZuV 2012) in Kraft treten, die weitere Details für das Zuteilungsverfahren regelt. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ZuV 2012.

Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007

Diese Verordnung gilt innerhalb des Anwendungsbereichs des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzesvom 8. Juli 2004, das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. August 2010 geändert worden ist. Sie dient der näheren Bestimmung der Berechnung der Zuteilung vonBerechtigungen zur Emission von Treibhausgasen, der im Zuteilungsverfahren nach Paragraf 10 Abs. 1 desTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004, das zuletzt durch Artikel 9 desGesetzes vom 11. August 2010  geändert worden ist, zu fordernden Angaben und der Art derbeizubringenden Nachweise sowie deren Überprüfung. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Nationaler Allokationsplan (NAP) Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ZuV 2007.

Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020

Diese Verordnung gilt im Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Sie dient der nationalen Umsetzung des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 130 vom 17. Mai 2011, Seite 1) sowie der Festlegung der Angaben, die im Zuteilungsverfahren nach Paragraf 9 des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes zu fordern sind, und der Konkretisierung der Anforderungen nach den Paragrafen 8, 24 und 27 des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Nationaler Allokationsplan (NAP) Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ZuV 2020.

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