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Laborversuche in einer Strömungsrinne mit skalierter Modelldüne (EbbSF)

Anhand von Experimenten im physikalischen Modell wurden durch Bodenformen verursachte Strömungs- und Turbulenzprozesse untersucht. Hierzu wurden Laborversuche in einer Strömungsumlaufrinne mit abstrahierten Modelldünen durchgeführt. Für die Erhebung eines umfangreichen Datensatzes zur Beschreibung des Strömungsfeldes über einer Bodenform wurde eine Modelldüne eingesetzt, deren Geometrie sich an in der Weser beobachteten Dünen mit sogenanntem Ebb Slip Face (EbbSF) orientiert. Die Dünenabmessungen und hydrodynamischen Größen wurden im Maßstab 1:10 nach Froude skaliert. Die Modelldüne wurde als zweidimensionale Einzeldüne eingebaut und einer unidirektionalen Strömung konstanter Geschwindigkeit und gleichbleibendem Wasserstand ausgesetzt. Durch die Verwendung von Riffelblech für die Herstellung der Modelldüne wurde die natürliche Oberflächenrauheit realer Dünen nicht nachgebildet. Für die Strömungsmessungen wurde im Bereich über und hinter dem Modellkörper eine enge Verteilung der Messpositionen gewählt, sodass ein umfassender Rohdatensatz mit hochfrequenten, akustischen Strömungsdaten bereitgestellt wird. Literatur: - Carstensen, C., Holzwarth, I. (2023): Flow and Turbulence over an Estuarine Dune – Large-Scale Flume Experiments. Die Küste. https://doi.org/10.18171/1.093103 - Bundesanstalt für Wasserbau (2021): FAUST. Teilprojekt E: Laboruntersuchungen BAW. FuE-Abschlussbericht B3955.02.04.70230. https://hdl.handle.net/20.500.11970/108336 Zitat für diesen Datensatz (Daten DOI): - Bundesanstalt für Wasserbau (2021): Laborversuche in einer Strömungsrinne mit skalierter Modelldüne (EbbSF) [Data set]. Bundesanstalt für Wasserbau. https://doi.org/10.48437/02.2021.K.9900.0001

Orientierungshilfe zur Umsetzung der EU-Bodenstrategie

Im Rahmen des EU-Projekts „Support for implementing the EU Soil Strategy for 2030“ wurde eine Orientierungshilfe erarbeitet, die die Europäische Kommission bei der Umsetzung der EU-Bodenstrategie unterstützt. Die Strategie verfolgt das Ziel, bis 2050 einen Netto-Null-Flächenverbrauch zu erreichen. Die Veröffentlichung soll den relevanten Akteuren in den EU-Mitgliedstaaten Orientierung geben, um entlang der in der EU-Bodenstrategie dargestellten „Flächenverbrauchs-Hierarchie“ geeignete Maßnahmen umzusetzen. Diese Hierarchie folgt dem Prinzip „Vermeiden – Wiederverwenden (Wiedernutzen) – Minimieren – Ausgleichen“, wobei die Vermeidung der Neuinanspruchnahme von Flächen Vorrang hat, gefolgt von der Wiedernutzung bereits beanspruchter Flächen, der Minimierung unvermeidbarer Auswirkungen und schließlich dem Ausgleich verbleibender Beeinträchtigungen. Der Leitfaden zeigt auf, wie die Bodenversiegelung und die Inanspruchnahme neuer Flächen wirksam reduziert werden können, um das Ziel eines Netto-Null-Flächenverbrauchs zu erreichen. Im Mittelpunkt stehen eine flächensparende Siedlungsentwicklung, der Schutz natürlicher Bodenfunktionen sowie die konsequente Nutzung und Aufwertung bereits beanspruchter Flächen. Der Leitfaden verbindet dafür politische und rechtliche Rahmenbedingungen mit planerischen Strategien, technischen Maßnahmen und Beispielen guter Praxis. Die wichtigsten Empfehlungen sind: Flächenverbrauch vermeiden: Neue Siedlungs- und Verkehrsflächen sollen möglichst vermieden werden. Vorrang haben die Nutzung von Baulücken, Brachflächen und Leerständen sowie die Wiedernutzung bereits erschlossener Standorte. Bodenversiegelung begrenzen: Unvermeidbare bauliche Eingriffe sollen möglichst wenig Boden beanspruchen. Flächensparende Bauweisen, kompakte Siedlungsstrukturen und multifunktionale Flächennutzungen können den Flächenbedarf reduzieren. Entsiegelung gezielt fördern: Bereits versiegelte Flächen sollen dort zurückgebaut werden, wo sich Bodenfunktionen wiederherstellen lassen. Besonders wichtig ist es, Entsiegelung mit Begrünung, Regenwasserversickerung und Maßnahmen zur Klimaanpassung zu verbinden. Bodenqualität berücksichtigen: Flächenentscheidungen sollen nicht allein nach ihrer Größe oder Verfügbarkeit getroffen werden. Entscheidend sind auch die natürlichen Bodenfunktionen, die ökologische Wertigkeit und die Bedeutung des Bodens für Wasserhaushalt, Biodiversität und Klimaschutz. Planung und Steuerung verbessern: Kommunen und andere zuständige Stellen sollen Flächenverbrauch und Versiegelung systematisch erfassen, Entwicklungspotenziale im Bestand identifizieren und Bodenschutz frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse integrieren. Akteure einbinden und Maßnahmen verankern: Eine wirksame Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik, Grundstückseigentümern, Projektentwicklern und Öffentlichkeit. Geeignete planerische, wirtschaftliche und kommunikative Instrumente sollen Anreize für eine flächensparende Entwicklung schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Wissen und dem Austausch bewährter Praktiken. Der Leitfaden basiert auf Literaturauswertungen sowie Befragungen und Workshops mit relevanten Akteuren. Die ergänzende methodische Dokumentation untersucht Planungs- und Steuerungsansätze europäischer Länder sowie bestehende politische Rahmensetzungen zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme. Der Leitfaden verdeutlicht, dass Bodenversiegelung und Flächenverbrauch nur durch ein abgestimmtes Zusammenspiel von Vermeidung, flächensparender Planung, Flächenrecycling und gezielter Entsiegelung wirksam reduziert werden können. Entscheidend sind verbindliche Ziele, geeignete rechtliche und finanzielle Instrumente, belastbare Datengrundlagen und eine kontinuierliche Erfolgskontrolle. Eine nachhaltige Flächenpolitik muss dabei nicht nur die Menge der beanspruchten Fläche begrenzen, sondern auch die Qualität der Böden, ihre ökologischen Funktionen und die Lebensqualität in Städten und Gemeinden langfristig sichern. Die Orientierungshilfe wurde von dem Unternehmen WSP und dem österreichischen Umweltbundesamt erarbeitet. Sie adressiert Kommunen, Behörden, Grundeigentümer, Projektentwickler im Immobilien- und Infrastrukturbereich sowie Bürgerinnen und Bürger und zivilgesellschaftliche Akteure Flexman, K., Oliver, V., Whiting, R., Zhu, M., Tapper, A. & Prokop, G. (2026): Indicative guidance on addressing soil sealing and achieving no net land take. Support for implementing the EU Soil Strategy for 2030. Task 1.2. Publications Office of the European Union, Luxembourg. Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz) EU-Bodenstrategie für 2030 „ Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen “

Baustelleninformation der Stadt Bremerhaven

Informationen über aktuelle und geplante Baustellen mit starker oder leichter Beeinträchtigung.

Gartenstraßen und Schulstraßen in Paris

Nachdem in den vergangenen Jahren bereits Schnellstraßen entlang der Seine durch Fußgängerbereiche ersetzt wurden und wichtige Verkehrsachsen sowie der historische Stadtkern inzwischen autofrei sind, werden in Paris Straßen in den Wohnquartieren großflächig verkehrsberuhigt und klimaangepasst zu Gartenstraßen (rue jardins) umgebaut. Dabei soll der öffentliche Raum in allen 20 Pariser Bezirken (arrondissements) umgebaut werden, wobei besonders belastete Kieze Priorität haben. Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden Verkehrsberuhigung, Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserversickerung miteinander kombiniert. Die Bodenentsiegelung spielt eine zentrale Rolle. Asphaltierte Fahrbahnen und Parkplätze werden zu Baumscheiben, Pflanzbeeten, Grünflächen und kleine Gärten oder erhalten wasserdurchlässige Beläge. Die Bürger:innen partizipieren frühzeitig an den Planungen mit Vor-Ort-Veranstaltungen und in Onlinebeteiligungen u.a. zu Themen wie Begrünung, Radwege, Barrierefreiheit und Trinkwasserbrunnen für die Nachbarschaft. Hierfür wurde das Programm „Verschönern Sie Ihre Nachbarschaft“ („Embellir votre quartier“) ins Leben gerufen. Die Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen folgen dem Schwammstadtprinzip, wonach Regenwasser lokal versickern soll. Neben der Gartenstraßen zielt auch das Konzept der sogenannten Schulstraßen (rue aux écoles) auf Klimaanpassung, Regenwassermanagement, mehr Stadtgrün und Biodiversität, bessere Luftqualität sowie sichere und attraktivere öffentliche Räume für Kinder und Anwohnende. Hier werden Straßen vor oder in unmittelbarer Nähe einer Schule verkehrsberuhigt, indem der Autoverkehr stark eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen wird, insbesondere zu Schulbeginn und Schulende. Dadurch frei gewordene Flächen werden oft mit Sitzgelegenheiten, Spielmöglichkeiten oder eine und Begrünung umgestaltet. Hierbei werden die Schulen frühzeitig in die Planung eingebunden, um ihre Bedarfe einzubringen. Ab 2020 wurden die Schulstraßen großflächig eingeführt. Es bestehen etwa 300 Schulstraßen (Stand: 2025), so dass mehr als die Hälfte der Pariser Grund- und Vorschulen inzwischen an einer solchen Straße liegen. Die Pariser Schulstraßen wurden ursprünglich eingeführt, um Kinder vor Verkehr und Luftverschmutzung zu schützen. Etwa 100 dieser Straßen sind durch Entsiegelungen und Begrünungen umgestaltet, so dass sie auch der Kühlung in den baulich stark verdichteten Quartieren dienen. Verschiedene stadtweite Konzepte der Transformation bilden den programmatischen Hintergrund für den Ausbau der Gartenstraßen bzw. Schulstraßen. So sieht der Plan Climat de Paris (2024-2030) vor, Paris zu einer „Gartenstadt“ zu transformieren. Ziel des damit verknüpften Plan Local d'Urbanisme (PLU) bioclimatique ist es, bis zu 40 % der Pariser Stadtfläche zu entsiegeln und zu begrünen. Die Baumüberschirmungsfläche soll deutlich ausgedehnt werden. Dafür werden 500 Straßen zu grünen Gartenstraßen (rues jardin) umgestaltet. 66 Prozent der Pariser Bürger:innen stimmten im Jahr 2025 in einer Befragung für den massiven Umbau von Stadtstraßen in Gartenstraßen. In allen Quartieren sollen sechs solcher Straßen entstehen, so dass die Einwohner:innen künftig nicht weiter als 300 Meter von einer solchen Gartenstraße entfernt leben. Zu nennen ist auch der Pariser Fahrradplan "Mission Vélo" für die Schaffung von zusätzlichen 180 Kilometer Radwegen und 130.000 neuen Fahrradparkplätzen im Zeitraum 2021 bis 2026. Er ist Bestandteil der Pariser Mobilitätswende, die eine Reihe von Maßnahmen für einen sicheren Radverkehr und einen Rückzug des Autoverkehrs beinhaltet. Bericht „ Paris, ville-jardin “ Plan Local d'Urbanisme (PLU) bioclimatique Plus de 300 « rues aux écoles » dans Paris

Digitaler hydromorphologischer Zwilling des trilateralen Wattenmeeres (TrilaWatt)

TrilaWatt entwickelt eine innovative digitale Geodaten- und Analyse-Infrastruktur für das trilaterale Wattenmeer. Sie unterstützt mit harmonisierten, qualitätsgesicherten Daten zu Geomorphologie, Sedimentologie und Hydrodynamik die Planung und Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Geodaten, Analyse- und Dokumentationsmethoden werden über Webportale und -dienste zu einem Assistenzsystem verknüpft.

Acting globally - internationale Aktivitäten des Umweltbundesamtes

Diese Broschüre gibt einen Überblick über die Arbeitsweise des Umweltbundesamts, seine wichtigsten Funktionen und Aufgaben im internationalen Kontext. Sie stellt beispielhaft wichtige Abkommen, Programme und Vereinbarungen vor und macht deutlich, wie Deutschland sich innerhalb der EU und international für den Schutz von Gesundheit, Umwelt und Klima engagiert. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Gesunde Böden als Ressource

Im Oktober 2025 hat das Europäische Parlament die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ (Soil Monitoring and Resilience Law), die sogenannte Bodenrichtlinie, verabschiedet. Diese zielt auf: die Überwachung der Bodengesundheit und Datenerfassung nach einem EU-einheitlichen System, die Erreichung der Bodengesundheit bis 2050, die Bekämpfung der Bodendegradation durch Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen, Sanierung von Altlasten und Schutz des Bodens, die Identifizierung und Sanierung von kontaminierten Standorten hoher Priorität entlang verbindliche Vorschriften, die Überwachung von Bodenschadstoffen wie PFAS und Pestiziden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Es werden zahlreiche Erwägungsgründe für den Erlass der Bodenrichtlinie aufgeführt, unter anderem der Flächenverbrauch, die Ziele der EU-Bodenstrategie für 2030 und das Ziel „Netto-Null-Flächenverbrauch“ bis 2050. Dabei wird der Flächenverbrauch als Wechsel von natürlichen und naturnahen Landnutzungen hin zu Siedlungsgebieten und als Bodendenaturierung durch Bodenversiegelung, Bodenabtrag und andere Arten der Bodendenaturierung wie zum Beispiel Bodenverdichtung beschrieben. In den Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der EU-Bodenrichtlinie wird der Begriff des Flächenverbrauchs allerdings nicht definiert, obwohl das in der EU-Bodenstrategie aus dem Jahr 2021 vorgesehen war. In Artikel 12 der EU-Bodenrichtlinie wurden Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs festgeschrieben. Hierzu zählen die Vermeidung des Verlusts von Bodenfunktionen durch eine Verringerung von Bodenversiegelung und Bodenabtrag, die Wiederverwendung beziehungsweise Umnutzung bereits versiegelter Böden, die vorrangige bauliche Nutzung von stark degradierten Böden wie zum Beispiel Brachflächen, eine möglichst geringe Versiegelung von Böden, die Entsiegelung versiegelter Böden sowie die die Wiederherstellung von Gebieten, in denen Boden abgetragen wurde. In Deutschland bilden das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die dazugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) den wesentlichen Rechtsrahmen für Böden. Darin sind bisher die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen und der Umgang mit Altlasten sowie das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei der Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten geregelt. Neue Herausforderungen seitens der EU sind ein nutzungsübergreifendes, systematisches Bodenmonitoring, die Festlegung von weiteren Wertebereichen für einen guten/schlechten Zustand von Böden und die Bewertung der Bodengesundheit. Hierfür wird der fachliche Austausch auf nationaler und europäischer Ebene weitergeführt und intensiviert. In Deutschland verstärken wichtige Akteurinnen und Akteuren des Bodenschutzes und des Bodenmonitorings ihre Zusammenarbeit auf Bund- und Länderebene mit dem Ziel, bundesweite Aussagen zum Bodenzustand und der Wirksamkeit von Bodenschutzmaßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen. Eine Plattform für den fachlichen und behördlichen Austausch ist das Nationale Bodenmonitoringzentrum am Umweltbundesamt, das auch die Berichterstattung auf EU Ebene unterstützen kann. Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz) Informationen des Umweltbundesamts (UBA) zum Nationalen Bodenmonitoringzentrum EU-Bodenstrategie für 2030 „ Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen “

Netto-Null Flächenverbrauch und gesunde Bodenökosysteme

Im November 2021 hat die Europäische Kommission die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Demnach sollen sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden. Als gesund gelten Böden, die sich in einem guten chemischen, biologischen und physikalischen Zustand befinden und dauerhaft möglichst viele Ökosystemdienstleistungen beziehungsweise Bodenfunktionen erfüllen. Die Strategie bezieht sich auf den "Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa" aus dem Jahr 2011. Dort wurde das langfristige Ziel formuliert, die Flächenneuinanspruchnahme so zu reduzieren, dass bis 2050 netto keine Fläche mehr verbraucht wird (no net land take). In Bezug auf das EU-weite Problem der Flächenneuinanspruchnahme ist in der Strategie das Ziel, bis 2050 einen Netto-Null-Flächenverbrauch zu erreichen, von zentraler Bedeutung. Zugleich soll damit das Ziel unterstützt werden, zum Nettoabbau von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 beizutragen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bis zum Jahr 2023 eigene ambitionierte nationale, regionale und lokale Ziele zur Verringerung des Netto-Flächenverbrauchs bis 2030 festzulegen, mit denen ein messbarer Beitrag zum EU-Ziel für 2050 geleistet wird. Zugleich sollen die Mitgliederstaaten über ihre Fortschritte bei der Minderung der Flächenneuinanspruchnahme Bericht erstatten. Weiterhin wird in der EU-Bodenstrategie auf die Umsetzung einer „Flächenverbrauchs-Hierarchie“ verwiesen, wonach in Plänen für die Begrünung der Städte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene der Wiederverwendung und dem Recycling hochwertiger städtischer Böden Vorrang einräumen ist. Hierfür sollen geeignete Regulierungen erfolgen sowie kontraproduktive Anreize wie zum Beispiel „… steuerliche Vorteile für die Umwandlung von landwirtschaftlichen oder natürlichen Flächen in bebaute Gebiete …“ schrittweise abgebaut werden. Degradierte Böden und Flächen, die von Wüstenbildung, Erosion, Überschwemmung, Dürre, Versiegelung oder Kontamination betroffen sind, sollen wiederhergestellt werden. Weiterhin soll ein EU-weiter Bodenüberwachungs- und Resilienzrahmen geschaffen werden, in dessen Rahmen der Zustand der Böden systematisch erfasst, bewertet und beobachtet werden soll. Darüber hinaus sollen nachhaltige und bodenschonende Landnutzungsweisen (zum Beispiel nachhaltige Landwirtschaft, Rückbau von Versiegelungen, Flächenrecycling, Altlastensanierung) gefördert werden. EU-Bodenstrategie für 2030 „ Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen “ Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz) Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa (2011). Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. SEK(2011) 1067 endgültig, SEK(2011) 1068 endgültig. 20.09.2011, KOM(2011) 571 endgültig

Urban environmental protection international

Das Ziel dieser Studie ist es, zu einem Lernprozess über innovative und erfolgreiche Ansätze zur Bewältigung von Problemen und Herausforderungen des städtischen Umweltschutzes beizutragen. Zu diesem Zweck wird ein detaillierter Überblick über die Bedeutung von Umweltherausforderungen, politischen Prioritäten und erfolgreichen Lösungen in ausgewählten Ländern und Städten gegeben. Darauf aufbauend analysiert die Studie konkrete Erfolgsfaktoren und diskutiert, inwieweit diese auf andere Städte übertragen und repliziert werden können. Abschließend werden Empfehlungen für Städte, Länder und die internationale Gemeinschaft ausgesprochen, wie der Umweltschutz auf städtischer Ebene weiter gestärkt werden kann. Dabei wird auch die Rolle der deutschen Städte und Institutionen diskutiert. Die analysierten Fallstudien umfassen Belo Horizonte in Brasilien, Moskau in Russland, Kochi in Indien, Peking in China, Kapstadt in Südafrika und Jakarta in Indonesien. Diese Städte wurden ausgewählt, da sie in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Politiken, Maßnahmen und andere Initiativen umgesetzt haben. Das Ziel dieser Forschungsstudie ist es, diese erfolgreichen Aktivitäten ausfindig zu machen und zu erörtern. Für jede Stadt analysiert die Studie einschlägige politische Dokumente, um die jeweilig zutreffenden Herausforderungen und politischen Prioritäten darzustellen. Solche Dokumente sind sektorübergreifende Strategien, sektorale Masterpläne sowie konkrete städtische Maßnahmen und Verordnungen. Die Analyse zielt darauf ab, die Effektivität der Pläne und Instrumente unter Berücksichtigung des nationalen politischen Umfelds zu verstehen. Trotz der sektorübergreifenden Herangehensweise konzentriert sich die Analyse der jeweiligen Fallstudien auf bestimmte Sektoren, um fundierte Ergebnisse zu erzielen. Die Erfolgsfaktoren, die basierend auf dieser sektoralen Analyse herausgearbeitet werden, werden in einen ganzheitlichen Kontext gesetzt, um verallgemeinerbare Aussagen über Erfolgsfaktoren treffen zu können. Quelle: Forschungsbericht

Nachhaltige Ressourcennutzung durch Umsetzung der SDGs in der Bioökonomie

Mit Unterzeichnung der Agenda 2030 hat sich Deutschland verpflichtet, die SDGs systematisch weiterzuverfolgen und umzusetzen. Dies soll mittelbar über die nationale Nachhaltigkeitsstrategie (NHS) geschehen. In der weiterentwickelten deutschen NHS werden die Auswirkungen unseres Handelns über nationale Grenzen hinaus stärker als bisher berücksichtigt. Dies betrifft z.B. Aktivitäten zur Bekämpfung von Armut und Hunger, zum Schutz von Umwelt und Klima, deutsches unternehmerisches Handeln, die Achtung und Umsetzung international anerkannter Menschenrechtsstandards (insb. in globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten) sowie transparente und unabhängige Zertifizierungssysteme. Die Bioökonomie spielt eine wesentliche Rolle in der Nachhaltigkeitspolitik der BReg, denn sie verknüpft ländliche Räume, Land- und Forstwirtschaft mit der politischen Agenda der BReg. Wesentliche Themen sind die Sicherung der Ernährung und der Rohstoffversorgung der Wirtschaft, Fortführung der Energiewende, Klima und Ressourcenschutz. Die Bioökonomie hat eine lange Tradition, vom Gedanken der Kreislaufwirtschaft bis zu heutigen Konzepten für Bioraffinerien. Sie spielt verbal eine Rolle in der Debatte um eine zukunftsfähige, ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft und für die Umsetzung der SDGs, allerdings verfolgen verschiedene Akteure unterschiedliche Ziele und Inhalte mit der Bioökonomie. Die Transformation der erdöl-basierten Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft ist Ziel der BReg, daher sollen mit dem Projekt die Chancen und Schwierigkeiten der Umsetzung der SDGs in der Bioökonomie herausgearbeitet werden. Das Projekt soll aktuelle sowie potenzielle Möglichkeiten der Bioökonomie einschl. neuer Technologien aufzeigen und untersuchen, ob und wie diese zu Armutsbekämpfung / sozialer Nachhaltigkeit und Umweltschutz / Ressourcenschonung beitragen. Weiterhin sind Zielkonflikte der Bioökonomie zur Agenda 2030 aufzudecken und konkrete Vorschläge für Maßnahmen zu entwickeln.

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