Das Projekt "Bodenqualität Mastschweine - Bodenqualität im Liegebereich von Mastschweinen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Agroscope FAT Tänikon durchgeführt. Ziele: 1. Weiche Matten im Liegebereich sind auf Funktion und Tiergerechtheit getestet (ev. auch BTS-konform) und können der Praxis empfohlen werden. 2. Managementmaßnahmen für den Einsatz von Stroh in Liegekisten sind geprüft und auf Praxisbetrieben angewendet. Problemstellung: Im Projekt 'Stallklimatische, ethologische und klinische Untersuchungen zur Beurteilung der Tiergerechtheit unterschiedlicher Schweinemastsysteme' (Mayer 1999) zeigten sich große Unterschiede in der Belastung der Tiere durch verschiedene Bodenqualitäten im Liegebereich. Bei Tieren auf harten Böden fand man bedeutend mehr äußerliche Schäden an den Integumenten (Techno- oder Ethopathien) als bei Tieren auf eingestreuten Liegeflächen. Bereits geringe Einstreumengen brachten eine Verbesserung der Befunde. Die adäquate Liegefläche für Schweine ist eine saubere Strohmatratze. Eine solche kann aber aus folgenden Gründen nicht generell gefordert werden. 1. Eine Strohmatratze benötigt große Mengen an Stroh und verursacht demzufolge auch einen hohen Mistanfall. Stroh kann in vielen Fällen nicht selbst in den benötigten Mengen produziert werden und muss zugekauft werden (Grünland- und Bergbetriebe). Zudem kann die anfallende große Menge an Mist in Grünlandbetrieben nicht adäquat als Dünger eingesetzt werden. Es entstehen zusätzliche Beschaffungs-, Lager- und Verwertungskosten. 2. Strohmatratzen eignen sich erfahrungsgemäss schlecht für Kistenställe, weshalb nur wenige Betriebe Kistenställe mit einer Strohmatratze betreiben. Der Grund liegt wahrscheinlich darin, dass eine solche Liegefläche von den Tieren verkotet wird, wodurch arbeitstechnisch schwer lösbare Probleme entstehen. Die Tatsache, dass der größte Teil der Mastschweine heute auf nicht oder minimal eingestreuten Betonböden liegt, mit den entsprechenden Folgen von Technopathien, verlangt dringend nach neuen Lösungen. Zwei Möglichkeiten von Lösungen sollten geprüft werden. Einerseits könnte die Liegeplatzqualität mit verformbaren Bodenbelegen dahingehend verbessert werden, dass klinische Schäden an den Tieren im Bereich der vorderen und hinteren Gliedmassen verhindert werden. Solche Bodenmaterialien müssen jedoch so stabil sein, dass sie den im Schweinestall üblichen Belastungen (Tiere, Reinigung und Desinfektion) standhalten. Andererseits sollte versucht werden, Kisten- und Kaltställe durch den optimierten Einsatz von Stroh im Liegebereich zum Funktionieren zu bringen.
Das Projekt "Fütterungssysteme für Schweine - Beurteilung von Fütterungssystemen und Fütterungsverfahren in der Schweinehaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Agroscope FAT Tänikon durchgeführt. Ziele: 1. Neue Fütterungseinrichtungen für Schweine sind unter Berücksichtigung der Aspekte der Verfahrenstechnik, Haltungsumwelt, Management und Tiergerechtheit beurteilt. 2. Die tierbezogenen Kriterien für die Beurteilung der ad libitum-Fütterung von Schweinen liegen vor. Problemstellung: In der Schweinehaltung erfolgen derzeit die meisten Neuerungen im Bereich der Fütterungssysteme, wobei diese einen weitergehenden Einfluss auf die Gestaltung der Haltungsumwelt und das Management haben. So besteht z.B. bei allen Alterskategorien die Tendenz zur Haltung in immer größeren Gruppen, und viele neuere Fütterungssysteme werden mit mehr Tieren als Fressplätzen betrieben. Daraus ergeben sich Fragen des Tierfressplatzverhältnisses und der Art und Weise der Befüllung der Tröge, bzw. des Schutzes des einzelnen Tieres beim Fressen. Zum Tier-Fressplatzverhältnis bei verschiedenen Fütterungseinrichtungen wurden an der FAT schon mehrere Untersuchungen durchgeführt (Abruffütterungen, Rohrbreiautomaten, Sensorfütterung). Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Jahren weitere Fütterungssysteme auf den Markt kommen, bei denen Angaben zum maximal möglichen Tier-Fressplatzverhältnis gemacht werden müssen. Bei der Ferkelaufzucht und Mastschweinehaltung ungelöst ist die Frage der Definition der Vorratsfütterung (ad libitum-Fütterung). Gemäss der mit solchen Fütterungssystemen verbundenen Auflagen (Prüf- und Bewilligungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen) muss den Schweinen bei der ad libitum-Fütterung dauernd Futter zur Verfügung stehen. Bei mehreren neueren Fütterungseinrichtungen (z.B. Intervallfütterungsanlagen in der Ferkelaufzucht, Sensorfütterung in der Mast) ist jedoch v.a. aus Gründen der Hygiene ein dauerndes Befüllen der Tröge nicht machbar. Daher sollte aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen ohne Nachteile für die Tiere vom Grundsatz des dauernden Angebots an Futter abgewichen werden kann.