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Umwelt und Erhaltung der natuerlichen Lebensgrundlagen in der Richtplanung des Kantons Luzern

Das Projekt "Umwelt und Erhaltung der natuerlichen Lebensgrundlagen in der Richtplanung des Kantons Luzern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Arbeitsgemeinschaft beratender Agronomen durchgeführt. Fuer die Richtplanung des Kantons Luzern wurden die Grundlagen zum Bereich Umwelt und Erhaltung der natuerlichen Lebensgrundlagen erarbeitet. Sie dienen als Basis fuer die im Planungsprozess geforderte Interessenabwaegung. Anhand vorhandener Grundlagen und von Plaenen des Bundes, des Kantons, der Regionen und Gemeinden haben wir die schuetzens- und erhaltenswerten Gebiete und Landschaften nach einheitlichen Kriterien erfasst und bewertet. Es wurden ihnen die Nutzungen Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr, Siedlung, Industrie, Ver- und Entsorgungsanlagen, Erholung und Militaer gegenuebergestellt und die moeglichen und tatsaechlichen Folgen von Nutzungsueberlagerungen und Nutzungskonflikten bewertet. 400 Konflikte sind als raumrelevant erkannt und behandelt worden. Sie fuehrten zu 120 Loesungsansaetzen, welche planerische, gesetzgeberische und technische Massnahmen enthalten, und schliesslich zu raumordnungspolitischen Grundsaetzen, welche der Richtplan im Interesse der Erhaltung der natuerlichen Lebensgrundlagen bestmoeglich beruecksichtigen soll. Der zusammenfassende Bericht schlaegt fuer definierte Gebiete konkrete Massnahmen vor, die zu Festsetzungen im Richtplan fuehren koennen.

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