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Klimarisiken in Unternehmen analysieren und managen

<p>Klimarisiken in Unternehmen analysieren und managen</p><p>Die Folgen von Überschwemmungen, Niedrigwasser oder Hitzestress bekommen Unternehmen schon heute zu spüren. Alle Bereiche können betroffen sein, es bestehen Risiken für Mitarbeitende wie auch für Standorte, bis hin zu globalen Lieferketten. Daher ist es wichtig, aktuelle und zukünftige Klimarisiken zu analysieren und ein Klimarisikomanagement in die Unternehmensorganisation zu integrieren.</p><p>Klimarisiken regelmäßig zu analysieren bedeutet Zukunftsplanung</p><p>Für die meisten Unternehmen sind Klimarisikoanalysen noch Neuland. Untersuchungen zeigen, dass Unternehmen sich bisher vor allem von transitorischen Klimarisiken betroffen sehen, die sich aus dem Übergang hin zu einer langfristig CO₂-armen Wirtschaft ergeben. Nur einige wenige der größten deutschen Unternehmen berichten über die Verwendung von Klimaszenarien, wohingegen Aussagen über die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=Resilienz#alphabar">Resilienz</a>⁠ der Unternehmensstrategie gegenüber Klimawandelfolgen nur selten zu finden sind (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/management-von-klimarisiken-in-unternehmen">Loew et al. 2021</a>).</p><p>Unternehmen, die langfristige Entscheidungen treffen müssen, wie in der Forstwirtschaft oder Betreiber von Infrastrukturen, beschäftigen sich bereits heute mit Klimarisiken. Auch Branchen, deren nationale oder internationale Lieferketten vom ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ bedroht werden, setzen sich schon seit längerem mit einer Reihe von Risiken auseinander. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen an großen Flüssen, die bei Niedrigwasser nicht mehr mit Rohstoffen beliefert werden oder ihre Produkte nicht mehr ausliefern können. Auch Betreiber thermischer Kraftwerke, die mittels Flusswassers gekühlt werden, werden sich seit dem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Hitzesommer#alphabar">Hitzesommer</a>⁠ 2003 immer stärker ihrer Klimarisiken bewusst.</p><p>Langanhaltende Dürren in Nordostdeutschland zwischen 2018 und 2022, die steigende Zahl von Waldbränden, Trockenheitsschäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie verheerende Starkregenereignissen im Juli 2021 in der Eifel haben über die betroffenen Regionen hinaus Wirkkraft: Auch bei bisher noch nicht direkt betroffenen Unternehmen und privaten Akteuren steigt seitdem das Bewusstsein dafür, dass auch sie Vorsorge gegenüber Klimarisiken betreiben sollten.</p><p>Klimarisikoanalyse als neue Berichtsanforderung</p><p>In den vergangenen Jahren ist die Analyse physischer Klimarisiken Bestandteil von vielen Empfehlungen und gesetzlichen Regelungen für unternehmerische Berichterstattung geworden. Die Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD), eingerichtet vom Financial Stability Board der G20, hat bereits 2017 Empfehlungen für eine Offenlegung von unternehmerischen Klimarisiken veröffentlicht. Sowohl die EU-Taxonomie Verordnung als auch die neue Europäische Richtlinie für unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) fordern eine Klimarisikoanalyse. Die Nachhaltigkeitsberichtsstandards der EU sehen außerdem vor, dass Unternehmen über ihre Anpassungsplanung, -ziele und -maßnahmen berichten. Eine Klimarisikoanalyse gehört auch zu den Auflagen der Regionalförderungen, etwa des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).</p><p>In den kommenden Jahren ist daher mit einem steigenden Wissensbedarf und wachsenden Kompetenzen für unternehmerische Klimarisikoanalysen zu rechnen.</p><p>Erfahrungen mit bundesweiten Klimarisikoanalysen</p><p>Für viele Kommunen, Bundesländer und die Bundesregierung sind Klimarisikoanalysen schon länger eine wichtige Grundlage, um Handlungsbedarfe für die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels abzuschätzen und das Bewusstsein für die Bedeutung von Anpassung – in Ergänzung zu Klimaschutzmaßnahmen – zu erhöhen. Beispielsweise aktualisiert das Umweltbundesamt die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland</a>alle sechs bis sieben Jahre und entwickelt sie methodisch stets weiter. Diese nationalen Erfahrungen sind unter anderem in eine internationale Norm zu Klimarisikoanalyse eingeflossen, die<a href="https://www.iso.org/standard/68508.html">ISO 14091</a>, die auch<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimarisikoanalysen-auf-kommunaler-ebene">für Kommunen eine Orientierung bietet.</a></p><p>Empfehlungen für Klimarisikomanagement</p><p>Basierend auf diesen Erfahrungen und im Abgleich mit den Anforderungen der EU-Taxonomie Verordnung hat das Umweltbundesamt auch Empfehlungen für Unternehmen veröffentlicht, wie eine<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/how-to-perform-a-robust-climate-risk-vulnerability">robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen gemäß EU-Taxonomie</a>durchgeführt werden sollte. Diese Vorgehensweise greift die kürzlich veröffentlichte Broschüre „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/physische-klimarisiken-managen">Physische Klimarisiken managen</a>“ auf. Darüber hinaus gibt sie Hinweise, wie ein Klimarisikomanagement ablaufen sollte und in die Unternehmensorganisation integriert werden kann. Da auch Finanzinstitutionen Klimarisiken systematisch in ihrer Strategie und im Risikomanagement berücksichtigen sollten, gibt eine zweite Broschüre "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ueber-physische-klimarisiken-sprechen">Über physische Klimarisiken sprechen</a>"&nbsp;Empfehlungen für Kundengespräche zwischen Finanzinstitutionen und Unternehmen.</p><p>Klimarisiken zu bewerten bedeutet, Klimagefahren und Sensitivitäten zu kennen</p><p>In einem ersten Schritt sollte das Unternehmen demnach die voraussichtliche Lebensdauer der Wirtschaftstätigkeit ermitteln und die relevanten Untersuchungsobjekte auswählen. Hierfür bietet es sich an, für jedes relevante Untersuchungsobjekt die sensitiven Systeme, wie etwa Beschäftigte, Produktionshallen und Wasserversorgung, zu identifizieren.</p><p>Um aktuelle und zukünftige Klimagefahren einzuschätzen, sollten Unternehmen zunächst vergangene Wetterextremereignisse vor Ort und in der näheren Umgebung betrachten. Zusätzlich sollten sie bei Investitionen für die nächsten zehn Jahre Messdaten und daraus abgeleitete Klimatrends hinzuziehen, beispielsweise durch die Verwendung von<a href="https://www.dwd.de/DE/leistungen/kvhs_de/0_main/start_main.html?nn=17818">dekadischen Klimavorhersagen</a>. Für längerfristige Investitionen und Wirtschaftstätigkeiten mit einer voraussichtlichen Lebensdauer von mehr als zehn Jahren sollten Unternehmen zusätzlich Klimaszenarien für die Mitte des Jahrhunderts oder sogar darüber hinaus betrachten. Hierfür gibt es öffentliche Datenquellen, beispielsweise<a href="https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaatlas/klimaatlas_node.html">den Klimaatlas des Deutschen Wetterdienstes</a>. Für eine Interpretation und eine regionale Auswertung kann es notwendig sein, externe Fachkenntnisse hinzuzuziehen.</p><p>Risikobewertung ist ein kooperativer Prozess</p><p>Neben den standortspezifischen Gefahren, wie Wetterextremen, sollte das Unternehmen auch die standortspezifischen Sensitivitäten und Anpassungskapazitäten untersuchen. Dazu zählen beispielsweise die Altersstruktur der Belegschaft sowie die Kühlungs- und Verschattungsoptionen vor Ort. Hierfür ist lokales Wissen von unterschiedlichen Fachleuten notwendig, das am besten in Workshops zusammengetragen und gemeinsam bewertet wird. Da Klimarisikoanalysen neben der Identifikation und Priorisierung von Risiken sowie der Vorbereitung von Anpassungsmaßnahmen immer auch ein größeres Risikobewusstsein zum Ziel haben, sind kooperative Prozesse, lokales Know-how und die Übernahme von Verantwortung zentrale Bestandteile für erfolgreiche Risikoanalysen.</p><p>Wechselwirkungen und Kaskadeneffekte</p><p>Die Untersuchung der Auswirkungen von Klimaereignissen sensibilisiert auch für die Gefahren von Kaskadeneffekten, beispielsweise den multiplen Folgen eines Stromausfalls oder der Notwendigkeit von eingespielten Kommunikationswegen im Falle eines Extremereignisses. Unternehmen sollten daher bei ihren Untersuchungen auch Wechselwirkungen und Kaskadeneffekte berücksichtigen. Sie sollten bereits im Vorfeld von Krisenereignissen mit der lokalen Verwaltung sowie den Infrastrukturbetreibern zusammenarbeiten, um Synergien für Anpassungen zu identifizieren und Maladaptationen zu verhindern. Maladaptionen sind Maßnahmen, die andere gesellschaftliche Ziele, wie etwa den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ oder den Schutz der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠, oder zukünftige Anpassung beeinträchtigen.</p><p>Risikobewertung mündet in Maßnahmenplanung</p><p>Die Bewertung von Klimarisiken wird auch von Beratungsagenturen angeboten, die mittels komplexer Modelle und umfangreicher Daten Risikoeinstufungen anbieten. Dies beruht meist nur auf der Analyse von Klimagefahren und kann nicht die Einbindung von lokalen Fachleuten ersetzen. Die Einstufung der Risiken selber ist abhängig von der Risikobereitschaft der Unternehmen, denn nicht alle (ökonomischen) Risiken können oder müssen reduziert werden. Am Ende von Klimarisikoanalysen sollten jedoch für größere Risiken, wie Gesundheits- oder Umweltrisiken, immer konkrete Maßnahmen stehen.</p><p>Autorinnen: Dr. Inke Schauser, Kirsten Sander (Umweltbundesamt)</p><p>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ und Anpassung Nr. 86 veröffentlicht.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a>können Sie den Newsletter abonnieren.</p>

OECD-Handbuch stärkt Umweltschutz in Rohstofflieferketten

<p>OECD-Handbuch stärkt Umweltschutz in Rohstofflieferketten</p><p>Drohnenansicht eines kontaminierten, giftigen Wasserlaufs in Geamana, Rumänien</p><p>Das neue OECD-Handbuch für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten ist ein Meilenstein für den Umweltschutz in globalen Wertschöpfungsketten. Erstmals wird konkret beschrieben, wie Unternehmen Umweltbelastungen am Anfang ihrer globalen Lieferketten identifizieren, bewerten, priorisieren und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Wiedergutmachung ergreifen können.</p><p>Der Bergbau ist für die Energiewende und die Erreichung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>⁠-Nachhaltigkeitsziele vorerst unverzichtbar, aber ein Hochrisikosektor für Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegende Umweltbelastungen. Viele Unternehmen, beispielsweise aus dem Automobil- oder Maschinenbausektor, sind auf Metalle aus globalen Lieferketten angewiesen und sehen sich gleichzeitig gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an eine nachhaltige Unternehmensführung gegenüber.</p><p>Diese spiegeln sich zunehmend in gesetzlichen Anforderungen wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder der neuen EU-Batterieverordnung wider: Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Missstände in ihren Lieferketten zu identifizieren, ihnen zu begegnen, darüber Rechenschaft abzulegen und so in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Kooperation mit ihren Geschäftspartnern Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.</p><p>Was das konkret für den Schutz von Menschenrechten bedeutet, ist bereits in einer Vielzahl von Standards und Handreichungen beschrieben und zunehmend in die unternehmerische Beschaffungspraxis integriert. Für den Umweltbereich gibt es angesichts der dreifachen planetaren Krise aus Klimaerhitzung, Biodiversitätsverlust und Verschmutzung großen Handlungsdruck, aber bislang wenig praktische Anleitung. Diese Lücke wird nun durch das neue ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>⁠-Handbuch für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten geschlossen.</p><p>Das Handbuch beschreibt Umweltaspekte bei der Gewinnung und Verarbeitung mineralischer und metallischer Rohstoffe. Es soll Unternehmen im „Downstream“-Bereich globaler Lieferketten (Hersteller von Endprodukten und Halbzeugen, Metallhändler, Metallbörsen, Einzelhändler) dabei unterstützen, Umweltaspekte in ihr Beschaffungs- und Lieferkettenmanagement zu integrieren. Ebenso soll es Unternehmen im „Upstream“-Bereich (Bergbau, Rohstoffhändler, Metallhütten, Raffinerien und Recycler) dabei helfen, die Erwartungen ihrer Kunden im „Downstream“ zu erfüllen.</p><p>Es beschreibt in vier Kapiteln, warum risikobasierte umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten von Bedeutung sind, welche schädlichen Umweltauswirkungen im Upstream Bereich auftreten können und wie Umweltaspekte bei der Implementierung des 6-stufigen OECD Rahmenwerks Schritt-für Schritt berücksichtigt werden können.</p><p>Die Entwicklung des Handbuchs geht auf eine Politikempfehlung des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ zurück. Im Rahmen der Rohstoffstrategie der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>⁠) die Entwicklung des Handbuchs durch das OECD Center for Responsible Business Conduct angestoßen und mitfinanziert. Das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) haben den internationalen Multi-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>⁠-Prozess bei der OECD begleitet und fachlich unterstützt.</p><p></p><p></p>

Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU Taxonomie

Eine robuste Bewertung des Klimarisikos und der Vulnerabilität ist für Unternehmen erforderlich, die die Taxonomiekonformität gemäß der EU-Taxonomieverordnung in Bezug auf wesentliche Beiträge zur Klimaanpassung für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten erreichen wollen. Die entsprechenden rechtlichen Anforderungen sind in Anhang 1, Anlage A der delegierten Verordnung 2021/2139 definiert. Um die Umsetzung dieser Anforderungen zu erleichtern, hat das Umweltbundesamt die Empfehlung "Durchführung einer robusten Klimarisiko - und Vulnerabilitätsanalyse nach EU Taxonomie" entwickelt. Diese Empfehlungen beschreiben wie ein Leitfaden, wie Unternehmen praktisch vorgehen können, um die gesetzlichen Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen. Quelle: www.umweltbundesamt.de

DSS-Risikomanagement - Entscheidungsunterstützung zur Verteilung und Begrenzung von Risiken für die Forstwirtschaft vor dem Hintergrund des Klimawandels (DSS-RiskMan), Teilprojekt 1

Natürliche Störungen, die durch Stürme, Trockenheit oder Insektenkalamitäten verursacht werden, sind ein integraler Bestandteil von Waldökosystemen. Diese Störungen bedeuten für den Forstbetrieb Risiken, da sie im Eintrittsfall die Erfüllung der Waldfunktionen beeinträchtigen oder sogar vollständig gefährden können. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist jedoch davon auszugehen, dass natürliche Störungen in Waldökosystemen zunehmen werden, so dass die im Forstbereich üblichen Planungsgrundlagen um modellbasierte dynamische Risikoprognosen und Anpassungsstrategien zu ergänzen sind. Ziel des Verbundprojekts ist daher die Entwicklung eines internetbasierten Informations- und Entscheidungsunterstützungssystems zur Risikoabschätzung und -anpassung der Waldbewirtschaftung auf der Ebene forstlicher Standortseinheiten. Ein zielgerichtetes forstliches Risikomanagement erfordert eine detaillierte Kenntnis der verschiedenen baumartenspezifischen Risiken und ihrer Wechselwirkungen unter sich ändernden Umweltbedingungen. Die komplexen Wirkungszusammenhänge sollen durch eine quantitative Modellierung der Vektoren der wichtigsten Risiken abgebildet und mit Hilfe eines baumartenspezifischen Überlebenszeitmodells über die Kombination der Einzelrisiken zu einem standorts- und bestandesspezifischen Gesamtrisiko zusammengefasst werden. Diese Informationen bilden den Kern des angestrebten Entscheidungsunterstützungssystems, mit dem sich die zu erwartenden Risiken standortsbezogen berücksichtigen lassen. Es kommt sowohl im Zuge der langfristigen Planung bei der Baumartenwahl, als auch bei der mittelfristigen Planung bei der Ausrichtung der Waldentwicklung von der Bestandesbegründung bis zur Ernte zum tragen und soll so die Anpassung der Wälder an den Klimawandel unterstützen. Zusätzlich dient es dem Klimaschutz, indem kalamitätsbedingte CO2- Freisetzungen vermieden bzw. begrenzt werden. Als eigentliche Entscheidungsstützungshilfen für die forstliche Praxis werden digitale Risikokarten und Baumarteneignungskarten bereitgestellt, die auf den modellierten Risikoprofilen basieren. Das Verbundprojekt besteht aus acht Modulen, die an fünf Institutionen bearbeitet werden. Sie reichen von der Regionalisierung von Boden- und Klimakennwerten, über die Abschätzung verschiedener biotischer und abiotischer Risiken bis hin zur Modellierung des Wachstums von Beständen. Die Einzelrisiken werden im Modul Überlebenszeitanalysen zu einem Gesamtrisiko zusammengeführt, so dass im Ergebnis waldbauliche Handlungsoptionen aufgezeigt und bewertet werden können. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Datenbasis ist das System zunächst auf Norddeutschland ausgerichtet. Die verwendeten Methoden erlauben jedoch eine schrittweise Erweiterung auf andere Regionen in Deutschland.

Innovative NRO-Unternehmens-Kooperationen für nachhaltiges Wirtschaften

Das Forschungsvorhaben untersuchte NRO-Unternehmens-Kooperationen mit dem Ziel, Rahmenbedingungen und Potentiale von Kooperationen im Umweltbereich zu identifizieren und damit zu einem besseren Verständnis sowohl der positiven wie der negativen Effekte solcher Kooperationen zu gelangen. Eine wichtige Forschungsfrage war dabei die nach dem konkreten Nutzen von NRO-Unternehmens-Kooperationen für die Umwelt. Zur Abschätzung des Umweltnutzens einer Kooperation bedarf es immer einer individuellen Wirkungsbetrachtung, die sich auf die konkret durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse bezieht. NRO-Unternehmens-Kooperationen können dann einen Beitrag auf dem Weg zum gesellschaftlichen Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise leisten, wenn durch sie tatsächlich ein Umweltnutzen erzielt wird.

Umwelt- und Klimaschutz stärker in Berichtspflicht von Unternehmen verankern

<p>Umwelt- und Klimaschutz stärker in Berichtspflicht von Unternehmen verankern</p><p>Analyse obligatorischer Nachhaltigkeitsberichte zeigt Defizite</p><p>In der Europäischen Union sind bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dadurch sollen insbesondere Finanzmarktakteure ein umfassenderes Bild erhalten, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Unternehmen ausgesetzt sind und welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben. Eine aktuelle Studie des UBA zeigt anhand hiesiger Unternehmen, dass zwar zunehmend über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall berichtet wird, aber noch große Lücken bestehen. So machen nur etwa 20 Prozent der Unternehmen Angaben zur Luftreinhaltung und Biodiversität. Deutlich wird, dass die identifizierten Lücken in der Berichterstattung oft an den unzureichenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Das Umweltbundesamt schlägt daher unter anderem vor, EU-weit Berichtspflichten für einzelne Umweltthemen festzulegen.</p><p>Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Wir brauchen in Europa dringend aussagekräftige und standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen. Nur mit deutlich mehr Transparenz kann der Finanzmarkt künftig seine Hebelwirkung entfalten und den nötigen Beitrag zur Transformation unserer Wirtschaft leisten. Die jetzt von der Europäischen Kommission angestoßene Reform der CSR-Richtlinie muss genau das erreichen. Aktuell sind die Vorgaben über einzelne Umweltthemen noch viel zu vage, weswegen die Berichtspflicht die Realität in den Unternehmen nur lückenhaft abbildet.“</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ ist in den Berichten deutscher Unternehmen, die im Zuge der Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht erstellt wurden, das dominante Umweltthema. Für das Jahr 2019 berichten circa 80 Prozent der Unternehmen über ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠, mehr als die Hälfte davon auch zu Klimazielen. Über Pläne treibhausgasneutral zu werden, berichten 32 der 228 untersuchten Unternehmen. Lediglich etwa ein Drittel der Unternehmen berichtet, inwiefern die Klimaziele in Verbindung mit Maßnahmen und Leistungsindikatoren stehen - nur mit diesem Dreiklang ist nachvollziehbar, wie ernsthaft ein Unternehmen Klimaschutz betreibt.</p><p>Über Wasser, Ressourcen, Abfall, Luft und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ und die Unternehmenspolitik in diesen Bereichen wird weitaus weniger als über Klima berichtet. Zu Ressourcen und Abfall machen weniger als 60 Prozent Angaben, zu Wasser nur etwas mehr als die Hälfte und zu Biodiversität und Luft sogar unter 20 Prozent der Unternehmen. Die Großunternehmen aus dem DAX 30 schneiden hier durchweg besser ab.</p><p>Auch in der Berichterstattung über Lieferketten zeigen sich Lücken. Immerhin gibt knapp die Hälfte der Unternehmen grundlegende Informationen über ihre Lieferkettenstrukturen preis. Aber nur knapp ein Viertel der Unternehmen berichtet über Hochrisiko-Lieferketten, weniger als jedes zehnte geht über direkte Lieferanten hinaus. Umweltthemen in der Lieferkette sprechen nur rund ein Viertel der Unternehmen an.</p><p>Die Studie zeigt aber auch, dass es bereits Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Die betreffenden Unternehmen zeichnen sich oft dadurch aus, dass die Verantwortung für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ auf höchster Leitungsebene verankert ist. Besser aufgestellt sind auch Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem betreiben oder sich bei der Berichterstattung an Standards wie die Global Reporting Initiative oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex halten.</p><p>Die identifizierten Lücken in den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichten gehen oft nicht auf einen fehlenden Willen der Unternehmen zurück, sondern sind regelmäßig durch die unklaren Anforderungen begründet, die das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz an die Unternehmen stellt. Bislang sind Informationen über Umwelt, Klima und andere Nachhaltigkeitsthemen nur dann zwingend zu berichten, wenn sie auch finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen mit sich bringen. Etwa 60 Prozent der Unternehmen folgen diesem Verständnis. Konkrete Vorgaben zur Berichterstattung über Strategien, Ziele und Maßnahmen fehlen bislang. Diese Einschränkungen führen dazu, dass Unternehmen in freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten teils umfangreicher und besser berichten.</p><p>Die CSR-Richtlinie soll auf EU-Ebene nun novelliert werden. Dafür geben die Autorinnen und Autoren der Studie zehn zentrale Empfehlungen ab. So sollte sich die Berichtspflicht künftig konkret auf die einzelnen Umweltthemen beziehen, alle aus Umweltperspektive wesentlichen Informationen umfassen, und die Offenlegung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Leistungsindikatoren stärken. Der am 21. April vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission macht wichtige Schritte in diese Richtung. Auch die Bundesregierung möchte mit ihrer kürzlich verabschiedeten Sustainable Finance Strategie auf eine ambitionierte Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie hinwirken.</p><p>Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf einer empirischen Auswertung der nichtfinanziellen Erklärungen und gesonderten nichtfinanziellen Berichte aller deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die unter die Regelungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fallen. Im Fokus der Untersuchung standen Unternehmen der Realwirtschaft. Berichtspflichtige Banken und Versicherungen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, waren nicht Teil der Untersuchung. Ausgewertet wurden insgesamt 249 Berichte aus dem Jahr 2018 und 228 Berichte aus dem Jahr 2019. Es wurden nur solche Informationen einbezogen, die explizit als Erfüllung der Berichtspflicht ausgewiesen waren. Zusätzlich zur Auswertung der Berichte wurden 22 Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft geführt. Eine feste Expertengruppe aus drei Personen hat die Erstellung der Studie begleitet.</p><p>Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Arqum und dem Fair Finance Institute verfasst.</p>

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