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Digitale Topographische Karte 1:500 000

Die Digitale Topographische Karte 1:500 000 (DTK500) ist eine Übersichtskarte von Bayern im Rasterdatenformat im Maßstab 1:500 000. Inhalt der DTK500 sind (wegen des sehr kleinen Maßstabes sehr stark reduziert): Straßen, Bahnen, Gewässer, Waldflächen, Siedlungsflächen oder Ortssymbole Grenzen, Schriften usw. Die Rasterdaten werden als zusammengerechnete Farbkombination bereitgestellt. Die Daten sind mit einer Auflösung von 200 Pixel/cm (508 dpi) zum Download verfügbar.

GEORISK-Objekte Bayern

GEORISK-Objekte sind in der Regel bereits abgelaufene oder aktive Hangbewegungen (Felsstürze, Rutschungen, Schuttströme, Erdfälle etc.). In Einzelfällen sind auch potenzielle, zukünftige Gefahrenstellen erfasst. Eine eventuelle Gefährdung ist aus den Punkten allein nicht abzulesen. Oft finden allerdings Hangbewegungen an Stellen statt, an denen bereits früher solche Ereignisse erfolgten. Die Daten werden laufend fortgeschrieben.

Naturdenkmale (Punkte)

Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle.

Gefahrenhinweisbereich Rutschanfälligkeit

In rutschanfälligen Gebieten besteht eine erhöhte Anfälligkeit für die Bildung eines tiefreichenden Rutschprozesses. Bei tiefreichenden Rutschungen handelt es sich um hangabwärts gerichtete Bewegungen von Fels- oder Lockergestein. Die Geschwindigkeiten der Rutschmassen bewegen sich zwischen wenigen Zentimetern im Jahr bis zu mehreren Metern in der Minute. Weiterführende Informationen zur Interpretation sowie zur Vorgehensweise bei der Erstellung der Gefahrenhinweiskarte sind in den Berichten zu den Gefahrenhinweiskarten zu finden: https://www.lfu.bayern.de/geologie/massenbewegungen_karten_daten/gefahrenhinweiskarten/index.htm

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften von Tier und Pflanzenarten.

Gefahrenhinweisbereich Erdfälle/Dolinen

In den hier dargestellten Bereichen konnten anhand eines hochauflösenden digitalen Höhenmodells und verschiedener weiterer Informationsquellen Dolinen und Erdfälle festgestellt werden. Im Umfeld dieser Strukturen ist auch in Zukunft mit möglichen weiteren Einbrüchen zu rechnen. Weiterführende Informationen zur Interpretation sowie zur Vorgehensweise bei der Erstellung der Gefahrenhinweiskarte sind in den Berichten zu den Gefahrenhinweiskarten zu finden: https://www.lfu.bayern.de/geologie/massenbewegungen_karten_daten/gefahrenhinweiskarten/index.htm

Projekte der Ländlichen Entwicklung in Bayern

Der Datenbestand stellt die laufenden Projekte der Ämter für Ländliche Entwicklung dar. Diese entsprechen dabei dem jeweiligen Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Datenableitung für den WMS-Dienst. Abweichungen gegenüber dem rechtlich verbindlichen Stand sind somit möglich und mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung zu klären. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten werden in der Objekt-Information bereitgestellt. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Baudenkmal

Kartierung der bekannten Baudenkmäler nach Art.1 Abs.2 und Art.2 BayDSchG (Denkmalliste). Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art.1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art.6 BayDSchG notwendig.

Bodendenkmal

Kartierung der bekannten Bodendenkmäler nach Art.1 Abs.4 u. Art.2 BayDSchG (Denkmalliste). Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Bodendenkmäler kann höher sein. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art.1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art.7 BayDSchG notwendig.

Basiskarten Substrat (Bodenart)

In den Geodaten Bodenarten wird die Korngrößenverteilung des Feinbodens ( 2 mm) in der Fläche dargestellt. Je nach vorherrschen der einen oder anderen Fraktion werden die Bodenarten Sande, Lehme, Schluffe und Tone in der Karte dargestellt.

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