Die Studie entwickelt Optionen für die Bundesregierung, internationale Bodengovernance kurz-, mittel- und langfristig zu verbessern. Sie beginnt mit einer Bestandsaufnahme bestehender internationaler Instrumente und Institutionen, die für Bodenschutzgovernance auf internationaler Ebene relevant sind. Sie bewertet die tatsächliche und potentielle Steuerungswirkung u.a. der Wüstenkonvention, der Biodiversitätskonvention, des Pariser Klimabkommens und des Klimaregimes, regionaler Abkommen, der FAO, von UNEP, IPBES und des IPCC. Gegenwärtig haben die Nachhaltigen Entwicklungsziele und insbesondere das Ziel "land degradation neutrality" einen globalen Referenzpunkt für Bodenpolitik geschaffen. Es gibt aber fast keine verbindlichen Verpflichtungen für alle Staaten speziell zum Bodenschutz. Die derzeitige Governance für Boden auf internationaler Ebene ist fragmentiert und über verschiedene Mandate verteilt. Es gibt erhebliche Überschneidungen bei den Mandaten und Tätigkeiten der relevanten Institutionen, während gleichzeitig jede von ihnen Einschränkungen aufweist. Zwar zeichnet sich eine gewisse rudimentäre Arbeitsteilung ab, es ist aber erforderlich, diese weiter voranzutreiben. Die Studie entwickelt Optionen, internationale Bodengovernance zu verbessern, in den Bereichen übergreifende Themen, neue Rechtspflichten oder Institutionen, Verbesserung bestehender Governance, Mittel zur Umsetzung, und bessere Koordination und Kohärenz. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Weiterentwicklung der CSD-Nachhaltigkeitsindikatoren - Beitraege zur Erprobung der Anwendbarkeit in Deutschland fuer ausgewaehlte Themenbereiche" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Die bisherigen CSD-Indikatoren fuer den Bereich internationale Institutionen (internationale Organisationen sowie voelkerrechtliche Vertragssysteme) zielen darauf, staatliches Verhalten gegenueber relevanten Institutionen zu erfassen und zu bewerten. Es sollen zwei Indikatoren, Ratifikation und Implementationsgesetzgebung, mit Bezug auf voelkerrechtliche Vertragssysteme in sechs Problemfeldern erhoben werden (Abfall, biologische Vielfalt, Klima, Ozonschicht, Desertifikation, Meere). Angesichts der auf formale staatliche Akte beschraenkten Aussagekraft der CSD-Indikatoren sollten ergaenzend fuenf weitere Indikatoren abgefragt werden: (1) die Existenz von Durchfuehrungsbestimmungen zur 'Programmierung' der nationalen Verwaltung im Vollzug, (2) die Erfuellung substantieller Pflichten (z.B. Reduktionsziele), wodurch tatsaechliche problembezogene Verhaltensaenderungen in den Blick kommen, (3) die Erfuellung von Berichtspflichten, wodurch wichtige Informationen gewonnen werden, (4) die Erfuellung finanzieller Pflichten als Voraussetzung der organisatorischen Funktionsfaehigkeit einer Institution (Sekretariate, Konferenzen) und (5) die Kooperation mit relevanten gesellschaftlichen Akteuren, die aufgrund der gesellschaftlichen Querschnittsdimension der Nachhaltigkeitsproblematik besondere Bedeutung besitzt. Um den wichtigen Aspekt der aktiven Teilnahme an internationalen Institutionen einbeziehen zu koennen und detaillierte Trendaussagen zu ermoeglichen, sind weitere wissenschaftliche Anstrengungen und ein internationaler Diskussionsprozess erforderlich. Zur Einbeziehung von der CSD bisher vernachlaessigten internationalen Organisationen koennten die entwickelten Indikatoren mit Einschraenkungen angewandt werden: (1) Mitgliedschaft (statt Ratifikation), (2) Erfuellung von Berichtspflichten, (3) Erfuellung finanzieller Pflichten und (4) Kooperation mit gesellschaftlichen Akteuren. Ein fruchtbares weiteres Betaetigungsfeld liegt in der Entwicklung von Indikatoren fuer die Nachhaltigkeit Internationaler Institutionen selbst.