Das Projekt "Toxikologische Basisdaten und Textentwurf für die Ableitung von EU-LCI-Werten für Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung durchgeführt. Das Umweltbundesamt arbeitet federführend an die Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werten (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentration, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Initiative wurde stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und erste harmonisierte EU-LCI-Werte für ca. 90 Stoffe publiziert (www.eu-lci.org). Ca. 25 Stoffen befinden sich derzeit in der Bearbeitung der EU-LCI-Gruppe. Für die restlichen ca. 70 Stoffe müssen EU-LCI-Werte abgeleitet werden. Eine vollständige EU-LCI-Liste soll in den nächsten drei Jahren vorliegen, da sie der Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von sogenannten Stoffdossiers nach außen an erfahrene Toxikologen/innen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten für den entsprechenden Stoff und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Werts nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3).
Das Projekt "Internationale Konferenz 'Roadmap for Healthy Buildings: classification of performance of construction products in relation to their emissions into indoor air'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Die Entwicklung emissionsarmer Bauprodukte ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumluftqualität. Derzeit werden einheitliche Anforderungen an Bauprodukte entwickelt, die dem Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen. Ziel Diese betreffen eine geplante, ist eine europaweit geltende Begrenzung und Kennzeichnung der Materialausgasungen sowie die eine Festlegung der zugrundeliegenden Messverfahren und gesundheitlichen Bewertungsmethoden.Seit 2011 erstellt die EU-LCI-Arbeitsgruppe, eine Expertengruppe aus zehn europäischen Ländern, gesundheitliche Bewertungsmaßstäbe für Stoffe, die aus Bauprodukten ausgasen: die Liste der harmonisierten EU-LCI-Werte. Die EU-Kommission hat angekündigt, über einen delegierten Rechtsakt ein verbindliches Klassensystem zur Kennzeichnung von VOC-Emissionen aus Bauprodukten in Kraft zu setzen, welches künftig die CE-Kennzeichnung ergänzen soll. Obwohl die EU-LCI-Liste wichtiger Teil des VOC-Klassenkonzepts ist, hat der aktuelle Vorschlag der KOM aus deutscher Sicht inhaltliche Schwächen und bleibt weit hinter dem in Deutschland üblichen Schutzniveau (AgBB-Schema) zurück. Um ein europaweit einheitliches und hohes Schutzniveau für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen, ist eine sichtbare Interessenvertretung Deutschlands notwendig. Ziel des Vorhabens ist die Ausrichtung einer internationalen Konferenz, um die Entwicklungen im Bereich der Bauproduktenregulierung seit der Konferenz 'Construction Products and Indoor Air Quality' von 2007 zu präsentieren und zu diskutieren. Die zentrale Frage ist, wie eine europäisch einheitliche gesundheitliche Bewertung und Regulierung von Bauproduktemissionen möglichst bald verwirklicht werden kann.
Das Projekt "Toxikologische Basisdaten für die Ableitung von Emissionswerten (EU-LCI) für 1,4-Cyclohexandimethanol, 3-Methoxy-1-butanol, 1,2-Propylenglykol-n-propylether, Methylformiat und n-Butylformiat" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung durchgeführt. Das UBA arbeitet federführend an der Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werte (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentrationen, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Expertinnen und Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Aktivität wird stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und harmonisierte EU-LCI-Werte für 140 Stoffe bereits festgelegt. Für ca. 20 Stoffe müssen noch EU-LCI-Werte abgeleitet werden, weitere Stoffe befinden sich gerade in Bearbeitung. Eine vollständige EU-LCI-Liste ist dringend notwendig, da sie den Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von Stoffdossiers nach außen an erfahrene Toxikologen und Toxikologinnen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Wertes nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Diese Vorschläge werden anschließend der EU-LCI Arbeitsgruppe zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: 1,4-Cyclohexandimethanol, 3-Methoxy-1-butanol, 1,2-Propylenglykol-n-propylether, Methylformiat und n-Butylformiat.
Das Projekt "Toxikologische Basisdaten und Textentwurf für die Ableitung von EU-LCI-Werten für 2-Phenylpropen, Vinyltoluen (alle Isomeren), n-Heptan, Hexylenglykol und Tripropylenglykolmonomethylether" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung durchgeführt. Das Umweltbundesamt arbeitet federführend bei der Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werten (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentration, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Initiative wurde stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und erste harmonisierte EU-LCI-Werte für ca. 96 Stoffe publiziert (www.eu-lci.org). Ca. 35 Stoffen befinden sich gerade in der Bearbeitung der EU-LCI-Gruppe. Für die restlichen ca. 55 Stoffe müssen EU-LCI-Werte abgeleitet werden. Eine vollständige EU-LCI-Liste soll in den nächsten drei Jahren vorliegen, da sie der Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von Stoffdossiers nach außen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten für den entsprechenden Stoff und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Werts nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: 2-Phenylpropen (CAS Nr. 98-83-9), Vinyltoluen (o-, m-, p- und Isomeren-Gemisch) (CAS 611-15-4, 100-80-1, 622-97-9, 25013-15-4), n-Heptan (CAS Nr. 142-82-5), Hexylenglykol (CAS Nr. 107-41-5) und Tripropylenglykolmonomethylether (CAS Nr. 20324-33-8, 25498-49-1).