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Machbarkeitsstudie über die Einführung einer Einhaltefiktion im Anhang 13 der Abwasserverordnung für den Parameter abfiltrierbare Stoffe im Niederschlagsabwasser von Holzlagerplätzen von Anlagen zur Herstellung von Platten auf Holzbasis

Im Juni 2020 wurde mit der 10. Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) in Anhang 13 "Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten" ein Grenzwert für betriebsspezifisch verunreinigtes Niederschlagswasser an der Einleitungsstelle in das Gewässer eingeführt. Demnach darf bei Anlagen mit einer Produktionskapazität von 600 m3 oder mehr je Tag ein Jahresmittelwert für abfiltrierbare Stoffe von 40 mg/l in der qualifizierten Stichprobe nicht überschritten werden. Für eine Minimierung des Überwachungsaufwandes stellt sich die Frage, ob die Anforderungen mittels einer Einhaltefiktion eingehalten werden können. Die Einführung einer Einhaltefiktion in Anhang 13 der AbwV würde eine behördliche Kontrolle erübrigen unter der Voraussetzung des bestimmungsgemäßen Ein- bzw. Umbaus und Betriebs der Niederschlagswasserbehandlungsanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dies würde bedeuten, dass die Einhaltung von 40 mgAFS/l gewährleistet ist, wenn die Bauwerke bestimmte bauliche und betriebliche Vorgaben erfüllen. Im Rahmen dieser Studie wurden sieben Regenbecken verschiedener holzverarbeitender Betriebe hinsichtlich ihrer Konstruktion und ihrer Wirkungsweise untersucht. Die erfassten AFS-Konzentrationen im Zulauf der untersuchten Becken variieren in einem breiten Bereich, ebenso die AFS-Konzentrationen im Ablauf. Allerdings sind aufgrund der sehr großen Unterschiede zwischen der baulichen Ausgestaltung der Becken und der jeweiligen örtlichen produktionsspezifischen Besonderheiten keine Vorhersagen über erzielbare Einleitwerte möglich. Die Einhaltung eines bestimmten Grenzwerts kann nicht garantiert werden, da die Konzentration im Ablauf von der Höhe der Zulaufkonzentration abhängt. Diese hängt wiederum von verschiedenen Einflussfaktoren ab (Regenintensität, Entwässerungssituation, etc.) Die Einführung einer Einhaltefiktion zur Einhaltung des Grenzwertes von 40 mgAFS/l kann deshalb und aufgrund des Widerspruchs zum gültigen technischen Regelwerk nicht empfohlen werden. Um einen maximalen Gewässerschutz gewährleisten zu können, sollte die Dimensionierung von Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser von Holzlagerplätzen vorzugweise auf Basis einer Frachtbetrachtung und nicht konzentrationsbezogen erfolgen. Quelle: Forschungsbericht

Optimierung/Verifizierung einer Testmethode zum Rückhalt von AFS63 in dezentralen Regenwasserbehandlungsanlagen

Das Projekt "Optimierung/Verifizierung einer Testmethode zum Rückhalt von AFS63 in dezentralen Regenwasserbehandlungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 1 Architektur, Bauingenieurwesen, Geomatik durchgeführt. Niederschlagswasser gehört zum Abwasser und wird teilweise über die getrennte Kanalisation über einfache dezentrale Behandlungsanlagen in Oberflächengewässer eingeleitet. Trifft Niederschlagswasser auf Straßen, Plätze oder Gebäude erfolgt eine Vermischung mit dort vorhandenen Schadstoffen (Schwermetalle, organische Schadstoffe, Mikroplastik). Diese liegen häufig assoziiert oder sorbiert an Partikeln vor. Damit besteht die Möglichkeit, dass sie zum Beispiel in die aufnehmenden Oberflächengewässer gelangen. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Schädlichkeit von Abwasser so gering zu halten, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Aktuell wird ein Anhang zur Abwasserverordnung (AbwV) erarbeitet, der Mindestanforderungen an Niederschlagsabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer definieren und bundeseinheitliche Anforderungen schaffen soll. Die Bewertung dezentraler Behandlungsanlagen wird nach aktuellem Stand der Diskussion über den Parameter 'AFS63' (Abfiltrierbare Stoffe kleiner als 63 Mikro m) erfolgen. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist eine Testmethode zu entwickeln, welche Randbedingungen für eine bundesweite Zulassung von dezentralen Behandlungsanlagen liefert. Bei der Entwicklung werden bestehende Prüfverfahren des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) berücksichtigt. Das neue Verfahren muss auf die Anforderungen an die Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer angepasst werden. Die Prüfung der Wirksamkeit des Stoffrückhaltes von Behandlungsanlagen soll über ein reproduzierbares Laborprüfverfahren erfolgen. Untersuchungen zur Auswahl eines geeigneten Prüfmaterials zur Feststoffprüfung bei Sedimentationsanlagen und die Probenaufbereitung sind weiterer Gegenstand des Forschungsprojekts.

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