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Analyse der Auswirkungen der neuen beihilferechtlichen Regelungen auf die Fördermaßnahmen des BMUB, insbesondere Strategien für den Fall der Anordnung von Evaluierungen durch die EU-Kommission

Das Projekt "Analyse der Auswirkungen der neuen beihilferechtlichen Regelungen auf die Fördermaßnahmen des BMUB, insbesondere Strategien für den Fall der Anordnung von Evaluierungen durch die EU-Kommission" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Redeker Sellner Dahs Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte Berlin durchgeführt. Staatliche Beihilfen sind nach Artikel 107 AEUV grundsätzlich verboten und nur unter bestimmten Bedingungen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 108 AEUV regelt die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission (KOM) für die Beihilfekontrolle und die Mitwirkungspflicht der Mitgliedstaaten. Mit der Modernisierung des EU-Beihilferechts hat die KOM im Jahr 2014 ein neues Instrument der Evaluierung von Beihilfen eingeführt. Mit den am 09.04.2014 beschlossenen neuen Umwelt-und Energiebeihilfeleitlinien kündigt die KOM an, bei Beihilferegelungen mit 'hoher Mittelausstattung', 'neuartigen Merkmalen' oder 'wenn wesentliche marktbezogene, technische oder rechtliche Veränderungen vorgesehen sind' die Laufzeit drastisch zu begrenzen und eine Ex-post-Evaluierung zu verlangen, von der eine Verlängerung abhängig gemacht wird. Die Evaluierung soll von unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden. Dafür hat die KOM den Entwurf von Evaluierungsleitlinien vorgelegt. Mit einem Beschluss der Evaluierungsleitlinien ist 2014 zu rechnen. Auch in die Allgemeine GruppenfreistellungsVO vom 21.05.2014 hat die KOM Evaluierungsforderungen erstmalig aufgenommen. Ziel des Vorhabens ist die Analyse der Auswirkungen der neuen beihilferechtlichen Regelungen auf die Fördermaßnahmen des BMUB. Es sind vorsorgliche Strategien für die Handhabung des Instruments der Evaluierung sowie die Gestaltung von Fördermaßnahmen zu entwickeln. Dabei wird zu berücksichtigen sein, bei welchen Arten von Fördermaßnahmen mit einer Forderung der KOM nach einer Ex-post-Evaluierung zu rechnen sein dürfte, wie eine solche Evaluierung praktikabel umgesetzt werden könnte, wie Fördermaßnahmen für eine effiziente Evaluierung gestaltet sein sollten und welche Einflüsse das neue Beihilferecht auf bestehendes nationales Zuwendungsrecht haben könnte.

Bewertung und Weiterentwicklung von Umweltpolitik - Best Practice in Europa

Das Projekt "Bewertung und Weiterentwicklung von Umweltpolitik - Best Practice in Europa" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Schlanke Verwaltung, Bürokratieabbau und Folgenabschätzung werden allgemein als notwendig angesehen, um eine effektive und kosteneffiziente Verwaltung und Politikgestaltung zu erreichen. Dies gilt besonders für Umweltpolitik, die häufig als bürokratisch und wachstumshemmend dargestellt wird. Daher organisiert ein Konsortium unter Führung von IEEP und IVM im Auftrag der EU-Kommission, GD Umwelt, einen Workshop, auf dem Entscheidungsträger, Wissenschaftler und Politikberater die verschiedenen Ansätze zur Analyse von umweltpolitischen Maßnahmen diskutieren. Ecologic erstellt für diesenWorkshop eine Übersicht der nationalen Verfahren zur Gesetzesfolgenabschätzung in Deutschland und Österreich und analysiert die Umsetzung von drei EU-Umweltrichtlinien in nationales Recht.Hauptauftragnehmer: Vrije Universiteit Amsterdam, Instituut voor Milieuvraagstukken; Amsterdam; Niederlande.

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