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Dezernat 430 Radioaktivitätsmessstelle, Küstengewässeruntersuchung

Nach § 19 des Atomgesetzes ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Betrieb von Kernkraftwerken in einer Weise zu überwachen, dass sie von der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Betreiber überzeugt sein kann. Als Kontrollinstrument zur Überwachung der Einhaltung der in den Betriebsgenehmigungen festgelegten zulässigen Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt des KGR sowie des Zwischenlagers Nord dient das Kernreaktorfernüberwachungsystem (KFÜ). Durch Beauftragung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. Zt. Umweltministerium M-V) wird das KFÜ durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) betrieben.

Neubau einer Gastransportleitung - Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Teilabschnitt Grenze Regierungsbezirk Darmstadt (Hessen)/Karlsruhe - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart

Neubau einer Gastransportleitung - Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Teilabschnitt Grenze Regierungsbezirk Darmstadt (Hessen)/Karlsruhe - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart Die terranets bw GmbH hat die Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für folgendes Bauvorhaben beantragt: Geplant ist der Neubau des zweiten Teilabschnittes einer neuen Gastransportleitung „Süddeutsche Erdgasleitung – SEL“ mit einem Nenndurchmesser von 1000 mm (DN 1000) und einem Auslegungsdruck von 100 bar. Der Teilabschnitt verläuft von Mannheim-Straßenheim (Grenze zu Hessen) bis nach Hüffenhardt (Grenze Regierungsbezirk Stuttgart) über eine Länge von ca. 62 km. Die Gesamtlänge der Süddeutschen Erdgasleitung von Lampertheim in Hessen bis nach Bissingen in Bayern beträgt 250 km. Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Gasleitung als Rohrleitung in einer Tiefe von mindestens 1,2 m inklusive der notwendigen technischen Einrichtungen wie z. B. einer Telekommunikationslinie und Absperrarmaturengruppen. Beidseitig der Leitung ist ein Schutzstreifen von je 5 m vorgesehen. Für die Zwischenlagerung der Rohre werden für die Dauer der Bauzeit von ca. einem Jahr trassennahe Rohrlagerplätze benötigt. Die Trasse verläuft südöstlich des Autobahnkreuzes Viernheim (A 6 / A 659) an der baden-württembergisch-hessischen Landesgrenze auf dem Gebiet der Stadt Mannheim und verläuft von dort aus über landwirtschaftlich genutzte Flächen östlich der Bundesautobahn A 6 und westlich der Ortschaft Straßenheim. Sodann schwenkt die Trasse südlich der L 541 nach Osten ab, um in einem Bogen südlich von Heddesheim zu verlaufen. Sie verläuft im Weiteren parallel zur vorhandenen Gasleitung RNT1 um die Ortslage Ladenburg herum und führt zwischen Ladenburg und Schriesheim westlich der A 5 nach Süden bis zur K 4142. Mit der Umgehung des Rombachs und Querung des Gewässers südlich der K 4142 schwenkt die Trasse nach Südwesten zur Ortschaft Edingen-Neckarhausen. Die Kreuzung des Neckars erfolgt entlang der Grenzen der Gemeinden Dossenheim und Edingen-Neckarhausen. Südlich des Neckars führt die Trasse durch die Gemarkungen der Gemeinde Edingen-Neckarhausen, kreuzt die Bundesautobahn A 656 und erreicht die Station „Grenzhof“ der terranets bw. Anschließend führt die Trasse über Ackerflächen ca. 2 km auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg und erreicht das Gebiet der Stadt Eppelheim, verläuft dann entlang der Grenze zur Gemeinde Plankstadt nach Süden und Südosten bis zur Querung der K 9707. Sie kreuzt die A 5 und verläuft nach Südosten entlang der B 535 westlich von Heidelberg-Kirchheim, kreuzt die Anschlussstellen der L 598 und die Bahnlinie der „Rheintalbahn“ nördlich der Anschlussstelle der B 3 und erreicht das Heidelberger Gewerbegebiet Rohrbach-Süd. Weiter ostwärts führt die Trasse zur Kreuzung B 3 / L 594, knickt nach Süden ab und verläuft parallel zur L 594. Südlich der Ortslage Lingental führt die Trasse einige hundert Meter über das Gebiet der Gemeinde Gaiberg, erreicht wieder die Gemarkungen der Stadt Leimen und passiert die Ortslage Gauangelloch im Westen. Im Folgenden verläuft die Trasse über das Gebiet der Stadt Wiesloch, der Gemeinde Mauer, der Gemeinde Meckesheim und erreicht die Gemeinde Spechbach. Etwa 250 m südlich der Ortslage Spechbach wird die K 1480 gequert, der Verlauf führt weiter am Speißberg entlang und parallel zur Hochspannungsleitung weiter nach Südosten. Sodann erreicht die Trasse das Gebiet der Gemeinden Epfenbach und Helmstadt-Bargen, schwenkt nach Süden bis Neckarbischofsheim, verläuft dann auf dem Gebiet der Gemeinde Helmstadt-Bargen nach Nordosten, kreuzt den Gaulbach und erreicht die Grenze zum Neckar-Odenwald-Kreis, wo sie durch die Gemarkungen der Gemeinde Hüffenhardt und bis an die Grenze des Regierungsbezirks Stuttgart führt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Tages- und Monatsberichte zur Emissions- und Immissionsüberwachung

Die Kernanlagenüberwachungssoftware TIS stellt täglich autom. die Umgebungsüberwachungswerte der Meßstellen auf dem Betriebsgelände u. der Umgebung des KKW Greifswald, sowie des Zwischenlagers Nord mittels redudant ausgelegter Rechner bereit. Im Auftrag der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (z.Zt. Umweltministerium M-V) werden diese Meßdaten täglich vom LUNG Außenstelle Stralsund abgerufen. Von den verfügbaren Informationen werden insbesondere die Emissionsgrößen der Kamine und sämtliche Immisssionsgrößen des Betriebsgeländes und der Umgebung kontrolliert, auf ihre Plausibilität geprüft und protokolliert. Diese Bestände an Original- und plausiblen Daten werden vom LUNG ständig vorgehalten und dienen als Grundlage für die weitere Aufbereitung, Zusammenstellung, Auswertung und Darstellung des Datenmaterials entsprechend aufsichtsbehördlicher Anforderungen. Aus plausiblen Werten der Emissions- u. Immissionsmeßstellen wird das Tagesprotokoll, sowie aus den verdichteten und bewerteten Daten die Monatsberichte erstellt.

Errichtung und Betrieb eines Lagers für entzündbare Gase und Flüssigkeiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 513 der Gemarkung Wallersdorf, Am Gewerbepark 3, 94522 Wallersdorf

In dem mit Bescheid des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 23.11.2023, Az.: 40-B-297-2023, baurechtlich genehmigten Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 513 der Gemarkung Wallersdorf beabsichtigt die Action Logistics Germany GmbH den Betrieb eines Logistikzentrums zur Lagerung des gesamten Verkaufsspektrums des Unternehmens Action. Bei den gelagerten Produkten handelt es sich um Produkte, die zur Abgabe an Privatpersonen zugelassen sind. Es findet kein Um- oder Abfüllen von Produkten statt. Das Warensortiment umfasst u. a. Haushaltswaren, Wasch- und Reinigungsmittel, Heimwerkerbedarf, Körperpflege- und Hygieneartikel, Lebensmittel sowie Mode und Heimtextilien. Das Logistikzentrum ist in neun brandschutztechnisch voneinander getrennte Lagerabschnitte aufgeteilt. Diese sind die Units 1 bis 5, die Lagerabschnitte PGS 1, PGS 2 und Waste/Retouren EG und OG. Das o. g. Warensortiment umfasst auch Verkaufsgüter, die als Druckgasverpackungen vorliegen und/oder entzündbare Gase enthalten, die als entzündbare Flüssigkeiten vorliegen und/oder solche enthalten, sowie Verkaufsgüter, die gewässergefährdend sind. Im Bereich Waste/Retouren ist die Zwischenlagerung und Behandlung von Verpackungsmüll und die Zwischenlagerung von Retouren in Form von Garantiefällen oder fehlerhaften Produkten aus den Filialen geplant.

TSR Deutschland GmbH & Co. KG– Wesentliche Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, ein-schließlich Autowracks sowie die Behandlung von nicht gefährlichen Ab-fällen auf einer Lagerfläche von 33.000 m² mit einer Lagerkapazität von 27.500 t Errichtung und Betrieb einer Paketschrottpresse mit einer Durch-satzkapazität von 10 t/d

Die TSR Deutschland GmbH & Co. KG (TSR) betreibt am Standort Halle Radewell eine Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, sowie zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 27.500 t und Gesamtlagerfläche von 33.000 m². Geplant ist die Errichtung und der Betrieb einer Schrottpaketierpresse mit einem Durchsatz von > 10 t/d. Mit dieser Änderung soll das Leistungsspektrum des Standorts erweitert werden, sodass die wirtschaftliche Absicherung für die Zukunft im Bereich des Metallrecyclings weiter-hin gegeben ist. Die Paketschrottpresse wird ergänzend zu der am Standort betriebenen Schrottschere die Varianz der Verarbeitungskapazität zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen erhöhen. Eine Erhöhung des Durchsatzes der genehmigten Behandlungskapazität für die Gesamtanlage oder eine Erhöhung der genehmigten Lagerkapazität ist damit nicht verbunden. Mit der Errichtung und dem Betrieb einer effizienter und leiser arbeitenden Paketschrottpresse sollen die zu pressenden Mengen von der Schere wegverlagert werden. Die wesentlichen Inhalte der Änderung sind: -bauliche und entwässerungstechnische Erneuerung von ca. 4.500 m² befestigter Lagerflächen im Lagerbereich für Nichteisenschrotte (BE 1 NE-Lager) in Beton- oder Asphaltbauweise; -Errichtung und dauerhafter Betrieb einer Paketschrottpresse des Herstellers ATM mit einem Durchsatz von > 10 t/d im Bereich des NE-Lagers; -bauliche Errichtung einer Lärmschutzwand mit 8 m Höhe sowie von Lagerboxen zur Zwischenlagerung von Schrotten mit 4 m Höhe aus verschieden Baustoffen; -Entwässerung der BE 1 NE-Zwischenlagerflächen über ein Rohrrigiolen-Versickerungssystem unterhalb der Lagerflächen mit vorgeschalteten Abscheidesystemen wie Ölabscheidern und Substratfiltern. Die Paketschrottpresse als Verwendungsanlage WGK 2 erhält einen eigenen Abscheider, die weitere Entwässerung erfolgt ebenfalls über Substratfilter in das Rohrrigiolensystem

Sprengplatz Grunewald im neuen Regelbetrieb

Im August 2022 kam es auf dem Sprengplatz Grunewald zu mehreren Explosionen und einem Brand, der unter anderem die Berliner Feuerwehr tagelang beschäftigte. In der Folge wurde ein Notbetriebskonzept erarbeitet. So wurde die Menge der explosiven Stoffe wie illegales Feuerwerk, Bomben-Blindgänger und Munition deutlich reduziert. Zudem wurde der Brandschutz optimiert. War bislang das Vernichten explosivstoffhaltiger Gegenstände bzw. Stoffe der Hauptzweck des Sprengplatzes, ist es im neuen Regelbetrieb die temporäre Zwischenlagerung für die o.g. explosivstoffhaltigen Gegenstände bzw. Stoffe. Neue Rahmenverträge sorgen dafür, dass die Vernichtung im überwiegenden Umfang durch externe Firmen erfolgt. Alle Stoffe, bei denen ein sicherer Transport gewährleistet werden kann, werden damit extern in zertifizierten Entsorgungsbetrieben mit Vernichtungsanlagen beseitigt. Auf dem Sprengplatz Grunewald werden damit nur noch Stoffe und Gegenstände vernichtet, die nicht transportfähig sind. Somit ist das Gefahrenpotenzial durch den neuen Regelbetrieb deutlich reduziert. Weiterhin werden auf dem Sprengplatz explosionsgefährliche oder explosionsfähige Stoffe/ Asservate zur Strafverfolgung bearbeitet, insbesondere unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Entsprechende Stoffe werden untersucht und in ihre Bestandteile zerlegt. Im Anschluss kann es zu deren Vernichtung auf dem Sprengplatz Grunewald kommen, sofern diese nicht transportfähig sind. Auch kommt es dort zu Kleinsprengungen für Ausbildungszwecke der Feuerwerker. Der komplexe Vorgang vom Schadensereignis über den Notbetrieb bis hin zum Übergang des Regelbetriebs war nur durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem LKA, der Innen- und der Umweltverwaltung umsetzbar.

Lönne Umweltdienste GmbH, Lippstadt

1. Änderung des Abluftbehandlungsverfahrens und Anpassung der Grenzwerte gemäß TA Luft 2021 und ABA-VwV, 2. Anstatt der genehmigten Lagertanks G22 und G23 sollen nun zwei Rührwerktanks aus PE-100 mit einem Volumen von je 35 m³ errichtet werden, 3. Errichtung und Betrieb einer Kammerfilterpresse unter Zuhilfenahme von Kalkmilch zur Schlammentwässerung, 4. Errichtung und Betrieb einer Kalkmilchansetzstation, bestehend aus einem Kalksilo mit einem Fassungsvermögen von 40 m³ zur Lagerung von Calciumhydroxid sowie einem Rührwerktank mit 6 m³ Fassungsvermögen zur Herstellung von 20%iger Kalkmilch, 5. Erweiterung des Positivkataloges der Betriebseinheit 1 um die ASN 19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände, 6. Änderung der örtlichen Lage des BHKW 02, 7. Aufstellen von vier dichten Containern zur Zwischenlagerung von Feststoffen bis zum Erreichen wirtschaftlicher Transporteinheiten (Erweiterung der Lager- flächen)

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Erweiterung Andalusitglimmerfelstagebau Kirchberg/Schelmberg“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 27. Januar 2025

Die Steinbruch Schelmberg GmbH & Co. KG, Zum Lauterbacher Steinbruch 9a, 08606 Oelsnitz/V. (Bergbauunternehmerin) beantragte beim Sächsischen Oberbergamt am 7. Dezember 2023 Änderungen zum planfestgestellten Vorhaben „Erweiterung Andalusitglimmerfelstagebau Kirchberg/Schelmberg“. Die Änderungen betreffen • die stationäre Aufbereitung und die Aufnahme des Parallelbetriebes einer raupenmobilen Brech- und Klassieranlage, • die Erweiterung eines Teils des Lärm- und Sichtschutzwalles und • die Zwischenlagerung von Produkten im Tagebau. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 6. Dezember 2012 und Änderungsbeschluss vom 9. Dezember 2015 planfestgestellt. Die Bergbauunternehmerin plant, zusätzlich zu der auf der Grundlage der bisherigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen betriebenen stationären Aufbereitungstechnik eine zweite semimobile Brech- und Klassieranlage im Steinbruch zu betreiben. Zur zugelassenen Aufbereitungstechnik zählen die mobile Brech- und Klassieranlage (Vorbrecher), das stationäre Steigband mit Sekundärkegelbrecher und die stationäre Aufbereitungsanlage zum Brechen, Klassieren, Dosieren und Entstauben. Für den unveränderten Betrieb der stationären Aufbereitungsanlage ist die Umsetzung des Aufgabebunkers des Sekundärbrechers und eine dadurch notwendige Verlegung von Fahrwegen notwendig. Die geplant neu zu errichtende raupenmobile Brech- und Klassieranlage besteht aus Backenbrecher, Prallbecher mit Siebdeckeinheit oder Kegelbrecher und Siebanlage. Die Beschickung sowie der Abtransport und die Aufhaldung von Fertigprodukten soll mittels bereits zugelassener und im Tagebaubetrieb eingesetzter Technik (Radlader und Kettenbagger) erfolgen. Bei langen Transportwegen können zusätzlich knickgelenkte Muldenkipper zum Einsatz kommen. Mit der Erweiterung ist keine Erhöhung der bisher realisierten und genehmigten Aufbereitungsleistung verbunden. Die geplanten Änderungen zu der stationären Aufbereitung und die Aufnahme des Parallelbetriebes einer raupenmobilen Brech- und Klassieranlage waren bereits Gegenstand der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Ergebnis dieser Vorprüfung, d. h. die Feststellung des Nichtbestehens einer UVP-Pflicht hat das Sächsische Oberbergamt im Sächsischen Amtsblatt Nr. 8, Seite 242 vom 24. Februar 2022 bekanntgemacht.

BGZ: Rücknahme deutscher Abfälle aus England - Dialogveranstaltung in Essenbach

BGZ: Rücknahme deutscher Abfälle aus England - Dialogveranstaltung in Essenbach Anfang 24.03.2025 19:00 Uhr Ende 24.03.2025 20:30 Uhr Veranstaltungsort Essenbach Gerne weisen wir auf folgenden Termin der BGZ hin, bei dem auch das BASE vertreten sein wird: In der ersten Jahreshälfte 2025 soll der Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im englischen Sellafield in das Zwischenlager Isar erfolgen. Umfassende Informationen zu Transport und Lagerung geben BGZ, GNS und PreussenElektra im Rahmen einer Dialog-Veranstaltung am 24. März um 19 Uhr in der ESKARA-Halle in Essenbach. Für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Genehmigungsbehörde ist Dr. Christoph Bunzmann (Leiter der Abteilung Genehmigungsverfahren) vor Ort. Das BASE und das Polizeipräsidium Niederbayern stehen für Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie alle Informationen des Veranstalters Adresse ESKARA-Halle Savigneux-Platz 4 84051 Essenbach

Standort-Zwischenlager Lingen - Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Steuerelementfingern in CASTOR® V/19-Behältern

ID: 4716 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat die BGZ mbH eine Erweiterung des Antrags vom 04.07.2016 für das SZL Lingen vorgelegt für eine Beladevariante von CASTOR® V/19-Behältern mit Brennelementen sowie Steuerelementfingern. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um Steuerelementfinger als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Lingen dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Lingen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 02.12.2024 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 50 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung_Lingen_Steuerelemente_02.12.2024_zur_Veröffentlichung.pdf

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