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s/europäisches schutzgebiete/Europäisches Schutzgebiet/gi

Waldfunktionen (Auswahl) Hamburg

Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.

Biotopkartierung

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger. Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde zwischen 2003 und 2013 erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022 (siehe Abschnitt Biotoptypenkarte ). Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde zwischen 2003 und 2013 eine erste Karte der Biotope erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022. Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz: Terrestrische Kartierung – Terrestrische Kartierungen aus den Jahren 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen Anpassungen z.B. bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen. Die aktuellen terrestrischen Kartierungen umfassen 9.620 ha. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und ggfls. aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotops im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung. Im Ergebnis wurden 28.207 ha mit dieser Methodik kartiert. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wurde die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z.B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen und Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Die neuerfassten Biotope der Luftbildkartierung umfassen 41.990 ha Biotope und 9.429 ha Straßenland. Die Karte Biotoptypen 2024 steht zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Aus dem Gesamtdatenbestand wurden thematische Karten zu FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen abgeleitet. Eine weitere Karte zeigt die verwendete Kartiermethode . Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte Biotoptypen 2024 Karte Gesetzlich geschützte Biotope 2024 Karte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024 Karte Kartiermethode 2024 Weitere Informationen zur Kartierung, zur Methodik, den Datengrundlagen sowie den Karten im Geoportal finden Sie im Umweltatlas Berlin sowie im Bericht zum Aktualisierungsprojekt der Biotoptypenkarte: Umweltatlas Berlin Hinweise zu den Karten „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ und „Lebensraumtypen 2024“: Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt bei den terrestrischen Kartierungen durch fachliche Einschätzung der kartierenden Person. Bei den durch Luftbildinterpretation erhobenen Daten ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. Die FFH-Lebensraumtypen der aktuellen Biotopkartierung sind nur bei den durch terrestrische Kartierung erfassten Flächen ermittelt. Alle anderen Flächen, insbesondere die aus Luftbildern kartierten Flächen sind hierauf ungeprüft. In den nächsten Jahren werden terrestrische Kartierungen in den gemeldeten Natura 2000-Gebieten und der bekannten Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Für Verträglichkeitsprüfungen und Planungen ist der jeweils aktuelle Datenbestand der FFH-Lebensraumtypen bei der obersten Naturschutzbehörde (zuständigen Senatsverwaltung) zu erfragen. Die vorliegende Karte Biotoptypen 2024 wird durch terrestrische Kartierungsprojekte schrittweise aktualisiert. Diese Kartierungsprojekte betreffen v.a. die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Gebiete mit aktuellen Planungsvorhaben.

Projektkoordination (m/w/d) - Projekt: Natura 2000 stärken

Für die Durchführung des Projektes besetzen wir vorbehaltlich weiterer Finanzierungszusagen zum 01.05.2026 in der Geschäftsstelle in Mainz eine Stelle zur Projektkoordination Natura 2000 stärken (m/w/d). - Bewerbungsfrist ist der 19. April 2026. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz hat zum 01.01.2026 das Projekt „Natura 2000 stärken“ für das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des GAP-Strategieplans (GAP-SP), gefördert durch die EU und das Land Rheinland-Pfalz, gestartet. Für die Durchführung des Projektes besetzen wir vorbehaltlich weiterer Finanzierungszusagen zum 01.05.2026 in der Geschäftsstelle in Mainz eine Stelle zur Projektkoordination Natura 2000 stärken (m/w/d). Für die Stelle ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 in Anlehnung an den TV-L und eine Besetzung in Teilzeit (80%) sowie Befristung bis zum 30.06.2029 und ggf. Aufstockung vorgesehen. Natura 2000, bestehend aus den Vogelschutz- und FFH-Gebieten, ist als weltweit größtes Schutzgebietsnetz ein wichtiges Instrument für den Arten- und Naturschutz in Europa. Mit zahlreichen Lebensraumtypen und geschützten Tier- und Pflanzenarten hat Natura 2000 eine große Bedeutung. Allerdings sind viele Arten und Lebensraumtypen in einem schlechten Zustand und das Instrument Natura 2000 ist in der Bevölkerung oft unbekannt. Um den künftigen Schutz besonders gefährdeter Arten - oder solcher für die Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung trägt - zu verbessern, sollen bestehende Artenschutzkonzepte gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Fachleuten überarbeitet und praxisnäher gestaltet werden. Dazu notwendige Kartierungen werden beauftragt und begleitet. Zusätzlich soll der haupt- und ehrenamtliche Naturschutz in Rheinland-Pfalz zu relevanten Themen fortgebildet werden. Zur Umsetzung wird ein Fortbildungsprogramm entwickelt und durchgeführt, um die Kompetenzen im Land nachhaltig zu stärken und zu erweitern. Auf einer weiteren Ebene soll eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit für die Akzeptanz für Natura 2000 und Naturschutz werben. Für unterschiedliche Zielgruppen sollen Natura 2000, Natur und Naturschutz möglichst niedrigschwellig erlebbar werden. Digital erlebbare Gebiete gehören ebenso zu den Maßnahmen wie Veranstaltungen für Schulklassen. Das Projektteam besteht insgesamt aus zwei Personen. Zu den Aufgabenbereichen zählen insbesondere: Planung und Steuerung des Projekts Vertretung des Projektes nach außen Entwicklung von praxisorientierten Schutzkonzepten und Fortbildungsprogrammen Inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Maßnahmen Austausch und Treffen mit Stakeholdern in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus Umgang mit Naturschutzbehörden, Landesforsten, Landesämtern und -betrieben, dem ehrenamtlichen Naturschutz und weiteren Landnutzenden Konzeption und Umsetzung von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Umweltbildungsveranstaltungen (Exkursionen, Fortbildungen, Führungen, Ausstellungen, etc.) und Erarbeitung zugehöriger Lehrmaterialien - in Zusammenarbeit mit externen Referentinnen und Referenten sowie Akteuren und Institutionen aus der Umweltbildung Vorbereitung und Umsetzung der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Social-Media, Veranstaltungen, Exkursionen) Verantwortung für sachgerechten Einsatz von Finanzmitteln, Vergabe von Aufträgen und Begleitung der externen Dienstleister Verwaltungsaufgaben, Mittelverwendung, Verwendungsnachweise, Gesamtevaluierung Wir erwarten von ihnen: eine abgeschlossene naturwissenschaftliche Ausbildung z.B. im Bereich Biologie, Landschaftsökologie, Landespflege, Agrar-, Umweltwissenschaften ODER eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich Kommunikation, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit mit einschlägiger Erfahrung im Umwelt- und Naturschutz praktische Erfahrung im Bereich Natur- und Artenschutz praktische Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit mit verschiedenen Zielgruppen Kompetenz im Umgang mit Naturschutzbehörden, Landesämtern und -betrieben sowie dem ehrenamtlichen Naturschutz Erfahrungen mit Förderprogrammen und Kenntnisse der öffentlichen Auftragsvergabe Bereitschaft und Fähigkeit zu Außendiensttätigkeit auch in schwierigem Gelände Führerschein Klasse B zum Stellenantritt Ihr Profil wird abgerundet durch Kommunikations- und Teamfähigkeit, ein sicheres Auftreten, Organisationstalent sowie gute PC-Kenntnisse. Ergänzend ist die Kenntnis über die Regionen und Akteure in Rheinland-Pfalz wünschenswert, ebenso der Zugang zu entsprechenden Netzwerken im Themenfeld auf deutscher und internationaler Ebene. Wir bieten ihnen: eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit und die Möglichkeit, ein anspruchsvolles Naturschutzprojekt in einem engagierten Team zu entwickeln und umzusetzen einen Dienstsitz in der lebendigen Universitäts- und Landeshauptstadt Mainz flexible Arbeitszeiten und Möglichkeit zum Homeoffice 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr gemäß § 26 TV-L Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L Betriebliche Altersvorsorge bei der VBL (Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) ein vergünstigtes Deutschlandticket (Job-Ticket) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bewerbungsfrist ist der 19. April 2026. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen Unterlagen in einer Datei an: bewerbung(at)snu.rlp.de Ansprechpartner bei Rückfragen: Leah Nebel und Moritz Schmitt Telefon: 06131 - 16 5070

LSG Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe

Die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes geht auf einen Beschluss des Bezirkstages Magdeburg über die Erklärung von neun Landschaftsteilen zu Landschaftsschutzgebieten Punkt c) „Uchte- Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe“ im Jahre 1975 zurück. Das LSG wurde durch eine Änderungsverordnung der Landkreise Stendal und Altmarkkreis Salzwedel im Jahre 2002 neu verordnet und damit an die Bedingungen des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt angepasst. Das ehemalige LSG wurde dabei vor allem im Süden um wertvolle Natur- und Landschaftsteile ergänzt. Es erstreckt sich nunmehr in südlicher Richtung bis nahe der Stadt Tangerhütte und schließt dort das NSG „Mahlpfuhler Fenn“ ein. Durch die Änderungsverordnung verdoppelte sich die Fläche des LSG nahezu und besitzt aktuell eine Fläche von 12.395 ha, wovon 11.176 ha im Landkreis Stendal und 1.219 ha im Altmarkkreis Salzwedel liegen. Geologisch gesehen kennzeichnen das Gebiet ausgedehnte Sand- und Kiesaufschüttungen der saalekaltzeitlichen Schmelzwässer sowie Grundmoränen aus Geschiebelehmen und Sanden. In den ehemaligen Schmelzwasserbahnen verlaufen die Flüsse Uchte und Tanger. Das LSG enthält Teile der folgenden sechs Landschaftseinheiten: 1. Colbitz- Letzlinger Heide, 2. Tangerniederung, 3. Uchteniederung, 4. Querstädter Hochfläche, 5. Trüstedter Hochfläche, 6. Vinzelberg- Buchholz- Tangermünder Hochfläche. Das LSG umfasst einen landschaftlich reich gegliederten Bereich am Nordostrand der Colbitz-Letzlinger Heide. Charakteristisch ist der Quellreichtum am Heiderand, an dem die in der Heide versickernden Niederschläge teilweise wieder zu Tage treten. Im LSG befinden sich Zwischen- und Niedermoore, Niederungsgebiete mit Feuchtwiesen, offene Dünenebereiche, großflächige Calluna- Heiden und Sandtrockenrasen mit ihrer jeweils charakteristischen Flora und Fauna. Im nordwestlichen Teil stocken ausgedehnte Wälder, die besonders wegen ihrer Größe und somit als Habitat für zahlreiche Arten schutzwürdig sind. Kleinflächige Erlenbrüche, Erlen- Eschen- und Eichen-dominierte Laubmischwälder sind darin ebenfalls enthalten. Am Nordwestrand der Letzlinger Heide südlich von Uchtspringe entspringt die Uchte am nördlichen Abhang des Springberges. Die Niederung der Uchte ist landschaftlich sehr strukturreich gegliedert. Der Wechsel von Grünland, Eichenwäldern und kleinen Nadelholzforsten, Erlen- Eschenwäldern, kleinen Erlenbrüchen sowie Erlenreihen charakterisiert das Gebiet besonders. Die Uchte durchfließt die Orte Börgitz, Staats sowie Käthen und verlässt bei Deetz das LSG. Der Tanger, der im Tal eines ehemaligen Elblaufes (Tangerhütter Niederung) fließt, sowie seine zahlreichen Quellbäche kennzeichnen den Südostteil des LSG. Der Ursprung des Tangers ist in 52 m über NN bei Wittenmoor zu suchen. Bei Schleuß verlässt er das LSG, so dass Mittel- und Unterlauf des Tangers außerhalb des LSG liegen. Innerhalb des LSG liegen die NSG „Mahlpfuhler Fenn“ und NSG „Fenn“ sowie die geschützten Parkanlagen Wittenmoor, Vinzelberg, Vollenschier und Brunkau, das FND „Spitzer Berg“ bei Uchtspringe, das FND „Uchtequelle“ und das FND „Polnischer Berg“. Im LSG befinden sich außerdem das FFH-Gebiet „Fenn in Wittenmoor“ (DE 3436 301), das FFH-Gebiet "Spitzberg südwestlich Klinke" (DE 3435 302) und Teilbereiche der FFH-Gebiete „Tanger-Mittel- und Unterlauf“ (DE 3536 302), „Mahlpfuhler Fenn“ (DE 3536 301), "Secantsgraben, Milde und Biese" (DE 3334 301), "Colbitz-Letzlinger Heide" (DE 3535-301). Es liegen ca. 80% der Fläche vom EU-Vogelschutzgebiet 0026 „Mahlpfuhler Fenn“ (DE 3436 301) und kleinere Bereiche des EU-Vogelschutzgebietes 0012 "Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide" (DE 3635 401) im LSG. Das LSG dient als Pufferzone für die in ihm gelegenen Naturschutzgebiete und internationalen Schutzgebiete, die zur Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume und Arthabitate, die durch das Europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschützt werden, dienen. Das LSG hat durch seine Vielfalt an Landschaftsbildern und Lebensräumen, seinen Wald- und Wasserreichtum eine besondere Bedeutung für die Erholung und den Klimaschutz. Letzte Aktualisierung: 17.06.2026

FFH-Lebensraumtypen

GIS-Datensatz mit den zwischen 2001 und 2009 erstinventarisierten Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Das FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (Melde-Nr. DE 2528-331) umfasst 22.654 Hektar. Es liegt, abgesehen vom Elbelauf zwischen Lauenburg und Geesthacht und der rechten Stromhälfte im Abschnitt zwischen Boizenburg und Lauenburg, im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ und nimmt etwa die Hälfte der Biosphärenreservatsfläche ein (MU 2006b) (vgl. Textkarte 5). Das in der Anlage 4 zum Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG) noch als FFH-Vorschlagsgebiet "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg" dargestellte Gebiet ist gemäß Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2004 (ABl. L 382/1 vom 28. Dezember 2004) in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region aufgenommen worden. Es hat damit nicht mehr den Status eines Vorschlagsgebietes, sondern eines bestehenden FFH-Gebietes ("Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg", Melde-Nr. DE 2629-302) erhalten. Im Oktober 2004 hat die Niedersächsische Landesregierung eine Liste von FFH-Gebietsvorschlägen zur Nachmeldung an die Europäische Kommission beschlossen, die auch vier Bereiche enthielt, die das bestehende FFH-Gebiet ergänzen: - Elbe zwischen Boizenburg und Geesthacht - Rögnitz und Grabensystem - Gewässer und Sümpfe am Gartower Forst - Buchhorst südlich Gartow. Das bestehende FFH-Gebiet und die vier Nachmeldebereiche wurden unter der neuen Bezeichnung "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht" zusammengefasst und der EU-Kommission mit dieser Bezeichnung insgesamt als FFH-Gebiet vorgeschlagen. Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 13. November 2007 hat nun der Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009 41 auch das Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ den Status eines bestehenden FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet dient dem Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten, von denen einige besonderen („prioritären“) Schutz genießen (NElbtBRG, Anlage 5). Prioritäre Lebensraumtypen befinden sich z. B. auf Trockenstandorten (trockene, kalkreiche Sandrasen und artenreiche Borstgrasrasen auf Silikatböden), auf Moorstandorten (Lebende Hochmoore, Moorwälder) und in der Bach- und Weichholzaue (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior - Alno-Padion, Salicion albae). Als prioritäre Art nach FFH-Richtlinie kommt der Eremit (Osmoderma eremita) im Biosphärenreservat vor, dazu zahlreiche weitere Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (vgl. Kap. 5.1.1) Das FFH-Gebiet 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ reicht mit der nördlichen Spitze in das Biosphärenreservat hinein.

Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke

Besonderes Schutzgebiet-Nr. FFH0311 Code: DE 4229-302 Schutzstatus: LSG0032WR  - Harz und nördliches Harzvorland, NSG0159 - Kramershai Neumeldung Fläche: 508,36 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Meldung an die Europäische Kommission vorgeschlagen. Aufgrund der Flächengröße und gebietsspezifischen Besonderheiten wird die Meldung eines neuen Natura 2000-Gebietes gegenüber der Erweiterung bestehender Gebiete (FFH-Gebiete Hochharz, Harzer Bachtäler) bevorzugt. Dies erscheint auch aus verwaltungstechnischer Sicht die geeignete Variante, da für die angrenzenden Gebiete bereits ein Verordnungsstatus besteht. Das Vorschlagsgebiet befindet sich auf dem Territorium der Gemeinden Wernigerode und der Stadt Oberharz am Brocken im Landkreis Harz. Es grenzt südlich an die Ortslage Schierke an und erstreckt sich von da bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen. Die Nordwestgrenze ist deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 160 „Hochharz“. Die westliche Begrenzung verläuft wiederum deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 089 „Harzer Bachtäler“. Die Südgrenze bildet die Bundesstraße 27. Im Osten wird das Gebiet durch den Verbindungsweg von der Ortslage Schierke zu den Scherstorklippen begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 508 Hektar . Das Vorschlagsgebiet umfasst einen bisher außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse liegenden Bereich an Nord-, Ost und Südhang des Kleinen Winterberges. Im nördlichen Abschnitt umfasst es einen Teil des großflächigen und gebietsübergreifenden Moorkörpers mit den Schwerpunktvorkommen der prioritären LRT 91D0* „Moorwälder“, der LRT 7120 und 7140 „Hoch- und Übergangsmoore“ sowie Quellzonen. Höhenlage und spezifische Standortsverhältnisse bedingen im nördlichen Teil auch das Auftreten des LRT 9410 „Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder“. Im Süden schließt das Vorschlagsgebiet das bestehende NSG Kramershai ein, in dem sich die höchstgelegenen Vorkommen des LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ in Sachsen-Anhalt sowie weitere FFH-Lebensraumtypen befinden. In der hier vorgestellten Lage und Ausdehnung stellt das Vorschlagsgebiet geographisch und ökologisch die Kohärenz zwischen dem FFH-Gebiet „Hochharz“ im Nordwesten und dem FFH-Gebiet „Harzer Bachtäler“ im Süden her. Anlässlich der EU-Berichtspflichten wurden 2019 für den Anteil an der Kontinentalen Biogeographischen Region in Sachsen-Anhalt 229 Hektar des LRT 91D0* innerhalb und 3 Hektar außerhalb von Natura 2000-Gebieten gemeldet. Mit einer Gesamtfläche von 43,8 Hektar befinden sich damit gegenwärtig noch weitere 20% dieses prioritären LRT außerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems. Die neue Gebietsmeldung würde diese landesweit signifikanten Vorkommen des LRT 91D0* in das Schutzgebietssystem gemäß den Forderungen aus der FFH-Richtlinie integrieren. Das Vorschlagsgebiet ist zu über 95% waldbestockt. Es herrscht ein Mosaik vielfältiger Standortsformen vor, die von Mooren bis hin zu terrestrischen Standorten reichen. Es ist zum überwiegenden Teil forstlich überprägt, enthält jedoch immer noch einen hohen Anteil naturnaher Wälder. Insgesamt wurden 10 FFH-Lebensraumtypen festgestellt, darunter 3 prioritäre. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: FFH-LRT Flächengröße in ha 91D0* 43,8 9410 51,5 9110 18,6 91E0* 2,0 7120 0,1 7140 0,4 6520 1,5 6230* 0,1 4030 0,1 3260 0,7 Tab. 1: Flächengrößen von FFH-LRT im Vorschlagsgebiet „Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke Schutzziele: Allgemeine Schutzziele: Der Schutzzweck des Gebietes umfasst die Gewährleistung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT gemäß Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als maßgebliche Bestandteile des besonderen Schutzgebietes einschließlich der mit ihm räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Des Weiteren umfasst der Schutzzweck die Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II FFH-RL als maßgebliche Bestandteile des Gebietes, einschließlich der mit ihren Habitatflächen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Gebietsspezifische Schutzziele: Die Erhaltung der gebietstypischen Biotopkomplexe in den oberen Lagen des Harzes mit ihren sehr vielgestaltigen Lebensräumen, insbesondere der Moorwälder, der Montanen und bodensauren Fichtenwälder, der Erlen-Eschenwälder, der am höchsten gelegenen Buchenwälder Sachsen-Anhalts sowie kleinflächig der naturnahen Fließgewässer mit begleitender Vegetation, Bergmähwiesen, Borstgrasrasen, Mooren und Heideflächen. Erhaltung des zusammenhängenden und gebietsübergreifenden Komplexes aus überwiegend soligenen Mooren sowie den räumlich und funktional mit ihnen verknüpften Quellen sowie Fließgewässern. Die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT. 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 4030 Trockene europäische Heiden, 6520 Berg-Mähwiesen, 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, 7120 noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und LRT 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) 2. Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Luchs (Lynx lynx) Anmerkung: Flächendeckende Untersuchungen zum Vorkommen von Arten des Anhangs II FFH-RL liegen noch nicht vor. Die Angabe zum Luchs entstammt den Unterlagen für das ROV Natürlich Schierke. Aufgrund der Habitatausstattung ist mit dem Vorkommen weiterer Arten zu rechnen, so beispielsweise Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Mopsfledermaus (Barbastellus barbastellus) (M. Trost, mdl. Mtt.) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einengünstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere: Für die LRT der Wälder im Gebiet (LRT 9110, 91D0*, 91E0*, 9410): natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und, 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), Erhaltung und Entwicklung eines stabilen und vernetzten Bestands von Moorwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele sind naturnahe, strukturreiche, möglichst großflächige und unzerschnittene Moorwälder auf nassen bis morastigen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorten mit intaktem Wasserhaushalt sowie natürlichem Relief und intakter Bodenstruktur. Erhaltung und Entwicklung eines landesweit stabilen und vernetzten Bestands aus Erlen-Eschenwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind naturnahe, feuchte bis nasse Erlen- und Eschenwälder verschiedenster Ausprägung aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und in Flusstälern. Diese umfassen alle natürlichen oder naturnahen Entwicklungsphasen in mosaikartiger Struktur und mit ausreichendem Flächenanteil natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, Des Weiteren gilt das oben genannte Schutzziel für: ein lebensraumtypisches Arteninventar, ein hinreichend hohen Anteil an Alt- und Biotopbäumen, ein hinreichend hohen Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), Gewährleistung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, ein hinreichend hohen Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, Für den LRT der Gewässer (LRT 3260): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie günstige Strömungsverhältnisse), Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Bedingungen für den Nährstoffhaushalt Natürliche oder naturnahe Zustände des ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), Natürliche oder naturnahe Zustände im Bezug auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, Ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation, Für den LRT Borstgrasrasen (LRT 6230*): Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind arten- und strukturreiche, überwiegend gehölzfreie Borstgras-Rasen auf nährstoffarmen, trocken bis feuchten Standorten, die extensiv beweidet oder gemäht werden. LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen Für den LRT der trockenen Heiden (LRT 4030): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit einem hohen Anteil konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Die Präsenz der verschiedenen charakteristischen Altersstadien der LRT in Kombination mit vegetationsfreien Rohböden und weiteren charakteristischen Biotopen sowie eingestreuten Sonderstrukturen, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für den LRT der Frisch- und Feuchtwiesen (LRT 6520): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt sowie auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen) Einem lebensraumtypischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für die LRT der Moore und feuchten Heiden (LRT 7120, 7140): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Wasserhaushalt (hinreichende Wasserversorgung bzw. dauerhaft oberflächennahe Grundwasserstände, auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen), naturnahe, waldfreie Moore u. a. mit torfmoosreichen Seggen- und Wollgras-Rieden, auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, meist im Komplex mit nährstoffarmen Stillgewässern und anderen Moortypen, auf die Bodenstruktur, das Lichtregime, die Oberflächenmorphologie sowie auf den Torfkörper und moorbildende Prozesse, Ein lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten. Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der Tierarten gemäß Anhang II FFH-RL sind insbesondere: Für den Luchs wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften mit natürlichen oder naturnahen, größeren zusammenhängenden, strukturreichen Waldkomplexen, geeignete Wanderkorridore. Meldekarte (PDF) LRT-Karte (PDF) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

Schutzgebiete

Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne Bäume und Findlinge, aber auch kleine Flächen –, Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Bestände von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der länderübergreifende Naturpark Barnim. Besondere Bedeutung kommt den zum europäischen Netz NATURA 2000 gehörenden FFH- und Vogelschutzgebieten zu. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Bild: SenUMVK Ausweisung von Schutzgebieten In acht Schritten zum Schutzgebiet. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Aktuelle Verfahren zur Unterschutzstellung Zurzeit laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Naturschutzgebiete (NSG) Besonders schutzwürdige und -bedürftige Gebiete werden als NSG ausgewiesen, um die seltenen und gefährdeten Biotope eines Naturraums erhalten zu können. Alle Handlungen, die diese Gebiete oder auch Teile davon zerstören, beschädigen, verändern können, sind dort verboten. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Landschaftsschutzgebiete (LSG) Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Weitere Informationen Bild: Ulrike Hörmann Naturdenkmale (ND) Naturdenkmale können flächig wie die Geschützten Landschaftsbestandteile oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur (Bäume und Findlinge) sein. Diese Flächen bzw. einzelnen Schutzobjekte werden auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert. Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Der länderübergreifende Naturpark Barnim Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000)

Ausstellung natürlich BERLIN! Berlins Naturschätze entdecken und schützen

Die Ausstellung besteht aus 30 Tafeln. Zu allen Ausstellungstafeln finden Sie auf den nachfolgenden Seiten eine Hörfassung mit den Texten, ausführlichen Bildbeschreibungen und teilweise Tierstimmen. Sounddesign: picaroMedia Tierstimmen: Tierstimmenarchiv des Museums für Naturkunde Berlin Die Museumsinsel, das Brandenburger Tor oder das Schloss Charlottenburg sind als Berliner Kostbarkeiten bekannt. Doch nur wenige wissen, dass Berlin eine der artenreichsten Städte Europas und eine der wald- und seenreichsten Metropolen der Welt ist. Über 42 Prozent der Landesfläche sind Wälder, Gewässer, Agrarflächen und öffentliche Grünanlagen. Gerade in Zeiten des Klimawandels mit einhergehenden trockenen und heißen Sommern entscheiden die grünen Oasen zunehmend über die Attraktivität einer Stadt. In Berlin gibt es zahlreiche Möglichkeiten die Natur in ihren vielfältigen Ausprägungen unmittelbar zu erleben, sich in ihr zu erholen und auf diese Weise ihren Wert schätzen zu lernen. Die Ausstellung bietet Blicke auf die vielen und oft unbeachteten Naturschönheiten in Berlin regt durch beeindruckende Fotos von ausgezeichneten Naturfotografen an, die urbanen Wildnisse Berlins zu entdecken vermittelt Wissen, weil man nur das sehen und schützen kann, was man kennt zeigt, dass Stadt und Natur keine Gegensätze darstellen. Im Gegenteil: Natur eine große Bereicherung für die Stadt ist und die Zukunftsfähigkeit Berlins fördert wirbt für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist als Wanderausstellung konzipiert und kann beim Freilandlabor Britz ausgeliehen werden. Bild: Josef Vorholt Metropole der StadtNatur Berlin hat weitaus mehr zu bieten als seine Sehenswürdigkeiten. Die Stadt zählt zu den artenreichsten Europas. Die Ausstellung „natürlich BERLIN!“ zeigt, dass Stadt und Natur keine Gegensätze sind. Metropole der StadtNatur Weitere Informationen Bild: Bruno D´Amicis Grüne Schätze entdecken Berlin bietet echte Naturerlebnisse nur einen Steinwurf von der Innenstadt entfernt. Ausgedehnte Park-, Wald- und Seenlandschaften laden sowohl zum Sport als auch zur Erholung ein. Grüne Schätze entdecken Weitere Informationen Bild: Florian Möllers 6.000 Hektar für Europa Das europaweite Netz der Schutzgebiete soll den Fortbestand von natürlichen Lebensräumen und wildlebenden Arten sichern und die biologische Vielfalt in Europa bewahren. 6.000 Hektar für Europa Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Stadt der Artenvielfalt Mit mehr als 20.000 Tier- und Pflanzenarten ist die Hauptstadt überaus artenreich. Welche besonderen und gefährdeten Tiere und Pflanzen zu entdecken sind, erfahren Sie hier. Stadt der Artenvielfalt Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Verbindung halten – Brücken bauen Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist es wichtig, dass Lebensräume eng miteinander verbunden sind. Verbindung halten – Brücken bauen Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Vom Ursprung unserer Landschaft Das heutige Landschaftsbild Berlins ist durch die Eisschmelze entstanden. Flüsse und Seen, Binnendünen, Moore und Kalktuffquellen wurden durch den Rückzug der Gletscher geschaffen. Vom Ursprung unserer Landschaft Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Alles Schiebung Man muss nur genau hinschauen, die eiszeitliche Formung der Landschaft im Stadtgebiet ist auch heute noch gut zu erkennen. Alles Schiebung Weitere Informationen Bild: SenUVK Mehr als eine Schippe Sand Nach der Eiszeit verteilte der Wind feinen Sand über Teile der noch vegetationsarmen Landschaft. An einigen Stellen entstanden Binnendünen. Mehr als eine Schippe Sand Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Wo Steine wachsen Die Kalktuffquellen im Natura 2000-Gebiet „Tegeler Fließtal“ sind eine geologische Besonderheit. Wo Steine wachsen Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Moore – Augen der Landschaft Kesselmoore sind Überbleibsel der letzten Eiszeit. Die Erhaltung von Mooren spielt eine bedeutende Rolle beim Klimaschutz. Moore – Augen der Landschaft Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Stadt am Wasser Die Seen, Flüsse und Fließe sind ein Qualitätsmerkmal unserer Stadt, welches es zu bewahren gilt. Mit der Wasserrahmenrichtlinie werden Maßnahmen zum Erhalt der Ressource Wasser umgesetzt. Stadt am Wasser Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Leben am Wasser Die Berliner Gewässerlandschaft ist Wassersportrevier und Rückzugsgebiet vieler Tier- und Pflanzenarten zugleich. Leben am Wasser Weitere Informationen Bild: Doron Wohlfeld Fluss + See = Flusssee An flachen Ufern und Buchten von Dahme, Havel und Spree wachsen Röhrichte, finden Drosselrohrsänger und Hecht Lebensraum. Auch europaweit geschützte Arten wie Fischotter, Biber und Seeadler sind zurück. Fluss + See = Flusssee Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Fließe – klein und vielfältig Fließe speisen Flüsse und Seen. An ihren Ufern blühen Schwertlilie, Sumpfdotterblume und Gilbweiderich. Fließe – klein und vielfältig Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Kleingewässer ganz groß Die Kleingewässer der Stadt sind besonders wichtig als Laichplatz für stark gefährdete Amphibienarten wie Erdkröte, Teichfrosch und Knoblauchkröte. Kleingewässer ganz groß Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Leben in Wald und Flur Berlin ist eng mit seinem Umland verbunden und auch innerhalb der Stadtgrenzen gibt es ausgedehnte Waldflächen und Erholungslandschaften. Leben in Wald und Flur Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Waldstadt Berlin – Erholung und Entspannung Bereits 1915 wurde mit dem “Dauerwaldkaufvertrag” der Grundstein für den heutigen Waldreichtum der Hauptstadt gelegt. Waldstadt Berlin – Erholung und Entspannung Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Wald naturnah Mit den Waldbaurichtlinien setzen die Berliner Förster bundesweit Maßstäbe für die ökologische Bewirtschaftung und naturnahe Entwicklung. Wald naturnah Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Neue Landschaften Auf den ehemaligen Rieselfeldern um Berlin entstand durch behutsame Sanierung eine neue Erholungslandschaft. Neue Landschaften Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Janz weit draußen? Die abwechslungsreiche Feldflur am Stadtrand bietet Braunkehlchen, Grauammern und Feldlerchen ideale Lebensbedingungen. Janz weit draußen? Weitere Informationen Bild: Partner für Berlin / FTB-Werbefotografie Grüne Inseln im Häusermeer Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfe prägen das grüne Berlin. Sie bieten Erholungsmöglichkeiten und zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen unverwechselbaren Lebensraum. Grüne Inseln im Häusermeer Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Parks aus fürstlichen Zeiten Die Pfaueninsel und der Landschaftspark Klein Glienicke gehören zum UNESCO Weltkulturerbe. Gleichzeitig sind sie wegen ihrer Naturausstattung als Natura 2000-Gebiet geschützt. Parks aus fürstlichen Zeiten Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Volkspark Vielfältige Parkanlagen mit Wiesen, waldartigen Bereichen und Gewässern schätzen nicht nur Erholungssuchende. Sie bieten auch vielen Tieren Rückzugsmöglichkeiten und Nahrungsangebote. Volkspark Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Ruhe und Vielfalt Einst vor der Stadt gelegen, befinden sich heute viele Friedhöfe mitten im Zentrum. Sie sind Orte der Stille und Naturoasen. Ruhe und Vielfalt Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Auf kleiner Scholle Kleingärten stehen heute hoch im Kurs, je naturnäher sie gestaltet sind, desto eher finden auch Wildtiere hier ein kleines Paradies. Auf kleiner Scholle Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Lebendige Innenstadt – Leben zwischen Stein und Glas Immer mehr Tier- und Pflanzenarten entdecken Berlin als Lebensraum. Wo liegen die Gründe und wie können wir dazu beitragen, dass sie sich auch in Zukunft hier wohlfühlen? Lebendige Innenstadt – Leben zwischen Stein und Glas Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Verstädterung – auf Tuchfühlung mit dem Wildschwein Warum die Stadt eine große Verlockung für Wildtiere darstellt und wir lernen müssen, mit Wildtieren auszukommen, erfahren Sie hier. Verstädterung – auf Tuchfühlung mit dem Wildschwein Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Mut zur Lücke Durch die Sanierung von Gebäuden geraten einige Vogelarten in akute Wohnungsnot. Der Einbau von Nistkästen an sanierten Gebäuden trägt dazu bei, Nistplätze zu erhalten. Mut zur Lücke Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Hotel Berlin Berlin ist auch für Fledermäuse eine Reise wert: Sie überwintern in unterirdischen Gängen der Zitadelle Spandau, im Fort Hahneberg und in alten Wasserwerken. Hotel Berlin Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Stadtbrachen – Treffpunkt für Arten der Roten Liste Ehemalige Industrie- und Verkehrsflächen, wie das einstige Flugfeld Johannisthal, der stillgelegte Verschiebebahnhof Tempelhof oder der ehemalige Flughafen Tempelhof werden zum Anziehungspunkt für gefährdete Arten. Stadtbrachen – Treffpunkt für Arten der Roten Liste Weitere Informationen

Triturus cristatus (Laurenti, 1768) Kammmolch Amphibien Gefährdet

Der Anteil Deutschlands am Weltareal der Art liegt unter Berücksichtigung der dünnen Besiedlung im flächenanteilmäßig großen Osten des Areals (Kuzmin 2001) zwischen 10 und 30 %; zugleich gehören die deutschen Vorkommen zum Arealzentrum. Deutschland ist deshalb für die weltweite Erhaltung des Kammmolchs in hohem Maße verantwortlich. Obwohl Deutschland im Arealzentrum liegt, kommt der Kammmolch im Bezugsraum nicht flächendeckend vor. Die Schwerpunktvorkommen liegen in der planaren und collinen Höhenstufe Deutschlands. In den Mittelgebirgslandschaften dünnen die Populationen stark aus und die Art erreicht bei ca. 1.000 m ü. NHN ihre Höhenverbreitungsgrenze. Die Rasterfrequenz des Kammmolchs auf der Ebene TK25-Q beträgt für den Zeitraum von 2000 bis 2018 33,35 %. Damit liegt der Kammmolch im oberen Bereich der mäßig häufigen Arten. In den Roten Listen der Bundesländer wird die Art in den Tiefländern als „Gefährdet“ bzw. als Art der „Vorwarnliste“ geführt. In den Roten Listen der Mittelgebirgsländer wird die Art hingegen einheitlich als „Stark gefährdet“ eingestuft. Der langfristige Bestandstrend wird bundesweit als starker Rückgang eingestuft. Ursachen sind der Verlust geeigneter Laichgewässer bzw. die Entwertung geeigneter Gewässertypen wie Weiher und andere Flachgewässer, vor allem durch Fischbesatz. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird aufgrund der anhaltenden Gefährdungsursachen (insbesondere dem Fischbesatz) in Deutschland von einer mäßigen Abnahme ausgegangen. Als Ergebnis der Gefährdungsanalyse wird der Kammmolch damit als „Gefährdet“ eingestuft. Gegenüber der letzten RL-Einstufung von 2009 („Vorwarnliste“) kommt es zu einer Verschlechterung der Rote-Liste-Kategorie – die Art wird nun als „Gefährdet“ eingestuft. Der Hauptgrund dafür ist der Kenntniszuwachs hinsichtlich der aktuellen Bestandssituation (siehe Abschnitt „Zusätzlicher Hinweis“), nach der die Art nicht mehr wie 2009 in der Kriterienklasse „häufig“, sondern als „mäßig häufig“ geführt wird. Die Bestandstrends haben sich nicht verändert. Die wichtigsten Gefährdungsursachen für den Kammmolch sind: Im Bereich der Laichgewässer wirken sich vor allem der fortgesetzte Totalverlust oder die Entwertung geeigneter Gewässertypen wie Weiher und Flachgewässer negativ auf die Bestände aus, insbesondere durch Melioration, Sukzession, Beschattung, Verfüllung, zu frühzeitiges und mehrjähriges Trockenfallen aufgrund des Klimawandels sowie das Einbringen von Fischen (selbst in Tümpel) und die stärkere Gewässerbelastung durch Eutrophierung; im Landlebensraum fehlen zunehmend naturnahe Bereiche, wie großflächig extensiv genutzte, kleinstrukturierte und heckenreiche von Wiesen und Weiden geprägte Landschaften mit hohen Grundwasserständen, Ruderalflächen und Ackerbrachen; Vorkommen in Sekundärhabitaten (z. B. Kies- und Tongruben) sind meist stark voneinander isoliert (fehlende Vernetzung); werden Vorkommen oder Teilhabitate durch Straßen getrennt, kommt es häufig zur Gefährdung wandernder Tiere durch den Verkehr; eine weitere Gefährdung der Art könnte vom sich ausbreitenden Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) ausgehen. Wichtig ist neben dem großflächigen Schutz von Land- und Wasserlebensräumen im Rahmen der Natura-2000-Gebiete auch der Populationsschutz in der „Normallandschaft“ außerhalb der FFH-Gebietskulisse. Besondere Aufmerksamkeit muss dabei auf die Einbindung der in der umgebenden Agrarlandschaft vorhandenen Gewässer gelegt werden. Die Erreichbarkeit von Gehölzbeständen, die wichtige Land- und Überwinterungshabitate sind, muss gesichert sein. Wichtig ist zudem die Anlage von bandförmigen Biotoptypen wie Hecken mit begleitenden Rainen oder Brachestreifen. Gleiches gilt für die Vernetzung mit anderen besiedelten oder neu angelegten Gewässerstandorten. Die Neu- oder Wiederanlage geeigneter, sonnenexponiert liegender Laichgewässer mit üppiger Unterwasservegetation (ohne Fischbesatz) und reich strukturierten Landlebensräumen im direkten Umfeld ist elementar. Diese Habitate sollten in nicht zu großer Entfernung (max. 500 m) zu bestehenden Vorkommen angelegt werden, damit die Vernetzung gefördert wird. Als Beispiele und Finanzierungsinstrument sind hier LIFE-Projekte (L’Instrument Financier pour l’Environnement) zu nennen. Zusätzlicher Hinweis: Durch die Aufnahme in die Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union hat die Art eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Dadurch sowie durch eine verbesserte Erfassungsmethodik (Wasserfallen) konnte der Erkenntnisgewinn (bzgl. der Nachweishäufigkeit) in den vergangenen 10 Jahren deutlich gesteigert werden. Die höhere Zahl an Nachweisen darf nicht mit Bestandszunahmen verwechselt werden.

Grenze der atlantisch/kontinentalen biogeografischen Region

Linienthema zur Darstellung der Grenze zwischen der atlantischen (Hauptnaturräume der Marsch, Unterelbe und Geest)und der kontinentalen (Naturräume des Hügellandes und der Mecklenburgischen Seenplatte sowie Vorland sowie der Mittelelbe-Niederung) biogeografischen Region für den Aufgabenbereich Natura 2000. Grundlage ist die naturräumliche Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, hier die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung auf den Massstab 1:25.000 umgearbeiteten Grenzen der Naturräume. Weitere Modifizierung im Raum Geesthacht (Grenze atl. / kont. Für die Elbe pragmatisch bei Staustufe Geesthacht gesetzt)

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