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Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht hier: Röhm GmbH

Die Firma Röhm GmbH hat gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der PMMA-Anlage, Gemarkung Wesseling, Flur 3, Flurstück 269, 281 und 282 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet die Errichtung und den Betrieb einer regenerativ-thermischen Nachverbrennungseinrichtung, Änderungen im Bereich des Brandschutzes und die Errichtung eines Büroraums. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Änderungsvorhaben nach Nr. 4.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 i.V.m. § 7 Absatz 1 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Aus dem Änderungsvorhaben resultieren keine relevanten Luftverunreinigungen, da die Errichtung der neuen regenerativ-thermischen Oxidation als Ersatz für die bisherige Abluftbehandlung eine Verbesserung hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Effizienz darstellt. Auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung wirkt sich das Vorhaben insgesamt neutral aus, da mit dem Antragsgegenstand keine relevanten Lärmquellen hinzukommen. Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz sowie relevante Bodenbelastungen finden nicht statt, da das Vorhaben in bestehenden Strukturen umgesetzt wird (keine Flächenversiegelung). Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Zusätzliche Abfälle oder Abwasserströme fallen nicht an. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich.

Loss of the Night Network (LoNNe)

Das Projekt "Loss of the Night Network (LoNNe)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für Stadt- und Regionalplanung, Fachgebiet Stadt- und Regionalökonomie.

Ressortforschungsplan 2023, Lärmwirkungen von Straßen- und Landschaftspflegearbeiten

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Lärmwirkungen von Straßen- und Landschaftspflegearbeiten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Müller-BBM Building Solutions GmbH.Mobile Produkte zur Reinigung und Pflege von Straßen und Grünflächen verursachen hohe Geräuschpegel. Dazu zählen Straßenreinigungsmaschinen, Saug- und Blasgeräte, Schneide-, Säge-, Mäh- und Zerkleinerungsmaschinen. Da diese meistens nur kurzfristig eingesetzt werden, findet in der Regel keine Beurteilung des Lärms statt. In Summe können solche Arbeiten jedoch durchaus dazu führen, dass gesetzliche Richt- bzw. Grenzwerte überschritten werden. Zudem ist der Betrieb von Reinigungsgeräten, z. B. Laubbläser, häufig Anlass für Lärmbeschwerden. Der Wirkzusammenhang zwischen den Geräuschimmissionen dieser Geräte und der daraus resultierenden Lärmbelästigung ist nicht bekannt. In dem Forschungsvorhaben sollen daher die Auswirkungen des Lärms von Geräten zur Säuberung von Straßen und der Landschaftspflege auf die menschliche Gesundheit und Lebensqualität analysiert werden. Hierzu soll eine Laborstudie mit einer großen Stichprobe von Versuchspersonen durchgeführt werden.

Kleine Anaerobanlagen zur Verwertung von Wirtschaftsdünger, Teilvorhaben 2: Messtechnische Erfassung und Digitalisierung

Das Projekt "Kleine Anaerobanlagen zur Verwertung von Wirtschaftsdünger, Teilvorhaben 2: Messtechnische Erfassung und Digitalisierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dortmund, Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Professur Sensorik.In Deutschland ist die Landwirtschaft für über 59 % der Methan- und 95 % der Ammoniakemissionen verantwortlich . Methan hat ein etwa 84-mal höheres kurzfristiges Treibhauspotenzial als CO2 (IPPC), weshalb der schnellen Reduzierung von Methanemissionen zur Verlangsamung des Klimawandels Priotität eingeräumt werden muss. Zusätzlich ist es eine Vorläufersubstanz bei der Bildung von bodennahem Ozon, das Pflanzen schädigt, indirekt zum Klimawandel beitragen kann und zusätzlich zu Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit führt. Die wichtigsten Quellen von Methan sind Emissionen während des tierischen Verdauungsprozesses von Wiederkäuern und Emissionen durch die Lagerung von Festmist und Gülle. Zielsetzung des Projektes ist die Entwicklung einer digitalisierten Biogasanlage zur Vergärung von Flüssigmist für landwirtschaftliche Betriebe mit einem Tierbestand ab ca. 170 Großvieheinheiten (GV). Diese Güllekleinanlagen verwenden eine einstufige Güllevergärung und basieren auf einem kostengünstigen, vollständig recyclierbaren Rührkesselreaktor. Innerhalb der Verbundvorhabens wird die Professur Sensorik der TU Dortmund neuartige, mikrostrukturierte Prozesssensorik entwickeln und zur vollständigen Digitalisierung des Anlagentyps nutzen. Damit wird insbesondere ein automatischer Betrieb der Anlagen sowie die Internet-basierte Zustandsüberwachung der Anlagen möglich. Hierzu wird die Gesamtanlagensteuerung basierend auf hochselektiver und hochempfindlicher, resonatorverstärkter direkter Multigassensorik realisiert.

Gesundheitsforum des Fachzentrums Klimawandel Hessen

Das Projekt "Gesundheitsforum des Fachzentrums Klimawandel Hessen" wird/wurde ausgeführt durch: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG).Methode: Das Forum setzt sich interdisziplinär zusammen und deckt die Fachbereiche Biometeriologie, vektorübertragene Krankheiten, Veterinärmedizin und Infektiologie, Umwelthygiene sowie Pflege und Betreuung ab. Beteiligt sind Fachleute aus wissenschaftlichen Institutionen und Forschungseinrichtungen in Hessen. Weiter sind neben dem Deutschen Wetterdienst hessische Behörden aus dem Gesundheitswesen und der Betreuungs- und Pflegeaufsicht sowie dem Veterinärwesen vertreten. Ziel: Das Forum dient der Vernetzung und als Plattform des Informationsaustauschs und der Multiplikation über laufende Vorhaben und Forschungsaktivitäten der Mitglieder. Außerdem fungiert es initiierend und begleitend bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten mit Bezug zu Klimawandel und Gesundheit im Rahmen des Forschungsprogramms INKLIM-A (Interdisziplinäre Forschung zu Klimawandel, Folgen und Anpassung in Hessen).

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs.1 UVPG, Fa. Leppe-Edelstahl Chr. Höver & Sohn GmbH & Co. KG in 51789 Lindlar

Die Firma Leppe-Edelstahl Chr. Höver & Sohn GmbH & Co. KG, Oberleppe 28, 51789 Lindlar hat folgendes Vorhaben auf dem Betriebsgelände Oberleppe 28, Gemarkung Breun, Flur 38, Flurstück 796 beantragt: Antrag nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesent-lichen Änderung des Ringwalzwerkes nach Ziffer 3.6.1.2-V, Hammerwerk nach Ziffer 3.11.2-G und Warmbehandlung und Prozesswärmeerzeugung nach Ziffer 1.2.3.1-V durch nachfolgende Maßnahmen: Klarstellung der Inanspruchnahme der Genehmigung vom 19.09.2018, AZ 53.0027/17/3.6.1.2-Krö (siehe Ziffer 2.5.1 der Antragsunterlagen) - Änderungen im Hammerwerk (BE 200) In der bestehenden Hammerwerkshalle sollen folgende Änderungen vorgenommen werden: • Ersatz des SO4 mit zugehörigem Einzelkamin - Änderungen in der Warmbehandlung (BE 500) In der bestehenden Hammerwerkshalle sollen folgende Änderungen vorgenommen werden: • Verlegung des GO5 in diese Halle mit Änderung der Abgasführung • Änderung der Abgasführung des GO6 • Ersatz des GO8 und des GO9 mit Änderung der Abgasführung - Änderungen der Kapazität und Leistung der einzelnen Anlagen nach Umsetzung des Vorhaben Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens in den Anlagen 3.6, 3.10.1 und 1.2.3.1 der Anlage 1 zum UVPG Für diese Vorhaben wurde in einer gemeinsamen allgemeinen Vorprüfung nach §9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG untersucht, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können. Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechsel-wirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Aus dem Änderungsvorhaben resultieren keine höheren Emissionsmassenströmen an Luftschadstoffen und führen somit nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Schutzgebieten entsprechend der Nr. 2 der Anlage 3 des UVPG. Vorgeschriebene Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden weit unterschritten. Auch wird sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation und Errschütterungsimmissionen in der Umgebung nicht erheblich auswirken. Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz sowie relevante Bodenbelastungen finden nicht statt, da für das Vorhaben eine bereits versiegelte und im Betrieb genutzte Fläche überbaut wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung des naheliegenden Gewässers wird nicht erfolgen und wassergefährdende Stoffe werden entsprechend der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gehandhabt. Damit ist eine Gefährdung des Grundwassers und anderer Gewässer ausgeschlossen. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens entbehrlich.

Vorhaben der FERRERO OHG mbH, Werkserweiterung der Süßwarenproduktion

Die FERRERO OHG mbH, Michele-Ferrero-Straße 1, 35260 Stadtallendorf hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Süßwaren nach Nr. 7.31.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (IED-Anlage) gestellt. Dies beinhaltet konkret: • die Rodung von 3,35 ha Wald im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes (17 g), • die Errichtung einer Industriehalle (Halle West 3.1), • die Errichtung einer Anlage bzw. Produktionslinie zur Herstellung von Mon Chéri (räumliche Produktionsverlagerung) in Halle West 3.1 • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Alkohollagers mit 480 m3, • die Errichtung und Inbetriebnahme einer Kälteanlage nach Nr. 10.25 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit 9.200 kg Kältemittel (NH3) und • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Wertstoffzwischenlagers Die genehmigte Gesamtproduktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Süßwaren von 2.700 Tonnen je Tag wird nicht verändert. Die neue Produktionslinie dient der technischen Substitution der Altanlage. Im Schnitt werden 2.580 Tonnen je Tag produziert. Der tierische Anteil liegt in Abhängigkeit der Nachfrage im Markt bei etwa 23 %. Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG ergab, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die geplante Änderung des Vorhabens hinsichtlich folgender Kriterien - 1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser (Grundwasser), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - 1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser - 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.

Biologische Regulierungsmaßnahmen und die Bedeutung von Struktur- und Blütenreichtum für das Vorkommen und die (potentielle) Wirksamkeit von natürlichen Gegenspielern des Eichenprozessionsspinners

Das Projekt "Biologische Regulierungsmaßnahmen und die Bedeutung von Struktur- und Blütenreichtum für das Vorkommen und die (potentielle) Wirksamkeit von natürlichen Gegenspielern des Eichenprozessionsspinners" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Anhalt (FH), Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachbereich 1 Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung.Seit Ende des letzten Jahrhunderts ist Deutschland mit zunehmenden Populationsdichten und einer starken Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners konfrontiert. Eine besonders stark betroffene Region in Sachsen-Anhalt ist der Drömling. Um die durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners hervorgerufenen Folgen für die menschliche Gesundheit so gering wie möglich zu halten, werden in stark frequentierten Bereichen (bspw. Ortslagen) verstärkt Bekämpfungsmaßnahmen durch die Gemeinden durchgeführt. Häufig handelt es sich hierbei um das fachgerechte Absaugen der Raupennester oder die Anwendung von entsprechenden Bioziden. Vor allem letzteres ist aus Sicht des Naturschutzes auch in Hinblick auf die Auswirkung auf andere Insektenarten und -gruppen (insbesondere Schmetterlinge) kritisch zu sehen. Maßnahmen zur biologischen Bekämpfung oder Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität und damit Förderung der natürlichen Gegenspieler des Eichenprozessionsspinners werden hingegen immer noch selten angewendet. Aufbauend auf bisherigen Forschungsergebnissen der Hochschule sollen im Rahmen des Projektes vor allem Untersuchungen zur Wirksamkeit von biologischen Bekämpfungsmethoden fortgeführt und erweitert werden. Das Augenmerk liegt dabei auf Bekämpfungsmethoden die der Förderung von natürlichen Antagonisten des EPS dienen. Da solche Maßnahmen selten systematisch und langfristig durchgeführt werden, sollen vor allem der Einfluss von Brutvögeln auf die Population des Eichenprozessionsspinners sowie das Vorkommen und die Anforderungen von Parasitoiden aus der Gruppe der Insekten, insbesondere Raupenfliegen und Schlupfwespen, untersucht werden. Weiterhin werden im Projekt Effekte vorhandener Strukturen ermittelt und dahingehend Maßnahmen zur Förderung von Arten- und Strukturvielfalt empfohlen.

Human Health And Safety / Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022

Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Isophonenkarten des Straßenverkehrslärms in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren . Die gegenständlichen Daten umfassen die 4. Runde der EU-Lärmkartierung (2022), in der neue, harmonisierte Berechnungsvorschriften zur Anwendung kommen. Untersucht wurden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr. Wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, umfasst dies die beiden Lärmindizes LDEN und LNight. Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-LAERMKBB2022) Strategische Lärmkarten für Straßen in Brandenburg 2022 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-LAERMKBB2022)

Human Health And Safety / Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2017

Der interoperable INSPIRE-Datensatz gibt einen Überblick über die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen in Brandenburg gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie). Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Demzufolge waren bis zum 30. Juni 2007 im Rahmen der 1. Stufe strategische Lärmkarten auszuarbeiten. Diese sind in einem Fünf-Jahres-Turnus zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die gegenständlichen Daten umfassen die 3. Stufe der EU-Lärmkartierung (2017). Es erfolgte eine Schematransformation in das INSPIRE-Zielschema Gesundheit und Sicherheit. Der Datensatz ist Grundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2017 – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-HH-FLUGLAERM) Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen 2017 – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-HH-FLUGLAERM)

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