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Abpflastern!

Die Metropole Hamburg mit über 1,8 Mo Einwohner:innen nimmt mit ihren Wohngebieten, Straßen, Wegen und Plätzen sowie Gewerbe- und Industrieflächen umfangreiche Flächen in Anspruch. Im Jahr 2020 waren 31 Prozent des gesamten Stadtgebiets versiegelt. Um die Stadt resilient, klimaanagepasst und mit mehr Grün zu entwickeln, sollen in der Stadt unter anderem Böden entsiegelt werden Der Hamburger Wettbewerb „Abpflastern“, der von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erstmals 2025 organisiert wurde, richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Initiativen oder Vereine. Ziel ist es, so viele Flächen wie möglich zu entsiegeln. Beton oder Asphaltflächen sollen entfernt und anschließend begrünt werden, um die Versickerung von Regenwasser zu fördern und das Stadtklima zu verbessern. Im Blick sind dabei öffentliche, halböffentliche und private Flächen wie etwa Schulhöfe, Terrassen, Einfahrten oder Gehwege. Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Preise verliehen: Der Bezirk mit der meisten entsiegelten Fläche erhält den „Goldenen Spaten“. Der Stadtteil mit der meisten entsiegelten Fläche wird mit der „Goldenen Gießkanne“ ausgezeichnet. Die „Goldene Harke“ geht an die Privatperson sowie das Unternehmen, welche die größte Fläche entsiegelt haben. Der Abpflastern-Wettbewerb wird getragen und unterstützt durch eine Vielzahl an Akteur:innen aus Hamburgs Wissenschaft und Zivilgesellschaft wie der Loki-Schmidt-Stiftung, dem BUND Hamburg, dem NABU Hamburg, Hamburg Wasser, der Heinrich-Böll-Stiftung Hamburg, dem Naturgarten e.V. Regionalgruppe Hamburg, der Zukunftswerkstatt Lokstedt, dem City Science Lab und dem Blue-Green Infrastructure Lab der HafenCity Universität Hamburg, dem  Code for Hamburg e.V. und dem lokalkraft e.V. Hamburg. Pate für den Hamburger Wettbewerb hat der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, initiiert von der der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz (HFGG), gestanden. Dieser fand im Jahr 2025 erstmals in Deutschland statt. Städte und Gemeinden treten hier in einem freundschaftlichen Wettbewerb um die meisten Flächen an, die die Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln. Die Anregung für „Abpflastern“ wiederum kam vom “Tegelwippen-Wettbewerb”in den Niederlanden, wo seit 2020 und inzwischen in fast 200 Städten Gemeinden und Privatpersonen Böden entsiegeln. In Hamburg wurden bis Oktober 2025 im Rahmen des Wettbewerbs etwa 1.300 m 2 Böden entsiegelt, davon 150 m 2 auf privaten Flächen. Etwa 1.000 m 2 wurden allein durch Schulbau Hamburg auf verschiedenen Schulhöfen entsiegelt. Die entsiegelten Flächen werden, nachdem Pflaster, Beton oder Asphalt beseitigt sind, durch die Zuständigen bepflanzt und gepflegt. Über den Wettbewerb hinaus hat die Freie und Hansestadt Hamburg das RISA-Förderprogramm aufgelegt, in dessen Rahmen Eigentümer:innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden Fördermittel für den Aufbruch von versiegelten Flächen in Verbindung mit der Herstellung von einem durchlässigen versickerungsfähigen Bodenaufbau erhalten können. Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen Versiegelungsmonitoring Hamburg, Abschlussbericht 2024 Beteiligungsplattform RISA-Förderprogramm zur Entsiegelung auf privaten Grundstücken , Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Abpflastern! Hamburger Wettbewerb zum Entsiegeln und Begrünen Abpflastern, deutschlandweiter Wettbewerb Tegelwippen, Entsiegelungswettbewerb Niederlande

Update: wie geht es weiter mit der Konversion?

Das Moratorium vom 28. Oktober 2025 zur Überprüfung von rund 200 Bundeswehrliegenschaften hat die Stadtentwicklung vieler deutscher Kommunen vor neue Herausforderungen gestellt. Inzwischen zeichnet sich ab: Ein genereller Verkaufsstopp ist damit nicht verbunden. Vielmehr prüft der Bund, welche Flächen künftig in eine strategische Liegenschaftsreserve überführt werden sollen. Seit Juni 2026 führt die Bundeswehr dazu systematische Standortdialoge mit den betroffenen Ländern und Kommunen. Dabei sollen auch bestehende zivile Planungen berücksichtigt werden – der militärische Bedarf ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Wie unterschiedlich die Perspektiven ausfallen können, zeigen erste konkrete Fälle. In Heidelberg wurden im Juli 2026 die verbliebenen, vom Moratorium betroffenen Flächen des ehemaligen Patrick-Henry-Village freigegeben. Damit können die Ankaufsverhandlungen für das rund 100 Hektar große Areal wieder aufgenommen werden. Geplant ist ein neuer Stadtteil für etwa 10.000 Menschen und bis zu 5.000 Arbeitsplätze. Das Beispiel verdeutlicht, welches Potenzial ehemalige Militärflächen für die Innenentwicklung bieten: Neue Wohn- und Arbeitsräume können auf bereits genutzten und erschlossenen Flächen entstehen, ohne zusätzliche Flächen am Stadtrand in Anspruch nehmen zu müssen. In Kiel-Holtenau Ost wird dagegen versucht, militärische Bedarfe und zivile Stadtentwicklung zusammenzuführen. Die Planungen stehen exemplarisch für einen Ansatz, bei dem Flächen nicht ausschließlich einer Nutzung vorbehalten bleiben, sondern Möglichkeiten der Teilung oder koordinierten Mehrfachnutzung geprüft werden. Einen anderen Weg wird im rheinland-pfälzischen Kusel eingeschlagen: Die ehemalige Unteroffizier-Krüger-Kaserne soll wieder militärisch genutzt werden. Damit gerät eine zivile Nachnutzungsperspektive in den Hintergrund, während vorhandene Infrastruktur für den erneuten militärischen Betrieb genutzt werden kann. Für die Bereitstellung neuer Wohn- und Gewerbeflächenflächen im Wege der Innentwicklung sind diese Entwicklungen ambivalent. Einerseits können Freigaben und gemeinsame Nutzungskonzepte wichtige Beiträge zum Flächensparen leisten. Andererseits gefährdet die erneute militärische Inanspruchnahme von den Kommunen bereits geplante Konversionsprojekte. Hinzu kommt das finanzielle Risiko: Nach einer Recherche des RedaktionsNetzwerks Deutschland hatten Kommunen bereits mehr als zwölf Millionen Euro in Planungen für zivile Nachnutzungen investiert. Für eine Entschädigung solcher Aufwendungen sieht die Bundesregierung grundsätzlich keine rechtliche Grundlage. Die Entscheidungen über die betroffenen Liegenschaften sind damit weit mehr als eine militärische Bestandsaufnahme. Sie berühren kommunale Entwicklungsspielräume, Investitionen und die Frage, wie vorhandene Flächen möglichst effizient genutzt werden können. Heidelberg und Kiel zeigen, dass militärische Anforderungen und zivile Interessen nicht zwangsläufig unvereinbar sein müssen. Ob solche Lösungen Schule machen, wird wesentlich davon abhängen, wie frühzeitig Kommunen beteiligt werden und ob Teilfreigaben sowie gemeinsame Nutzungskonzepte tatsächlich umgesetzt werden. Mitte 2026 waren die Standortgespräche erst in wenigen Fällen abgeschlossen. Für viele Kommunen bleibt daher vorerst offen, ob ihre Konversionspläne Bestand haben. Folgen des Konversionsstopps für Kommunen und Dritte zum Zwecke der Zuführungen in die strategische Liegenschaftsreserve (BT-Drucksache 21/6119 vom 22.5.2026, Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage) Landeshauptstadt Kiel: Standortdialog mit der Bundeswehr Stadt Heidelberg: Absichtserklärung zur Konversion des Patrick- Henry-Village zwischen Bund, BImA und Stadt Heidelberg am 27. Juli 2026 unterzeichnet Landkreis Kusel: Absichtserklärung zur Zukunft der ehemaligen Unteroffizier-Krüger-Kaserne in Kusel unterzeichnet Kasernen statt Wohnungen: Kommunen steckten mehr als zwölf Millionen Euro in gestoppte Projekte (Beitrag RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vom 25.03.2026) Moratorium für die Konversion von Liegenschaften (Pressemitteilung vom 28.10.2025) Der Aufwuchs der Bundeswehr gelingt nur mit Infrastruktur (Meldung der Bundeswehr vom 31.10.2025)

Kein Umbau-Turbo in Sicht

Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Umwandlung leerstehender Büros in Wohnungen zu erleichtern (Bundestagsdrucksache 21/6341), ist am 7. Oktober 2026 im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen gescheitert. Die Debatte macht deutlich, wie umstritten der Weg vom Bau-Turbo zum Umbau-Turbo ist. Während BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke den Antrag unterstützten, sprachen sich CDU/CSU, SPD und AfD dagegen aus. Die Grünen sehen angesichts der sich zuspitzenden Wohnungskrise und der Klimaziele einen grundlegenden Kurswechsel als notwendig an. Statt den Neubau mit einem Bau-Turbo weiter zu beschleunigen, brauche es einen Umbau-Turbo, der vorhandene Gebäude schneller und wirtschaftlicher für Wohnzwecke nutzbar macht. Nach Angaben der Fraktion könnten aus den rund 12,5 Millionen Quadratmetern ungenutzter Bürofläche bis zu 350.000 Wohnungen entstehen – etwa für Studierende, Auszubildende oder Menschen, die vorübergehend eine Unterkunft benötigen. Zugleich müsse Schluss damit sein, dass sich das Leerstehenlassen von Gebäuden wirtschaftlich mehr lohne als deren Umbau und Vermietung. Die Grünen fordern deshalb, steuerliche Fehlanreize abzubauen und die Umnutzung gezielt zu fördern. Dass in leerstehenden Bürogebäuden eine Chance für den Wohnungsmarkt liegt, stellte die CDU/CSU-Fraktion grundsätzlich nicht infrage. Allerdings lasse sich Bürofläche nicht ohne Weiteres in Wohnraum verwandeln. Hohe Umbaukosten könnten dazu führen, dass sich die Investitionen nicht rechneten. Zudem dürften Wohnen und Gewerbe nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die AfD-Fraktion setzte andere Akzente. Sie kritisierte die aus ihrer Sicht typische politische Antwort der Grünen: mehr Steuern, mehr Verbote und mehr staatliche Kontrolle. Stattdessen müssten die Rahmenbedingungen so verbessert werden, dass sich Bauen und Umbauen wieder wirtschaftlich lohnten. Leerstand lasse sich nicht durch Zwang und Quoten beseitigen. Die SPD bewertete die Zielrichtung des Antrags zwar positiv, verwies aber auf bereits bestehende Instrumente. Mit dem Bau-Turbo gebe es Möglichkeiten, Bau- und Umbauvorhaben zu beschleunigen; auch das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ laufe an. Nun komme es darauf an, die vorhandenen Instrumente zu nutzen. Die Linke wiederum verwies auf den erheblichen Büroflächenleerstand in den so genannten A-Städten wie z.B. Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf oder Stuttgart. Sie kritisierte, dass sich Leerstand offenbar lohne und teilweise am tatsächlichen Bedarf vorbeigebaut worden sei. Darüber hinaus forderte sie, gegen den Zufluss kriminellen Kapitals vorzugehen. Ihr Antrag geht über die Forderung nach mehr Umbauten hinaus. Die Grünen wollen die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterentwickeln, um die Umwandlung leerstehender Büro- und Gewerbegebäude in Wohnungen zu erleichtern. Darüber hinaus sollen entsprechende Vorhaben finanziell attraktiver werden und mit Bundesmitteln gezielt gefördert werden. Auch das Steuerrecht steht im Fokus. Geprüft werden soll, ob Kommunen für Grundstücke mit dauerhaft leerstehenden Gebäuden im Rahmen der Grundsteuer C einen gesonderten Hebesatz festlegen können. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Anreize so zu verändern, dass sich die Um- oder Zwischennutzung von Büroflächen in angespannten Wohnungsmärkten eher lohnt als der dauerhafte Leerstand. Die Debatte berührt einen grundlegenden Konflikt der Stadtentwicklung: Muss neuer Wohnraum vor allem durch Neubau entstehen – oder lassen sich vorhandene Gebäude stärker nutzen? Die Umwandlung von Büros könnte Wohnraum schaffen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Sie wäre damit nicht nur eine wohnungspolitische, sondern auch eine flächen- und klimapolitische Strategie. Allerdings ist nicht jedes Bürogebäude für Wohnungen geeignet. Grundrisse, Belichtung, Erschließung, Brandschutz und die Kosten des Umbaus können einer Umnutzung entgegenstehen. Umso wichtiger sind passende rechtliche Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Anreize und eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Gebäude. Mit der Ablehnung des Antrags bleibt der von den Grünen geforderte umfassendere Umbau-Turbo vorerst ohne parlamentarische Mehrheit. Die zentrale Frage aber bleibt: Wie kann eine Stadt dringend benötigten Wohnraum schaffen, ohne dafür immer neue Flächen in Anspruch zu nehmen? Antrag zur Nutzung von Büros als Wohnraum abgelehnt (Deutscher Bundestag, Kurzmeldungen, 7.10.2026) Leere Büros zu Wohnungen umwandeln – Günstiger Wohnraum statt Büroleerstand , Antrag der Abgeordneten…. vom 09.06.2026, Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6341 Büroflächenumsatz erreicht wieder Vorjahresniveau. Leerstandsquote steigt auf neun Prozent – Topflächen bleiben knapp (JLL Jones Lang LaSalle SE, Pressemitteilung vom 5.10.2026) Bericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum deutschlandweiten Büroleerstand (29. Oktober 2025)

Neuester LABO-Statusbericht veröffentlicht

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Versiegelung an die Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder und diesen im Mai 2026 veröffentlicht. In diesem LABO-Statusbericht 2025 werden der Status quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung dargestellt und Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden aufgezeigt. Die Flächeninanspruchnahme, die trotz einer leichten Verlangsamung weiterhin auf einem hohen Niveau von über 50 ha pro Tag liegt und damit deutlich über dem Bundesziel von maximal 30 ha pro Tag bis 2030 und dem langfristigen Ziel der Netto-Null bis 2050 liegt, ist weiterhin eine zentrale Herausforderung des vorsorgenden Bodenschutzes und einer nachhaltigen Raumentwicklung. Insofern wird neben einer gemeinsamen Anstrengung mit den für Bau, Raumordnung und Landwirtschaft zuständigen Ministerkonferenzen eine deutliche Intensivierung der bisherigen Maßnahmen gefordert. Ferner wird darauf verwiesen, dass der Flächenverbrauch auch qualitativ zu betrachten ist. Der Flächenverbrauch und insbesondere die Versiegelung von Böden führt zu einem Verlust beziehungsweise einer erheblichen Beeinträchtigung vielfältiger Bodenfunktionen, unter anderem der Regelungs- und Speicherfunktionen, der Lebensraumfunktion sowie der landwirtschaftlichen und klimarelevanten Funktionen. Daher müsse neben der Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme auch die Qualität und Schutzwürdigkeit der betroffenen Böden berücksichtigt werden. Unvermeidbare Eingriffe sollten möglichst auf Böden mit einem geringeren Erfüllungsgrad ihrer natürlichen Funktionen gelenkt werden. Den Ausbau der erneuerbaren Energien in Form von Windenergie, Freiflächen-Photovoltaik und Bioenergie wird als ein Faktor für eine zusätzliche Flächenkonkurrenz beschrieben. Dafür sollten verstärkt bereits bebaute, versiegelte oder anderweitig vorbelastete Flächen genutzt sowie technologische Effizienzpotenziale ausgeschöpft werden. Eine wirksame Steuerung der Flächeninanspruchnahme erfordere einen integrierten Ansatz auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Kontingentierung der Flächenneuinanspruchnahme, die Stärkung der Innenentwicklung, die Revitalisierung von Brachflächen, das Flächenrecycling sowie der Abbau ökonomischer und fiskalischer Fehlanreize für die Außenentwicklung. Ferner bestehen weiterhin Defizite bei der rechtlichen Verankerung eines umfassenden vorsorgenden Bodenschutzes. Insbesondere die Klimafunktion des Bodens sollte stärker in bodenschutzrechtliche und planerische Entscheidungsprozesse integriert werden. Auch für die Entsiegelung fehlen bislang flächendeckende Zielsetzungen, verbindliche Vorgaben und geeignete rechtliche Instrumente. Eine systematische Erfassung von Entsiegelungspotenzialen sowie die Weiterentwicklung entsprechender Förder- und Rechtsinstrumente könnten dazu beitragen, die Wiederherstellung beeinträchtigter Bodenfunktionen stärker in der Praxis zu etablieren. Für eine verbesserte Steuerung der Flächenentwicklung gewinnen zudem Fernerkundungsdaten und KI-gestützte Auswertungsverfahren an Bedeutung. Sie ermöglichen eine zunehmend flächendeckende und aktuelle Erfassung von Flächennutzungen, Versiegelungsgraden und Nutzungsänderungen und können damit die bestehenden amtlichen Flächenerhebungen sinnvoll ergänzen. Voraussetzung für eine belastbare Nutzung dieser Daten sind jedoch standardisierte Auswertungsverfahren und eine ausreichende Vergleichbarkeit mit etablierten Datengrundlagen. Die Untersuchung zeigt insgesamt, dass die wesentlichen Instrumente zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme fachlich bekannt sind. Die Ergebnisse verdeutlichen insbesondere die Bedeutung verbindlicher Flächensparziele, der Innenentwicklung, der Brachflächenrevitalisierung sowie von Sanierung und Flächenrecycling. Gleichzeitig beschränken sich erfolgreiche Ansätze bislang vielfach auf einzelne Best-Practice-Projekte. Daraus ergibt sich eine Diskrepanz zwischen dem vorhandenen fachlichen Wissen und der flächendeckenden Umsetzung in der Planungspraxis. Die zentrale Herausforderung liegt folglich weniger in der Entwicklung neuer Instrumente als in deren konsequenter, verbindlicher und ressortübergreifender Anwendung. Eine nachhaltige Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme erfordert das koordinierte Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen sowie eine stärkere politische und gesellschaftliche Priorisierung des Flächen- und Bodenschutzes. Dabei sollten insbesondere die Handlungsfelder „Kontingentierung einführen“, „Innenentwicklung stärken“ und „Fehlanreize abbauen“ stärker in der Raum- und Regionalplanung sowie der kommunalen Bauleitplanung verankert werden. Zusammenfassend wird festgehalten, dass eine erfolgreiche Flächen- und Bodenschutzpolitik eine quantitative und qualitative Betrachtung miteinander verbinden muss. Neben der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme sind der Schutz hochwertiger Böden, die verstärkte Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen, Flächenrecycling und Entsiegelung sowie eine verbesserte Datengrundlage von zentraler Bedeutung. Nur durch die konsequente Umsetzung dieser miteinander verknüpften Maßnahmen erscheint eine schrittweise Annäherung an die nationalen Flächensparziele und langfristig an eine Netto-Null-Flächenneuinanspruchnahme realistisch. Statusbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) im Auftrag der Umweltministerkonferenz (2025): Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Versiegelung

Neue Struktur, neues Design, neue Funktionen

Das Umweltbundesamt präsentiert die neu gestaltete Website www.aktion-flaeche.de. Ziel des Portals Aktion Fläche ist es, das Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Flächen zu stärken und Informationen rund um das Thema Fläche zielgruppengerecht bereitzustellen. Am 11. Juni 2026 erscheint die Online-Plattform des Bundes zum Thema Fläche in neuem Gewand und weiterentwickelten Inhalten. Die Website steht nun mit neuem Layout und neuer Menüstruktur zur Verfügung. Präsentiert werden aktuelle Informationen des Bundes, der Länder, aus Kommunen und von anderen Akteuren zur Innenentwicklung, Brachflächenrecycling, Bodenentsiegelung und effizienten Flächennutzung. Dabei werden zahlreiche Querbezüge zu Themen wie Wohnen, Biodiversität oder klimaangepasste Stadt- und Gemeindeentwicklung hergestellt. Die neue Webseite verfügt über ein breites Informationsangebot zu politischen Zielen und Strategien, Instrumenten und Werkzeugen und flächenbezogenen Daten. Praxisbeispiele aus Kommunen zeigen, wie eine flächensparende Siedlungs- und Innenentwicklung realisiert werden kann. Laufend werden aktuelle Nachrichten rund um das Thema Fläche eingestellt. Neu sind Interviews mit Akteur:innen, die erprobte Ideen für einen sparsamen Umgang mit der Ressource Fläche präsentieren. Ein Newsletter informiert regelmäßig über „Flächen-Aktivitäten“ aus Bund, Ländern, Kommunen und Wissenschaft. Die Website ist direkt mit dem Kommunalen Flächenrechner des Umweltbundesamts (UBA) verlinkt. Die bewährte Onlineplattform unterstützt seit mittlerweile 10 Jahren Kommunen mit Informationen und praxisorientiertem Wissen dabei, die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr entlang der bundespolitischen Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, „weniger als 30 Hektar pro Tag“ bis 2030 und „Netto-Null“ bis 2050, zu verringern. Sie richtet sich an alle Kommunen, aber auch Akteur:innen der Regional- und Landesplanung sowie Stakeholder aus Verbänden, Flächenentwicklung, Kommunalpolitik, Planungsbüros, zudem Wissenschaftler:innen und Bürger:innen. Die Onlineplattform www.aktion-flaeche.de wird im Auftrag des Umweltbundesamts vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) gemeinsam mit Gröschel Branding, form4 und dem Institut Raum & Energie inhaltlich und technisch betreut.

Agenda Stadt grün-blau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Mai 2026 die Agenda Stadt grün-blau veröffentlicht. Im Mittelpunkt diese Handlungsprogramms stehen konkrete Maßnahmen, mit denen Städte Grünflächen stärken und Wasser besser in die Planung integrieren können. Hierbei geht es darum, Hitze in den Städten zu reduzieren, die Gesundheit zu fördern und öffentliche Räume attraktiver zu gestalten. Hierfür soll eine grüne und wassersensible Stadtentwicklung stärker ressort- und fachübergreifend umgesetzt werden Das Handlungsprogramm ist in fünf Fokusthemen gegliedert: Grün-blau vital: Der Fokus richtet sich auf die wassersensible Stadtentwicklung und das Prinzip der Schwammstadt. Grün-blau gesund: Adressiert die Bedeutung von urbanem Grün für Gesundheit und Vorsorge. Grün-blau sozial: Beleuchtet den Beitrag grün-blauer Infrastruktur für soziale Teilhabe, gutes Zusammenleben und Umweltgerechtigkeit. Grün-blau statt grau: Betrachtet die Nutzung von Flächenpotentialen – von Schulhöfen bis zu Straßenräumen - die für grün-blaue Infrastruktur mobilisiert werden können. Grün-blau kompetent: befasst sich mit Querschnittsthemen wie Daten, Digitalisierung und Planungsinstrumenten und soll bis zum Herbst bearbeitet werden. Grünflächen werden hier in verschiedenen Kontexten wie Hitzevorsorge und Kühlung, Starkregenvorsorge, Bodenwasserhaushalt sowie Gesundheit und Wohlergehen und soziale Interaktion und Umweltgerechtigkeit als multifunktionale Räume betrachtet. In den einzelnen Fokusthemen werden konkrete Maßnahmen benannt. Mit Blick auf den Boden bzw. die Nutzung der Flächen in den Städten zeigt das Fokusthema 4 „Grün-blau statt grau – Raumpotenziale neu gewinnen und vernetzen“ konkrete Aktivitäten der Entsiegelung von Böden auf. So sollen im Zuge der Mobilitäts- und Wärmewende zugleich Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserbewirtschaftung im Straßenraum gezielt und effizient umgesetzt werden. Dreifache Innenentwicklung und Flächengerechtigkeit sollen Realität werden. Auch die Entsiegelung von Böden auf halböffentlichen und privaten Flächen soll vorangebracht werden. Als wichtige Referenzprojekte der Entsiegelung werden der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, der Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden oder die Schweizer Entsiegelungsinitiative „Asphaltknackerinnen“ genannt. Die Agenda knüpft an das "Weißbuch Stadtgrün" des Bundes aus dem Jahr 2017 an, die darauf abzielte, urbanes Grün als gleichwertige, unverzichtbare Infrastruktur in die Stadtentwicklung zu integrieren sowie die Lebensqualität, Gesundheit und den Klimaschutz durch den Erhalt und Ausbau von Grünflächen zu sichern. Agenda Stadt grün-blau Deutschlandweiter Wettbewerb „Abpflastern“ Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden Projekt „Asphaltknackerinnen“ in der Schweiz Weißbuch Stadtgrün „Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft“

Modellvorhaben der Raumordnung mit sieben Regionen

Im Modellvorhaben der Raumordnung „Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ (MORO Fläche) wurden Maßnahmen und Reformpfade des Flächensparens und der Standortsteuerung erarbeitet. Sieben Modellvorhaben erprobten kooperative, praxisnahe Werkzeuge zur Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung. Das Projekt MORO Fläche (Modellvorhaben der Raumordnung – Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung) macht sichtbar, wie Regionen in Deutschland Flächenansprüche nachhaltig, kooperativ und koordiniert steuern können. Ausgangspunkt ist die Herausforderung der Regionalplanung, verstärkte Flächenansprüche – etwa durch Digitalisierung, erneuerbare Energien und hohe Nachfrage nach Wohnraum – mit einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung in Einklang zu bringen. Kern des MORO bilden sieben regionale Modellvorhaben in der Region Bremen, der Metropolregion Hamburg, der Werra-Wartburgregion, im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, in der Region Südlicher Oberrhein, der Metropolregion Rhein-Neckar und im Landkreis Kassel. Diese waren aufgerufen, primär informelle, freiwillige Formen der siedlungspolitischen Zusammenarbeit zu nutzen. Die Bandbreite der in den Regionen verfolgten Lösungsansätze reicht von der Innenentwicklung und Nachverdichtung über die flächeneffiziente Wohnbaulandentwicklung und Steuerung von Gewerbe und Logistik an geeigneten Standorten bis zur Gründung regionaler Organisationsstrukturen für die Unterstützung der kommunalen Ebene bei flächenrelevanten Aufgaben. Die erprobten Lösungsansätze, die auf eine verbesserte regionale Steuerung der Siedlungsentwicklung zielen, lassen sich vier zentralen Interventionsmodi zuordnen: Aufbau gemeinsamer Datengrundlagen, Entwicklung gemeinsamer Zielsetzungen, Unterlegung des Handlungsbedarfs mit Handlungswissen, Aufbau von Organisationsstrukturen zur Stärkung der Handlungsfähigkeit. Ergänzend zu den Modellvorhaben liefert das Projekt sechs wissenschaftliche Expertisen zu aktuellen Themen wie dem zunehmendem Fachkräftemangel und der eingeschränkten Handlungsfähigkeit kleinerer Städte und Gemeinden, positivplanerischen Festlegungen zur Begrenzung der Wohnsiedlungsentwicklung in der Regionalplanung oder internationalen Steuerungsansätze wie dem Schweizer Agglomerationsprogramm. Diese Studien geben tiefere Einblicke aus Befragungen und Expertengesprächen wieder und schaffen Orientierung für Planungsakteure aus Praxis und Wissenschaft. Abschließend werden projektübergreifend drei Reformpfade mit konkreten Empfehlungen zu folgenden Punkten abgeleitet: bessere Verzahnung und Innovationen in der Regionalplanung und Regionalentwicklung, Stärkung der kommunalen und regionalen Handlungsressourcen für die Siedlungsentwicklung, Veränderung von fiskalischen Anreiz- (und Sanktions-)mechanismen. Darüber hinaus wurden im MORO Fläche ein Werkzeugkasten mit Bedienungsanleitungen, Praxistipps sowie Kernbotschaften und Statements der Modellvorhaben erarbeitet. Die gesammelten Ergebnisse zeigen: das kommunale Handeln im Rahmen der Bauleitplanung und interkommunalen Kooperationen sind die zentralen Fundamente für die regionale Steuerung der Siedlungsentwicklung. Eine wirksame Steuerung der Siedlungsentwicklung entsteht dort, wo Regionen gemeinsam Ziele definieren, Instrumente teilen und institutionelle Strukturen interkommunal verankern – über einzelne Kommune hinaus und im Dialog mit regionaler Planung und Politik. Unstrittig ist zugleich, dass eine deutlich verbesserte Steuerung der Siedlungsentwicklung die Grenzen der freiwilligen Zusammenarbeit überschreiten muss. Projekt-Website des „MORO - Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ mit Informationen zu den regionalen Modellvorhaben, Expertisen, Werkzeugkasten, Film und weiteren Veröffentlichungen: moro-flaeche.de

Wohnungsgrößen im Neubau nehmen ab

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt einen überraschenden Trend: Zum ersten Mal stagniert im Neubau die durchschnittliche Wohnungsgröße und wird dort in den kommenden Jahren voraussichtlich sinken. Seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1965 ist diese um mehr als ein Drittel - von 69 auf 94 Quadratmeter pro Person - angewachsen. Gleichzeitig hat sich die Wohnfläche pro Person mehr als verdoppelt, von 20 auf ca. 49 Quadratmeter pro Person. Grund hierfür waren steigende Einkommen sowie der Wunsch nach mehr Komfort. Seit 2005 werden Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern wieder kleiner, dies wird sich zukünftig auch im Bestand auswirken. Im Vergleich zu heute soll die durchschnittliche Wohnung im Gesamtwohnungsbestand bis ins Jahr 2050 um etwa sechs Quadratmeter kleiner werden. Der Rückgang der Neubaugrößen signalisiert einen strukturellen Wandel auf dem gesamten Wohnungsmarkt - die Wachstumsphase scheint vorbei zu sein. Wohnungsmarkt im Wandel Neben Deutschland zeichnet sich auch in vielen weiteren Industrieländern eine ähnliche Entwicklung ab. In Belgien, Japan oder Norwegen schrumpft die durchschnittliche Wohnungsgröße bereits seit der Jahrtausendwende, in Frankreich, Polen und Russland wenige Jahre später. Laut der Studie sind zwei zentrale Faktoren verantwortlich: kleinere Haushalte und steigende Immobilienpreise. Als Haupttreiber gilt die demografische Entwicklung: die Anzahl der Einpersonenhaushalte in Deutschland nimmt zu, seit den 1960er Jahren hat sie sich auf 41 Prozent verdoppelt, in Großstädten wie München und Berlin sind es sogar rund 50 Prozent. Auch der starke Anstieg der Immobilienpreise seit 2010 verschärft die Entwicklung. Viele können sich größere Wohnungen nicht mehr leisten, und für Bauträger wiederum sind kleine Wohnungen wirtschaftlich attraktiver. Die Wohnung der Zukunft: Weniger Fläche, mehr Energieeffizienz Obwohl die durchschnittliche Haushaltsgröße in den vergangenen Jahrzehnten deutlich geschrumpft ist, gibt es im Bestand einen Überhang von großen Wohnungen. Diese Diskrepanz macht deutlich, dass der Wohnungsmarkt vor einer Anpassung steht. Laut DIW bedeutet dies keinen Rückschritt, sondern eine notwendige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten. Die zentrale Wohnform der Zukunft sind kleinere, gut geschnittene und energieeffiziente Wohnungen, die zudem den großen Energiebedarf des Gebäudesektors zu senken. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (2026), Zeitalter der immer größer werdenden Wohnungen endet , DIW Wochenbericht 1/2 / 2026, S. 3-9

Auf dem Weg zu Netto Null

Nachdem zur Jahrtausendwende eine tägliche Flächenneuinanspruchnahme von etwa 120 Hektar zu verzeichnen war, lag der Wert für den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland im vierjährigen Mittel der Jahre 2021 bis 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts durchschnittlich bei etwa 50 Hektar. Obgleich eine deutliche Reduzierung erreicht wurde, liegt die Flächenneuinanspruchnahme aktuell noch weit über den Zielwerten für 2030 bzw. 2050. Die Debatte um Flächensparziele und die notwendigen Flächenspar-Aktivitäten zu deren Erreichung wurde in Deutschland maßgeblich durch das „30-ha-Ziel“ (Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 Hektar am Tag bis zum Jahr 2020) ausgelöst, das im Jahr 2002 in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgeschrieben wurde. Mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2016 wurde das Ziel angepasst und lautet „durchschnittlich unter 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030“. Ergänzt wurde dieser etablierte Kernindikator durch die Indikatoren „Freiraumverlust“ (in m²/je Einwohner) und „Siedlungsdichte“ (Einwohner je Siedlungs- und Verkehrsfläche). Damit erhielt neben der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme die Effizienz der Flächennutzung ein größeres Gewicht, zugleich wurde die Bedeutung des Freiraumschutzes untermauert. Das „Erreichen von Netto-Null Flächenverbrauch“ bis 2050 wurde erstmals im Jahr 2011 im „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ formuliert. Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (2016) sieht die Bundesregierung vor, den Flächenverbrauch durch einen Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft bis spätestens 2050 weiter zu reduzieren. In Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ der Europäischen Union ist vorgesehen, den Flächenverbrauch bis dahin auf Netto Null zu senken. Mit der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 wurde das Ziel aufgenommen, bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen, so dass „netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden“. Verschiedene Bundesländer haben die bundespolitischen Flächenziele zum Anlass genommen, eigene quantitative Flächensparziele in Strategien, Koalitionsvereinbarungen oder als Grundsatz der Landesplanung zu verankern. Bislang sind flächenpolitische Mengenziele von Seiten des Bundes und der Länder noch nicht als verbindliche Richtschnur für eine nachhaltige Siedlungspolitik operationalisiert worden. Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Weiterentwicklung 2021 Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016 Die Bundesregierung: Nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung , 2002 Die Bundesregierung: Klimaschutzplan 2050 (2016) Europäische Kommission: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa , 2011 Statistisches Bundesamt: Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 50 Hektar , Zahl der Woche Nr. 03 vom 13. Januar 2026

Weniger Konversion militärisch genutzter Liegenschaften

Am 28. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in einem Moratorium entschieden, die Umwandlung militärischer Liegenschaften in zivile Nutzungen auszusetzen. Damit wird der bisherige Prozess gestoppt, ehemalige Bundeswehrflächen wie zum Beispiel Kasernen, Flugplätze oder Übungsgelände nach einer militärischen Nutzung für zivile Zwecke wie Wohnen, Gewerbe oder Infrastrukturprojekte freizugeben. 187 Liegenschaften, die bislang als nicht mehr für militärische Zwecke benötigt galten und im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sind, sollen nicht wie geplant an Kommunen oder andere zivile Nutzer übergeben werden, weil sie nach neuer Bewertung grundsätzlich für die Bundeswehr nutzbar bleiben. Weitere 13 Liegenschaften, die noch aktiv militärisch genutzt wurden, sollen ebenfalls weiter im Bestand der Bundeswehr bleiben und nicht wie geplant abgegeben werden. Das Ministerium begründet den Umwandlungsstopp mit dem erhöhten Bedarf an militärischer Infrastruktur im Zuge des Aufwuchses der Bundeswehr – also der geplanten Verstärkung der Streitkräfte und der Notwendigkeit, ausreichend Standorte für Personal, Ausbildung und Material vorzuhalten. Viele Kommunen hatten bereits Planungen für die zivile Nutzung der betroffenen Areale vorangetrieben (zum Beispiel Wohnbau- oder Gewerbeprojekte). Durch den Stopp stehen diese Pläne nun teilweise vor einer ungewissen Zukunft. Moratorium für die Konversion von Liegenschaften (Pressemitteilung vom 28.10.2025) Der Aufwuchs der Bundeswehr gelingt nur mit Infrastruktur (Meldung der Bundeswehr vom 31.10.2025)

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