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Governing the Common Sea (GOVCOM)? Changing modes of governance in the Baltic Sea Region

Das Projekt "Governing the Common Sea (GOVCOM)? Changing modes of governance in the Baltic Sea Region" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Greifswald, Institut für Politikwissenschaft, Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre durchgeführt. The pattern of environmental governance is changing as national governments are under stress from new political agents. In addition to the traditional nation state centered policy-making system, including international cooperation, political power is also exercised on the trans-national and local levels of society. A simultaneous movement of political power is also exercised on the trans-national and local levels of government and downward to local communities. Sub national units such as local governments, civic organisations and even loosely constructed networks introduce their own environmental policies. Global sustainability problems are created by the interaction of all societal levels, and a new politics of sustainability involving local, national, regional as well as global efforts must be implemented to solve these problems. National governments have responsed to this situation by introducing programs promoting ecological modernisation as well as new policy instruments that involve communities and other actors. The Baltic Sea Region (BSR) is an area of special concern both from an environmental point-of-view as well as from a governance point-of-view. The sea itself is highly vulnerable to pollution. At the same time the region is an ideal setting for the research because it has introduced several new fora for sustainable decision making, while showing considerable strength in existing administrative and political structures. The main objectives for this project are: Module 1. to deepen understanding of the origins, development and operation of traditional environmental governance in the BSR

Stoffbelastung beim Recycling - Teil 4: Textilien

Das Projekt "Stoffbelastung beim Recycling - Teil 4: Textilien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Das Textilrecycling ist eine der ältesten Recyclingbranchen. Im Gegensatz z.B. zum Kunststoff- oder Kfz-Recycling existieren hier keine gesetzlichen Regelungen und Verordnungen, die Vorgaben zum Recycling oder gar Quoten liefern. Die Recyclingbetriebe finanzieren sich somit letztlich selbst aus den Ergebnissen ihrer Sammlungen und den Erlösen der Wiederverwertung. Während die unterschiedlichen Verfahren zur Wiederverwertung ausführlich beschrieben und untersucht sind, gibt es im Hinblick auf Art und Ausmaß der Gefahrstoffbelastungen und der Belastungen durch biologische Arbeitsstoffe, denen die Beschäftigten bei den verschiedenen Arbeitsschritten ausgesetzt sind, bisher keine aussagekräftigen Erhebungen. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die beim Recycling von Textilien eingesetzten Technologien und eingesetzten und freiwerdenden Stoffe zu erfassen und mögliche Belastungen der Arbeitnehmer durch Gefahrstoffe und biologische Stoffe am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dazu werden Arbeitsplatzmessungen in Betrieben durchgeführt. Neben den inhalativen Belastungen werden die dermalen Belastungen der Beschäftigten erhoben.

Erhebung des Standes der Technik beim nicht beabsichtigten Umgang mit bestimmten biologischen Arbeitsstoffen aus der Sicht des Arbeitsschutzes

Das Projekt "Erhebung des Standes der Technik beim nicht beabsichtigten Umgang mit bestimmten biologischen Arbeitsstoffen aus der Sicht des Arbeitsschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung durchgeführt. Die EG-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer gegen eine Gefaehrdung durch biologische Arbeitsstoffe sieht eine Risikoabschaetzung fuer Arbeitsplaetze vor, an denen mit diesen Stoffen umgegangen wird. Das Forschungsvorhaben soll eine umfassende Uebersicht ueber den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen geben. Wichtige Inhalte der Uebersicht sind insbesondere eine Typisierung der einschlaegigen Arbeitsplaetze im Hinblick auf deren Zahl, die Art der vorkommenden Arbeitsstoffe, der verwendeten Arbeitsverfahren und moeglicher Gefaehrdungen von Arbeitnehmern durch eine Exposition gegenueber biologischen Arbeitsstoffen. Fuer ermittelte Arbeitsschutzdefizite sollen Vorschlaege zu deren Beseitigung erarbeitet werden. Im Rahmen des Projektes soll schliesslich eine Methodik zur Risikoabschaetzung entwickelt werden, die sich auf die in Anhang I der EG-Richtlinie genannten Taetigkeiten anwenden laesst. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes lassen sich in mehrfacher Hinsicht nutzen. Durch Anzeigen moeglicher Arbeitschutzdefizite beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und durch Vorschlaege zu deren Minderung bzw. Beseitigung wird die Arbeitssicherheit fuer die betroffenen Arbeitnehmer erhoeht. Daneben ist die Entwicklung einer Methodik zur Risikoabschaetzung eine wesentl. Hilfe bei der Beurteilung der Arbeitsplaetze u. damit bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit. Gleichzeitig ist die Durchfuehrung einer Risikoabschaetzung eine der zentralen Forderungen der EG-RL zum Schutz der Arbeitnehmer gegen eine Gefaehrdung durch biologische Arbeitsstoffe. Die zu erwartenden Ergebnisse werden daher auch bei der Umsetzung der EG-RL in nationales Recht hilfreich sein.

Gefaehrdung von Beschaeftigten bei der Abfallsammlung und -abfuhr durch Keimexpositionen

Das Projekt "Gefaehrdung von Beschaeftigten bei der Abfallsammlung und -abfuhr durch Keimexpositionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Abfall- und Abwasserwirtschaft e.V. (INFA) an der Fachhochschule Münster durchgeführt. Mit dem Forschungsvorhaben werden Wissensdefizite in Bezug auf die Exposition gegenueber biologischen Arbeitsstoffen und in Bezug auf den Gesundheitszustand der Beschaeftigten bei der Sammlung von Haushaltsabfaellen beseitigt. Auf der Expositionsseite ist zu ermitteln, wie hoch die Exposition ist, ob ein Zusammenhang zu der gesammelten Abfallart besteht und inwieweit die Art der Taetigkeit und die Fahrzeugtechnik die Exposition beeinflussen. Daneben werden arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgefuehrt, um etwaige Beanspruchungsreaktionen nachzuweisen und epidemiologisch gesicherte Erkenntnisse im Hinblick auf den Gesundheitszustand der Beschaeftigten zu sammeln. Insgesamt dient das Projekt dem Zweck, einen Erkenntnisstand zu erreichen, der einen Vergleich zu den Verhaeltnissen bei der Wertstoffsortierung verbrauchter Verkaufspackungen (DSD-Abfaelle) und bei der Kompostierung von Bioabfall erlaubt. Erst auf der Grundlage der Ergebnisse des Projektes ist es moeglich, eine Bewertung der tatsaechlichen Gefaehrdung der Beschaeftigten bei der Abfallsammlung vorzunehmen und mit der Gefaehrdung der Beschaeftigten in anderen Bereichen der Abfallwirtschaft zu vergleichen.

Entwicklung von Farbkonzentraten auf Basis von Naturfarben zur Einfaerbung von Biokunststoffen

Das Projekt "Entwicklung von Farbkonzentraten auf Basis von Naturfarben zur Einfaerbung von Biokunststoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro für Verpackung durchgeführt. Ähnlich den herkömmlichen Kunststoffen sind auch die biologisch abbaubaren Kunstoffe nach Ihrer Herstellung zunächst naturfarben und müssen entsprechend den Anforderungen an das Endprodukt eingefärbt werden. Alle bisher eingesetzten Farbkonzentrate nutzen als Farbmittel entweder anorganische mineralische Pigmente oder synthetisch hergestellte organische Verbindungen und sind diesbezüglich in ihrer Abbaubarkeit eingeschränkt. Im Rahmen des Vorhabens sollen Farbstoff-Batchs für die Einfärbung von biologisch abbaubaren Kunststoffen entwickelt werden, die auf pflanzlichen Pigmenten basieren. Ziel ist es, auf Basis geeigneter Trägerwerkstoffe ein für mehrere Biokunststofftypen geeignetes Farbkonzentrat auf Naturfarbenbasis zu entwickeln. Dabei sollen Extrakte aus rot-, gelb- und blaufärbenden Arten zum Einsatz kommen.

Biologische Arbeitsstoffe

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (kurz: BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich. Sie regelt auch den Schutz von anderen Personen, soweit diese unter bestimmten Voraussetzungen gefährdet werden. Dies sind zum einen viele Arbeitsplätze in Krankenhäusern, Rettungsdienst und Arztpraxen, aber auch Kindergärten, Betreuungseinrichtungen für Behinderte und ältere Mitmenschen. Und zum anderen Abfallsammel- und –behandlungsanlagen, Kläranlagen und vergleichbare Einrichtungen.

Modellhafte Risikobeurteilung von ausgewaehlten Laborarbeitsplaetzen mit hoher Gefaehrdung durch biologische Arbeitsstoffe

Das Projekt "Modellhafte Risikobeurteilung von ausgewaehlten Laborarbeitsplaetzen mit hoher Gefaehrdung durch biologische Arbeitsstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität-Gesamthochschule Essen, Fachbereich 14 Medizin, Institut für Hygiene und Arbeitsmedizin durchgeführt. Im Gesundheitswesen wird im grossen Umfang beabsichtigt oder unbeabsichtigt mit biologischen Arbeitsstoffen (Mikroorganismen usw.), insbesondere auch der Risikogruppe 2 und hoeher, umgegangen. Als besonderns risikobehaftet hinsichtlich des Erwerbs berufsbedingter Infektionskrankheiten gelten die Arbeitsplaetze in medizinisch mirobiologischen Laboratorien und in der Pathologie. Ziel des Vorhabens ist es: Erhebung des Standes der Technik der an den ausgewaehlten Arbeitsplaetzen angewandten Arbeitsverfahren. Feststellung des vermuteten Handlungsbedarfs hinsichtlich einer Verbessung der Arbeitssicherheit beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Entwicklung einer allgemein anwendbaren Methode der Risikobeurteilung, wie sie u.a. durch die EG-RL 90/679/EWG gefordert wird.

Entwicklung und Optimierung eines integrierten energetischen Nutzungsverfahrens zivilisatorischer Stoffströme - Teilprojekt: Prozesstechnische Optimierung der Stoffumwandlungsvorgänge

Das Projekt "Entwicklung und Optimierung eines integrierten energetischen Nutzungsverfahrens zivilisatorischer Stoffströme - Teilprojekt: Prozesstechnische Optimierung der Stoffumwandlungsvorgänge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Energietechnik, Fachgebiet Energieverfahrenstechnik und Umwandlungstechniken regenerativer Energien durchgeführt. In einer Kooperation der beiden mittelständischen Unternehmen La Mont-Kessel GmbH & Co. KG sowie LMBG mbH und der Technischen Universität Berlin wird ein neuartiges, dezentrales Verfahren zur Sammlung, Konditionierung und Umwandlung von Rest- und Biostoffen in vorrangig elektrische Energie entwickelt. Es gibt für diesen Brennstoff im avisierten Leistungsbereich von etwa 2 MWel derzeit keine verfügbaren KWK-Anlagen. Das FG EVUR wird in diesem Kooperationsprojekt eine modellbasierten Auslegung und Optimierung eines Vergasungsreaktors vornehmen. Die Brennstoffsammlung und Aufbereitung wird vom Projektpartner LMBG übernommen, während La Mont-Kessel für die Wandlung des erzeugten Brenngases in elektrische und thermische Energie verantwortlich zeichnet.

Entwicklung eines Verfahrens zur Senkung des Energiebedarfes und der Umweltbelastung bei der Herstellung von festen und thermostabilen Eisenerzagglomeraten

Das Projekt "Entwicklung eines Verfahrens zur Senkung des Energiebedarfes und der Umweltbelastung bei der Herstellung von festen und thermostabilen Eisenerzagglomeraten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Köppern Aufbereitungstechnik durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Bei der Reduktion von Eisenerz mit Kohlenstoff werden die Erze in der Regel vor dem Einsatz in den Reduktionsofen mit hohem Aufwand an Technik und Energie zunächst pelletiert. Durch Zusatz meist mineralischer, schlackebildender Bindemittel und einen anschließenden emissionsintensiven Sinterprozess wird das Erz in transport- und thermofeste Agglomerate überführt (Pelletier- und Brennprozess). Es ist das Ziel des Projektes, eine Verfahrenslösung ohne diese Nachteile zu entwickeln. Erfolgversprechend wird eine Verfahrenstechnik angesehen, bei der die Feinerze in einem Kaltformverfahren mit deutlich geringerem Energiebedarf unter Zusatz von Bindestoffen ohne Emissionen agglomeriert werden. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die Bearbeitung der F/E-Arbeit erfolgte im wesentlichen in folgenden Arbeitsschritten: Recherche zum Stand der Technik. Versuche im Labormaßstab: In diese Arbeitsetappe wurden Versuche im Laboratorium zur Erkundung geeigneter Bindestoffe und Stoffkombinationen (Kohle, Biostoffe) für die Herstellung transportfester und thermostabiler Agglomerate aus Feinerzen durchgeführt. Im Rahmen dieser Versuche werden die Prozesse Bindestoffaufbereitung (Art, Feinheit und Klebefähigkeit der Bindestoffe, Kohlenstoffgehalt), Vermischung der Produkte (Mischertyp, Mischintensität) und Agglomeration (Agglomerationstechnik, Agglomerationsparameter) optimiert. Es wurden nur Prozesse mit geringen Emissionen angewendet. Zur Bewertung der Qualität der Erzagglomerate wurde die Festigkeit vor und nach der Reduktion an ausgewählten Proben (Thermofestigkeit) bestimmt. Die Reduktion der Erzagglomerate erfolgt in einem Versuchsofen. Untersuchungen im Technikummaßstab und Herstellung von Versuchschargen für die Anwendungsuntersuchungen: Mit ausgewählten Proben wurden Versuche zur Brikettierung im Technikummaßstab durchgeführt. Dabei wurden die Bedingungen so gewählt, dass eine Übertragung der Bedingungen und Ergebnisse auf industrielle Maßstäbe möglich ist. Erarbeitung des Konzeptes für eine Brikettiertechnologie und technisch-ökonomische Bewertung des Verfahrens. Fazit: Durch umfangreiche Laboruntersuchungen wurde ein Verfahren zur Herstellung thermostabiler Eisenerzagglomerate mit reduziertem Energiebedarf entwickelt. Wesentliche Ergebnisse konnten in Technikumversuchen bestätigt werden. Die Ergebnisse werden bei der Planung einer Pilotanlage berücksichtigt.

Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen durch organische Stäube

Das Projekt "Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen durch organische Stäube" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Berufsgenossenschaftliches Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin durchgeführt. Anlass/Ziel: Insbesondere an Arbeitsplätzen, an denen gemäß Paragraph 2 der BioStoffV nicht gezielte Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt werden, können eine Vielzahl von biologischen Agenzien bzw. Bioaerosolen mit potenziell adversen Wirkungen vorkommen. Zu den Arbeitsplätzen, an denen diese organischen Stäube vorkommen, gehören u.a. Arbeitsplätze in der Naturfaserprozessierung (pflanzlichen und tierischen Ursprungs), Getreidelager, Landwirtschaft sowie bei der Müllverwertung, Kompostierung und Abwasserklärung. Die Hauptschwierigkeit in der Zuordnung organischer Stäube hinsichtlich ihrer Wirkung bzw. der Zuordnung der durch sie verursachten Krankheiten der Atemwege und der Lunge zu einer Berufskrankheiten-Nr. (4201, 4202, bzw. 4301, 4302) liegt darin begründet, dass die schädigende Ursache, sei es durch eine Einzelsubstanz oder in Form eines Stoffgemisches mit additiven bzw. synergistischen Effekten, nicht immer eindeutig feststellbar bzw. messbar ist. Ziel des Projektes ist es daher, durch ein branchenübergreifendes Vorgehen zu einer definierten Einordnung von Gesundheitsstörungen durch organische Stäube beizutragen, um letztlich eine exaktere Zuordnung zu den einzelnen BKen zu ermöglichen. Dieses beinhaltet u. a. auch eine Aktualisierung des Merkblatts BK-Nr. 4202 (Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll-, Rohflachs- oder Rohhanfstaub (Byssinose)) insbesondere. bzgl. der Wirkung von Endotoxinen und Atemwegsleiden durch Bioaerosolgemische. Methodik: Literaturrecherche zu schädlichen Einflüssen von organischen Stäuben und Auswertung der Daten aus Arbeitsplatzanalysen, insbesondere im Hinblick auf arbeitsplatzbezogene Bioaerosole, wie Endotoxine, Schimmelpilze und Bakterien. Bestandsaufnahme in ausgewählten Betrieben inklusive Staubuntersuchungen, Einsatz am BGFA-etablierter Methoden wie beta-Glucan Sandwich-ELISA, Abschätzung des inflammatorischen Potenzials von Stäuben mit Hilfe des IPT-Testes. Aufbau eines Quantifizierungs-Assays zur Bestimmung von Vorratsmilbenallergenen. Literaturrecherche zu den schädlichen Einflüssen von organischen Stäuben auch vor dem Hintergrund einer möglichen Anpassung des ärztliches Merkblatt 4202.

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