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CO-MICC - The open knowledge and data portal on freshwater-related hazards of climate change for decision makers and businesses

CO-MICC is a data portal for freshwater-related climate change risk assessment at multiple spatial scales. It is named after the research project during which it was developed, i.e. the CO-MICC (CO-development of Methods to utilize uncertain multi-model-based Information on freshwater-related hazards of Climate Change) project (2017-2021). The aim of CO-MICC is to support decision making in the public and private spheres dealing with future availability of freshwater resources. This climate service is operated and maintained by the International Centre for Water Resources and Global Change (ICWRGC), and more broadly by the German Federal Institute of Hydrology. The portal comprises data of over 80 indicators of freshwater-related hazards of climate change, which can be visualized in the form of global maps or interactive graphs. The indicators are dynamically calculated based on modelled annual and monthly gridded (0.5°) data sets of climate and hydrological variables. These data sets were computed by a multi-model ensemble comprising four Representative Concentration Pathways (RCPs), four General Circulation Models (GCMs), three Global Hydrological Models (GHMs) and two variants per hydrological model, which amounts to 96 ensemble members in total. They were provided by three European research modelling teams that are part of the ISIMIP consortium. The indicator data correspond to absolute or relative changes averaged over future 30-year periods, as compared to the reference period 1981-2010.

Pestizidzulassungen gefährden unser Grund- und Trinkwasser

<p>Das Trinkwasser in Deutschland hat eine hervorragende Qualität. Seine Hauptquelle, das Grundwasser, genießt einen hohen Schutz und sollte möglichst frei von Chemikalienrückständen sein. Der geltende Rechtsrahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung gefährdet die Grund- und Trinkwasserqualität aber langfristig, da Stoffeinträge ins Grundwasser derzeit nur bedingt eingeschränkt werden können.</p><p><p><strong>Update vom 30.04.2025</strong>: Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_01_22_Fa_Widerruf_S-Metolachlor.html">BVL</a>) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren.</p></p><p><strong>Update vom 30.04.2025</strong>: Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_01_22_Fa_Widerruf_S-Metolachlor.html">BVL</a>) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren.</p><p>Die meisten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ werden direkt in die Umwelt ausgebracht. Ein Teil von ihnen gelangt in den Boden und wird dort zersetzt. Dadurch entstehen neue Stoffe, die teils weniger wirksam und giftig sind als der eigentliche Wirkstoff, aber mit erheblichen Problemen für Umwelt und Trinkwassergewinnung einhergehen: Viele dieser Abbauprodukte sind sehr mobil und versickern leicht in das Grundwasser. In den deutschen Grundwasserkörpern findet sich schon ein Sammelsurium solcher Substanzen – deutlich mehr und in höheren Konzentrationen als ihre Ausgangsstoffe. Weil viele dieser Stoffe schwer zu entfernen sind, finden sie sich in unserem Trinkwasser wieder. Denn Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserquelle in Deutschland (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/umid_01-2022-pflanzenschutzmittel.pdf">UMID-Artike</a>l).</p><p><strong>Einträge von einigen Abbauprodukten ins Grundwasser dürfen nicht mehr reguliert werden</strong></p><p>Die Einträge dieser Abbauprodukte werden über die Pflanzenschutzmittelzulassung begrenzt: Wenn Einträge in das Grundwasser oberhalb von 10 Mikrogramm je Liter (µg/L) erwartet werden, wurde das Mittel in Deutschland bisher nicht zugelassen. In zwei Fällen wurde nun gerichtlich festgestellt, dass die Zulassung nach geltender Rechtslage trotzdem erteilt werden muss. Damit droht aber eine Herabsetzung des Schutzniveaus für unser Grund- und Trinkwasser – wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert.</p><p>Das Maisherbizid S-Metolachlor zerfällt im Boden in verschiedene Abbauprodukte, einige davon versickern in Konzentrationen weit über 10 µg/L in das Grundwasser. Dass sich das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ gegen die Zulassung eines Produkts mit S-Metolachlor in Deutschland ausgesprochen hat, wurde vom Gericht als rechtswidrig befunden. Begründet wurde dies mit dem arbeitsteiligen Zulassungsverfahren zwischen den EU-Staaten: Demnach ist zunächst ein Staat - den die Pflanzenschutzmittelhersteller selbst auswählen - federführend für die Bewertung des Produktes verantwortlich. Schätzt er die Risiken der Anwendung des Mittels als ausreichend gering ein, kann es danach in anderen Staaten ohne gesonderte Prüfung zugelassen werden (siehe Infokasten). Doch wirken sich S-Metolachlor-Anwendungen gerade in Deutschland problematisch aus, weil hier die Niederschläge relativ hoch sind und der Boden stellenweise sehr durchlässig. Einige Abbauprodukte werden bereits häufig im Grundwasser gefunden, teils oberhalb des Gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW) von 3 µg/L. Der GOW ist eine fachliche Empfehlung des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/toxikologie-des-trinkwassers/gesundheitlicher-orientierungswert-gow">mehr über GOW</a>), den die meisten Gesundheitsämter als verbindliche Grenze festsetzen: Wird der GOW überschritten, kann der Wasserversorger zu kostenintensiver Aufbereitung gezwungen sein. Wegen der Belastungen mit Abbauprodukten von S-Metolachlor ordneten einige Bundesländer einzelne Grundwasserkörper in den „chemisch schlechten Zustand“ ein – ein EU-Kriterium zur Bewertung der Grundwasserqualität.</p><p>Der Unkrautvernichter Flufenacet baut im Boden zu Trifluoracetat (TFA) ab, das ebenfalls in großen Mengen in das Grundwasser einsickert und sich dort nicht weiter abbauen kann (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/chemikalieneintrag-in-gewaesser-vermindern">TFA Hintergrundpapier</a>). Verbindliche Auflagen, die die Anwendungsmengen und -zeitpunkte des Stoffes einschränken, können die Einträge auf unter 10 µg/L begrenzen. Doch seien diese Auflagen laut Gericht nicht mit dem EU-Zulassungsverfahren vereinbar – weil der federführend bewertende EU-Staat ältere Daten verwendete und das Abbauprodukt TFA gar nicht berücksichtigt hatte (siehe Infokasten). Das UBA hatte die hohen erwarteten Grundwassereinträge, nachgewiesenen Gewässerbelastungen und bereits bestehende Konflikte mit der Trinkwassergewinnung in seine Entscheidung über die Zulassungsfähigkeit einbezogen. Doch analog zu S-Metolachlor fokussierte sich das Gericht auf die EU-weite Arbeitsteilung, die den Handlungsspielraum der einzelnen EU-Staaten stark einschränkt – und bewertete die Auflagen als rechtswidrig (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus">siehe UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>). Was das Gericht für ein einzelnes Produkt entschieden hatte, wurde danach auf alle anderen elf Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel übertragen. TFA-Einträge aus Flufenacet in das Grundwasser – für die meisten Anwendungen deutlich über 10 µg/L – werden damit nicht mehr eingeschränkt. Bereits jetzt wird TFA an 81 % aller Grundwassermessstellen nachgewiesen, mit lokalen Gehalten über 10 µg/L. Die Konzentrationen dürften in Zukunft steigen – nicht nur weil TFA sich im Grundwasser nicht abbaut, sondern auch weil in jedem Jahr mehr Flufenacet angewendet wird (<a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/03_PSMInlandsabsatzAusfuhr/psm_PSMInlandsabsatzAusfuhr_node.html%20">Referenz BVL-Absatzzahlen</a>).&nbsp;</p><p><strong>Weniger toxisch heißt nicht unproblematisch</strong></p><p>Wenn die Abbauprodukte deutlich weniger wirksam und toxisch sind – wo ist dann das Problem? Deutlich weniger bedeutet nicht, dass Risiken gänzlich ausgeschlossen werden können, zumal die Einträge in das Grundwasser teils ungleich höher sind als die von Wirkstoffen. Da Abbauprodukte seit jeher in der Bewertung recht stiefmütterlich behandelt werden, wissen wir zu wenig über sie. Für sie müssen deutlich weniger Studien – etwa zu Verhalten in der Umwelt, Effekte auf Ökosysteme und gesundheitliche Auswirkungen – vorgelegt werden als für Wirkstoffe. Nicht selten werden sie als unbedenklich klassifiziert, und ein paar Jahre später wird doch eine Wirkung auf Menschen und Tiere entdeckt. Erst kürzlich wurde etwa bekannt, dass ein weiteres Abbauprodukt des genannten S-Metolachlor noch eine hohe Restwirksamkeit besitzt. Für ihn gilt nun ein strengerer Grenzwert, der bereits häufig im Grund- und Trinkwasser überschritten wird.</p><p>Wirkstoffe werden so entwickelt, dass sie im Boden schnell zu gesundheitlich unbedenklichen Stoffen abbauen – grundsätzlich eine gute Idee. Daraus folgt jedoch oft, dass sich solche Stoffe selbst sehr schlecht weiter zersetzen und zudem als kleinere Moleküle sehr mobil sind. Einige tendieren dazu, sich im Grundwasser anzureichern. Was wäre, wenn für einzelne Substanzen – oder für deren Mischung im Grundwasser – doch gesundheitliche Risiken ausgemacht werden? Die meisten dieser Stoffe können mit den gängigen Methoden der Trinkwasseraufbereitung nicht entfernt werden. Da bliebe nur die teure Aufbereitung bei den Wasserversorgern. Im Falle von TFA müsste hierzu eine Umkehrosmoseanlage installiert werden, die allerdings auch essenzielle Mikronährstoffe entfernt. Aber auch wenn die Stoffe als gesundheitlich unkritisch gelten: Rückstände von Chemikalien sollten in engen Grenzen gehalten werden, um die Trinkwasserqualität langfristig hoch zu halten. So fordert es das Minimierungsgebot als Grundsatz des Trinkwasserrechts (Trinkwasserverordnung, § 6, Abs. 3). Verschiedene Wasserversorger und Wasserverbände schlagen bereits Alarm und fordern die Politik auf, Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwassergewinnungsgebieten einzuschränken (<a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/trinkwasser-eu-agrarpolitik-wasserversorger-1.5336848">Online-Artikel 2021</a>). &nbsp;</p><p><strong>Das Problem dürfte sich verschärfen</strong></p><p>Wasser wird auch in Deutschland immer kostbarer: Schon jetzt leiden einige Gemeinden unter Wasserknappheit im Sommer, was sich mit den erwarteten Auswirkungen der Klimakrise noch verschärfen dürfte. Statt immer höhere Konzentrationen im Grund- und Trinkwasser – und die damit einhergehenden Risiken – zu dulden oder teure Methoden zu ihrer Entfernung zu errichten, sollten die Einträge so gering wie möglich gehalten werden. Hier muss auch die Pflanzenschutzmittelzulassung ihren Beitrag leisten. Doch haben die Fälle S-Metolachlor und Flufenacet gezeigt, dass auf Basis des geltenden Rechts das Schutzniveau des Grund- und Trinkwassers zu niedrig ist. Zu befürchten ist, dass weitere Stoffe folgen. Ausgehend von den in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gibt es ungefähr 300 Abbauprodukte, die in signifikanten Mengen in das Grundwasser eingetragen werden können. An 58 % der Grundwassermessstellen in Deutschland wurden solche Stoffe nachgewiesen. Das ist erst die Spitze des Eisbergs, denn die meisten Abbauprodukte sind bisher noch nicht Teil der Messprogramme (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/uba_factsheet_nrm.pdf">Factsheet nrM</a>).</p><p>Die Abbauprodukte werden vor allem deshalb vernachlässigt, weil gesetzlich verbindliche Grenzwerte fehlen. Diese Inkonsistenz liefert eine Angriffsfläche für Klagen von Unternehmen. Das Umweltbundesamt rät dringend dazu, die betroffenen und veralteten Regelwerke auf nationaler und europäischer Ebene zu modernisieren – mit dem Ziel, eine konsistente und verbindliche rechtliche Regelung zu schaffen. Der wirksamste Hebel ist die Regulierung an der Eintragsquelle, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Ein verbindlicher Grenzwert für alle Abbauprodukte in der Pflanzenschutzmittelverordnung (VO (EG) 1107/2009) könnte die Einträge EU-weit einheitlich managen. Dieser Grenzwert sollte nicht nur toxikologische Wirkungen, sondern auch umweltkritische Eigenschaften wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Persistenz#alphabar">Persistenz</a>⁠, Mobilität und Risiken für die Trinkwassergewinnung einbeziehen. Um das Ausmaß der Belastung realistisch einzuschätzen, müssten deutlich mehr Abbauprodukte in den Grundwasserleitern untersucht werden. In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/www.umweltbundesamt.de/empfehlungsliste%20">Empfehlungsliste</a> macht das Umweltbundesamt hierfür konkrete Vorschläge.</p><p>Laut EU-Kommission soll der Pestizideinsatz in Europa insgesamt deutlich reduziert werden. Kürzlich hatte sie einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung veröffentlicht, die die Verringerung des Pestizideinsatzes um die Hälfte bis 2030 vorschreibt. Die derzeitige Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wirkt diesen Zielen offensichtlich entgegen. Daher sollte die EU-weite Arbeitsteilung bei der Zulassung neu geregelt werden, um den Umweltschutz europaweit zu stärken. Mehr zu der neuen EU-Verordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-eu-verordnung-weniger-pestizide-geht-nur">hier</a>.&nbsp;</p><p><p><br><strong>Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln</strong></p><p>Damit Pflanzenschutzmittel verkauft und verwendet werden dürfen, müssen sie ein zweistufiges Prüfverfahren bestehen. Zunächst wird der Wirkstoff gründlich untersucht – auf Wirksamkeit, Umweltverhalten, ökologische und gesundheitliche Risiken – und kann schließlich für 7-15 Jahre auf EU-Ebene genehmigt werden.</p><p>Eine Genehmigung ist notwendig, damit der Wirkstoff in Produkten eingesetzt werden kann, die die Landwirte und Landwirtinnen dann auf die Felder ausbringen. Die Produkte - meist bestehend aus mehreren Wirkstoffen und Beistoffen - durchlaufen selbst einen Zulassungsprozess, in dem die Zusammensetzung, die Anwendungsmenge und -art bewertet werden. Die Zulassung vergibt formal jeder EU-Staat für sich, doch wird eine umfassende Bewertung einzig von einem Staat durchgeführt, der sich die anderen Länder – mit ganz wenigen Ausnahmen – anschließen müssen. Ziele dieser Regelung sind eine effiziente Arbeitsteilung sowie eine harmonisierte Produktzulassung in der EU zur Sicherung des freien Warenverkehrs. Doch können sich die Herstellerfirmen den bewertenden Staat selbst aussuchen und so die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Prüfbehörden der einzelnen Länder sowie Lücken in der harmonisierten Bewertungsmethodik für sich nutzen. Dadurch sinkt der Umweltschutzstandard in der gesamten EU - <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus%20">mehr im UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>.</p><p>Die Produktbewertung basiert wiederum zu einem großen Teil auf den Ergebnissen der EU-Wirkstoffgenehmigung. Da diese theoretisch alle 7-15 Jahre erneuert wird, ist auch die Datenbasis für die Zulassung entsprechend aktuell. Doch bemerken wir in der Praxis eine Verschleppung der Wiedergenehmigungen bei vielen Wirkstoffen. Der Wirkstoff Flufenacet etwa wurde in 2004 zuletzt genehmigt. Diese Überprüfung wurde immer wieder verschoben und bis heute nicht beendet, wir erwarten einen offiziellen Abschluss frühestens in 2023. Für ein Produkt hatte das Gericht untersagt, neuere Daten als die von 2004 zu verwenden, obwohl sie verschiedene Risiken für die Umwelt gezeigt hatten. Produktzulassungen mit Flufenacet sind also weit entfernt vom „aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU eigentlich fordert (Verordnung (EG) 1107/2009, Art. 29 (1)e).</p></p><p><br><strong>Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln</strong></p><p>Damit Pflanzenschutzmittel verkauft und verwendet werden dürfen, müssen sie ein zweistufiges Prüfverfahren bestehen. Zunächst wird der Wirkstoff gründlich untersucht – auf Wirksamkeit, Umweltverhalten, ökologische und gesundheitliche Risiken – und kann schließlich für 7-15 Jahre auf EU-Ebene genehmigt werden.</p><p>Eine Genehmigung ist notwendig, damit der Wirkstoff in Produkten eingesetzt werden kann, die die Landwirte und Landwirtinnen dann auf die Felder ausbringen. Die Produkte - meist bestehend aus mehreren Wirkstoffen und Beistoffen - durchlaufen selbst einen Zulassungsprozess, in dem die Zusammensetzung, die Anwendungsmenge und -art bewertet werden. Die Zulassung vergibt formal jeder EU-Staat für sich, doch wird eine umfassende Bewertung einzig von einem Staat durchgeführt, der sich die anderen Länder – mit ganz wenigen Ausnahmen – anschließen müssen. Ziele dieser Regelung sind eine effiziente Arbeitsteilung sowie eine harmonisierte Produktzulassung in der EU zur Sicherung des freien Warenverkehrs. Doch können sich die Herstellerfirmen den bewertenden Staat selbst aussuchen und so die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Prüfbehörden der einzelnen Länder sowie Lücken in der harmonisierten Bewertungsmethodik für sich nutzen. Dadurch sinkt der Umweltschutzstandard in der gesamten EU - <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus%20">mehr im UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>.</p><p>Die Produktbewertung basiert wiederum zu einem großen Teil auf den Ergebnissen der EU-Wirkstoffgenehmigung. Da diese theoretisch alle 7-15 Jahre erneuert wird, ist auch die Datenbasis für die Zulassung entsprechend aktuell. Doch bemerken wir in der Praxis eine Verschleppung der Wiedergenehmigungen bei vielen Wirkstoffen. Der Wirkstoff Flufenacet etwa wurde in 2004 zuletzt genehmigt. Diese Überprüfung wurde immer wieder verschoben und bis heute nicht beendet, wir erwarten einen offiziellen Abschluss frühestens in 2023. Für ein Produkt hatte das Gericht untersagt, neuere Daten als die von 2004 zu verwenden, obwohl sie verschiedene Risiken für die Umwelt gezeigt hatten. Produktzulassungen mit Flufenacet sind also weit entfernt vom „aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU eigentlich fordert (Verordnung (EG) 1107/2009, Art. 29 (1)e).</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>

Optimierung der Wassereffizienz bei der luftgestützten Waldbrandbekämpfung

Zielsetzung: Deutschlandweit vernichteten Waldbrände im Jahr 2023 eine Fläche von1.240 Hektar Wald (3.058 Hektar in 2022). Das entspricht rund 1.771 Fußballfeldern. Hinzu kommt, dass global gesehen Waldbrände mit 6,5 Gigatonnen die viertgrößte Ausstoßquelle von CO2 Emissionen sind und jährlich weltweit Schäden in Milliardenhöhe verursachen. Gleichzeitig steht nicht ausreichend und oft nicht schnell genug Wasser zum Löschen zur Verfügung. Abhilfe verspricht hier der Systemansatz von CAURUS Technologies. Durch die Kombination von digitaler Sensortechnik mit Löschinnovation auf Basis von Dispersionstechnologie kann die Löscheffizienz von Wasser bis um das Zehnfache erhöht werden. Das System benötigt geringe Investitionskosten und ermöglich eine unmittelbare Verbesserung des Löscherfolges durch erhöhte Präzision und Effizienz des Löschwassereinsatzes sowie verbesserte Sicherheit der Einsatzkräfte. Auf diese Weise kann ein besserer Schutz für Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft erreicht werden. Große Waldbrände bedürfen in der Regel Löschunterstützung aus der Luft, da die Feuerwehr nicht zu allen betroffenen Gebieten vordringen kann oder Brände zu groß und gefährlich für Bodeneinsatzkräfte werden. Die derzeitig zum Einsatz kommenden Technologien wurde hauptsächlich in den 1970er Jahren entwickelt und basieren auf einem Prinzip: dem Abwurf großer Mengen Wasser aus der Luft durch Hubschrauber oder Flugzeuge. Grundproblem ist hier jedoch, dass ein Großteil des eingesetzten Wassers die Flammen nicht erreicht. 50 - 80% des Wassers verwehen oder verdampfen über der Vegetation, z.B. Baumwipfel, und bleiben somit wirkungslos. Die durch die Klimakrise zunehmende Wasserknappheit stellt die Waldbrandbekämpfung daher noch vor weitere Herausforderungen und die Schäden nehmen zu. Der Systemansatz von CAURUS Technologies besteht aus zwei Komponenten: - Eine digitale Plattform zur Optimierung des Wasserabwurfes durch präzisere Zielführung, datenbasierte Auswertung der Löschwirkung und kontinuierliche Entscheidungsunterstützung der Einsatzkräfte - Ein neuartiges Löschverfahren auf Basis von Dispersionstechnologie. Hierbei wird ein neu entwickelter Löschbehälter aus sicherer Höhe über dem Brandherd abgeworfen und innerhalb des Feuers in eine Aerosol Löschwolke mit bis zu zehnfach höherer Löschwirkung verwandelt

Dezentrales IoT-System zur Steuerung von Aktorik durch Sensorik im Agrarsektor

Zielsetzung: Das Vorhaben hat das Ziel, ein innovatives, dezentrales IoT-System zu entwickeln, das die Bewässerung und Agrarprozesse im Weinbau sowie in anderen landwirtschaftlichen Betrieben revolutionieren soll. Mithilfe hochmoderner Sensorik und Künstlicher Intelligenz (KI) soll der Trockenstress von Pflanzen in Echtzeit überwacht werden , um datenbasierte, intelligente Bewässerungsentscheidungen zu treffen. Dadurch soll der Wasserverbrauch signifikant reduziert werden - Schätzungen zufolge um bis zu 30 %, was Millionen von Litern Wasser jährlich entspricht. Dies trägt nicht nur zur Schonung wertvoller Süßwasserressourcen bei, sondern schützt auch die Grundwasserqualität und unterstützt die nachhaltige Nutzung von Ressourcen. Der Anlass für das Projekt liegt in den zunehmenden Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft angesichts des Klimawandels steht. Längere Trockenperioden, steigende Temperaturen und die globale Wasserknappheit setzen traditionelle Bewässerungsmethoden unter Druck, die oft ineffizient und verschwenderisch sind. Laut dem Weltwasserbericht der Vereinten Nationen von 2021 werden etwa 69 % des weltweit verfügbaren Süßwassers in der Landwirtschaft genutzt, wobei ineffiziente Praktiken wie Großflächenberegnung erhebliche Verluste verursachen. Besonders in Weinbauregionen führt die übermäßige Nutzung von Wasser zu ökologischen und wirtschaftlichen Problemen. Das Vorhaben möchte diese Problematik adressieren, indem es innovative Technologien einsetzt, die den Wasserverbrauch optimieren und die landwirtschaftliche Produktivität erhöhen. Darüber hinaus verfolgt das Projekt einen umfassenden Ansatz: Neben der Entwicklung und Erprobung von Sensorik und Hardware wird eine KI-basierte Bewässerungssteuerung entwickelt , die in realen landwirtschaftlichen Betrieben getestet wird. Das IoT-System ermöglicht eine präzise und ressourcenschonende Bewässerung in der Landwirtschaft. Dazu werden Sensoren zur Messung von Bodenfeuchtigkeit, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Pflanzenzustand in einer Pilotanlage installiert. Die erfassten Daten werden über eine drahtlose Infrastruktur in eine Cloud übertragen, wo sie verarbeitet und analysiert werden. Eine KI wertet die Daten aus, erkennt Zusammenhänge zwischen den Messwerten und dem Trockenstress der Pflanzen und steuert die Bewässerung automatisch.

Optimierung urbaner Baumstandorte

Stadtbäume tragen wesentlich zur Lebensqualität in urbanen Räumen bei, sind jedoch häufig ungünstigen Bedingungen wie Bodenverdichtung und Wassermangel ausgesetzt. Ihre Lebenserwartung und Vitalität sind daher in der Stadt deutlich reduziert. Ein entscheidender Faktor für ihre Vitalität ist die Bodenbeschaffenheit. Das Forschungsprojekt „OptUrBaum“ verfolgt das Ziel, die Bodenbedingungen für Stadtbäume nachhaltig zu verbessern, um deren Vitalität und Lebensdauer zu erhöhen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Weiterentwicklung der Bodensanierung mit Druckluftlanzen sowie die Optimierung von Baumsubstraten mit Pflanzenkohle, insbesondere im Hinblick auf Wasserspeicherung und Kapillarwirkung. Aufbauend auf den Ergebnissen des Projektes SanUrBaum werden Untersuchungen zur Druckluftlanzensanierung mit neuen Varianten durchgeführt. Darüber hinaus ist die Entwicklung einer digitalen Plattform geplant, die den Erfahrungsaustausch zwischen den Anwendern zum Einsatz der Druckluftlanze ermöglicht und langfristige Auswirkungen dokumentiert. Zur Optimierung von Baumsubstraten werden Labor- und Feldstudien hinsichtlich der Wasserspeicherfähigkeit und dem kapillaren Aufstieg durchgeführt. Ziel ist es, durch die Entwicklung standardisierter Verfahren bei der Druckluftlanzensanierung und die gezielte Anpassung der Substratmischungen die Widerstandsfähigkeit von Stadtbäumen gegenüber den Herausforderungen des urbaner Lebensräume zu erhöhen. Das Projekt leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Förderung grüner, lebenswerter Städte.

Schwarzkiefer-Provenienzversuch

Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist bei der trockenheitsresistenten Schwarzkiefer eine zunehmende waldbauliche Bedeutung zu erwarten. Durch ihr schnelles Wachstum, insbesondere auf trockenen Standorten, könnte sie dort erfolgreich angebaut werden, wo die Douglasie an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen wird. Bisher ist nur wenig über den Anbauwert verschiedener Provenienzen in Deutschland bekannt. Es soll daher eine Versuchsfläche in trockneren Gebieten Ba-Wü s (Rheintal, Kaiserstuhl) angelegt werden, um den Anbauwert von 12 europäischen Provenienzen aus allen Bereichen des Verbreitungsgebietes zu testen. Es wurden bereits Flächen in Bayern angelegt. Bonituren und Auswertungen sind gemeinsam mit dem ASP Teisendorf vorgesehen.

Stabilisierung des Wasserdargebotes durch Kleinspeicher, TP4: Recht

Optimale Steuerung von Talsperrensystemen unter sich ändernden Bedingungen im globalen Wandel, Teilprojekt 4

Regionalentwicklung und Wasserbewirtschaftung unter Wasserknappheit

Mehrskalige Wasserwiederverwendungsstrategie für Namibia: Technologie, Governance und Capacity Development, Teilprojekt 4

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