Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'. In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde Sortimentsbereiche: • Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung • Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke. • Bekleidung, Schuhe, Sport Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe. • Blumen, zoologischer Bedarf • Bücher, Schreib- und Spielwaren Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau. • Elektrowaren Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.). • Gesundheit, Körperpflege Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren. • Hausrat, Einrichtung, Möbel Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör. • Optik, Hörgeräte • Sportgeräte und Zubehör • Teppiche, Bodenbelege, Parkett • Uhren und Schmuck • sonstiges Sortiment Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm. Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft tiefgreifend. Sie verändert die Art wie wir arbeiten, produzieren, kommunizieren oder aber auch wie wir konsumieren. Dieser Trendbericht untersucht dazu systematisch, wie Digitalisierung den Konsumprozess verändert - von dem Moment an, bei dem ein Kaufwunsch entsteht, wie Informationen gesammelt und bewertet werden, wie bezahlt wird, wie Konsumenten an die Produkte kommen bis dahin wie Produkte bzw. Dienstleistungen genutzt werden. Für die Veränderungen, mit denen einschlägige Umweltbelastungen oder Umweltentlastungen einhergehen, werden erste politische Handlungsoptionen und weitere Forschungsbedarfe aufgezeigt. Hinweis: Der Text der Broschüre wurde 2018 abgeschlossen. Im Januar 2019 wurde der Dash Button eines Herstellers durch ein Gerichtsurteil in Deutschland verboten. Das Produkt wurde mittlerweile komplett aus dessen Sortiment entfernt. Statt auf die sogenannten Dash Buttons wolle sich der Onlinehändler künftig auf virtuelle Dash Buttons konzentrieren. Veröffentlicht in Broschüren.
UBA und weitere Behörden übermitteln Beschränkungsvorschlag für PFASs an Europäische Chemikalienagentur Europäische Behörden, unter ihnen das Umweltbundesamt (UBA), haben heute einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen der umfangreichsten seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung in 2007. Für Deutschland haben neben dem UBA die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammen mit den niederländischen, dänischen, norwegischen und schwedischen Behörden den Vorschlag erarbeitet. Die offizielle Veröffentlichung des Vorschlages durch die ECHA ist für den 7. Februar 2023 vorgesehen. An diesem Tag ist auch eine hybride Pressekonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Behörden geplant. PFAS steht für Gruppe von mehreren tausend einzelnen Chemikalien. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr stabil, sowie Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisend sind. PFAS werden wegen ihrer einzigartigen Eigenschaften in verschiedensten Produkten wie Outdoor-Kleidung, Kochgeschirr, schmutzabweisenden Teppichen oder Nahrungsmittelverpackungen eingesetzt. Zudem kommen sie in einer Vielzahl von industriellen Prozessen zum Einsatz. Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Diese Chemikalien sind so stabil, dass sie lange in der Umwelt verbleiben und sich in Nahrungsketten anreichern können. PFAS werden weltweit in Gewässern, Luft und Böden nachgewiesen. Auch im Blutserum von Menschen können sie vorkommen und gesundheitliche Effekte haben. Bislang gibt es nur wenig Möglichkeiten, PFAS zu umgehen. Bei Bekleidung wie Outdoorjacken gibt es bereits entsprechend beworbene Produkte. Statt einer beschichteten Pfanne funktioniert auch eine Eisen- oder Emaillepfanne. Diese sind sogar länger haltbar, weil sie kratzfest sind. Und Mehrweggeschirr aus Glas oder Porzellan statt beschichteter Einmal-Pappbecher ist ohnehin besser für die Umwelt. Auch bei Imprägniermitteln kann man anstelle PFAS-basierter Sprays auf natürliche Fette und Wachse zurückgreifen; bei Teppichen statt auf PFAS-Beschichtung auf die natürliche Schmutzabweisung von Wolle. Der Beschränkungsvorschlag der europäischen Behörden wurde unter REACH , der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, ausgearbeitet. Aufgrund von bislang nicht kontrollierten Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFASs ist eine Maßnahme in der gesamten EU und dem europäischen Wirtschaftsraum erforderlich. In den vergangenen drei Jahren haben die Behörden der fünf Länder die PFASs, deren Verwendungen und die Risiken, die diese für Mensch und Umwelt darstellen, eingehend untersucht. Im Rahmen dessen wurden zwei öffentliche Konsultationen abgehalten, um von der Industrie Informationen zur Verwendung der Stoffe zu erhalten. Für den Tag der Veröffentlichung planen die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Behörden eine Pressekonferenz, bei der die Inhalte des Beschränkungsvorschlags vorgestellt werden. Nächste Schritte: ECHAs wissenschaftliche Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) werden in ihren Sitzungen im März 2023 zunächst darüber beraten, ob der eingereichte Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen nach REACH entspricht. Danach werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Prüfung des Vorschlags beginnen. Voraussichtlich am 22. März 2023 wird eine sechsmonatige öffentliche Konsultation starten. Eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte soll am 5. April 2023 stattfinden. Dort wird der Beschränkungsprozess erläutert und Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation gegeben. Die Stellungnahmen von RAC und SEAC sollen laut REACH-Verordnung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Mit Blick auf die Komplexität und den Umfang des Beschränkungsvorschlages wird dies eine große Herausforderung für die Ausschüsse darstellen. Sobald diese vorliegen, entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten über eine potentielle Beschränkung.
Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel für Textilien (DE-UZ 154) im Rahmenvorhaben „Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, Rahmenvorhaben 2014-2018“. Bei der Produktgruppe Textil handelt es sich um einen wichtigen Konsumartikel. Da es bei der Textilherstellung viele umweltrelevante Prozesse von der Rohstofferzeugung bis zur Endfertigung gibt, ist es besonders wichtig, Kriterien für Textilien zu entwickeln, um die nachhaltige Produktion zu fördern. Mit dem Blauen Engel steht ein Umweltzeichen zur Verfügung, dass neben Naturfasern auch Kunstfasern adressiert. Im Jahr 2016 betrug die Weltproduktion an Fasern 24 Prozent Baumwolle, 1 Prozent Wolle und 75 Prozent chemische Fasern. In Westeuropa betrug die Produktion chemischer Fasern rund 2,8 Millionen Tonnen, in Deutschland 641.000 Tonnen, davon entfielen 72 Prozent auf chemische Fasern. Die bisherigen Vergabekriterien wurden um Anforderungen an technische bzw. funktionelle Textilien, Bettwaren und Reinigungstextilien sowie Recyclingfasern erweitert. Auch gibt es nun Anforderungen an den Herstellungsprozess von Laminaten und Membranen, um dem wachsenden Markt der Funktionsbekleidung zu begegnen. Darüber hinaus wurden Kriterien für Füllmaterialien – Latex, Polyurethan, Polylactid sowie Daunen und Federn - definiert. Veröffentlicht in Texte | 125/2020.
Die Textilindustrie beinhaltet eine große Zahl von Teilsektoren, die den gesamten Fertigungszyklus von der Rohstofferzeugung (Fasern und Filamente, Naturfasern) über Halbfertigprodukte (Garne, Wirkwaren inkl. zugehöriger Prozesse) bis hin zu den Endprodukten einschließt. Für die im Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Bettwaren und Bettwäsche empfohlenen Umweltkriterien wurde der gesamte Fertigungszyklus betrachtet und Anforderungen für die umweltrelevanten Prozesse erarbeitet. Neben Naturfasern berücksichtigt der Leitfaden wegen ihrer Bedeutung auf dem Textilmarkt auch chemische, regenerierte Zellulosefasern und Recyclingfasern. Zusätzlich werden auch Anforderungen an Daunen und Federn formuliert. Außerdem gibt es ein umfangreiches Set an Haltbarkeitsanforderungen. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Die Textilindustrie beinhaltet eine große Zahl von Teilsektoren, die den gesamten Fertigungszyklus von der Rohstofferzeugung (Fasern und Filamente, Naturfasern) über Halbfertigprodukte (Garne, Wirkwaren inkl. zugehöriger Prozesse) bis hin zu den Endprodukten einschließt. Für die im Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Bekleidungstextilien und Wäsche empfohlenen Umweltkriterien wurde der gesamte Fertigungszyklus betrachtet und Anforderungen für die umweltrelevanten Prozesse erarbeitet. Neben Naturfasern berücksichtigt der Leitfaden wegen ihrer Bedeutung auf dem Textilmarkt auch chemische, regenerierte Zellulosefasern und Recyclingfasern. Zusätzlich werden auch Anforderungen an Membrane und Laminate sowie an Beschichtungen gestellt. Außerdem gibt es ein umfangreiches Set an Haltbarkeitsanforderungen. Soziale Anforderungen finden ebenfalls Berücksichtigung im Leitfaden. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP legt ein neues 10-Jahres-Programm auf, um Ländern im Kampf gegen Naturkatastrophen zu helfen. Das gab die UN-Organisation am 17. März 2015 während der UN-Weltkonferenz zur Katastrophenvorsorge im japanischen Sendai bekannt. Mit dem neuen "5-10-50"-Programm wolle man neue Gesetze oder Institutionen schaffen, sagte UNDP-Chef Helen Clark. Es geht dabei um 50 Länder, denen über zehn Jahre in fünf kritischen Gebieten geholfen werden soll: Risikobewusstsein und Frühwarnung; Regierungsführung, die auf die Risiken eingeht; Prävention; robuster Wiederaufbau sowie lokale und urbane Risikominimierung. Nach UNDP-Angaben starben in den vergangenen zwei Jahrzehnten 1,3 Millionen Menschen durch Naturkatastrophen. Schäden in Höhe von zwei Billionen US-Dollar seien in dem Zeitraum entstanden. Das neue Programm soll auf der Katastrophenvorsorge der vergangenen zehn Jahre aufbauen.
Die UN-Generalversammlung hat am 20. Dezember 2006 das Jahr 2009 zum Internationalen Jahr der Naturfasern erklärt.
US-Präsident Barack Obama hielt am 25. Juni 2013 an der Georgetown University in Washington eine Klimarede, in der er ankündigte die Anstrengungen für einen internationalen Klimavertrag zu verstärken und das die USA künftig eine Führungsrolle in der Klimapolitik spielen wolle.
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