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Vorprüfung BZA Ahaus

In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.

Begutachtung der FFH- und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren zur kombinierten Nutzung des TBL-Ahaus auch zur Zwischenlagerung sonstiger radioaktiver Stoffe gemäß § 7 Abs. 1 StrlSchV

Transportstudie Konrad

Ressortforschungsplan 2023, Zerstörungsfreie Verfahren zur Inspektion von Behältern im Kontext der Lagerung und Entsorgung (wärmeentwickelnder) radioaktiver Abfälle

Änderungen der Cant Speicherung und Änderungen in den Bildungsraten für Zwischen- Tiefen- und Bodenwasser im globalen Ozean, 1982 - 2015

Die erste Antragsphase war auf die Bildungsraten und die Speicherung von anthropogenem Kohlenstoff (Cant) im Antarktischen Zwischenwasser (AAIW) fokussiert. Mit Hilfe von Freon (CFC) Daten konnten wir eine signifikante Reduktion der AAIW Bildungsrate von den 1990ern zu den 2000ern Jahren feststellen. Dies führte zu einer geringeren Steigerung der Cant Speicherung als vom atmosphärischen Cant Anstieg und einem unveränderten Ozean zu erwarten war. Um den Schwierigkeiten mit den Randbedingungen auszuweichen (Pazifisches AAIW strömt über die Drake Passage auch in den Atlantik und weiter in den Indischen Ozean) planen wir nun ein globales Vorgehen um in allen Ozeanen die Bildungsraten und Cant Speicherungen in den Zwischen- Tiefen- und Bodenwassermassen zu berechnen. Darüber hinaus wird der Zeitraum bis 2015 ausgedehnt, und wo immer die Datenlage es zulässt, Pentaden- anstatt Dekadenmittelwerte gebildet. Verwendet wird der aktualisierte GlODAPv2 Datensatz und eigene Daten.Die Berechnungen aus den Beobachtungen werden mit den Ergebnissen eines wirbelauflösenden globalen Ozeanmodells (1/10 Grad) kombiniert. Das POP Modell (Los Alamos Laboratory Parallel Ocean Program) mit eines horizontalen Auflösung von 0.1 Grad und 42 Tiefenstufen wird für die letzten 20 Jahre mit einem realistischen Forcing angetrieben und enthält außerdem die Freone als Tracer. Neben dem Vergleich mit einem klimatologischen Antrieb wird das Modell zur Weiterentwicklung der Tracer-Methode verwendet wir z.B. die Unsicherheit von zu wenig Datenpunkten und der Extrpolationsroutine auf die Bildungsraten / Cant Speicherungen. Ein weiterer wichtiger Punkt wird die Bestimmung der TTDs aus Lagrange Trajektorien und der Vergleich mit TTDs aus Tracermessungen sein, sowie die Untersuchung der Rolle der Wirbel, der Vermischung durch Wirbel und der vertikalen Vermischung.

G12825 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Wesentliche Änderung einer Bioethanolanlage in 16303 Schwedt/Oder

Die Firma VERBIO Schwedt GmbH, Passower Chaussee 111 in 16303 Schwedt/Oder, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 16303 Schwedt/Oder, Passower Chaussee 111 in der Gemarkung Schwedt, Flur 29, Flurstücke 28 und 39 eine Bioethanolanlage wesentlich zu ändern (Az.: G12825). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Produktionskapazität von Bioethanol von 200 000 Tonnen pro Jahr auf 260 000 Tonnen pro Jahr und der Getreideverarbeitung von 670 000 Tonnen pro Jahr auf 840 000 Tonnen pro Jahr. Weiterhin sollen in der Destillation verunreinigtes Ethanol mit einer maximalen Menge von 87 600 Tonnen pro Jahr verarbeitet werden. Der Destillationsprozess bleibt dabei unverändert. Auch die Leistungserhöhung der Getreideverarbeitung und die damit verbundene erhöhte Maischeproduktion wird durch Ausnutzen von bereits vorhandenen Anlagenreserven beziehungsweise Anpassungen/Austausch von bestehenden Anlagenteilen erreicht. Eine Erweiterung der Anlagentechnik ist dafür nicht vorgesehen. Das verunreinigte Ethanol und die zusätzlichen Getreidemengen sollen per LKW angeliefert werden. Die Zwischenlagerung des verunreinigten Ethanols erfolgt in einem bestehenden Tank mit einer Lagerkapazität von 710 Tonnen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 4.1.2 GE in Verbindung mit den Nummern 1.2.2.1 V, 1.2.3.1 V, 7.21 EG, 8.10.1.1 EG und 8.12.1.1 EG des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 4.2 A in Verbindung mit den Nummern 1.2.2.1 S und 1.2.3.1 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben Beitrag des BASE auf der Dialogveranstaltung der BGZ Anfang 28.01.2025 Redner Dr. Christoph Bunzmann, Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren Dr. Christoph Bunzmann, BASE, während seiner Rede bei der BGZ-Dialogveranstaltung Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung wird notwendig, da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle benannt sein wird. Das BASE hält es für notwendig und möglich, einen sicheren Endlagerstandort bis etwa 2050 zu identifizieren und arbeitet derzeit mit den anderen verantwortlichen Akteuren daran, die Suche nach einem geeigneten Standort dementsprechend und sicherheitsgerichtet zu beschleunigen. Die BGZ plant derweil, den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter in Gorleben 2026 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu beantragen und damit das formale Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz zu starten. Vorlaufend zum Genehmigungsverfahren zur verlängerten Zwischenlagerung hat die BGZ beim BASE die Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Bei einer Dialogveranstaltung der BGZ am 28.01.2025 in Hitzacker wurde die Öffentlichkeit über die Randbedingungen des Verfahrens informiert. In Vertretung des BASE als zuständige Genehmigungsbehörde erläuterte der Leiter der Genehmigungsabteilung, Christoph Bunzmann, die Inhalte, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen im Rahmen der UVP. – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufgabe ist klar, und sie braucht eine Menge Durchhaltevermögen: Die hochradioaktiven Abfälle , die heute in Gorleben und an anderen Standorten gelagert werden, müssen zügig und sicher in tiefen geologischen Schichten eingelagert werden. Bis dahin ist eine sichere Zwischenlagerung und ein sicherer Transport entscheidend, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Diese Aufgabe bearbeiten die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), die Gesellschaft für Zwischenlagerung ( BGZ ), das Entsorgungswerk für Nuklearanlagen ( EWN ), die atomrechtliche Aufsicht im Land, Forschungsinstitute, Beratungsgremien und wir, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Es sind Ingenieurinnen, Wissenschaftler, Juristinnen, Beteiligungsexperten, Verwaltungsfachleute und Menschen vieler anderer Fachrichtungen, die hier ihren Beitrag leisten. Und sie tun das mit viel Fachwissen und Erfahrung, klaren Aufgaben, und unter Beteiligung von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger. Die Akteure und ihre Rollen Ein solches Großprojekt mit so vielen Akteuren braucht klare Struktur, um zu gelingen. Dazu leisten verschiedene Akteure ihren Beitrag, von denen ich vier hier kurz nennen möchte: Das Bundesumweltministerium erstellt mit dem nationalen Entsorgungsprogramm eine übergreifende Planung für die nukleare Entsorgung. Das Programm wurde vor kurzem im Entwurf überarbeitet, dazu wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, danach soll das Kabinett die aktualisierte Planung dieses Jahr beschließen. Im Umweltministerium liegt auch die Fachaufsicht über das BASE , und – getrennt davon – die Beteiligungsverwaltung der BGZ . Die BGZ hat ihr Forschungsprogramm und ihren Plan für die Beteiligung und die Nachweisführung im Genehmigungsverfahren vorgestellt. Die atomrechtliche Aufsicht hier in Niedersachsen liegt beim Umweltministerium. Sie prüfen, ob der Betrieb sicher läuft und haken bei offenen Fragen genau nach. Insbesondere achten sie darauf, dass die Anforderungen der Genehmigung und atomrechtliche Regeln eingehalten werden. Dazu führen sie Inspektionen vor Ort durch und prüfen Dokumente. Alle zehn Jahre führen sie mit der periodischen Sicherheitsüberprüfung eine Gesamtbewertung des sicheren Betriebs durch. Und auch wir, das BASE als Genehmigungsbehörde, haben für die Aufgaben der Zwischenlagerung unsere Strukturen, die ich nun kurz vorstellen will. Das BASE als Akteur der nuklearen Entsorgung Die Aufgaben des BASE umfassen Fragen der nuklearen Sicherheit in den Bereichen des Betriebs von Kernkraftwerken, bei der Zwischenlagerung , bei Transporten, bei der Endlagerung und bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Für das anstehende Genehmigungsverfahren sind die Forschung, die Entwicklung der Anforderungen an die Sicherheit, der Ablauf des Genehmigungsverfahrens und schließlich die Umweltverträglichkeitsprüfung besonders relevant. Darauf werde ich im Folgenden weiter eingehen. Das BASE hat ein Forschungsprogramm erarbeitet, das sich intensiv mit der sicheren Zwischenlagerung sowie dem Transport radioaktiver Abfälle befasst. Die aktuelle Fassung wurde letzten August in Berlin konsultiert, vielen Dank an alle, die sich daran beteiligt haben. Was sichere Zwischenlagerung ist, bestimmt das Atomgesetz erst einmal abstrakt. Es macht deutlich, dass ein sehr hoher Anspruch an die technische Sicherheit zu stellen ist und dass der Betreiber und die Sicherheitsbehörden in einem sogenannten integrierten Sicherungs- und Schutzkonzept gemeinsam dafür sorgen müssen, dass auch Angriffe auf ein Zwischenlager keine schwerwiegenden Konsequenzen für die Bevölkerung haben. Deswegen ist es entscheidend, dass konkrete Regeln für die Sicherheit und die Sicherung entwickelt werden. Das machen die zuständigen Behörden, also das Bundesumweltministerium, das Innenministerium, das BASE , weitere Bundesbehörden und die zuständigen Länderbehörden. Diese Regeln definieren die Aufgabe der BGZ : Ihre Planungen für die längere Zwischenlagerung erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn diese Regeln erfüllt sind. Das BASE nimmt in den regelmäßigen und fortlaufenden Weiterentwicklungen dieser Regeln eine wichtige Rolle ein, auf der Grundlage unseres Fachwissens und der Erfahrung aus den Genehmigungsverfahren. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung Damit kommen wir zum Kern der heutigen Veranstaltung, nämlich dem angekündigten Genehmigungsverfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung als Teil davon: Den Startpunkt bildet die Beantragung eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die BGZ – die Zeitpläne dazu wurden heute von der BGZ vorgestellt. Damit signalisiert die BGZ, dass sie ihr Vorhaben nach ihrer Auffassung genau beschreiben und Nachweise erbringen kann, dass dieses Vorhaben den Sicherheitsanforderungen entspricht. Das BASE wird dieses atomrechtliche Genehmigungsverfahren transparent und ergebnisoffen lenken, entsprechend den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Das Genehmigungsverfahren hat drei wichtige Funktionen, die alle drei in einer Entscheidung über den Antrag zum Abschluss des Verfahrens zusammenwirken: Die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden, verbunden mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Prüfung sowie Bewertung der Sicherheit. 1. Prüfung und Bewertung der Sicherheit Die Prüfung und Bewertung der Sicherheit fußt auf einer genauen Prüfung der Nachweise der BGZ . Wie die BGZ diese Nachweise anhand der geltenden Regelungen führt, ist dabei ihr überlassen. Meist führen diese Arbeiten zu Klärungsbedarfen und zu Nachforderungen der Prüferinnen und Prüfer, dazu werden Zwischenbewertungen erstellt und in verschiedenen Besprechungsformaten diskutiert. Es wird voraussichtlich Jahre dauern, bis in diesem Verfahren eine abschließende Bewertung der Sicherheit erfolgt ist. 2. Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stellt in Vorbereitung auf diese Prüfung zusätzlich und komplementär zu der Expertise der Genehmigungsbehörde sicher, dass in dieser Prüfung alle relevanten Aspekte in den Blick genommen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird eingeleitet, indem Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. In diesen wird das Vorhaben der BGZ und die möglichen Auswirkungen verständlich beschrieben. Sowohl mögliche Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens, wie auch denkbare Auswirkungen von Störfällen sind dabei Thema. Auf dieser Grundlage sind Sie, die interessierte Öffentlichkeit, eingeladen, Einwendungen zu formulieren. Das können Fragen zum Vorgehen oder Zweifel an der Anforderungsgerechtigkeit des Vorgehens sein. Wir werden rechtzeitig und konkret zu dieser Beteiligungsmöglichkeit informieren. Die eingebrachten Einwendungen werden dann Gegenstand eines Erörterungstermins. Wir haben mit der BGZ vereinbart, dass dieser maximal ein Jahr nach Antragstellung stattfinden soll. Das ist eine Beschleunigung gegenüber früheren Verfahren. Dafür beschneiden wir aber nicht die Zeit, in der Sie Stellung nehmen können – vielmehr sollen dafür die notwendigen Unterlagen sehr frühzeitig im Verfahren vorliegen. Der Erörterungstermin wird nach den Regeln des Verfahrensrechts geführt und ist daher eine sehr formelle Angelegenheit. Er soll sicherstellen, dass wir als Genehmigungsbehörde alle Einwendungen in ihrem Kern verstanden haben und sie damit bei der Prüfung und Bewertung richtig berücksichtigen können. Wenn eine Genehmigung erteilt wird, dann werden wir darin darstellen, wie wir mit den Einwendungen umgegangen sind. 3. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP ) Die Umweltverträglichkeitsprüfung schließlich erfolgt auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union und dessen Umsetzung in deutsches Recht. Es geht – wie die BGZ schon erläutert hat – darum, alle Auswirkungen auf den Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen systematisch darzustellen und diese zu bewerten. Dabei übernehmen wir als BASE die Federführung und arbeiten intensiv mit allen betroffenen Behörden zusammen. Ziel sind eine gemeinsame Sachgrundlage und gemeinsame Entscheidungen. Am Ende muss aber jede Behörde selbst feststellen, was die für ihre Aufgabe relevanten Umweltauswirkungen sind. Da eine gründliche Erfassung des Ist-Zustands Zeit kostet, will die BGZ dieses Verfahren bereits jetzt eröffnen. Das ist möglich, weil hier nicht der atomrechtliche Antrag, sondern das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz die Handlungsgrundlage darstellt. Einen entsprechenden Antrag hat die BGZ gestellt. Wir klären derzeit noch formelle Fragen im Hinblick auf ein solches vorgezogenes UVP -Verfahren – wir beginnen diese beiden Verfahren zum ersten Mal getrennt, und wollen das gründlich und richtig machen. Als ersten Schritt nach Einleitung des UVP -Verfahrens werden wir den Untersuchungsrahmen für dieses Vorhaben festsetzen, damit die BGZ so früh wie möglich ein Signal bekommt, ob die eingeleiteten Arbeiten und Untersuchungen zielführend sind. Fazit Wir starten mit diesem Antrag in einen notwendigen nächsten Schritt der nuklearen Entsorgung. Das übergeordnete Ziel des Atomgesetzes wird erreicht, wenn die Zwischenlagerung als Brücke bis zur Endlagerung sicher ist, und sie zu einem Ende gebracht wird, indem die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten zügig erfolgt. Die behördlichen Verfahren dienen dabei der Sache und den Menschen. Durch sie wird Sicherheit garantiert und für alle Bürgerinnen und Bürger transparent, dass Betreiber und Behörden ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen. Erlauben sie mir zum Abschluss noch einen Ausblick über das Verfahren hinaus: Wir wissen, dass es einen Wunsch nach Information und Dialog zu diesen Themen gibt, auch über das Genehmigungsverfahren hinaus. Dazu werden wir ein Konzept vorlegen und auf dieser Grundlage differenzierte Angebote machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Statuskonferenz Zwischenlagerung

Statuskonferenz Zwischenlagerung Anfang 23.06.2026 10:00 Uhr Ende 23.06.2026 17:00 Uhr Veranstaltungsort Berlin Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle wird in Deutschland noch mehrere Jahrzehnte andauern bis ein Endlager zur Verfügung steht. Die Aufbewahrungsgenehmigungen der Zwischenlager sind befristet – eine Verlängerung wird nötig. In dem neuen Format Statuskonferenz Zwischenlagerung möchte das BASE die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig einbinden und mit den Akteuren der Zwischenlagerung ins Gespräch bringen. Zur Diskussion stehen sowohl die Rahmenbedingungen für die Zwischenlagerung wie auch konkrete Maßnahmen für die weitere sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle bis zur Endlagerung. Jetzt anmelden Die Veranstaltung ist öffentlich und findet am 23. Juni 2026 am Hauptsitz des BASE in Berlin statt. Wir laden alle interessierten Bürger:innen herzlich ein und freuen uns auf Ihre Teilnahme. Über diesen Link können Sie sich direkt zur Teilnahme anmelden: Anmeldung zur Statuskonferenz Zwischenlagerung Die Keynotes der Veranstaltung (10 bis 11:45 Uhr) finden Sie am Tag der Statuskonferenz auch als Livestream und später als Aufzeichnung auf unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@AmtSicherheitnuk.Entsorgung Programm 09.00 Uhr Einlass 10.00 Uhr Begrüßung 10.10 Uhr Zwischenlagerung. Eine strategische Standortbestimmung. Christian Kühn Präsident, Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 10:20 Uhr Roadmap Zwischenlagerung im Fokus Aktuelle Planungen der institutionellen Akteure zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung bis zur Endlagerung Andreas Sikorski Abteilungsleiter S - Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz, Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Wilhelm Graf Geschäftsführer, BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Markus Lindner Geschäftsführer, EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH 11:10 Uhr Kaffeepause 11:30 Uhr Dr. Christoph Bunzmann Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren, BASE 11:45 Uhr Diskussionsrunde Roadmap Zwischenlagerung - Realisierung auf dem Prüfstand Vertreter von BMUKN, BGZ, EWN, BASE stellen sich den Fragen der Konferenzteilnehmer:innen 12:30 Uhr Mittagspause mit Verpflegung 13:30 Uhr Realitätscheck: Maßnahmen Workshops Workshop 1 : Lange Lagerung, kurze Beteiligung? Möglichkeiten und Grenzen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung Workshop 2 : Dicht & Dauerhaft? Erkenntnisse aus der aktuellen Forschung zum Verhalten von Behälterdichtungen Workshop 3 : Was ist sicher? Anforderungen an die Sicherheit der Zwischenlager Workshop 4* : Freier Workshop (Ausrichtung durch Teilnehmende) 15:00 Uhr Kaffeepause 15:15 Uhr Vorstellung der Ergebnisse aus den Workshops 16:00 Uhr Verabschiedung 16:15 Uhr Offener Ausklang (bis ca. 17:30 Uhr) *Workshop 4: Teilnehmende haben die Möglichkeit zu einem selbst gewählten Thema einen eigenen Workshop zu veranstalten. Hierfür bitten wir Sie im Vorfeld der Veranstaltung Kontakt mit dem Organisationsteam der Statuskonferenz Zwischenlagerung statuskonferenz-zwischenlagerung@base.bund.de aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gern bei der Planung Ihres Workshops. Kontakt , Bei Rückfragen, Anmerkungen oder für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an: E-Mail statuskonferenz-zwischenlagerung@base.bund.de Adresse Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystr. 8 10623 Berlin Kontakt , Bei Rückfragen, Anmerkungen oder für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an: E-Mail statuskonferenz-zwischenlagerung@base.bund.de Nationales Entsorgungsprogramm Nationales Entsorgungsprogramm Informations- und Dialogkonzept zur längeren Zwischenlagerung Info- und Dialogkonzept zur längeren Zwischenlagerung Herunterladen (PDF, 430KB, barrierefrei⁄barrierearm) Programm zum Download Programm Statuskonferenz Zwischenlagerung Herunterladen (PDF, 134KB, barrierefrei⁄barrierearm)

Dezernat 430 Radioaktivitätsmessstelle, Küstengewässeruntersuchung

Nach § 19 des Atomgesetzes ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Betrieb von Kernkraftwerken in einer Weise zu überwachen, dass sie von der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Betreiber überzeugt sein kann. Als Kontrollinstrument zur Überwachung der Einhaltung der in den Betriebsgenehmigungen festgelegten zulässigen Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt des KGR sowie des Zwischenlagers Nord dient das Kernreaktorfernüberwachungsystem (KFÜ). Durch Beauftragung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. Zt. Umweltministerium M-V) wird das KFÜ durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) betrieben.

Tages- und Monatsberichte zur Emissions- und Immissionsüberwachung

Die Kernanlagenüberwachungssoftware TIS stellt täglich autom. die Umgebungsüberwachungswerte der Meßstellen auf dem Betriebsgelände u. der Umgebung des KKW Greifswald, sowie des Zwischenlagers Nord mittels redudant ausgelegter Rechner bereit. Im Auftrag der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (z.Zt. Umweltministerium M-V) werden diese Meßdaten täglich vom LUNG Außenstelle Stralsund abgerufen. Von den verfügbaren Informationen werden insbesondere die Emissionsgrößen der Kamine und sämtliche Immisssionsgrößen des Betriebsgeländes und der Umgebung kontrolliert, auf ihre Plausibilität geprüft und protokolliert. Diese Bestände an Original- und plausiblen Daten werden vom LUNG ständig vorgehalten und dienen als Grundlage für die weitere Aufbereitung, Zusammenstellung, Auswertung und Darstellung des Datenmaterials entsprechend aufsichtsbehördlicher Anforderungen. Aus plausiblen Werten der Emissions- u. Immissionsmeßstellen wird das Tagesprotokoll, sowie aus den verdichteten und bewerteten Daten die Monatsberichte erstellt.

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