s/evironmental protection/environmental protection/gi
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Infoveranstaltung Fördermöglichkeiten der SNU Online-Vorstellung des Förderspektrums der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) 01.04.2025 Allgemeine Stiftungsförderung ab S. 4 (Chatfragen ab S. 27) Maßnahmen aus Ersatzzahlungen ab S. 31 (Chatfragen ab S. 48) Stiftung Natur und Umwelt RLP Die Stiftung Natur und Umwelt RLP (SNU) • Vorstand • 1 Geschäftsführer, 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter + 1 FÖJ-Stelle • Gestaltung nachhaltiger, regionaler Entwicklung • Aufwertung und Schutz von Natur und Umwelt • Umweltbildung und Unterstützung des Ehrenamtes 01.04.2025 Infoveranstaltung Fördermöglichkeiten der SNU 2 Stiftung Natur und Umwelt RLP Arbeitsbereiche Operatives Geschäft : • Eigenprojekte (z. B. ArtenFinder, Junge Riesen) • Drittmittelprojekte (z. B. LIFE Luchs, Feldhamsterschutz, EULLE Ameisenbläuling, Moorschutz) • allgemeines Fördergeschäft • Verwaltung und Verwendung von Ersatzzahlungen 01.04.2025 Infoveranstaltung Fördermöglichkeiten der SNU 3 Stiftung Natur und Umwelt RLP Arbeitsbereich allgemeines Fördergeschäft • Nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Natur und Umwelt - Förderung von Projekten - Förderung von Erwerb und Pacht von Grundstücken - Förderung des allgemeinen Verständnisses von Natur- und Umweltschutz • Ansprechpersonen: Metke Lilienthal 01.04.2025 Anna Maria Lucas Jochen Werner Infoveranstaltung Fördermöglichkeiten der SNU 4 Allgemeine Stiftungsförderung Projekte und Flächensicherung • Was sind förderfähige Projekte? – Förderziel, Förderzweck & Gegenstand der Förderung • Wer kann eine Projektförderung erhalten? – Zuwendungsempfänger • Wofür sind Fördermittel zu verwenden? • Maßnahmenbeispiele • Wie sind Fördermittel zu verwenden? • Art, Umfang und Höhe einer Förderung • Antrag und Projektlaufzeit • Ablauf der Beantragung (vom Antrag zur Bewilligung und Projektumsetzung) 01.04.2025 Infoveranstaltung Fördermöglichkeiten der SNU 5
Kurzbeschreibung Ziel ist ein Beitrag zur Information und Aufklärung von interessierten Kreisen und der Öffentlichkeit Kommunikationspaket zum Schutz der Umwelt und der Ozeane mit diversen Bestandteilen: - Flyer, Broschüre und Video in Deutsch „zum Wegwerfen zu schade“ und in Englisch „too valuable to throw away“ sowie auch weitere Sprachen: www.youtube.com/watch?v=Eow3WxTELyE - Flyer in Deutsch „Gewässerschutz“ und in Englisch „no waste into the oceans!“ - Gemeinsamer Flyer mit der „Boot“ und Wassersportverbänden „Gemeinsam für mehr Gewässerschutz“ - Messestand „Boot 2016“ im Bündnis von Messe Düsseldorf, Deutschem Kanu-Verband, Deutschem Ruderverband, Deutschem Segler-Verband, dem Verband Deutscher Sporttaucher, Team Kunststoff sowie PlasticsEurope Deutschland e.V. - Aktualisierung des Kunststoff-Schulbuches für die Sekundarstufe seit Auflage 2015 Aufnahme des Themas Meeresschutz - Thema beim Fachpressetag 2015 & 2017 der Kunststofferzeuger der Central Region, d.h. der Länder: AT, CH, CZ, DE, HU, PL, SK, SL - Recykling Rejs:jährliche Kommunikationskampagne polnischer Kanutouren mit der Botschaft „Abfälle gehören nicht ins Wasser, Flüsse und Meere“, siehe http://recykling-rejs.pl - Thementag Marine Litter zur Welt-Kunststoffmesse „K“ am 22.10.2016 in Düsseldorf mit Beiträgen u.a. von BMUB, DSD, NABU, UBA AT - Koordination mit pan-Europäischen Arbeiten von PlasticsEurope, d.h. EU-28+CH/NOR/TUR - Einbindung in das jährliche Reporting der Global Declaration, siehe www.marinelittersolutions.com Ergebnisse Die Informationsmaterialien liegen vor, Veranstaltungen und Diskussionen haben stattgefunden, weitere sind in Planung.
Alle wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer Baden-Württembergs sind erfasst. Insbesondere sind dies: - ständig fließende Gewässer; - Gewässer mit einer Länge von über 500 m; - Gewässer, die zur Verortung gewässerbezogener Objekten benötigt werden; - Gewässer, die Gegenstand wasserwirtschaftlicher Planung sind. Die Hierarchie im Gewässernetz wird durch die bundesweit eindeutige Gewässerkennzahl (GKZ) dargestellt. Zur Verortung von Objekten auf der Gewässergeometrie steht die Basisstationierung zur Verfügung. Dies ist eine Längenunterteilung in Kilometerstationen (Passpunkten) und beginnt immer an der Mündung (Ausnahme Rhein). Dazwischen werden Längen als Promille des Passpunktabstandes angegeben. Wenn sich die Geometrie eines Gewässers ändert, werden nur die Passpunkte verschoben, die im veränderten Bereich liegen. Dadurch bleiben alle Stationsangaben außerhalb des veränderten Bereichs unverändert. Aus der Basisstationierung ergibt sich daher nicht die Entfernung auf der Gewässergeometrie zwischen 2 Punkten! Wird diese Entfernung benötigt, kann sie mit üblichen GIS-Werkzeugen ermittelt werden. Das Gewässernetz wird in 3 Varianten bereitgestellt: - Gewässernetz (AWGN-Fluss10)als measured-shape von der Mündung bis zur Quelle (durchgehende Linie). - Gewässername, mit den lokalen Gewässernamen, soweit bekannt - Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2018) definiert sind. Die Bildung von Teilnetzen ist möglich (z.B. GeStruk, biozönotischer Gewässertyp). Die Teilnetze Wasserrahmenrichtlinie und Hochwassergefahrenkarte werden u.a. im WASSERBLICK bereitgestellt.. Aktuell sind über 19.600 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von rd. 45.500 km erfasst. Hiervon befinden sich rd. 400 Gewässer (rd. 5.300 km) außerhalb der Landesgrenzen. Diese wurden lediglich orientierend zur Darstellung des räumlichen Zusammenhangs in das AWGN aufgenommen. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".
Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft
Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Register der Ökokonto-Gesamtflächen, übergeordnete Kopfdaten zu den Ökokonto-Teilflächen - Aktualisierungsturnus: fortlaufend - Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 30 Abs. 6 SNG,
Teilbereiche finden Verwendung bei der Umsetzung der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung SchALVO, wenn hydrogeologisch abgegrenzte Teilbereiche eines Wasserschutzgebiets unterschiedliche Nitratklassen aufweisen. Wasserschutzgebiete werden in Abhängigkeit des Nitrat- bzw. Pflanzenschutzmittelgehalts im Grundwasser in „Normalgebiete", „Nitrat-Problemgebiete" und „Nitrat-Sanierungsgebiete" eingestuft. In Wasserschutzgebieten mit mehreren Wasserfassungen kann die untere Wasserbehörde Teileinzugsgebiete festsetzen, wenn innerhalb dieser Teilgebiete unterschiedliche Rohwasserqualitäten vorhanden sind und die hydrogeologischen Verhältnisse eine Teilbereichsabgrenzung ermöglichen. Ein WSG muss aus mindestens zwei Teilbereichen bestehen. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Kulisse dient der Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion sowie Bereitstellung von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur, soweit diese Verfahren im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums stehen.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Origin | Count |
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Bund | 3446 |
Europa | 2 |
Kommune | 71 |
Land | 813 |
Schutzgebiete | 59 |
Wirtschaft | 4 |
Wissenschaft | 21 |
Zivilgesellschaft | 6 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 27 |
Förderprogramm | 2689 |
Gesetzestext | 3 |
Lehrmaterial | 4 |
Strukturierter Datensatz | 2 |
Text | 647 |
Umweltprüfung | 5 |
unbekannt | 580 |
License | Count |
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geschlossen | 925 |
offen | 2896 |
unbekannt | 136 |
Language | Count |
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Deutsch | 3061 |
Englisch | 1204 |
Leichte Sprache | 2 |
andere | 2 |
Resource type | Count |
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Archiv | 32 |
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Datei | 44 |
Dokument | 244 |
Keine | 2602 |
Multimedia | 9 |
Unbekannt | 9 |
Webdienst | 167 |
Webseite | 1165 |
Topic | Count |
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Boden | 2796 |
Lebewesen & Lebensräume | 3384 |
Luft | 2385 |
Mensch & Umwelt | 3957 |
Wasser | 2491 |
Weitere | 3820 |