The NSAID in vitro-Bioassay – originally developed for municipal waste water samples – can now be used to detect activity of cox-inhibitors in surface waters as well. By using 44 water samples from several European countries the application range and quality of this bioassay was increased and the limit of detection is further reduced to now 12 ng diclofenac/l. In this project other characteristics like linearity, recovery and accuracy of the test were determined as well. The improved bioassay version can be used as screening tool prior to an extensive chemical analysis. Furthermore, it can be used to avoid false negative assessment and under-estimation of environmental pollutions caused by usage chemical analysis methods only. Veröffentlicht in Texte | 167/2020.
Waste from so-called ‘mirror entries’ in the list of wastes must be categorised as ‘hazardous’ or ‘non-hazardous’ depending on its composition. Hazardous properties are determined on the basis of the concentrations of the waste constituents or on the basis of a test. For the hazard characteristic ‘HP 14’ (ecotoxic), there are currently no specific requirements at EU level for categorisation based on tests (bioassays). For this reason, a recommendation on the ecotoxicological characterisation of waste was published by UBA in 2013. The aim of the project was to draw up proposals for updating and further developing this recommendation on the basis of ecotests. Furthermore different test strategies were compared. Veröffentlicht in Texte | 120/2024.
Sensor cell lines have been developed to monitor rapid non-genomic signalling cascades influenced by endocrine-active substances. These in-vitro bioassays were created by genetically modifying G-protein coupled estrogen receptor (GPER1) expressing cells to become artificial fluorescent signalosomes. Both GPER1 agonists and antagonistic compounds were used to characterize the respective sensor cells. The bioassays were then used to screen for potential endocrine-disrupting substances. In addition, these assays have been used to evaluate influent and effluent from advanced treatment units in several wastewater treatment plants. Veröffentlicht in Texte | 132/2024.
Antifouling für Sportboote belastet Gewässer Das Wasser in deutschen Freizeithäfen ist teilweise stark belastet und gefährdet die natürliche Flora und Fauna der Gewässer. Auffällig sind die Schadstoffkonzentrationen so genannter Antifouling-Wirkstoffe. Diese übersteigen laut Stichproben des Umweltbundesamts (UBA) vielfach die Umweltqualitätsnorm der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Antifouling-Wirkstoffe stammen im Wesentlichen aus den Schutzanstrichen für Sport- und Freizeitboote, die den Aufwuchs kleiner Tiere und Algen auf den Bootsrümpfen verhindern sollen. Die Stoffe können von der Schiffshaut ins Wasser übergehen und dort weiter auf Wasserpflanzen und -tiere einwirken. Das Umweltbundesamt rät dazu, Anstriche mit Antifouling-Wirkstoffen, insbesondere im Süßwasser, möglichst ganz zu vermeiden. Auf dem Ratzeburger See dürfen bereits seit Jahren Sportboote mit Antifouling-Anstrichen nicht mehr fahren. Mit seiner Untersuchung legt das Umweltbundesamt erstmalig eine gesamtdeutsche Übersicht zu Sport- und Freizeithäfen vor. Antifouling-Wirkstoffe werden in den Beschichtungen für Sportbootrümpfe vielfach eingesetzt. Sie wirken wie ein Pestizid und verhindern bei Booten den Aufwuchs von Algen, kleinen Muscheln und Krebsen. In der Regel sind diese Beschichtungen im ein- bis zwei-jährigen Rhythmus zu erneuern, da sich die Wirkstoffe mit der Zeit auswaschen. Eine besonders große Menge an Wirkstoffen gelangt in die Hafenbecken, wenn frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden. Antifouling-Wirkstoffe können sich auch außerhalb der Sportboothäfen anreichern und die Fauna und Flora der Gewässer direkt schädigen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist in Deutschland hoch, denn fast 80 Prozent der deutschen Binnensportboothäfen sind zum angrenzenden Gewässer offen bzw. sind Bestandteil desselben. Das UBA ließ daher 50 Sportboothäfen von Flensburg bis zum Bodensee auf alle derzeit erlaubten Antifouling-Wirkstoffe stichprobenartig untersuchen. Im Visier stand dabei der Wirkstoff Cybutryn, der unter dem Handelsnamen Irgarol bekannt ist. In Antifouling-Anstrichen kommt er häufig vor. Irgarol ist ein Biozid kann unter anderem die Photosynthese von Pflanzen hemmen. Da sich Irgarol nur sehr langsam in der Umwelt abbaut, ist es in Gewässern lange wirksam. Bei der einmaligen Messung im Sommer 2013 lagen die Konzentrationen von Irgarol an 35 von 50 Sportboothäfen über der Umweltqualitätsnorm , den die EU- Wasserrahmenrichtlinie für diesen Stoff vorsieht. Der darin festgelegte Wert von 0,0025 Mikrogramm pro Liter darf im Jahresdurch-schnitt nicht überschritten werden. An fünf Standorten lagen die Messwerte sogar über der zulässigen Höchstkonzentration der Umweltqualitätsnorm für Irgarol. Diese beträgt 0,016 Mikrogramm pro Liter und darf nie überschritten werden. Ein Fünftel der untersuchten Standorte wies zudem erhöhte Kupfer- und Zinkkonzentrationen auf. Das Ergebnis bestätigt andere Untersuchungen, bei denen sich der Stoff sowohl in Küsten- als auch in Binnengewässern bereits in wirkungsrelevanten Konzentrationen nachweisen ließ. Eigene Untersuchungen des UBA haben gezeigt, dass für einen Teil der gemessenen Umweltkonzentrationen bereits negative Folgen für Wasserorganismen eintreten können. Das UBA rät generell davon ab, im Privatbereich Antifouling-Anstriche zu verwenden. Insbesondere an vielen Süßwasserstandorten können Bootsrümpfe auch ohne Antifouling-Wirkstoffe in einem guten Zustand bleiben. Wer solche Schutzanstriche dennoch verwenden möchte, sollte darauf achten, dass sich die darin enthaltenen Wirkstoffe schnell in der Umwelt abbauen. Mehrere europäische Länder haben bereits Anwendungsbeschränkungen oder Verbote von irgarolhaltigen Bootsanstrichen durchgesetzt, beziehungsweise ein generelles Anwendungsverbot für biozidhaltige Antifouling-Anstriche in Binnengewässern erlassen. Dazu zählen Dänemark, Schweden und Großbritannien. In Deutschland gelten bisher nur vereinzelt regionale Anwendungsverbote für diese Art von Anstrichen, zum Beispiel in Schleswig-Holstein am Ratzeburger See. Aktuelle Bestandszahlen von Sportbooten wurden durch das Umweltbundesamt anhand von Luftbildern erhoben. Insgesamt wurde bundesweit ein Gesamtbestand von ca. 206.000 Liegeplätzen in 3091 Sportboothäfen erfasst. Nicht eingerechnet wurden Kleinsthäfen unter sechs Booten und Einzelliegeplätze. Deren Anzahl wird auf max. 20.000 geschätzt. Die Zulassung von Unterwasserbeschichtungen mit biozidhaltigen Antifouling-Wirkstoffen unterliegt EU-weit der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Um solche Produkte zu vermarkten, müssen Hersteller oder Importeure ein zwei-stufiges Zulassungsverfahren erfolgreich abschließen: Erstens muss der im Biozid-Produkt enthaltene Wirkstoff auf EU-Ebene grundsätzlich für die vorgesehene Verwendung zugelassen werden. Zweitens muss das Biozid-Produkt selbst entweder im Mitgliedstaat oder auf Unionsebene zugelassen sein, bevor es in den Verkehr gebracht und verwendet werden darf. In der 1. Stufe ist daher ein umfangreiches Dossier zum Wirkstoff vorzulegen, in dem u.a. Stoffeigenschaften, Verhalten in der Umwelt und Wirkung auf Mensch und Organismen dokumentiert werden. Auf Grundlage dieses Dossiers führt ein EU-Mitgliedsstaat federführend eine Risikobewertung des Wirkstoffs durch. Auf der Grundlage dieser Bewertung entscheidet die EU-Kommission über die Zulassung des Wirkstoffs. Zentraler Bestandteil für den Umweltbereich ist u.a. ein Vergleich der erwarteten Umweltkonzentration im Wasser (z.B. in Sportboothäfen) mit den aus ökotoxikologischen Tests abgeleiteten Wirkungsschwellen an Organismen (z.B. Algen, Wasserflöhe oder Fische). Werden insgesamt die Risiken für Mensch und Umwelt als gering bewertet und erzielt der Wirkstoff seine bestimmungsgemäße Wirkung, so kann er prinzipiell in Antifouling-Produkten eingesetzt werden, die dann in der 2. Stufe national zugelassen werden müssen. Bisher ist noch kein Antifoulingprodukt zugelassen. Alle Antifoulings sind derzeit noch aufgrund von Übergangsregeln ungeprüft auf dem Markt.
Die exponentiell wachsende Produktion und die meist kurzlebige Nutzung von Kunststoffen bringt – neben vielen gesellschaftlichen Vorteilen – auch Nachteile mit sich, u.a. deren Akkumulation in der Umwelt. Zudem können Kunststoffe Chemikalien freisetzen und somit zur Exposition von Mensch und Umwelt beitragen. In diesem Kontext werden insbesondere hormonell wirksame Subtanzen (Endokrine Disruptoren) diskutiert. Veröffentlicht in Texte | 84/2011.
Größte deutschsprachige Konferenz der Umweltchemiker und Ökotoxikologen in Dessau-Roßlau eröffnet Wird ein Arznei- oder Waschmittel in der Kläranlage vollständig abgebaut? Welche Umweltrisiken und Nebenwirkungen birgt der Einsatz von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln? Wie können Chemikalien möglichst umweltfreundlich entwickelt, produziert und verwendet werden? Obwohl wir alle tagtäglich chemische Stoffe zu unterschiedlichsten Zwecken nutzen, stellen sich solche Fragen die meisten Menschen eher selten. Tagesgeschäft sind solche Themen für die etwa 350 Umwelt-Wissenschaftler, die sich vom 06.-09. September im Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau zur Tagung „Umwelt 2010 - Von der Erkenntnis zur Entscheidung“ treffen. Die Veranstaltung ist die größte Konferenz der Umweltchemiker und Ökotoxikologen im deutschen Sprachraum. Präsentiert und diskutiert werden im UBA die neuesten Forschungsergebnisse zu Fragen des Verhaltens und den Auswirkungen von Chemikalien in der Umwelt. Die beiden größten wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu Umweltchemie und Ökotoxikologie (GDCh und SETAC) treten gemeinsam als Veranstalter auf. Das UBA ist erstmalig Gastgeber für die überwiegend aus Deutschland, Schweiz und Österreich anreisenden Wissenschaftler. Das dicht gepackte Programm widmet sich mit über 200 Vortrags- und Poster-Präsentationen in 18 Themenblöcken den aktuellsten Entwicklungen in der Forschung. Neben klassischen Themen wie Umweltanalytik und -monitoring oder biologischen Testverfahren stehen auch jüngere methodische Entwicklungen wie der Einsatz biochemischer Verfahren („Omics“), Alternativen zu Tierversuchen oder neue Ansätze zur Modellierung des Stoffverhaltens in der Umwelt im Fokus. Hinzu kommen wissenschaftlich und chemikalienpolitisch tagesaktuelle Fragestellungen wie die noch vielfach ungeklärten Umweltrisiken von Nanomaterialien, Prinzipien für eine „grüne Chemie“ sowie Ansätze zur Risikobewertung von Stoffgemischen in der Umwelt. Wie im Untertitel der Tagung „Von der Erkenntnis zur Entscheidung“ angedeutet, soll dabei besonders erörtert werden, welche Konsequenzen aus den Forschungsergebnissen für den besseren Schutz der Umwelt zu ziehen sind. Dieses Tagungsmotto passt zum gastgebenden UBA, das als Deutschlands wichtigste Fachbehörde vielfältige Aufgaben in der Erfüllung der deutschen und europäischen Stoff - und Umweltgesetzgebung wahrnimmt. Diesem Motto widmen sich auch drei renommierte Redner aus akademischer Forschung (PD Dr. Martin Scheringer, Eidgenössische Technische Hochschule Zürich), Industrie (Dr. Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie, Frankfurt/M.) und Politik (Dr. Sabine Gärtner, Referatsleiterin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn). In Plenarvorträgen stellen sie ihre jeweilige Sichtweise zum Stand von Umweltforschung und Chemikaliensicherheit dar. Die Auswahl der Plenarredner spiegelt das Selbstverständnis der beiden Fachgesellschaften wider, die sich vorrangig als Kommunikationsforen für Fachleute dieser drei Bereiche verstehen. Dabei soll auch der wissenschaftliche Nachwuchs besonders gefördert werden, was unter anderem durch die Verleihung von Preisen für die besten Abschlussarbeiten und Publikationen des letzten Jahres sowie mit einer Prämierung der besten Vorträge und Poster im Rahmen der Tagung geschehen wird. 06.09.2010
Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung der ökologischen Kriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel für Wärmedämmverbundsysteme (WDVS). Der Bericht enthält aktuelle Daten zu WDVS und erläutert ihre Marktsituation, ihre technischen und ökobilanziellen Parameter sowie die baurechtlichen Anforderungen für ihre Verwendung. Die Brandschutzanforderungen für WDVS und Möglichkeiten für Rückbau und Recycling von WDVS werden dargestellt. Der experimentelle Teil des Projekts umfasst einen Schnellbewitterungstest für biozidfreie WDVS-Putze und -Beschichtungen. Der Test hat sich als geeignet erwiesen, um die Widerstandsfähigkeit von WDVS gegenüber Aufwuchs von Algen und Pilzen nachzuweisen. Veröffentlicht in Texte | 30/2018.
Abfälle aus sogenannten „Spiegeleinträgen“ des Abfallverzeichnisses müssen je nach Zusammensetzung als „gefahrenrelevant“ oder „nicht gefahrenrelevant“ eingestuft werden. Dabei werden gefahrenrelevante Eigenschaften anhand der Konzentrationen der Abfallinhaltsstoffe oder anhand einer Prüfung ermittelt. Für das Gefährlichkeitsmerkmal „HP 14“ (ökotoxisch) gibt es bislang auf EU-Ebene keine konkreten Vorgaben für eine Einstufung anhand von Prüfungen (Biotests). Deshalb wurde in Deutschland 2013 eine Handlungsempfehlung des UBA zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen veröffentlicht. Ziel des Projekts war es, Vorschläge für eine Aktualisierung und Weiterentwicklung dieser Handlungsempfehlung, auch anhand von Ökotests, zu erarbeiten und verschiedene Teststrategien zu vergleichen. Veröffentlicht in Texte | 119/2024.
Die Überwachung von Chemikalien in Gewässern ist angesichts der zunehmenden Vielzahl und ihrer möglichen Mischung und Wirkung herausfordernd. Insbesondere für die frühzeitige Aufdeckung von chemischen Belastungen sind zuverlässige innovative Methoden notwendig. Im Projekt wurde die Kombination der passiven Probenahme mit effekt-basierten Methoden getestet. Silikonstreifen und Chemcatcher® wurden dazu mehrere Wochen in Fließgewässern und in einer kommunalen Kläranlage exponiert. Im Labor wurden die gewonnenen Passivsammlerextrakte auf phytotoxische, endokrine und dioxin-ähnliche Wirkungen in Biotesten untersucht. Durch die zusätzliche chromatographische Fraktionierung auf einer Dünnschichtplatte wurden räumliche und zeitliche Belastungsunterschiede in einem Flusseinzugsgebiet mit phytotoxischen und endokrinen Substanzen detektiert. Die Wirkprofile zeigten, dass während der Abwasserbehandlung derartig wirkende Substanzen entfernt aber auch neu gebildet werden. Insgesamt hat die Kombination der passiven Probenahme mit effekt-basierten Methoden ein enormes Potential für das Stoffmonitoring in Oberflächengewässern und ermöglicht beispielsweise für die Bewertung der Effizienz von Kläranlagen oder der Kontrolle von Baumaßnahmen an Gewässern. Veröffentlicht in Texte | 113/2021.
Im Projekt "Biotestbasierte Prüfstrategie zur Erfassung von Gefährdungspotenzialen in Migrationswässern" hatten das Umweltbundesamt (UBA ) und der Verein für Rohrleitungssysteme in der Haustechnik e.V. (VRH) das Ziel eine auf Biotests basierende Prüfstrategie zu entwickeln. Diese In-vitro-Teststrategie erfasst die Zytotoxizität, die Gentoxizität und die estrogenartige Wirkung von Migrationswässern. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
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