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s/energetische-sanierung/Energetische Sanierung/gi

Die Potenzialanalysen zur Wärmeplanung

Übergeordnetes Ziel der Wärmeplanung ist es, bis spätestens 2045 eine nachhaltige Wärmeversorgung auf Basis möglichst emissionsarmer Wärmequellen aufzubauen. Die Identifikation geeigneter Wärmequellen und Untersuchungen zu der Frage, welche Energiemengen aus diesen Quellen zur Verfügung stehen, werden als Potenzialanalyse verstanden. Dabei können für jede Art von Wärmequelle unterschiedliche Ebenen der Potenziale betrachtet werden. Aus den unterschiedlichen Betrachtungsebenen resultieren unterschiedliche Energiemengen. Beispielsweise kann für die Quelle ‚Solarthermie‘ ermittelt werden, welche Energiemenge theoretisch auf der Gesamtfläche Berlins eingestrahlt wird, wieviel davon über technische Systeme nutzbar gemacht werden könnte oder welche Energiemenge unter Berücksichtigung vorherrschender Rahmenbedingungen auch als ‚erschließbar‘ zu bewerten ist. Mit der Tiefe der Betrachtungsebene werden die Einflussfaktoren vielfältiger und eine Analyse und Bewertung komplexer. In der Regel sinken auch die resultierenden Energiemengen. Eine eindeutige Abgrenzung der Ebenen über alle Potenziale hinweg ist schwierig, da mit den unterschiedlichen Arten an Wärmequellen sehr unterschiedliche Bedingungen für deren Erschließung verbunden sind. Im Rahmen der Potenzialanalyse nach § 16 Abs. 1 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird im Land Berlin die Betrachtung der verfügbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme vorgenommen, die zumeist zwischen dem reinen technischen Potenzial und einem als erschließbar zu definierendem Potenzial verortet werden können. Teilweise werden zunächst Flächenpotenziale oder grundsätzliche Bedingungen betrachtet, für die eine Übertragung in ein technisches Potenzial noch aussteht. Aufgrund der besonderen Bedeutung einer integrierten Wärmespeicherung und der örtlichen Flächenverfügbarkeit für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme wurden diese Aspekte im Rahmen der Potenzialanalysen mit abgebildet. In den unten folgenden Aufklappmenüs finden sich Informationen zu den untersuchten Teilbereichen. Hinweis: Für Außenluft als Wärmequelle beim Wärmepumpeneinsatz wurde keine spezifische Potenzialerhebung durchgeführt. Grundsätzlich steht diese Wärmequelle überall in Berlin zur Verfügung, ihre Nutzung führt aber gegenüber der Nutzung alternativer Wärmequellen wie Geothermie zu einer deutlich geringeren Energieeffizienz im Betrieb der Wärmepumpe. Die Reduktion des Wärmebedarfs durch energetische Sanierung und Effizienzmaßnahmen ist ein zentraler Baustein für die klimaneutrale Wärmeversorgung. In Berlin könnte der Wärmeverbrauch durch Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard EH 55 70 theoretisch um 30 bis 40 % gesenkt werden. Das Zielszenario im Wärmeplan geht von einer etwa halb so hohen Reduktion aus, die durch eine mittlere Sanierungsrate von 1,7 % pro Jahr bis 2045 bei mittlerer Sanierungstiefe erreicht wird. Etwa 80 % der insgesamt möglichen Wärmebedarfsreduktion liegt bei den Mehrfamilienhäusern, die somit absolut gesehen das größte Einsparpotenzial aufweisen. Maßnahmen einer energetischen Sanierung können je nach Situation die Dämmung von Fassaden, Dächern und Kellerdecken, einen Fenstertausch sowie den Ersatz der alten Heizungsanlage oder die Optimierung der Heizungssteuerung umfassen. Eine fachlich versierte Abstimmung der einzelnen Sanierungselemente bei Berücksichtigung der Rahmenbedingungen führt dazu, dass der Bedarf an externen Energieträgern und die Spitzenlasten sinken, was sich unmittelbar auf die Kosten im Betrieb auswirkt. Um den individuellen Sanierungsbedarf eines Gebäudes zu bestimmen, sollte eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Eine Herausforderung stellen die hohen Investitionskosten und im Fall von Mietshäusern die damit verbundenen Fragen der Kostenteilung und Gewährleistung der sozialen Verträglichkeit dar. Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützen die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei der Finanzierung und können damit auch Mietsteigerungen begrenzen. In Berlin besteht eine hohe Nachfrage nach Flächen für die Umsetzung erneuerbarer Wärmeprojekte, die jedoch mit anderen Nutzungsansprüchen wie Wohnraum, Naturschutz, Verkehr und Gewerbe konkurriert. Eine Lösung liegt in der Mehrfachnutzung von Flächen , wie beispielsweise durch die Kombination von Sportflächen oder Parkplätzen mit Geothermiesonden oder die Nutzung von Dachflächen für Solarthermie. Herausforderungen sind die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen, komplexe, teils in gegenseitiger Abhängigkeit stehende Nutzungs- und Erlaubnisregelungen und die Akzeptanz bei Grundstücks- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern für entsprechende Eingriffe in öffentliche und private Räume. Hier sind zukünftig geeignete Wege zu identifizieren und Kompromisse zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren zu finden, um die Belange der Wärmewende in entsprechend abgewogener Art und Weise mit anderen Belangen in Einklang zu bringen und die vorhandenen Flächen möglichst effizient zu nutzen. Berlin verfügt über vielfältige Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme für eine nachhaltige Wärmeversorgung. In den vergangenen Jahren konnten die Kenntnisse über die theoretischen und technischen Potenziale im Stadtgebiet deutlich erweitert werden. Zugleich steht die Fertigstellung einiger Potenzialanalysen, beispielsweise zur Gewässerthermie, noch aus, die Ergebnisse sollen bis Ende 2026 vorliegen. Bei der tiefen Geothermie und den Potenzialen für Aquiferwärmespeicher im Untergrund ist hingegen erst in den kommenden Jahren mit detaillierteren Ergebnissen zu rechnen. Wie hoch die tatsächlich erschließbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme insgesamt sind, lässt sich somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar beziffern. In einigen Bereichen hängt das Erschließungspotenzial stark von der Aktivierung der begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen oder von zukünftigen Marktentwicklungen ab. Nicht zuletzt beeinflussen die aktuellen politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderprogramme die Erschließbarkeit. Eine Besonderheit der Berliner Wärmepotenziale ist das relativ niedrige Temperaturniveau der meisten Wärmequellen. Für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser sind daher in den allermeisten Fällen Wärmepumpen erforderlich, sei es dezentral auf der Gebäudeebene oder als Groß-Wärmepumpen zur Einspeisung in Wärmenetze. Die Nutzung dieser Potenziale führt zu einer verstärkten Sektorkopplung, geht unmittelbar mit einer Elektrifizierung der Wärmeversorgung einher und stellt somit neue Anforderungen an das Stromnetz, abhängig von der Leistung der Wärmepumpen entweder auf der Niederspannungs- oder auf der Mittelspannungsebene. Eine kombinierte Nutzung verschiedener Quellen ist oftmals besonders vielversprechend, etwa der Einsatz von Solarthermie oder unvermeidbarer Abwärme zur Regeneration von Erdwärmesondenfeldern. Einige der in Berlin vorhandenen Potenziale sind insbesondere für den Einsatz in warmen oder kalten Wärmenetzen geeignet – oder können überhaupt nur in gebäudeübergreifenden Versorgungsstrukturen umfänglich genutzt werden. Grund dafür ist, dass die lokal verfügbaren Potenziale häufig deutlich über den Wärmebedarf einzelner Gebäude hinausgehen und Quelle und Senke in der Regel keine unmittelbare räumliche Deckung aufweisen. Die Luft-Wärmepumpe ist die aktuell die am häufigsten eingesetzte Technologie in der dezentralen Wärmeversorgung , Luft-Wärmepumpen werden auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Sie sind in der Regel jedoch deutlich weniger effizient als Erdwärmepumpen, das heißt sie benötigen mehr Strom pro erzeugter Kilowattstunde Wärme und sie gehen mit höheren Stromlasten an den kalten Tagen einher. In dicht bebauten Stadtgebieten können besondere Herausforderungen oder Hindernisse für Luft-Wärmepumpen bestehen, beispielsweise durch Geräuschemissionen und Lärmschutzanforderungen, begrenzte Aufstellflächen oder denkmalschutzrechtliche Vorgaben. Zudem können bei größeren Gebäuden wie Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden die hohen Stromanschlussleistungen ein Hindernis darstellen, wenn das lokale Niederspannungsnetz bereits ausgelastet ist.

Welche Fachkräfte braucht die sozial-ökologische Transformation?

<p> <p>Die sozial-ökologische Transformation ist ohne Fachkräfte nicht umsetzbar. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes identifiziert Schlüsselbranchen und -berufe, die die Transformation aktiv gestalten. Für diese werden Engpässe, regionale Unterschiede und Arbeitsbedingungen analysiert und Anforderungen an Bildung, Weiterbildung und Politik formuliert.</p> </p><p>Die sozial-ökologische Transformation ist ohne Fachkräfte nicht umsetzbar. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes identifiziert Schlüsselbranchen und -berufe, die die Transformation aktiv gestalten. Für diese werden Engpässe, regionale Unterschiede und Arbeitsbedingungen analysiert und Anforderungen an Bildung, Weiterbildung und Politik formuliert.</p><p> Was wird gebraucht? <p>Für die sozial-ökologische Transformation sind insbesondere Berufe aus den Bereichen Metall- und Maschinenbau, Energie- und Elektrotechnik, Bauwesen sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik von entscheidender Bedeutung. Diese Berufe sind zentral für den Ausbau erneuerbarer Energien, die energetische Sanierung, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a> oder den Umbau industrieller Produktionssysteme. In vielen dieser Berufsgruppen besteht bereits heute ein deutlicher Fachkräftemangel, der sich durch den steigenden Transformationsdruck weiter verschärfen dürfte. Besonders kritisch sind sogenannte Flaschenhalsberufe – etwa in Architektur und Planung –, bei denen schon geringe Engpässe große Projekte verzögern können.&nbsp;</p> <p>Engpässe können sich auch dadurch verschärfen, dass mehrere Prozesse auf dieselben Qualifikationen angewiesen sind. Dabei kann es sich um unterschiedliche Transformationsprozesse handeln oder aber um Prozesse, die sich in anderem Kontext ergeben. So sind beispielsweise Maßnahmen im Rahmen des Sondervermögens Verteidigung und Infrastruktur ebenso wie der Energieleitungs- und Windenergieausbau stark vom Tiefbau abhängig und konkurrieren so um die gleichen Fachkräfte.&nbsp;</p> <p>Die Studie unterstreicht darüber hinaus, dass regionale Unterschiede erheblich sind. Der Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Wiedervernässung von Mooren zeigen deutlich, dass die Transformation je nach Region, Sektor oder Siedlungsstruktur unterschiedlich wirkt und dass daher auch Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsstrategien vor Ort ansetzen müssen.</p> Empfehlungen der Studie <p>Um Fachkräfte für die Transformation zu gewinnen und zu sichern, muss <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in die Ausbildung integriert, Berufsperspektiven entwickelt, die Attraktivität der Berufe gesteigert, Planungssicherheit geschaffen und Wissen verbreitet werden. &nbsp;Ein ganzheitlicher Blick auf Arbeitsmarkt und Bildungssystem ist dabei unerlässlich: Statt einzelne Berufe isoliert zu priorisieren, gilt es, das Qualifizierungs- und Beschäftigungssystem in seiner Gesamtheit zu stärken.</p> <p>Die Herausforderung besteht darin, unterschiedliche Arbeitsmarktbedarfe nicht gegeneinander auszuspielen, sondern systemisch auf eine nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten – mit gezielter Sensibilisierung für wichtige Berufe, differenziert nach regionaler Passung und sektoraler Anschlussfähigkeit. Nur wenn Transformation integrativ und vorausschauend gedacht wird, kann sie sozial gerecht, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch wirksam gestaltet werden.&nbsp;</p> <p>Vor diesem Hintergrund formuliert die Studie konkrete Empfehlungen für eine integrierte Fachkräfte- und Strukturpolitik: Dazu zählen unter anderem der Ausbau berufsbezogener Weiterbildung, die curriculare Modernisierung der beruflichen Bildung, die Förderung guter Arbeitsbedingungen sowie die Weiterentwicklung des Fachkräftemonitorings.&nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

Aktuelles

Nach intensiven Arbeiten seitens der SenMVKU können nun auch unter den veränderten haushaltspolitischen Rahmenbedingungen des Doppelhaushalts 2026/2027 neue Förderwege für die BENE 2-Bewilligungsstelle erschlossen werden. Dank eines innovativen Förderschemas ist es uns gelungen, die BENE2-Förderung nun auf neuer Grundlage fortzusetzen. Ein neues Förderschema ermöglicht es uns, EU-Mittel direkt für neue Projekte bereitzustellen. Die Mittel werden dem Land Berlin nach erfolgreichem Abschluss und Abrechnung der geförderten Vorhaben nachträglich erstattet. Dadurch können wir die Bearbeitung von Förderanträgen fortsetzen und die EFRE-Mittel zeitnah sowie zielgerichtet für die Transformation der Stadt und den Klimaschutz sowie die Klimaanpassung einsetzen. Allerdings kann die neue Förderpraxis unter Umständen eine geringere Förderquote als beantragt bedingen. Aktuell werden Anträge im Rahmen des Windhundprinzips unter Berücksichtigung der Priorität eines schnellen EFRE-Mittelzugangs bis zur maximal vom Haushaltsgesetz vorgesehenen Grenze bearbeitet. Sobald eine Erweiterung dieses Rahmens erforderlich wird, prüfen wir selbstverständlich weiterhin die Möglichkeiten eines Nachtragshaushalts oder eine Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. Für bereits bewilligte Projekte ändert sich nichts: Sie können wie geplant weiter umgesetzt werden. Sollten sich bei einzelnen Vorhaben Verzögerungen ergeben, die eine Mittelverschiebung ins Jahr 2027 erforderlich machen, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig mitzuteilen. So können wir gemeinsam die bestmögliche Lösung prüfen und die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel optimal planen. Am 20. März 2026 setzten Senatorin Ute Bonde, Staatssekretär Andreas Kraus, Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, mit dem ersten Spatenstich den Auftakt zur umfassenden Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke und der angrenzenden Straßen. Die im Rahmen des BENE2 umgesetzte Neugestaltung ist Teil eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitskonzepts. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Umwandlung bislang stark versiegelter Verkehrsflächen in attraktive, begrünte Aufenthaltsräume und ein zukunftsweisendes Regenwassermanagement. Zusätzlicher Schatten durch neu gepflanzte Bäume und neue Grünflächen helfen, den Platz im Sommer zu kühlen. Das auf der neu gestalteten Fläche anfallende Regenwasser wird direkt vor Ort genutzt, wodurch die Berliner Mischwasserkanalisation künftig entlastet werden soll. Gemeinsam mit aufbereitetem Trinkwasser soll das Regenwasser künftig einen Brunnen im Zentrum des neu gestalteten Platzes speisen. Dadurch wird der Platz an heißen Tagen zusätzlich gekühlt. Bei Starkregenereignissen kann der leicht vertiefte Kern des Platzes kurzfristig Wasser aufnehmen, welches zum Schutz vor Überflutungen im Anschluss kontrolliert abfließen kann. Das gestalterische Konzept wurde in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Berliner Bürger:innen, lokalen Gewerbetreibenden und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) entwickelt. Das im Dezember 2024 bewilligte Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2, 2349-B4-S) umgesetzt und soll bis 2028 in mehreren Bauabschnitten fertiggestellt werden. Die Landesmittel, die zur Umsetzung des BENE 2 bisher unmittelbar im Haushaltsplan zur Verfügung standen, wurden mit Verabschiedung des Berliner Haushaltsgesetzes 2026/27 stark gekürzt. Die Antragstellenden und Interessierten mit angenommener Projektskizze werden möglichst zeitnah und projektbezogen zu möglichen alternativen Perspektiven zur Förderung bereits beantragter oder als Skizze eingereichter Vorhaben kontaktiert. Einen wichtigen Beitrag soll die Nutzung von Bundesmitteln leisten, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt werden. Die erforderliche Umsteuerung des Programms wird voraussichtlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Förderaufrufe sind weiterhin ausgesetzt. Wir bedanken uns bei allen Begünstigten und Antragstellenden für die Geduld. Am 15.01.2026 fand die Abschlusspräsentation zum Projekt „Machbarkeitsstudie für ein nachbarschaftsübergreifendes Regenwassermanagement und damit verbundene Maßnahmen zur Klimaanpassung auf dem Standort der BIM an der Jüterboger Straße und auf den denkmalgeschützten Friedhöfen an der Bergmannstraße des EVFBS“ (Förderkennzeichen: 2043-B4-M) statt. Als Durchführungsort wurde das 20 ha große Friedhofsareal des Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte und das angrenzende 11 ha große Grundstück des Landes Berlin (SILB) an der Jüteborger Straße 3 ausgewählt. Es wurden verschiedene Maßnahmepakete ausgearbeitet (Abkopplung vom Mischkanalnetz, Bau einer Zisterne, Bewässerungskonzept und Entsiegelung), um das anfallende Regenwasser von den Dachflächen der stark versiegelten Liegenschaft zum Friedhofsareal zu leiten und zu speichern. Zusätzlich wurde eine Potentialermittlung für weitere Aspekte zur Anpassung an den Klimawandel ausgearbeitet, unter anderem eine Förderung von Lebensraum- und Abkopplungspotentialen, Erfassung von klimaangepassten Baumstandorte sowie Ermittlung von Wasserrückhaltepotentialen und dezentraler Regenwasserversickerung. Die erfolgreich abgeschlossene Machbarkeitsstudie zeigt eindrucksvoll, wie zukünftig nachbarschaftsübergreifende Regenwasserbewirtschaftung gezielt umgesetzt und der Ausbau der Schwammstadt gefördert werden kann. Am 18. 12.2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Haushaltsgesetz für die Jahre 2026/2027 beschlossen. Die Ergebnisse und Mittelfestlegungen werden aktuell im Hinblick auf die künftige Umsetzung vom BENE 2 geprüft. Vor diesem Hintergrund werden die Förderaufrufe derzeit ausgesetzt. Eine Information folgt zeitnah zu Jahresbeginn 2026. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte: Anwendungsbereich Bis 31.12.2025 Ab 01.01.2026 Klassische Richtlinie (2014/24/EU) Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Liefer-/Dienstleistungen – zentrale Regierungsbehörden 143.000 EUR 140.000 EUR – übrige öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR 216.000 EUR Konzessionen (2014/23/EU) Konzessionen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Liefer-/Dienstleistungen 443.000 EUR 432.000 EUR Vom 13. bis 17. Oktober 2025 findet die Aktionswoche „Berlin spart Energie“ statt. Mit rund 50 Präsenz- und Online-Veranstaltungen bietet die Aktionswoche praxisnahe Einblicke in Projekte und Lösungen der Berliner Energiewende und lädt dazu ein, sich zu aktuellen Themen, Projekten und Debatten zu informieren und auszutauschen. Das Programm wird von rund 50 Institutionen getragen und deckt alle zentralen Bereiche von Energiewende und Klimaschutz ab – von Bauen und Sanieren über Energiewirtschaft, Wärmeversorgung und Photovoltaik bis hin zu Energieberatung, Bildung und Kommunikation. Besonders im Fokus stehen Berliner Erfolgsgeschichten im Energiesparen und Klimaschutz. Daher wird u.a. das BENE-Vorhaben zur energetischen Sanierung am Oberstufenzentrum für Technische Informatik, Industrieelektronik und Energiemanagement vorgestellt (BENE1-Förderkennzeichen 1345-R2-G; BENE2-Förderkennzeichen 2284-B1-G). Im Rahmen einer Führung am 15.10.2025 von 15:30 bis 17:30 Uhr werden die dort umgesetzten Sanierungsmaßnahmen präsentiert und deren Einsparungspotentiale erläutert, darunter u.a. die Sanierung und Dämmung des Dachs und der Fassade, die Anpassung der Heizungsanlage sowie die Installation einer PV-Anlage. Das umfangreiche Programm der Aktionswoche „Berlin spart Energie“ 2025 umfasst viele weitere Informations-, Bildungs- und Vernetzungsformate sowie Führungen und Exkursionen, die die Vielfalt der Berliner Energiewende erlebbar machen. Alle Programmpunkte sind auf www.berlin-spart-energie.de abrufbar, wo auch die kostenfreie Anmeldung erfolgt. Am 22. Juli 2025 wurde seitens des Senats der Haushaltsgesetzentwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen, der nun an den Haushaltsgesetzgeber, das Abgeordnetenhaus von Berlin, zur Beschlussfassung des Gesetzes (voraussichtlich bis Ende des Jahres) weitergeleitet wird. Durch die erforderliche Konsolidierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) 2 nicht im vorgesehenen Umfang / vorgesehener Form fortgeführt werden kann. Trotz der herausfordernden Lage besteht nach wie vor ein sehr großes Interesse an der erfolgreichen Umsetzung möglichst vieler Vorhaben für den Klima- und Umweltschutz. Über die Auswirkungen auf Ihr konkretes Vorhaben werden Sie durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie den Programmträger informiert. Bei weiteren Fragen stehen die B.&S.U. und das Team in der SenMVKU Ihnen gerne zur Verfügung. Am 5. Mai 2025 fand im Rahmen der Berliner Energietage die digitale Veranstaltung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit rund 140 Teilnehmenden statt. Im Mittelpunkt standen Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen als wirtschaftlicher Impuls für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Anhand von Praxisbeispielen wie dem Treptower Park und dem Friedrichstadt-Palast wurde sowohl aufgezeigt, welchen Beitrag grüne Infrastruktur zur Verbesserung des Mikroklimas leistet und somit soziale als auch gesundheitliche Vorteile bietet als auch durch adäquate Klimaschutzmaßnahmen erhebliche Energieeinsparungen durch moderne Technologien wie PV-Anlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher ermöglicht werden können. „Jeder investierte Fördereuro ist ein gut investierter Euro“ betonte Prof. Dr. Hirschl, als er die positiven wirtschaftlichen Effekte des BENE erläuterte und hierbei die positiven Effekte der regionalen Wertschöpfung, Steuerrückflüsse und die Schaffung von Arbeitsplätzen betonte. Neben den Einsparungen durch Klimaschutzmaßnahmen lässt sich somit auch der ökonomische Nutzen von Anpassungsmaßnahmen beziffern, etwa durch vermiedene Gesundheitskosten oder geringere Ausgaben für Wasserrückhalt. Auf diese Weise lassen sich Folgekosten des Klimawandels wirksam reduzieren. Auch die Berliner Bevölkerung weiß die Investitionen in Klimaanpassung, mehr Biodiversität und grüne Stadträume – insbesondere vor dem Hintergrund der Zunahme klimabedingter Belastungen – zunehmend zu schätzen. Die Präsentationen stehen Teilnehmenden online zur Verfügung: Zur Veranstaltung auf energietage.de Wir danken allen Beteiligten für ihre Beiträge und den Teilnehmenden für das große Interesse. Die Veranstaltung hat einmal mehr gezeigt, dass Klimaschutz und Klimaanpassung nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch unerlässlich sind. Am 5. Mai 2025 von 10:30 bis 12:00 Uhr präsentiert sich das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung auf den Berliner Energietagen. Die Veranstaltung mit dem Titel „Wirtschaftliche Impulse durch Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE)“ wird vom Programmdienstleister B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) durchgeführt. Anhand von Projektbeispielen wird aufgezeigt, wie durch BENE geförderte Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wirtschaftliche Impulse für die Region Berlin-Brandenburg setzen können. Zusätzlich präsentiert das IÖW Forschungsergebnisse zu regionalökonomischen und volkswirtschaftlichen Effekten solcher Maßnahmen. Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Berliner Energietage . (Eventnummer D.129) Am 12.03.2025 fiel am Schiffbauerdamm der Startschuss für die Machbarkeitsstudie zu einem wasserstoffbetriebenen Löschboot. Die Studie wird von der Berliner Feuerwehr gemeinsam mit dem Fachbereich Entwurf und Betrieb Maritimer Systeme der Technischen Universität Berlin (TU-EBMS) im Rahmen des BENE 2-Vorhabens „navisH2“ (2032-B6-A und 2070-B6-A) durchgeführt. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin soll ein technisch ausgereiftes Konzept für den Bau eines weltweit bislang einzigartigen Löschbootes mit kombiniertem Brennstoffzellen- und batterieelektrischem Antrieb entwickelt werden. Im Rahmen der Kick-Off Veranstaltung wünschten Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres und Dr. Severin Fischer, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe gutes Gelingen und hoben die Innovationskraft des Projektes hervor. Weitere Informationen finden Sie hier und hier. Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. Zum BENE 2-Förderportal

Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen - Vertiefende Modellprojekte der Umsetzung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte

In den Großwohnsiedlungen der 1950er bis 1980er Jahre leben bundesweit rund fünf Millionen Menschen. Mit dem vom BMVBS ausgelobten Wettbewerb Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen auf der Grundlage integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte sollten Impulse gesetzt werden für die Weiterentwicklungder Großsiedlungen auf der Basis integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte und unter Einbeziehung energetischerAspekte. Im Juli 2009 fand die Preisverleihung zu dem Wettbewerb statt. Aufbauend auf den Wettbewerb startete im Frühjahr 2010 das Forschungsprojekt Vertiefende Modellprojekte der Umsetzung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte mit acht Modellprojekten, die sich selbst verpflichteten, Teilziele ihres Wettbewerbsbeitrags bis 2012 umzusetzen. Folgende Modellprojekte wurden ausgewählt und im Rahmen des Forschungsprojektes über zwei Jahre begleitet und untersucht: - WOGEWA, Konzeptgebiet Waren West, Waren Müritz - GESOBAU AG, Konzeptgebiet Märkisches Viertel, Berlin - SBV eG, Konzeptgebiet Fruerlund-Süd, Flensburg - VBW GmbH, Konzeptgebiet Innere Hustadt, Bochum - wbg GmbH, Konzeptgebiet Parkwohnanlage West, Nürnberg - VOLKSWOHNUNG GmbH, Konzeptgebiet Rintheimer Feld, Karlsruhe - WOBAU MAGEBURG GmbH, Konzeptgebiet Neu-Reform, Magdeburg - Pro Potsdam GmbH, Konzeptgebiet Drewitz, Potsdam. Die Projekte bilden ein breites Spektrum an Gebietstypen, Problemlagen, Akteurskonstellationen und Ansätzen der Immobilieneigentümer hinsichtlich energetischer Sanierungsmaßnahmen und der Aufwertung des Stadtteilsab. Zum Beginn des Forschungsprojektes war die Umsetzung der integrierten Konzepte in einzelnen Modellprojekten bereits vorangeschritten, andere standen noch ganz am Anfang des Prozesses. Bis Ende 2012 sind in allen begleiteten Konzeptgebieten wesentliche Maßnahmenbündel umgesetzt worden, die dazu beitragen die Energieeffizienz zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit der Quartiere zu sichern. Voraussetzung war ein von allen Unternehmen zum Ausdruck gebrachtes hohes Vertrauen in die Entwicklungsfähigkeit ihrer Siedlungen. Das strategische Portfoliomanagement differenziert dabei nicht nur die Lage des Siedlungstypus auf dem jeweiligen lokalen Wohnungsmarkt, sondern bezieht auch energetische Erneuerungsstrategien in die Unternehmensentscheidungenmit ein.

Partizipative und sozialverträgliche Wärmewende im Quartier, Teilvorhaben: Juristische Aspekte

Wärmewende

<p> <p>Die Wärmeversorgung der Gebäude befindet sich in einem großen Modernisierungsprozess. Heizungsanlagen werden auf erneuerbare Energien umgestellt, Kommunen bauen Wärmenetze aus und Gebäude werden durch energetische Sanierungsmaßnahmen effizienter und lebenswerter für alle. Die Wärmewende ist eine Chance, die Wärmeversorgung treibhausgasneutral, resilienter und sozial gerechter zu gestalten.</p> </p><p>Die Wärmeversorgung der Gebäude befindet sich in einem großen Modernisierungsprozess. Heizungsanlagen werden auf erneuerbare Energien umgestellt, Kommunen bauen Wärmenetze aus und Gebäude werden durch energetische Sanierungsmaßnahmen effizienter und lebenswerter für alle. Die Wärmewende ist eine Chance, die Wärmeversorgung treibhausgasneutral, resilienter und sozial gerechter zu gestalten.</p><p> Lebenswerte, energieeffiziente Gebäude im Jahr 2045 <p>Der Betrieb von Gebäuden verursacht in Deutschland heute noch etwa <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energieeffizienz-in-zahlen-2022.html">35 Prozent des Endenergieverbrauchs</a> und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen. Insbesondere die Wärmeversorgung macht einen Großteil des Energieverbrauchs im Gebäude aus. Daher liegt in einer nachhaltigen, treibhausgasneutralen, energieeffizienten Wärmeversorgung ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/84716">zentraler Hebel</a>, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.</p> <p>Szenarioanalysen wie die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/68628">RESCUE-Studie</a> des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> untersuchen zukünftige Situationen sowie Wege, die in diese Zukunft führen. Sie zeigen auf, wie groß die Anstrengungen bei der Sanierung von Gebäuden und der Umstellung auf erneuerbare Energien sein müssen, um auf einen plausiblen Pfad in Richtung eines treibhausgasneutralen, post-fossilen und möglichst ressourcenschonenden Deutschlands zu kommen. Die klima- und energiepolitischen Ziele sind im nationalen Klimaschutzgesetz (KSG) sowie dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), und EU-Richtlinien (RED III; EED; EPBD u.a.) festgeschrieben. Um sie zu erreichen, sind kontinuierliche und vorausschauende Maßnahmen unerlässlich. Bei Anschaffungen und Arbeiten an Gebäuden muss deshalb schon heute an die geplante Treibhausgasneutralität 2045 gedacht werden.</p> </p><p> Energieeffizienz <p>Ein wichtiger Grundsatz bei der zukunftsfähigen Wärmeversorgung ist, dass Wärme nicht unnötig verschwendet werden soll („efficiency first“). Es ist unerlässlich, Wärme dort einzusparen, wo sie niemandem nützt, Abwärme als Wärmequelle zu erschließen und Wärmeverluste der Gebäudehülle auf ein möglichst niedriges Ausmaß zu verringern. Das senkt den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10705">Energieverbrauch von Gebäuden</a> und erleichtert es, erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung zu nutzen.</p> <p>Energetische Sanierungen, wie die Wärmedämmung von Fassaden, Dach und Keller, sind neben einer Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien die zentrale Voraussetzung für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> im Gebäudebestand. Denn auch erneuerbare Energien sind nur begrenzt verfügbar. Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle bergen großes Potenzial zum Energiesparen – gute Planung vorausgesetzt. Modernisierte und gedämmte Häuser können außerdem helfen, die Innenräume bei zunehmend heißen Temperaturen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/108283">kühl zu halten</a>. Sie steigern die Behaglichkeit sowie die Lebensqualität für Bewohnende. Das Hintergrundpapier „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/38762">Wärmedämmung</a>“ beantwortet wichtige Fragen über Wärmedämmung und räumt Vorurteile aus. Mit „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89069">serieller Sanierung</a>“ und „Sanierungssprints“ gibt es inzwischen innovative Verfahren, um Bestandsgebäude zügig zu effizienten Nullenergiegebäuden zu machen. Auch Maßnahmen, die weniger aufwändig sind, können viel bewirken: die Dämmung von Kellerdecke und oberster Geschossdecke ist mit etwas handwerklichem Geschick in Eigenleistung möglich. Eine optimierte Heizung mit hydraulischem Abgleich sorgt für effizienten Energieeinsatz und verteilt die Wärme gleichmäßig im Haus.</p> <p>Wichtig sind Qualitätssicherung, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/97638">realitätsnahe Berechnungen</a> von Einsparpotenzialen, damit die erwarteten Energieeinsparungen auch tatsächlich eintreten.</p> <p>Auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/117339">Lebenszyklusbilanz eines Gebäudes</a> wirkt sich eine hohe Energieeffizienz positiv aus: zwar steigt mit höherer Energieeffizienz der Anteil des Herstellungsaufwandes, jedoch sinken insgesamt die Treibhausgasemissionen.<br>Durch die sogenannte Digitalisierung von Gebäuden lassen sich Wärmeverbräuche heute besser messen, analysieren und steuern. Energiemonitoring und Gebäudeautomation helfen dabei, das Nutzungsverhalten zu verstehen und den energiesparenden Betrieb von Gebäuden durch Anlagentechnik zu unterstützen. Auch verständliche Informationen in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/40044">jährlicher Heizkostenabrechnung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91116">monatlicher Verbrauchsinformation</a> können dabei hilfreich sein.</p> </p><p> Nutzungsverhalten in der Wärmewende <p>Auch durch das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16556">tägliche Verhalten</a>, regelmäßige Wartung und die richtige Nutzung der Gebäudetechnik kann Energie eingespart und der Geldbeutel geschont werden. Wichtig ist ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/116240">gezielter Kompetenzaufbau</a> bei Bewohnenden, Facility Managern und weiteren Nutzergruppen von Gebäuden, um bereits installierte Gebäudetechnik effektiv anzuwenden. In einem intensivierten Energiemanagement und im energiesparenden Gebäudebetrieb von Wohn- und Nichtwohngebäuden liegen große Potenziale: 30 Prozent Einsparung sind möglich.</p> <p>Neben energiesparendem Verhalten hat die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/75369">individuell genutzte Wohnfläche</a> einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch. Dadurch, dass die Wohnfläche pro Kopf in den zurückliegenden Jahren stetig wuchs, wurden die mühsamen Fortschritte in der energetischen Sanierung der Wohngebäude <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73742#haushalte">neutralisiert</a>. Große Wohnflächen entstehen in Haushalten oft durch den Auszug von Kindern oder Partner*innen. Umzüge, Umbauten und die Aufnahme weiterer Mitbewohner*innen können den Wohnraum wieder an den individuellen Bedarf anpassen. Hilfreich ist es, eine spätere Umnutzung (z.B. Teilung) von Gebäuden schon in der Bauphase mitzudenken. Auch Förderprogramme, die bei Umzug und Untervermietungen Unterstützung leisten, können wenig genutzte Wohnungen und unnötig große Wohnflächen verringern.</p> <p>Insgesamt geht das Potenzial der sogenannten „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/suffizienz">Suffizienz</a>“-Strategie über individuelles Verhalten hinaus. Hier ist auch die Politik gefordert. Sie muss den Rahmen so setzen, dass klimafreundliches Verhalten für die Menschen leichter möglich und zur Standard-Option wird (beispielsweise durch entsprechende Unterstützung und Förderprogramme).</p> </p><p> Heizen ohne fossile Brennstoffe <p>Wärme kann aus unterschiedlichen Energiequellen bereitgestellt werden. Allerdings unterscheiden sich diese teils erheblich in ihrer technischen Erschließbarkeit, geographischen Zugänglichkeit und in der Effizienz ihrer Nutzung. Unsicherheiten in der Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe, wie sie zuletzt durch die Energiekrise im Zuge des Krieges Russlands gegen die Ukraine deutlich geworden sind, stellen ein erhebliches Risiko für die Wärmeversorgung in Deutschland dar. Die Abhängigkeit von Gas und Öl bis zum vollständigen fossilen „Phase-out“ zu verringern, ist deshalb für die nationale und europäische Energiepolitik ein wichtiges Ziel. Die Wärmeversorgung von morgen muss auf Energiequellen basieren, die treibhausgasneutral, verlässlich, kostengünstig und risikoarm sind, was ausschließlich erneuerbare Energien sicherstellen können.</p> <p>Betrachtet man die technische Entwicklung der Wärmeversorgung, so zeigt sich, dass insbesondere die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16755">Wärmepumpe</a> an Bedeutung gewinnt. Sie versorgt ein Haus ohne Brennstoffe mit Wärme auf Basis von Strom und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/60414">Umgebungswärme</a> (Dekarbonisierung). Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Plattform <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/107985">So geht`s mit Wärmepumpen!</a> zeigt die Erfahrungen von Gebäudeeigentümerinnen*Gebäudeeigentümern, die ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umgestellt haben. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86471">Wasserstoff</a> zählt nicht zu den aussichtsreichen Lösungen für die Wärmewende im Gebäudebestand. Im Vergleich zu den brennstofffreien Alternativen ist Wasserstoff weniger energieeffizient und mittel- bis langfristig teurer.</p> <p>Neben Heiztechniken mit erneuerbaren Energien für einzelne Gebäude leistet der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/84768">Ausbau von Wärmenetzen</a> einen wesentlichen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Durch Nah-/Fernwärme werden nicht nur Abwärmepotentiale und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91211">Wärmerückgewinnungssysteme</a>, etwa von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/70193">Industrieanlagen</a> oder Rechenzentren, nutzbar. Die Installation von Großwärmepumpen – beispielsweise in Kläranlagen oder an Flüssen – kann ganze Stadtteile mit Wärme versorgen. Fernwärmenetze entlasten Hauseigentümer*innen zudem davon, in jedes Haus eine eigene Heizungsanlage installieren und sich um die Dekarbonisierung selbst kümmern zu müssen.</p> </p><p> Sozial gerechte Wärmeversorgung <p>Ausreichend beheizte, behagliche Wohn- und Arbeitsräume sind kein Luxus, sondern Bedingung für ein gesundes Leben. Steigende Energiepreise, ein schlechter energetischer Zustand des Gebäudes und ein geringes Einkommen können jedoch dazu führen, dass Haushalte ihre Wohnungen nicht angemessen heizen oder ihren Energiebedarf nur zu überproportional hohen Kosten decken können. Diese Haushalte werden als energiearme oder auch vulnerable Haushalte bezeichnet. Eine wichtige Aufgabe für soziale Klimapolitik ist es daher, Maßnahmen und Instrumente bereitzustellen, die es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/114053">energiearmen und vulnerablen Haushalten</a> ermöglichen, ihren fossilen Energiebedarf zu reduzieren. Die Klimaziel-kompatible energetische Modernisierung des Gebäudebestands muss so gestaltet werden, dass auch sozial und finanziell schlechter gestellte Menschen von technischen Fortschritten profitieren und soziale Härten als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/107661">Folge von Sanierungsmaßnahmen</a> verhindert werden.</p> <p>Auch mangelnde Entscheidungsbefugnisse über Sanierungsmaßnahmen bei Mietenden verengen die Handlungsspielräume. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/92255">Verteilung der Kosten</a> für energetische Sanierungen zwischen Mietenden und Vermietenden muss so gestaltet werden, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen angereizt werden.</p> <p>Eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende wirkt sich dabei nicht nur auf Wohnhäuser aus, sondern betrifft auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110724">soziale Einrichtungen</a>, kommunale Gebäude und Bildungseinrichtungen.</p> </p><p> Zentrale Akteure der Wärmewende Zivilgesellschaft und kommunale Einrichtungen <p>Die Wärmewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Umgesetzt wird sie aber vor Ort. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/95285">Kommunen</a> kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie stehen im Kontakt mit den Bürgerinnen*Bürgern, der lokalen Wirtschaft sowie diversen sozialen und kulturellen Einrichtungen und haben direkten Zugriff auf die gebaute Infrastruktur. Sind kommunale Unternehmen vorhanden, sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende noch größer.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/220502_rollenbildkommunen_infografik_suwadesign_und_ifeu_2022.jpg"> </a> <strong> Die Rolle der Kommunen im Klimaschutz </strong> Quelle: ifeu / suwadesign </p><p> <p>Neben technischen Voraussetzungen und politischem Willen braucht es für den Erfolg der Wärmewende eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/114901">breite gesellschaftliche Unterstützung</a>. Kommunale Verwaltungen können die Wärmewende nutzen, um den Dialog und eine aktive Beteiligung von Bürgerinnen*Bürgern zu fördern. Denn der Ausbau von Infrastrukturen zur Wärmeversorgung, etwa von Fernwärme, braucht gesellschaftlichen Rückhalt: Systematisches Lernen, transparente und regulierte Preise, Zugang zu relevanten Informationen und die Finanzierung von Beteiligungsprozessen – mit diesen Bausteinen kann die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/112204">Fernwärme mehr Akzeptanz und Unterstützung</a> erfahren.</p> <p>Es gibt viele Beispiele, wie das Zusammenspiel von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren zu einem Treiber der sozialökologischen Transformation geworden ist. So haben etwa <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73601">Bürger-Energiegenossenschaften</a> in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass sie einen starken Beitrag für die Energiewende leisten.</p> Akteure am Wärmemarkt <p>Um die Wärmewende zielführender und erfolgreicher umzusetzen, spielen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/87117">(wirtschaftliche) Akteure</a> am Wärmemarkt eine zentrale Rolle. Entscheidungen und Investitionen von Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleistern sowie die praktische Umsetzung durch das Handwerk der Branche Sanitär, Heizung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> (SHK) bestimmen die Transformation des Wärmesektors maßgeblich. Um grüne Techniken zu unterstützen, bedarf es fairer Geschäftsmodelle, einer langfristigen Planbarkeit und Investitionen in Ausbildung und Forschung.</p> <p>Die Wärmewende hat gravierende Auswirkungen auf den Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarf. Denn die organisatorische und bauliche Umsetzung von Projekten erfordert <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/112079">Fachkräfte</a>, die in ihrem beruflichen Handeln als Pioniere des Wandels aktiv werden.</p> </p><p> Politische Instrumente der Wärmewende <p>Länder und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/99867">Kommunen</a> können die Wärmewende durch eine engagierte Kommunale Wärmeplanung (KWP) sowie durch die Vorbildfunktion von öffentlichen Liegenschaften und der öffentlichen Hand aktiv voranbringen. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Kommunen ihre Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umstellen. Der dabei entstehende Wärmeplan der Kommune wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.</p> <p>Die Bundesregierung hat zur Dekarbonisierung der Wärme neben regulatorischen Instrumenten (EnEfG, GEG) zahlreiche Förderproramme aufgesetzt (EEW, BEG, BEW, KWKG). Außerdem fördert die Bundesregierung durch Beratungsangebote, Wissensvermittlung und den Aufbau von Datenbanken die Wärmewende (Energieberatung für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende KWW; Plattform für Abwärme, Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung GWKHV). Die nationalen Klimaschutzziele der Bundesregierung sind im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Darin wird geregelt, dass der Gebäudebestand bis 2045 treibhausgasneutral werden muss. Über den aktuellen Stand der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13215">Treibhausgasemissionen</a> wird jährlich berichtet. Das Umweltbundesamt untersucht mit den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/112234">Treibhausgas-Projektionen</a>, ob die Ziele des KSG voraussichtlich erreicht werden und welche Wirkung von politischen Instrumenten künftig zu erwarten ist. Es informiert den Deutschen Bundestag, den Expertenrat für Klimafragen, die EU, sowie die Vereinten Nationen über die Fortschritte in der Treibhausgasminderung und schlägt Maßnahmen vor, wie das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommens von Paris auf der Weltklimakonferenz 2015 erreicht werden kann.</p> <p>Auf EU-Ebene wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Regularien und Gesetzesinitiativen verabschiedet, die eine Transformation des Wärmeverbrauchs und der Wärmeversorgung zum Ziel haben, so etwa die Renewable Energy Directive III (RED III), die Energy Efficiency Directive (EED), die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), das European Union Emissions Trading System (EU ETS), die Energy Taxation Directive (ETD) oder das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Innovative Organisations- und Finanzierungsmodelle für die energetische Modernisierung von Mehrfamilienhäusern, Teilprojekt: Entwicklung und Auslegung von Autoklav-Werkzeugen sowie Vakuumspannvorrichtungen zur Bauteilnachbearbeitung

Das Ziel des Verbundvorhabens Re-CIRC-Form ist die Entwicklung eines Kreislaufprozesses zur Reduktion von CO2-Emissionen bei der Herstellung von strukturoptimierten Formwerkzeugen für die Herstellung von FVK Bauteilen (RTM-, RIM-, Autoklav und Thermoformwerkzeuge sowie Spannvorrichtungen) mittels ökologisch hergestellter (biobasierter), thermoplastischer Kunststoffe im additiven SEAM Fertigungsverfahren mit anschließender schlichtender Nachbearbeitung von Funktionsflächen. Als Ausgangsbasis für den abschließenden Recyclingprozess erfolgt ein schonendes Zermahlen der ihr Lebenszyklusende erreichten Werkzeuge zu leicht schmelzbarem Mahlgut. Anschließend erlaubt die additive Fertigung die Verwendung des Regranulats mit deutlich höheren Rezyklatanteilen in weniger stark belasteten Bereichen der hiermit gefertigten Formen und Werkzeuge. Cotesa wird im Projekt Expertise in der Anwendung von 3D gedruckten Autoklavformen im Einsatzbereich von ca. 180°C aufbauen. Hierzu zählt vor allem die Auslegung unter Berücksichtigung und Kompensation der Wärmedehnung aber auch die Herstellung und Bearbeitung der Formen sowie die Anwendung zu Bauteilherstellung. Für Autoklav Werkzeuge muss ein geschrumpftes Werkzeug hergestellt werden, dass sich während des Prozesses bei 180°C auf Sollgeometrie ausdehnt. Dabei werden auch hohe Anforderungen an die Vakuumdichtheit und damit höchste Anforderungen an den 3D-Druck Prozess gestellt. Im Projekt soll auch untersucht werden, inwieweit ein gedrucktes Werkzeug aufgrund der durch die geringere Masse bedingten schnelleren Werkzeugtemperierung ein besseres Folgen der Druck-Temperaturkurven im Autoklav-Zyklus im Vergleich zu einem konventionellen Werkzeug ermöglicht. Auch an die thermische Beständigkeit von Autoklav-Werkzeugen aus Kunststoffen werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Hier gilt es, geeignete Materialien für die Prozesskette zu finden, die sich im 3D Druck möglichst gut verarbeiten lassen, aber auch eine hohe Trennmittelbeständig haben

Innovative Organisations- und Finanzierungsmodelle für die energetische Modernisierung von Mehrfamilienhäusern, Teilvorhaben: Entwicklung von CAD/CAM-Lösungen für Hybridfertigung (Re-CIRC-CAM)

Teilvorhaben SKM: Die S.K.M. Informatik GmbH ist für die Bahnplanung der additiven und subtraktiven Prozesse verantwortlich. In diesem Zusammenhang werden durch S.K.M. 3D-Druck-spezifische Softwarelösungen in die bestehende CAD/CAM-Software implementiert, um auch komplexe konventionell konstruierte Werkzeuge für eine Herstellung im 3D-Druck zu befähigen. Neben einer Mittelliniendetektion beim Einlesen der Daten ist unter anderem auch eine automatische Generierung von Infillstrukturen für das SEAM-Verfahren zu entwickeln, welche sich zu Standard 3D-Druckverfahren wie dem FFF stark unterscheiden. Mit dem SEAM-Verfahren lassen sich beispielsweise Leichtbaustrukturen mit einem Sinusfill generieren, was Materialeinsparung bei gleichzeitig hohen Festigkeiten ermöglicht. Darüber hinaus wird S.K.M. in die Software ein Qualitätssicherungstool implementieren, das es erlaubt, nach der Bearbeitung eine Soll-Istwert-Analyse durchzuführen. Die hierfür notwendigen Daten werden mittels Scanner erhoben und anschließend an die Software zur Datenauswertung geliefert. Eventuelle Abweichungen werden in der Bahnplanung iterativ berücksichtigt und für nachfolgende Bauteile/Werkzeuge automatisch angepasst.

Handlungsempfehlungen zur verstärkten Nutzung von energetischen Differenzierungsmerkmalen in Mietspiegeln

Vor dem Hintergrund von Klimaschutz und steigenden Energiepreisen gewinnt die Energieeinsparung in Mietwohngebäuden immer mehr an Bedeutung. Da ein Fehlen von energetischen Differenzierungsmerkmalen im Mietspiegel einerseits den Markt nicht ausreichend abbildet und andererseits als Hemmnis für Investitionen in energetische Modernisierung wirken kann, sollen in dem Projekt Handlungsempfehlungen zur verstärkten Nutzung von energetischen Differenzierungsmerkmalen in Mietspiegeln erarbeitet werden. Ausgangslage: Das Thema Energieeinsparung in Gebäuden gerät zunehmend in den Fokus der Politik. In Mietwohngebäuden besteht das Dilemma, dass für die Investitionen in energetische Modernisierungen die Vermieter aufkommen müssen, den Nutzen aber die Mieter in Form von geringen Nebenkosten haben. Wird die Vergleichsmiete im Mietspiegel nicht von der energetischen Gebäudequalität beeinflusst, besteht für den Vermieter nach einer energetischen Modernisierung lediglich die Möglichkeit einer Mieterhöhung nach Paragraph 559 BGB um 11Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr. Unter gewissen Rahmenbedingungen wird die Refinanzierung der energetischen Modernisierung hierüber nicht erreicht. Da ein Fehlen von energetischen Differenzierungsmerkmalen im Mietspiegel einerseits den Markt nicht ausreichend abbildet und andererseits als Hemmnis für Investitionen wirkt, wird in zahlreichen Städten das Thema diskutiert bzw. wurden bereits in einer Reihe von Städten energetische Differenzierungsmerkmale bei der Mietspiegelerstellung berücksichtigt wie zum Beispiel im Darmstädter Mietspiegel. Zielsetzung: Ziel des Forschungsprojektes ist es, Handlungsempfehlungen für Kommunalverwaltungen, Verbände und Politik zur verstärkten Nutzung von energetischen Differenzierungsmerkmalen in Mietspiegeln zu geben. Dabei werden verschiedene Verfahren mit unterschiedlichem Differenzierungsniveau betrachtet und diskutiert.

Fassadenheiz- und -kühleinheit zur seriellen Sanierung von Bestandsgebäuden, Teilvorhaben: Architektonische und bautechnische Integration der fronTherm-Fassadenmodule, Bestimmung der Leistungsfähigkeit im Raumklima-Teststand

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