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Found 26704 results.

Waldfunktionen des Landes Brandenburg: 2100, 2200 (WMS)

Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort und 2200 Wald auf exponierter Lage.

3D Tiles (CESIUM) 3D-Gebäudemodell LoD1 Land Bremen

Darstellungsdienst 3D Tiles (CESIUM) stellt Gebäude mit Level of Detail 1 (LoD1) für das Land Bremen bereit.

Premium SL: DTK25-V - Premium SL: DTK25-V

Digitale Topographische Karte 1:25 000 (Vorläufige Ausgabe):Digitale Topographische Karte 1:25 000 (Vorlaeufige Ausgabe).<br>Zugangsbeschränkung, Gebührenpflichtig, Antrag auf Freischaltung per Mail erforderlich

Mobilitaet - 3 bis 6 Uhr

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Geodaten aus dem Bereich Mobilität im Saarland dar.:Raster 1000m symbolisiert nach dem Attribut "Anteil attraktiver Wege ÖV" im Zeitraum zwischen 3 und 6 Uhr.

Basisdaten der Ballungsräume zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2022 (INSPIRE View/WMS)

asisdaten der Verkehrsinfrastruktur innerhalb von Ballungsräumen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Naturschutz - Vogelschutzgebiete

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Der Datenbestand zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete des Saarlandes, gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden.

WMS Denkmalkartierung Bodendenkmale Hamburg

Web Map Service (WMS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

MV Geologie Uebersichten WMS

Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Digitale Karte der geologischen Bildungen 1:500.000 aus den Bereichen - Oberfläche - Böden - Präquartär - Rohstoffgeologie

Waldfunktionen des Landes Brandenburg: 7720 (WMS)

Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung.

Waldfunktionen des Landes Brandenburg: 0100, 8200 (WMS)

Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 0100 Geschütztes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach §12 LWaldG und 8200 Erholungswald nach §12 LWaldG.

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