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Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks (OWP) „Windanker“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee

ID: 3282 Ergänzungstitel des Vorhabens: Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über den Erlass und die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks „Windanker“ in der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Am 24. Januar 2025 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „ Windanker “ erlassen worden. Das Vorhabengebiet liegt in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Ostsee. Das Vorhaben „ Windanker “ liegt innerhalb des im Raumordnungsplan 2021 festgelegten Vorranggebietes für Windenergie „ O-1 ". Die Entfernung zu der nächstgelegenen Insel Rügen beträgt rund 38 km und bis zum deutschen Festland rund 82 km. Die Distanz zur dänischen AWZ beträgt 622 Meter und zur schwedischen AWZ rund 4 km. Das Vorhaben liegt außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete. Mit dem Planfeststellungbeschluss ist die Errichtung von 21 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 142 m über SKN, einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe bis Rotorblattspitze 260 m über SKN) und einer Leistung von jeweils 14 MW, mit 7 % PowerBoost 15 MW genehmigt worden. Die einzuspeisende Netzkapazität beträgt 300 MW. Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „ Windanker “ wurde am 02.09.2022 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 Planungssicherstellungsgesetzes ( PlanSiG ) online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 19.05.2023 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) sowie in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und WELT. Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des PlanSiG eine Online-Konsultation statt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 02.09.2022 Datum der Entscheidung: 24.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 45 Abs. 1, 48 Abs. 4 WindSeeG vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258, 2310) in der Fassung vom 31.12.2022 i.V.m. § 74 VwVfG UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040 3190-6449 E-Mailadresse der Kontaktperson: sarah.kroeplien@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat Windpark-Verfahren zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Schriftlich oder zur Niederschrift beim BSH, Dienstsitz Hamburg (Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg) oder Dienstsitz Rostock (Neptunallee 5, 18057 Rostock). Elektronische Stellungnahmen und Einwendungen sind bitte an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de ; sarah .kroeplien@bsh.de Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Windanker GmbH Charlottenstraße 63 10117 Berlin Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                     09:00–16:00 Uhr Freitag                                                        09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 10.02.2025 Enddatum der Auslegung 24.02.2025 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag           08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag                                                       08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag                                                    geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 10.02.2025 Enddatum der Auslegung 24.02.2025 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.03.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.02.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Der Beschluss kann auf der BSH-Internetseite unter Be…

Poster: Boden des Jahres 2025 – Rendzina

Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein. Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt. Veröffentlicht in Poster.

Flyer: Boden des Jahres 2025 – Rendzina

Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein. Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Gewinnung von marinen Sanden für den Küstenschutz aus der Sandlagerstätte Tromper Wiek S

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg plant für Zwecke des Küstenschutzes die Gewinnung von marinen Sanden aus der Sandlagerstätte "Tromper Wiek S" nördlich der Gemeinde Glowe auf der Insel Rügen.

CPOD_REGION

In der Ostsee wird ein statisch-akustisches Monitoringprogramm mit Hilfe von dauerhaft installierten akustischen Detektionsgeräten (POrpoise Detector) durchgeführt, welches Raum-Zeit-Muster und die Raumnutzung von Schweinswalen im Ökosystem der deutschen Ostsee ermittelt. Derzeit betreibt das BfN 15 Messpositionen in FFH-Schutzgebieten und angrenzenden Gewässern, um Daten zur räumlichen Nutzung durch die beiden Schweinswal-Populationen, die Beltsee-Population und die Population der zentralen Ostsee, zu sammeln. Diese Daten geben Aufschluss über die Überlappung der Raumnutzung durch beide Populationen im ostdeutschen Ostseeraum. Das Monitoringprogramm ist zudem die Grundlage für die Erfüllung der europäischen Berichtspflichten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), sowie des regionalen Meeresübereinkommens der Helsinki-Konvention. Das Messnetz des Schweinswalmonitorings wurden in fünf Arealen zusammengefasst. Die Einteilung der Areale erfolgte nach der räumlichen Nähe der Messpositionen zueinander. Areal A umfassen die Stationen rund um Fehmarn (B1, B2, B5, B6, B7, DW1a, DW4a). Die beiden Messpositionen in der Kadetrinne (D8 und D10) bilden Areal B. Die Messpositionen im Gebiet nördlich von Darß und Rügen wurden im Areal C (7004, 7006, PreBa) zusammengefasst. Das Areal D umfasst die Stationen rund um das Seegebiet Adlergrund (G25, G28, 7009). Zum Areal E gehören die Messpositionen auf der Oderbank (H18, H23, 7015).

Geplanten Offshore-Windpark „Aurora“ östlich von Öland und südwestlich der Südspitze von Gotland in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

ID: 1312 Ergänzungstitel des Vorhabens: Konsultation nach der Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark "Aurora" in der Schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee, NV-06738-20 Kurzbeschreibung des Vorhabens: OX2 AB plant die Errichtung eines Offshore-Windparks in der schwedischen Wirtschaftszone in der Ostsee, östlich der Insel Öland und südwestlich der Insel Gotland. Der Windpark trägt den Namen Aurora und soll pro Jahr etwa 24 TWh Strom erzeugen, was dem Stromverbrauch von bis zu fünf Millionen Haushalten entspricht. Das derzeitige Projektgebiet ist etwa 1.045 km2 groß und liegt etwas mehr als 30 km von Öland und etwas mehr als 20 km von Gotland entfernt. Der Windpark wird voraussichtlich in mehreren Phasen entwickelt werden. Der Windpark soll aus insgesamt 220 bis 370 Windturbinen und zugehöriger Ausrüstung wie Offshore-Umspannwerken, Seekabeln und Plattformen (Wohnplattformen und Plattformen zur Energiespeicherung oder Energieumwandlung wie Wasserstoff) bestehen. Die maximale Gesamthöhe der Windturbinen beträgt 370 Meter über dem Meeresspiegel, und die erste Stufe des Windparks soll 2030 in Betrieb genommen werden. Die Entfernung des geplanten Aurora-Windparks zu den (zu Finnland gehörenden) Åland-Inseln beträgt etwa 380 km, gemessen vom Windpark selbst, und etwa 290 km, gemessen von der nächstgelegenen primären Option für einen Kabelkorridor. Die Entfernung des Windparks zum finnischen Festland beträgt ca. 450 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 370 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Der Windpark ist etwa 280 km von der estnischen Insel Saaremaa und etwa 390 km vom estnischen Festland entfernt. Die Entfernung des Windparks nach Lettland beträgt ca. 190 km und die Entfernung nach Litauen ca. 205 km. Die Entfernung zur Oblast Kaliningrad in Russland beträgt etwa 230 km. Nach Polen beträgt die Entfernung vom Windpark ca. 190 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 160 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Die Entfernung vom Windpark zur dänischen Insel Bornholm beträgt ca. 200 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 130 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Die Entfernung des Windparks zur deutschen Insel Rügen beträgt ca. 300 km, gemessen vom Windpark selbst, und ca. 240 km von der nächstgelegenen primären Kabelkorridoroption. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 12.11.2021 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet Windparkverfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Schriftliche Stellungnahmen oder zur Niederschrift sind an einen der folgenden Dienstsitze beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg oder Rostock zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mailadressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, Dajana.Ruge@bsh.de Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Die Stellungnahmen müssen Namen und Anschrift der stellungnehmenden Person/Organisation enthalten. OX2 OX2 AB Lilla Nygatan Box 2299 10317 Stockholm Schweden Homepage: http://www.ox2.com Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek – Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                          09:00–16:00 Uhr Freitag                                                             09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 03.12.2021 Enddatum der Auslegung 17.12.2021 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag          08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag                                                           08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag                                                        geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 03.12.2021 Enddatum der Auslegung 17.12.2021 Auslegung Espoo report Aurora Wind Farm (environmental impact assessment or ESPOO environmental impact assessment) Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 13.10.2023 Enddatum der Auslegung 24.10.2023 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Das schwedische Amt für Umweltschutz hat dem BMUV (Germany point of contact) am 21.09.2023 die Konsultation sowie den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Offshore-Windpark „Aurora“ in der schwedischen AWZ mit der Bitte zur weiteren Veranlassung ( Stellungnahmen zur Bewertung der Umweltauswirkungen des Projekts auf Deutschland, eventuelle Kommentare der deutschen Öffentlichkeit/Behörden) übersandt. Der geplante Windpark trägt den Namen „Aurora“. Er wird eine geschätzte Höchstleistung von ca. 5 500 MW haben und aus bis zu 370 Windturbinen mit einer maximalen Höhe von jeweils von 370 Metern bestehen . Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.10.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.10.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Konsultationsunterlagen sowie der UVP-Bericht für… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben

Geplanter Offshore-Windpark “Triton” südlich der Küste von Skåne in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

ID: 1263 Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten Offshore-Windparks “Triton” Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Triton“ liegt in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee etwa 30 Kilometer südlich von Ystad, Schweden und grenzt an ein Natura-2000-Gebiet. Die Entfernung des geplanten Windparks zu Bornholm beträgt ca. 37 km und zur deutschen Insel Rügen ca. 47 km, die Entfernung zum deutschen Festland ca. 80 km. Die Entfernung des Windparks nach Polen beträgt etwa 130 km. Der Windpark wird eine installierte Leistung von etwa 1800 MW haben und je nach Größe der Turbinen etwa 68-129 Windturbinen beherbergen. Die Windturbinen werden auf Fundamenten verankert, und eine oder mehrere Verbindungen mit Exportkabeln werden den erzeugten Strom von den einzelnen Offshore-Umspannwerken zu einem Anschlusspunkt an Land leiten. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 03.11.2021 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. OX2 OX2 AB Lilla Nygatan Box 2299 103 17 Stockholm Schweden Homepage: http://www.ox2.com Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                          09:00–16:00 Uhr Freitag 0 9:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 19.11.2021 Enddatum der Auslegung 07.12.2021 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag          0 8:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr Dienstag                                                        geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 19.11.2021 Enddatum der Auslegung 07.12.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.12.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.11.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben

Geplanter Offshore-Windpark “Arkona” in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der südlichen Ostsee

ID: 1416 Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten Offshore-Windparks “Arkona” Kurzbeschreibung des Vorhabens: Eolus Vind AB plant, eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Offshore-Windparks mit den dazugehörigen Kabeln im südlichen und südwestlichen Teil der Ostsee, dem sogenannten Arkonasee, zu beantragen. Das Untersuchungsgebiet für den geplanten Windpark liegt im südlichen Teil der Ostsee, in der schwedischen Wirtschaftszone zwischen Ystad und Kap Arkona auf der deutschen Insel Rügen. Westlich des Standorts ist das nächstgelegene Land die östlichste Spitze Fyns (ca. 56 km), in östlicher Richtung Rönne auf Bornholm (ca. 66 km) und südlich des Standorts die Insel Rügen im Norden von Deutschland (ca. 37 km). Innerhalb des Projektgebietes plant der Projektentwickler Eolus Vind AB bis zu 70 Windenergieanlagen mit einer Spitzenhöhe von 260 - 330 m. Die geplante Errichtung umfasst den Bau, den Betrieb und den Rückbau des Windparks sowie die Verlegung von Kabeln innerhalb des Projektgebietes. Für den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen und damit verbundenen Projekten in der schwedischen AWZ ist eine Genehmigung der schwedischen Regierung gemäß dem schwedischen AWZ-Gesetz (1992:1140) erforderlich. Auch für die Verlegung von Kabeln auf dem Festlandsockel, sowohl für die internen Kabel innerhalb des Windparks als auch für die Verbindung zur Küste, ist nach dem Gesetz über den Festlandsockel (1966:314) eine Genehmigung der Regierung erforderlich. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 22.12.2021 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Eolus Vind AB Eolus Vind AB PO Box 95 281 21 Hässleholm Schweden Homepage: http://www.eolusvind.com Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                          09:00–16:00 Uhr Freitag 0 9:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 14.01.2022 Enddatum der Auslegung 17.02.2022 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag          0 8:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr Dienstag                                                        geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 14.01.2022 Enddatum der Auslegung 17.02.2022 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.02.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.01.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben

NaturschutzDigital 2024 – Modellierung im Naturschutz

Im Rahmen der jährlichen BfN-Veranstaltungsreihe „NaturschutzDigital“ lädt das BfN zu einem Expert*innenworkshop auf die Insel Vilm bei Rügen ein, um aktuelle Entwicklungen im Bereich der Modellierung im Naturschutz vor dem Hintergrund von Renaturierung und Klimawandel zu beleuchten.

Verstärkung Riegeldeich Zingst West inkl. Deichscharte, Gemeinde Ostseeheilbad Zingst, Landkreis Vorpommern Rügen

Der Riegeldeich Zingst West, der westlich der Ortschaft Zingst von der Ostsee- bis zur Boddenküste verläuft, dient dem boddenseitigen Hochwasserschutz der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst. Mit einer Nord-Süd-Ausrichtung hat er eine Länge von 2.350 m. Er beginnt an der Außenküste bei Küstenkilometer (KKM) F 204.300, wo er an den vorhandenen Seedeich einbindet und endet bei KKM 251.000 am Boddendeich Zingst. Da der Deich in seinem jetzigen baulichen Zustand nicht geeignet ist einem Bemessungshochwasser standzuhalten, soll der Deich bautechnisch verstärkt werden. Mit der Verstärkung geht eine Verbreiterung der Deichaufstandsfläche einher. Daher sind an den deichbegleitenden Gräben in einigen Abschnitten Anpassungen an deren Böschung und/oder dessen Verlauf erforderlich. Die Kreisstraße VR 25 quert am südlichen Ende den Riegeldeich. Mit der Erhöhung des Deiches ist auch die Anhebung der Straße erforderlich um die Hochwassersicherheit herzustellen. Die Anpassung der Straße erfolgt dabei auf einer Länge von 305 m. Vorgesehen ist der Ausbau der Straße, ebenfalls in Asphaltbauweise, auf eine Fahrbahnbreite von 7,0 m (3,5 m je Fahrstreifen) mit beidseitigem Bankett. Im Kreuzungsbereich des auf der Deichkrone verlaufenden Fußgänger-/ Radweges wird die Fahrbahnbreite zur Verkehrssicherheit mittels der Anordnung einer Verkehrsinsel ausgeweitet. Die künftige Fahrbahnoberkante liegt am Hochpunkt im Kreuzungsbereich bei 2,60 m ü. NHN und damit ca. 85 cm über dem Bestand. Bei dem Vorhaben des Deiches handelt es sich um Bauten des Küstenschutzes. Diese stehen nach § 67 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), dem Gewässerausbau gleich. Nach Nr. 13.16 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) in Verbindung mit den landesgesetzlichen Regelungen der Anlage 1 Nummer 18 a) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz-LUVPG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2018 (GVOBl. M-V 2018, 363), entfällt für das Deichbauvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil keine durch aperiodischen Salzwasserüberflutungen ökologisch geprägte Flächen eingedeicht werden (Höhenlagen bis 0,8 m ü. HN). Mit der Erhöhung des Deiches werden einzelne Gräben in Anspruch genommen, die jeweils mehrere Grundstücke entwässern. Insofern handelt es sich in diesem Fall um Ausbaumaßnahmen im Sinne des § 67 WHG. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nr. 13.18.1 Anlage 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Des Weiteren wird ein Teil der Kreisstraße K 25 geändert, wodurch sich ebenfalls eine Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 2 in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 23 LUVG M-V ergibt.

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