Der Bebauungsplan Billstedt 90 für den Geltungsbereich zwischen dem Jenfelder Bach und dem Öjendorfer Park südlich der Bundesautobahn A 24 (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt: Fuchsbergredder - West- und Nordgrenze des Flurstücks 948, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1596, Westgrenze des Flurstücks 1497, über die Flurstücke 1632, 1345 (Bundesautobahn A 24) und 447 (Öjendorfer Park) der Gemarkung Öjendorf - Grootmoorredder - Ostgrenze des Flurstücks 781, über das Flurstück 781, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 394, Südgrenze des Flurstücks 1607, über das Flurstück 392, Südgrenze des Flurstücks 392, über das Flurstück 781, Südgrenzen der Flurstücke 1281, 1280 und 1279, über das Flurstück 1279, Südgrenze des Flurstücks 390 der Gemarkung Öjendorf.
Dieser Datensatz stellt die Planzeichnungen der Bauleitpläne in Hamburg dar, nicht aber die textlichen Festsetzungen.
Der Bebauungsplan Moorfleet 13 für den Geltungsbereich südlich der Bundesautobahn A 1, nördlich der Straße Moorfleeter Hauptdeich zwischen der Bezirksgrenze und der Straße Moorfleeter Deich (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 612) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Moorfleeter Hauptdeich - Bezirksgrenze - Bundesautobahn A1- Moorfleeter Deich - Tatenberger Weg - Kneidenweg - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 1920 der Gemarkung Moorfleet.
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billstedt, Ortsteil: 131, Planbezirk: Verbindung Lübecker und Bremer Autobahn, Änderung
Gebiet östlich der Wandsbeker Allee und nördlich der Kattunbleiche (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kattunbleiche - Wandsbeker Allee - Nordgrenze der Flurstücke 3765 und 3226, über die Flurstücke 3226, 3731, 3038, Ostgrenze der Flurstücke 657 und 656 der Gemarkung Wandsbek.
Das Gebiet zwischen den Straßen Lengerckestraße, Kirchhofstraße, Wandsbeker Allee und der Wandse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507). Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über Flurstück 1096 (Lengerckestraße) - Nordgrenze des Flurstücks 1025 (Kirchhofstraße) - über das Flurstück 3829 (Wandsbeker Allee) - über das Flurstück 3186 (Wandse).
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Neßdeich - Westgrenze des Flurstücks 4292, über das Flurstück 4478, über das Flurstück 5051, über das Flurstück 4341 der Gemarkung Finkenwerder Nord - Kreetslag. Als Verkehrsflächen sind der Kreetslag vollständig und der Neßdeich bis zur Straßenmitte in den räumlichen Geltungsbereich mit einbezogen.
Nordgrenze des Flurstücks 222 (Alster), über das Flurstück 222 (Alster), Am Hasenberge, Im Grünen Grunde, über die Flurstücke 242 (Im Grünen Grunde), 338, 669 und 222 (Alster), Westgrenze des Flurstücks 222 (Alster) der Gemarkung Ohlsdorf.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 63 für den Geltungsbereich zwischen Lokstedter Höhe, Julius-Vosseler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenze des Flurstücks 4178, über das Flurstück 4178, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4178 der Gemarkung Lokstedt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 288 |
| Kommune | 3055 |
| Land | 3055 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| unbekannt | 3052 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 3055 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3055 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Datei | 518 |
| Dokument | 3043 |
| Webdienst | 2491 |
| Webseite | 3051 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3053 |
| Luft | 46 |
| Mensch und Umwelt | 2366 |
| Wasser | 26 |
| Weitere | 3055 |