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Durchführung von cross-checks für die deutschen Inventare der Emissionsberichterstattung im Rahmen des Kyotoprotokolls sowie der Genfer Luftreinhaltekonvention

Das Projekt "Durchführung von cross-checks für die deutschen Inventare der Emissionsberichterstattung im Rahmen des Kyotoprotokolls sowie der Genfer Luftreinhaltekonvention" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Deutsch-Französisches Institut für Umweltforschung durchgeführt. A) Problemstellung: Die Bundesrepublik Deutschland unterliegt den Anforderungen zur Klimarahmenkonvention mit dem Kyoto-Protokoll und der UN-ECE-Konvention mit ihren Protokollen. Damit bestehen Verpflichtungen zur anforderungskonformen Berichterstattung. Die zur Emissionsberichterstattung, hier insbesondere die zur Inventarerstellung geltenden Qualitätsanforderungen sind zu erfüllen, d.h. den Berechnungsgrundlagen ist eine kontinuierliche Verbesserung beizumessen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Das Ressort ist in Vertretung der Bundesregierung für die Erfüllung der o.g. Anforderungen zuständig. Das UBA koordiniert den Gesamtprozess im Rahmen des Nationalen Systems zur Emissionsberichterstattung und ist für die nötigen Arbeiten wie auch die erforderlichen Verbesserungen zuständig. C) Ziel des Vorhabens: Die Ergebnisse der unabhängigen Inventarüberprüfung des Klimasekretariats müssen in Form einer Verbesserung der beanstandeten Bereiche umgesetzt werden. Weiterhin ist die Verbesserung der Berechnung und Berichterstattung der Emissionen unter der Genfer Luftreinhaltekonventionen (UNECE) vorzubereiten. Hierzu sollen cross-checks in den Berichterstattungstabellen und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden. Weiterhin sind die UN-ECE cross-checks auf Plausibilität zu überprüfen. Die EU-Indikatoren sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Über diese checks hinaus ist zu prüfen, ob eine Zeitnah-Prognose wie sie für Treibhausgase bereits erstellt wird auch für nicht Treibhausgase möglich ist. Mittels weiterer Recherchen (z.B. durch einen Workshop) sind weitere mögliche Überprüfungsfragen zu generieren und für das deutschen Inventar durchzuführen. Dabei sind die Review-Guidelines zu berücksichtigen.

Konzeptentwicklung für regelmäßige, gebündelte Abfalluntersuchungen zum Monitoring sämtlicher Abfallströme

Das Projekt "Konzeptentwicklung für regelmäßige, gebündelte Abfalluntersuchungen zum Monitoring sämtlicher Abfallströme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ARGUS - Statistik und Informationssysteme in Umwelt und Gesundheit GmbH durchgeführt. a) Die neue Durchführungsverordnung (EU) 2023/595 vom 16. März 2023 zur Festlegung des Formulars für die Übersicht über die auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates verpflichtet die Mitgliedstaaten, für die Schätzung und Meldung der entstandenen Verpackungsabfälle aus Kunststoff regelmäßig Abfallanalysen durchzuführen. In Deutschland werden die zu meldenden Daten über Verpackungsabfälle bislang auschließlich über den Ansatz des Inverkehrbringens ermittelt. Es war bis zum Ende der Verhandlungen über die Durchführungsverordnung nicht klar, ob beide Untersuchungen verpflichtend durchgeführt werden müssen oder als Alternativen angesehen werden. Es ist nunmehr klar, dass bereits ab 2023 nun Cross Checks dieser Daten mit Daten aus Abfalluntersuchungen durchgeführt werden müssen und dass diese maximal 4 Jahre alt sein dürfen. Die letzten verfügbaren Daten aus Abfallanalysen stammen aus dem Jahr 2020. Spätestens ab dem Berichtsjahr 2025 ist Deutschland auf neue Daten angewiesen. Daneben besteht auch für Lebensmittelabfälle und Altbatterien Bedarf an Abfalluntersuchungen aufgrund von EU-rechtlichen Verpflichtungen. Da Abfallanalysen sehr kosten- und zeitaufwendig sind, ist es für eine effiziente Abwicklung geboten, die verschiedenen Anforderungen zu bündeln. b) Es ist ein Konzept für die effiziente Realisierung regelmäßiger, gebündelter Abfalluntersuchungen zur Erfüllung der europäischen Berichtspflichten für sämtliche Abfallströme sowie ggf. für begründeten weiteren Monitoringbedarf zu erstellen.

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