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Sozioökonomische Forschung

Das Projekt "Sozioökonomische Forschung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Sozioökonomische Grundlagen für eine volkswirtschaftlich effiziente Umweltpolitik. Zur Verbesserung der Entscheidgrundlagen zugunsten einer volkswirtschaftlich effizienten Umweltpolitik sollen angewandte inter- und transdisziplinäre Forschungsarbeiten - die Kosten des Nichthandelns (cost of policy inaction) bzw. den Nutzen und die volkswirtschaftlichen Kosten unterschiedlicher Entwicklungspfade aufzeigen, und so zur umweltpolitischen Prioritätensetzung beitragen; - das Verständnis für die Dynamik technologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungsprozesse verbessern, um sie im Sinne der nachhaltigen Entwicklung gezielter und effizienter zu gestalten; - dazu beitragen, umweltpolitische Anreize besser auf das reale Verhalten von privaten und unternehmerischen Akteuren abzustimmen und sie somit zielgerichteter und kostengünstiger auszugestalten. Diese angewandten Forschungsarbeiten stützen sich auf neuste Grundlagenforschungen in den Bereichen - Umweltökonomie, Risikoforschung und Ökologie - Transformationsforschung (gestützt auf die Disziplinen Ökonomie, Soziologie, System-Analyse, Technologieforschung u.a.) - Verhaltensökonomie und Verhaltenspsychologie sowie Jurisprudenz. Projektziele: Kosten des Nichthandelns: Evaluation der Kosten und Nutzen unterschiedlicher Entwicklungspfade. In einem ersten Schritt sollen Forschungslücken im Bereich der Cost of Inaction geschlossen werden. Transformationsforschung: Neue Ansätze der interdisziplinären Forschung zur Dynamik technologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungsprozesse sollen auf umweltpolitische Fragestellungen angewandt werden. Darauf gestützt sollen Ansätze aufgezeigt werden, wie der Staat und weitere Akteure Veränderungsprozesse im Sinne der nachhaltigen Entwicklung gezielter und effizienter zu gestalten können. Verhaltensökonomie: Neue Ansätze von Verhaltensökonomie, Psychologie sowie Jurisprudenz sollen dazu genutzt werden, den umweltpolitischen Instrumentenmix besser auf das reale Verhalten von privaten und unternehmerischen Akteuren abzustimmen. Dies erlaubt, Maßnahmen zielgerichteter und kostengünstiger auszugestalten.

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