Das Projekt "Rechtliche und fachliche Prüfung von ausgewählten Fragen der 'Compliance Assurance' auf EU- und auf nationaler Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs des Umweltrechts ('Environmental Compliance Assurance') haben international und auf Unionsebene erhebliche Bedeutung. So hat die EU Kommission (KOM) 2018 einen Aktionsplan zu Compliance Assurance (APEC) vorgelegt. Auch wenn der Aktionsplan konkrete Maßnahmen nur bis zum Ende der Amtszeit der aktuellen KOM Ende 2019 vorsieht, lassen Umfang und Ansatz des Plans erwarten, dass die Erarbeitung von Umsetzungsmaßnahmen und deren Diskussion über 2019 hinaus stattfinden wird. Für diesen Fall soll das FuE klären, wie die von der KOM geplanten Leitlinien und 'best-practice-Sammlungen' ausgestaltet oder weiterentwickelt werden müssen, damit sie den Vollzug in D wirksam unterstützen. Zu ausgewählten, auf EU-Ebene noch nicht beschlossenen Vorschlägen beantwortet das FuE kurzfristig aufgeworfene Hintergrundfragen. Im APEC-Diskussionsprozess abschließend erarbeitete Maßnahmen bewertet es mit dem Ziel einer optimalen Umsetzung aus rechts- und verwaltungswissenschaftlicher Perspektive. Dabei ist u. a. zu klären, wie sich die freiwillig anzuwendenden Leitlinien, die Empfehlungen und sonstigen Instrumente optimal in die unterschiedlich ausgestalteten Umweltverwaltungssysteme der verfahrensautonomen Bundesländer einfügen lassen, so dass deren Funktionalität nicht beeinträchtigt, sondern verbessert wird. Der Prozess wirft u.a. durch - eine stärkere Verschränkung von ordnungsrechtlicher und anreizorientierter Anwendungsförderung mit der Nutzung von Informationen aus der Zivilgesellschaft,- die (ggf. allgemeine) Zugänglichkeit von ggf. katasterbezogenen weltraumgestützten Aufklärungsdaten und- erweiterte Formen der (grenzüberschreitenden) Zusammenarbeit von Überwachungsbehördenrechtliche Fragen zu Zulässigkeit und Wirkung der Maßnahmen und zum Datenschutz auf. Das Vorhaben baut auf bestehenden Erkenntnissen zu möglichen Verbesserungen im Vollzug des europäischen Umweltrechts (z. B. UBA-Bericht 21/18) auf.
Das Projekt "Erneute Aktualisierung der Bestandsaufnahme der Luftreinhalte- und Aktionspläne" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IVU Umwelt GmbH durchgeführt. Der aktuelle Sachstand bei der Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen in Deutschland wird mit Hilfe einer eingehenden Analyse derzeit veröffentlichter Pläne beschrieben (Stand: 31.08.2008). Diese Pläne stellen in der Zusammenschau eine umfangreiche Darstellung der aktuellen Luftschadstoffsituation, der verschiedenen Methoden der Prognose und der diskutierten Maßnahmen dar. Als wichtiges Hilfsmittel der vergleichenden Auswertung dient die Darstellung der Daten der Luftreinhaltepläne als thematische Karte. Es gibt zahlreiche strukturelle und inhaltliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Entwicklungsstufen der Pläne und ebenso zwischen den Plänen verschiedener Bundesländer. Zur Klassifizierung der in den Plänen genannten Maßnahmen wurde in den vorigen Arbeiten (FKZ 204 42 222) und (FKZ 363 01 140) ein Maßnahmenschema entwickelt, das im vorliegenden Bericht nochmals erweitert wurde. Mit diesem Analysewerkzeug wurden alle bis zum 31.08.2008 vorgelegten Veröffentlichungen, d. h. Pläne, Fortschreibungen und Entwürfe, systematisch erfasst und untersucht. Um die Vergleichbarkeit der in den Plänen aufgeführten Maßnahmen zu gewährleisten, wurde die in den Vorgängerarbeiten entwickelte Zusammenstellung von standardisierten Maßnahmen weitergeführt. Diese sogenannten Standard- Maßnahmen stellen ein zentrales Element der Maßnahmenanalyse dar und bilden alle Maßnahmen ab, die in Deutschland laut den vorgelegten Plänen durchgeführt, geplant oder diskutiert werden. Die erneute Aktualisierung dient insbesondere auch dazu festzustellen, mit welchen Maßnahmen die Länder planen, die ab 2010 gültigen Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten. Umweltzonen haben sich, wie bereits in den Vorgängerarbeiten gezeigt, als wichtiges Element im Maßnahmenbündel etabliert. Die neue Bestandsaufnahme erfasst auch den aktuellen und geplanten Stand der Umweltzonen. Das Vorhaben diskutiert darüber hinaus die Abschätzung der Wirksamkeit der Maßnahmen im Hinblick auf das Minderungspotenzial für PM10-Feinstaub und Stickstoffdioxid unter Berücksichtigung anderer nationaler Wirkungsuntersuchungen.
Das Projekt "Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic stellt zeitnah rechtliche Analysen und praktische Optionen für die aktuellen Verhandlungen zur Umsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts zur Verfügung. Zudem werden auch Grundsatzfragen des Umweltvölkerrechts bearbeitet. Mit der Zunahme von Regelungsumfang und -dichte des Umweltvölkerrechts, erweist sich dessen Umsetzung und Durchsetzung als problematisch. Zur Sicherung und Erleichterung der Um- und Durchsetzung wurden in den letzten Jahrzehnten verschiedene Instrumente und Ansätze entwickelt. Dazu gehören die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Informationsrechte, Implementierungs- und Erfüllungsmechanismen sowie Streitvermeidungs- und -schlichtungsmechanismen. Die Instrumente weisen einerseits Gemeinsamkeiten auf, sind jedoch je nach völkerrechtlichem Regime und geregelter Sachmaterie unterschiedlich betreffend u.a. Zusammensetzung, Anrufungsmöglichkeiten, Aufgabenstellung und Arbeitsweise. Die genannten Instrumente werden in diesem Projekt fortentwickelt und den jeweiligen Besonderheiten neuer Übereinkommen und Regime angepasst.
Das Projekt "Pharmakotherapie im Alter: Konsistenz und Angemessenheit der Medikation bei Wechsel der Versorgungseinrichtungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt, Institut für Klinische Pharmakologie durchgeführt. Es soll durch unser Forschungsvorhaben überprüft werden, ob und wie der Wechsel von Versorgungseinrichtungen (stationär, Pflegeheim, ambulant) mit jeweils unterschiedlichen Vorgaben für die Pharmakotherapie zu Polypragmasie und zu unangemessenen Verschreibungen bei älteren Patienten führen. Es werden die Medikationsverläufe in einem repräsentativen Krankengut (Patienten größer 65 Jahre mit wenigstens 2 chronischen Grunderkrankungen, Rekrutierung bei stationärem Aufenthalt) aus dem Versorgungsgebiet eines kommunalen Krankenhauses der Maximalversorgung hinsichtlich (1) Verschreibung und tatsächlich durchgeführter Therapie (Compliance); (2) Wissen des Patienten/Angehörigen über die Verschreibung, sowie (3) sog. 'drug related' Problems erfasst und über 12 Monate verfolgt. Eine Bewertung der Angemessenheit der Medikation erfolgt nach publizierten und erprobten Kriterien. Die Ergebnisse können Grundlage für die Entwicklung standardisierter Kommunikationsstrukturen zwischen Hausarzt/stationärer Sektor sowie von Instrumenten zur Patientenschulung sein. Möglich ist ferner die Etablierung gezielter Interventionen bei Risikogruppen und 'typischen' Mustern problematischer Verordnungen.
Das Projekt "Kyoto-Mechanismen und Erfüllungskontrolle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. In diesem Vorhaben bewertete Ecologic die in den zentralen Themenfeldern der Kyoto-Mechanismen sowie der Erfüllungskontrolle vorhandene Vorschläge. Darauf aufbauend wurden Handlungsoptionen erarbeitet und in engem Bezug zum realen Verhandlungsprozess entwickelt. Die Bearbeiter nahmen für diesen Themenbereich die Interessen des BMU wahr. Dies beinhaltete u.a., dass die Bearbeiter als Mitglieder der deutschen Verhandlungsdelegation an den Sitzungen der internationalen Verhandlungen der Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention federführend für den Bereich der Erfüllungskontrolle an den Verhandlungen teilnahmen. Hierbei berieten die Bearbeiter den Auftraggeber in rechtlicher und politischer Hinsicht. Die Arbeit hat in den auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz im November 2001 getroffenen Vereinbarungen von Marrakesch seinen Niederschlag gefunden.
Der Bericht fasst die Ergebnisse des vom UBA in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts „Rechtliche und fachliche Prüfung von ausgewählten Fragen der Compliance Assurance auf EU- und auf nationaler Ebene“ zusammen.Ein erster Schwerpunkt fragt nach konkreten Unterstützungsmöglichkeiten der EU-Ebene für Vollzugspraktiker*innen im deutschen Umweltvollzug und untersucht, welche ähnlichen Aktivitäten auf die deutsche Vollzugsebene übertragen werden könnten. Zwei Begleitdokumente, die online verfügbar sind, greifen auf europäischer Ebene erstellte Fachdokumente heraus – eines zum Beschwerdemanagement und eines zum Vollzug im ländlichen Raum.Der zweite Schwerpunkt des Berichts untersucht die Potenziale der Digitalisierung für die Verwaltung vor allem durch die Nutzung von Geodaten. Die Untersuchung gibt einen Überblick, welche digitalen Daten in der deutschen Umweltvollzugspraxis genutzt werden können und welche rechtlichen Aspekte Vollzugspraktiker*innen dabei zu beachten haben, einschließlich praktischer Anwendungsbeispiele. Aufbauend auf diesen Informationen entwickelten die Autoren*innen praktische Handreichungen, die ebenfalls online abrufbar sind. Der Bericht endet mit übergreifenden Empfehlungen, die sowohl Aspekte der Vernetzung im Umweltvollzug als auch Potenziale der Digitalisierung aufgreifen.
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Förderprogramm | 5 |
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