Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-173. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2026 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Neßdeich - Westgrenze des Flurstücks 4292, über das Flurstück 4478, über das Flurstück 5051, über das Flurstück 4341 der Gemarkung Finkenwerder Nord - Kreetslag. Als Verkehrsflächen sind der Kreetslag vollständig und der Neßdeich bis zur Straßenmitte in den räumlichen Geltungsbereich mit einbezogen.
Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.
Der Bebauungsplan Othmarschen 2 für den Geltungsbereich West- und Nordgrenzen des Flurstücks 323 sowie Westgrenze des Flurstücks 296 der Gemarkung Klein Flottbek-Holztwiete - Nordgrenzen der Flurstücke 246 und 245 sowie Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 244 der Gemar kung Klein Flottbek - Albertiweg - West- und Nordgrenzen des Flurstücks 261 sowie Nordgrenze des Flurstücks 262 der Gemarkung Othmarschen - Kreetkamp - Parkstraße- Elbchaussee - Ostgrenze des Flurstücks 311 der Gemarkung Klein Flottbek - Unterelbe (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Der Bebauungsplan Othmarschen 6 für den Geltungsbereich Schulberg - Elbchaussee - Lüdemanns Weg - Unterelbe (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Volksdorf 42 für den Geltungsbereich westlich der U-Bahntrasse Farmsen-Volksdorf-Ohlstedt zwischen Saselheider Straße und der Straße Ohlendorffs Tannen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt: Das Plangebiet (7 Teilgebiete) wird wie folgt begrenzt: Gebiet I: Waldreiterring - Volksdorfer Damm - Ohlendorffs Tannen -Ostgrenze der Flurstücke 3112, 4408, 3268 (Waldherrenallee), 4409, 2965, 3259, 2966, 3258 und 2968, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3257, Ostgrenze des Flurstücks 3016, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3247, Südgrenzen der Flurstücke 3317 und 3269, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 3245 und 3252 der Gemarkung Volksdorf. Gebiet II: Buckhorn - Volksdorfer Damm - Rögenweg - Westgrenzen der Flurstücke 3230, 3290, 3289, 3288, 3287, 3286, 3291 (Rögenstieg) und 3281, Südgrenzen der Flurstücke 2151, 3003, 3004, 3002, 2984, 2954, 2957, 2977, 6624 und 2162 (Scheidereye), Süd- und Westgrenze des Flurstücks 390, Westgrenzen der Flurstücke 3918, 3919, 3920, 3921, 3922, 3923, 3924, 3925 und 3926, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3927, Nordgrenzen der Flurstücke 2162 (Scheidereye), 2960, 3036, 3025, 3070, 3149, 5387 und 5386, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5385, über das Flurstück 5313, Nordgrenzen der Flurstücke 5313 und 5291 der Gemarkung Volksdorf - Streekweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4838, 1620, 1619, 1618, 1617, 1616, 1615, 1614, 1613, 1612, 1611, 1610, 1609, 1608, 1607, 1606, 1605, 1604, 1603, 1602, 1601, 1600, 1599, 1598, 1597, 1596, 1595, 1594, 1593 und 1592, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1536 der Gemarkung Volksdorf - Volksdorfer Damm - Nordgrenzen der Flurstücke 2537, 4836 und 4415, Nord-und Ostgrenze des Flurstücks 4416, Ostgrenzen der Flurstücke 4417, 383 (Volksdorfer Damm), 4486, 4423, 1012, 790, 1013, 789, 1011,405, 984, 6154, 6024, 741, 2950, 2933, 2932, 2951, 2949, 2687, 6453, 2531, 1680, 5110, 639,641, 860, 5367, 1071, 755, 4869, 1799, 1800, 1801, 2249, 2250, 2068 und 2596 der Gemarkung Volksdorf. Gebiet III: Farmsener Landstraße - Südostgrenzen der Flurstücke 597, 596, 745 und 746, Südost- und Südwestgrenzen der Flurstücke 447 und 6742, über das Flurstück 12 (Farmsener Landstraße), Westgrenzen der Flurstücke 2276, 89, 2718, 2514, 2513, 2515, 2407, 2409 und 2512, Nordgrenzen der Flurstücke 2039, 2171, 2036, 2274 und 2275, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5957, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 6277, Nordgrenze des Flurstücks 6331 der Gemarkung Volksdorf - Halen-reie - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 6241, Ostgrenzen der Flurstücke 5957 und 5909 der Gemarkung Volksdorf. Gebiet IV: Saseler Weg - Ostgrenze des Flurstücks 3865, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3935, Südgrenzen der Flurstücke 3939, 3937, 2097, 2095 (Foßsölen) und 6120, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 6119, Westgrenzen der Flurstücke 2792, 2793, 2721, 2794 und 2170 der Gemarkung Volksdorf - Saseler Weg -Westgrenzen der Flurstücke 5593, 5589, 3521 und 3420, über das Flurstück 3420 der Gemarkung Volksdorf - Beim Großen Teich - Nordgrenzen der Flurstücke 2377, 5887 und 2007 (Auf dem Pfahlt), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7144 (alt: 2047), Ostgrenzen der Flurstücke 7143 (alt: 2047), 2046, 6986, 6989 und 6988 der Gemarkung Volksdorf - Saseler Weg - Westgrenzen der Flurstücke 3498 und 1058, über das Flurstück 1058, Nordgrenzen der Flurstücke 271, 4758, 4759, 4760, 5117 und 5161, über das Flurstück 5161, Nordgrenze des Flurstücks 2899, über das Flurstück 5200, Ostgrenzen der Flurstücke 5200 und 1044 der Gemarkung Volksdorf. Gebiet V: Schemmannstraße - Westgrenze des Flurstücks 1758 (Weidwiese), über das Flurstück 1758 (Weidwiese),West- und Nordgrenze des Flurstücks 2092, Nordgrenze des Flurstücks 5618 der Gemarkung Volksdorf - Klosterwisch - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1858, Ostgrenzen der Flurstücke 2420 und 2091 der Gemarkung Volksdorf.Gebiet VI: Farmsener Landstraße - Südwestgrenzen der Flurstücke 2183, 2186, 2187, 2188, 2189, 2190, 2191, 2192, 2193 und 2194, Südgrenzen der Flurstücke 3518, 151, 626, 5273, 5272 und 3119 der Gemarkung Volksdorf - Haselkamp - Wiesenkamp -Farmsener Landstraße - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 6022, über das Flurstück 4, Ostgrenze des Flurstücks 4, Südostgrenzen der Flurstücke 5699, 2524, 1704, 1705, 1573, 5374, 5373, 5502, 5330, 1070, 5885, 7233 (alt: 1532) und 7163 (alt: 1), Südgrenzen der Flurstücke 7156 (alt: 1019), 1020, 1021, 1022 und 6402, Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks 1056, Südwestgrenzen der Flurstücke 12 (Farmsener Landstraße) und 6806, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 6785, Westgrenzen der Flurstücke 7219 und 7218 (alt: 6436), Nordostgrenzen der Flurstücke 7218 und 7220 (alt: 6436) der Gemarkung Volksdorf - Farmsener Landstraße -Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 3519, Südwestgrenzen der Flurstücke 2102, 2103, 2104, 2105, 2106, 2115, 2148 (Schoolmesterkamp), 6270, 6271, 2137, 2136, 2135, 2134 und 2131 der Gemarkung Volksdorf - Haselkamp - Südwestgrenzen der Flurstücke 6477, 6481 und 6364, Westgrenzen der Flurstücke 3423, 2423, 2245, 2283, 2284, 2503 und 2076 der Gemarkung Volksdorf - Tannenkamp - Westgrenze des Flurstücks 2209, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5996, über das Flurstück 5488, Westgrenzen der Flurstücke 2176, 2262, 2180, 2181, 2260, 2261, 2529 und 2508, über das Flurstück 56 (Schemmannstraße), West- und Nordgrenze des Flurstücks 3866, Nordgrenzen der Flurstücke 3867, 3868, 3869, 3870, 3871, 3872, 3873, 3874, 3875, 3876 und 3877, Westgrenzen der Flurstücke 3859 und 3858, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3857 der Gemarkung Volksdorf - Schemmannstraße - Haselkamp - Nordgrenze des Flurstücks 22 (Diek-kamp), Westgrenzen der Flurstücke 18, 3301, 3302 und 3303, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3304, Nordgrenzen der Flurstücke 3305, 3306 und 5069, über das Flurstück 2879 (Dickichtweg), Nordgrenzen der Flurstücke 19, 2072, 3168, 3180, 3181, 3200 und 3201, Westgrenzen der Flurstücke 499 und 4850 der Gemarkung Volksdorf - Schemmannstraße -Westgrenzen der Flurstücke 729, 5235, 7161 (alt: 728) und 7081 (alt: 2688), West- und Südgrenze des Flurstücks 5620, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5945 der Gemarkung Volksdorf - Saseler Weg - Westgrenze des Flurstücks 4764, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1039 der Gemarkung Volksdorf. Gebiet VII: Waldweg - Halenreie - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 6145, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6144, West-und Nordgrenze des Flurstücks 6147 der Gemarkung Volksdorf.
Der Bebauungsplan Volksdorf 20/Bergstedt 21 für den Geltungsbereich zwischen Ohlendorffs Tannen und Heinrich- von-Ohlendorff-Straße sowie Volksdorfer Grenzweg und der Walddörfer-Bahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 524 und 525) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ohlendorffs Tannen - Volksdorfer Damm - Volksdorfer Grenzweg - Gemarkungsgrenze - Landesgrenze - über das Flurstück 450 (Heinrich-von-Ohlendorff- Straße) der Gemarkung Volksdorf - Bahnanlage.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung (Blatt 2) wird die Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim) in die Festsetzung ¿allgemeines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine viergeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,8 sowie die Baugrenze entlang der Essener Straße in einem Abstand von 25 m von der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. 2.Für die Erschließung des Wohngebiets nach Nummer 1 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt. 3.Im Wohngebiet entlang der Essener Straße sollen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grund-rißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den der Essener Straße abgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit durch die Anordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, dürfen die Wohn- und Schlafräume zur Essener Straße gerichtet sein, sofern für sie bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 297 |
| Kommune | 3063 |
| Land | 3063 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| unbekannt | 3060 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 3063 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3063 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Datei | 2961 |
| Dokument | 3055 |
| Webdienst | 279 |
| Webseite | 3059 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 17 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3061 |
| Luft | 46 |
| Mensch und Umwelt | 2374 |
| Wasser | 26 |
| Weitere | 3063 |