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Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung

Dem Repowering von Windenergie an Land kommt zur Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele eine besondere Rolle zu. Einerseits kann durch die Nutzung etablierter Standorte vergleichsweise kurzfristig die installierte Leistung gesteigert werden, andererseits kann Repowering genutzt werden, um Standorte anzupassen und neu zu ordnen. Die Praxishilfe soll regionale und kommunale Planungsträger bei der räumlichen Steuerung des Repowerings unterstützen. Es wird ein Überblick zum neuen System der Flächenausweisung gegeben und auf dieser Basis die planerischen Möglichkeiten und Grenzen der räumlichen Steuerung aufgezeigt. Quelle: Umweltbundesamt

Bodenschutz in der örtlichen Raumplanung im Alpenraum

Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) erarbeitete das Büro LAND-PLAN, Ebersberg bei München in Zusammenarbeit mit REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg und dem Planungsbüro LÄNGST & VOERKELIUS, Landshut im Rahmen einer transnationalen Kooperation einfach anwendbare Methoden, mit deren Hilfe Kommunen im Alpenraum in die Lage versetzt werden, den Schutz ihrer Böden im Sinne des Bodenschutzprotokolls (BodP) in der Alpenkonvention in die örtliche Raumplanung fest zu verankern (Projektlaufzeit: Juni 2018 - Oktober 2020). Ausgehend von den Bemühungen des BMU, im Rahmen der deutschen Präsidentschaft in der Alpenkonvention von 2015 bis 2016, die Umsetzung des BodP voranzubringen, wurde als zentrales Projektziel die methodische Umsetzung von knowledge transfer und capacity building im Themenkreis "Vorsorgender Bodenschutz / Erhalt und Wiederherstellung der Bodenfunktionen" in den Kommunen formuliert. Dafür wurden Workshops für Oberösterreich, Tirol und die Stadt Sonthofen (Bayern) mit verschiedenen Formaten konzipiert und durchgeführt und die Bodenfunktionsbewertung als wesentlich identifiziert. Ein abgeleiteter, zusammenfassender Wert und eine Anleitung, wie dieser in die Planung einfließen kann, erwiesen sich als notwendig. Darüber hinaus wurden auf Wunsch der Piloträume konkrete Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen (Maßnahmenkatalog) und Möglichkeiten zu deren Festsetzung im B-Plan (Bebauungsplan) aufgezeigt. Die Publikation berichtet über die durchgeführten Arbeiten in den Piloträumen und stellt die verwendeten bzw. erarbeiteten Methoden sowie die Best Practice-Beispiele zur Verfügung. Quelle: Publikation

Bundesrechtliche Mengenvorgaben bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Steuerung für einen klimagerechten Windenergieausbau

Die in den Ländern zur Sicherung von Flächen für die Windenergie überwiegend stattfindenden sog. Windkonzentrationszonenplanungen erweisen sich in der Praxis als fehleranfällig. In vielen Fällen werden sie durch Gerichte aus unterschiedlichen Gründen für unwirksam erklärt. Die gewünschte räumliche Steuerung des Windenergieausbaus wird so nicht sichergestellt. Dort, wo sie gelingt, wird derzeit zudem bundesrechtlich nicht sichergestellt, dass Flächen in einem Umfang bereitgestellt werden, wie es für einen klimagerechten Windenergieausbau entsprechend verschiedener Energieszenarien notwendig wäre. Insbesondere das Gebot, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen, beinhaltet, verstanden als bloße Konkretisierung des Verbots der Verhinderungsplanung, keine solche Verpflichtung. Vor diesem Hintergrund zeigt der vorliegende Bericht einen Weg auf, nicht nur die Flächenbereitstellung rechtssicherer auszugestalten und dabei die kommunale Planungsebene gegenüber dem derzeitigen Steuerungsmodell zu stärken, sondern skizziert auch eine Möglichkeit, über quantitative Mengenvorgaben des Bundes die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau hin auszurichten. Ersteres könnte über eine modifizierte Außenbereichsprivilegierung für die Windenergie nach dem Vorbild des heutigen § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB geschehen. Die Übertragbarkeit des dort zugrunde liegenden Steuerungsmodells auf die Windenergie wird dargestellt, Konsequenzen für ihre Steuerbarkeit mittels Bebauungsplänen aufgezeigt. Zur Erhöhung der Steuerungsleistung dieses Modells wird eine Verknüpfung mit dem Modell bundesrechtlicher Mengenvorgaben erwogen. Hierbei werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Akzeptanzforschung verschiedene Ausgestaltungsvarianten skizziert und geprüft. Quelle: Forschungsbericht

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