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Gebäudeeignung für ein zentrales oder dezentrales Wärmeversorgungssystem

Betrachtet wurde der gesamte Wohngebäudebestand ohne Berücksichtigung der Nichtwohngebäude im Land Berlin. Es erfolgte eine Unterscheidung des Wohngebäudebestandes nach seiner potenziellen Eignung für ein zentrales oder dezentrales Wärmeversorgungssystem in zwei Szenarien: im Ur-Zustand sowie unter Annahme eines Modernisierungszustandes gemäß der Energieeinsparverordnung von 2014.

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