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s/la/LCA/gi

Entwicklung und Erprobung biogener Brennstoffe als Ersatz für Braunkohle in der Staubfeuerung, Teilvorhaben: Auswahl und Bewertung organsicher Reststoffe sowie analytische Begleitung Mahlung, Rauchgasreinigung und Verbrennung

Eine der größten Herausforderungen im Rahmen der Energiewende ist die CO2-neutrale Versorgung von Industrie und Gewerbe mit Prozesswärme und -kälte. Eine besondere strategische Relevanz gewinnt BioBrauS dadurch, dass nicht nur biogene Reststoffe, die einen überschüssigen und in der Regel unvermeidbaren Stoffstrom darstellen, einer weitergehenden energetischen Verwertung zugänglich gemacht werden, sondern auch der Verbrauch der fossilen Primärressource Braunkohle mit hohen CO2-Aussstoß reduziert wird. Ziel ist die Entwicklung eines Brennstoffes aus aufbereiteten organischen Reststoffen, wie Gärprodukten oder Geflügelmist, mit abgestimmter Verbrennungstechnologie auf Basis der Stabfeuerung zu verwerten. Hierfür soll das Verfahren des Impulsbrenners evaluiert und an die Verbrennung diese Stoffsysteme adaptiert werden. Mit der Auswahl und Bewertung von Gärresten und Geflügelmist als Brennstoff für die Staubfeuerung soll der Grundstein für den Ersatz von Braun- und Steinkohle gelegt werden. Im Fokus stehen deshalb die experimentelle Verfahrensevaluation und Optimierung von Verbrennungseigenschaften und Prozessparameter der Staubfeuerung für den Einsatz landwirtschaftlicher Reststoffe, wie Gärrest und Geflügelmist als Ersatz des bisherigen Energieträgers Braunkohle für Bestands- und Neuanlagen. Auch die biogenen Inputsubstrate sollen für den Einsatz in der Staubfeuerung angepasst (Mahlung, Siebung) und optimiert werden. Schwerpunkt ist die Reduktion von Schad- und Störstoffen sowie die Verbesserung der Brennstoffeigenschaften. Die Entwicklungen sollen dann im technischen Maßstab getestet und bewertet werden. Außerdem soll ein Gesamtkonzept zur technischen Umsetzung und Einsatz der Technologien erarbeitet werden, welches die Logistik der Energie- und Stoffströme sowie deren Verwertung für Bestands- und Neuanlagen beinhaltet. Abschließend wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und LCA mit Ökobilanzierung für den kommerziellen Maßstab durchgeführt.

Review zur Ökobilanz 'Bewertung von Szenarien der Bioabfallverwertung in Berlin'

Nachhaltigkeit leben! Transformation im Chemikaliensektor durch konzeptionelle Ansätze und Lebenszyklusbewertung von Chemikalien

Akteure, die Chemikalien verwenden oder managen, sollen konzeptionell stimmige Ansätze für eine Transformation ihrer Praxis zu nachhaltiger Entwicklung erhalten. Dafür soll das Vorhaben zwei synergetische Aktivitäten entfalten. 1. Die Instrumente zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Chemikalien, der UBA-Leitfaden Nachhaltige Chemikalien und das korrespondierende IT-Tool SubSelect, sollen inhaltlich weiterentwickelt und technisch in einer Webanwendung vereinigt werden. Fachlich sollen ergänzend zu bestehenden Elementen u.a. Anforderungen der Kreislaufwirtschaft stärker berücksichtigt werden. Damit erhalten Industrieunternehmen praxisorientierte Unterstützung zur Nachhaltigkeitsbewertung und Auswahl von Chemikalien und chemischen Gemischen.2. Für einen chemie-intensiven Sektor (z.B. Bauprodukte) soll eine umsetzungsorientierte Roadmap entwickelt werden. Referenzpunkte für eine solche Transformationsroadmap sind die Agenda 2030 mit Einhaltung der planetaren Grenzen und Erreichen des Gemeinwohls. Die Roadmap/s soll/en anschlussfähig sein an UNEP-Aktivitäten zu Green and Sustainable Chemistry, Aktivitäten des ISC3, Erkenntnisse und Empfehlungen des Global Chemicals Outlook II, das GEF SAICM-Projekt 'Chemicals Without Concern', sowie die Entwicklung von Indikatoren für SAICM und SMCW beyond 2020. Aus dem ausgewählten Sektor sollen Beispiele identifiziert und die verwendeten Chemikalien mit der neuen Webanwendung auf ihre Nachhaltigkeit bewertet werden.

Innovative Kupferschlackenaufbereitung für die Rohstoffversorgung, Teilvorhaben 2: Entwicklung eines Prozessschemas sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen mittels Life Cycle Assessment

PHA-Biopolymere aus CO2 für Verpackungsmaterialien, Teilprojekt E - Umsetzungsphase

Verwertung des Aufwuchses von vernässtem Grünland für die Erzeugung von regenerativer Energie sowie Kohlen zur CO2-Speicherung, Teilvorhaben: Stoffstromanalyse, Prozessentwicklung und Analytik sowie ökonomische und ökobilanzielle Bewertung

PrioBike Hamburg

Der Datensatz enthält die Infrastrukturdaten zum PrioBike-Projekt. Grüne Welle Der bisherige Fokus auf die Priorisierung des motorisierten Individualverkehrs wird aufgebrochen und um den nichtmotorisierten Individualverkehr erweitert. Mit der Hinterlegung verkehrsmittelscharfer Progressionsgeschwindigkeiten und Verkehrsmengen erfolgt eine multimodale Koordinierung der LSA-Steuerung entlang bestimmter Strecken. Eigens für den Radverkehr wurde an ausgewählten Streckenabschnitten eine Koordinierung aufeinander folgenden Ampeln/Ampelphasen geschaltet (auch Grüne Welle genannt). Hierbei wird der Fokus auf stark frequentierte Radfahrrouten gelegt, sodass diese Verbindungsrouten komfortabler und möglichst ohne Stopps durchfahren werden können. Für jede Grüne Welle gelten zum Teil unterschiedliche Geschwindigkeiten und zeitliche Gültigkeiten die in den Attributen des jeweiligen Streckenabschnitts hinterlegt sind. Geschwindigkeitsempfehlung Geschwindigkeitssäule Dammtor Anhand der Geschwindigkeit der Radfahrenden und der Zeit, die vergeht bis die Ampelanlage auf "Grün" schaltet, ermittelt die Säule eine individuelle Geschwindigkeitsempfehlung für jeden Radfahrenden. Das System berechnet die individuelle Ankunftszeit an der Ampelanlage, vergleicht dies mit der aktuellen Ampelphase und spiegelt die Information an die Säule zurück. Anhand von vier Symbolen informiert die Säule Radfahrenden, ob die nächste grüne Ampel rechtzeitig erreicht werden kann oder nicht. Der Anzeiger soll das Fahrradfahren spürbar komfortabler und flüssiger gestalten sowie helfen, Wartezeiten an roten Ampeln zu vermeiden. Visualisierung der Geschwindigkeitsempfehlungen: - Grüner Haken: Geschwindigkeit halten - Gelber Pfeil nach oben/unten: Geschwindigkeit steigern/reduzieren (senken) - Rotes Kreuz: Ampel wird bei Rot erreicht Geschwindigkeitsempfehlung Lauflichter Grün-leuchtende Bodenleuchten zur Geschwindigkeitsempfehlung: Auf dem Pergolenradweg geben 18 Lauflichter Radfahrenden optisch eine Geschwindigkeitsempfehlung, damit sie möglichst bequem und kraftsparend die Grünphase der nächsten Ampel über die Saarlandstraße erreichen können. Durch die in einer Reihe eingelassenen Bodenleuchten entsteht der Eindruck eines durchgehenden grünen Lichtbandes, das sich mit der üblichen Durchschnittsgeschwindigkeit von Radfahrenden (hier 20 km/h) auf die Lichtsignalanlage zu bewegt. Befinden sich Radfahrende innerhalb des leuchtenden „Grünbandes“ (zwischen der ersten und letzten grün-strahlenden Bodenleuchte) und folgen diesem mit entsprechender Geschwindigkeit, erreichen sie die Ampel bei Grün. Das grüne Leuchtband visualisiert somit die Grünphase für Radfahrende. Sicherheitshinweis für Radfahrende Um die Verkehrssicherheit, vor allem für vulnerable Verkehrsteilnehmer:innen (vulnerable road users – VRU) wie Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen, zu erhöhen werden die VRUs im Knotenbereich durch Sensorik (z.B. Radare, Lidare oder Kameras) erfasst und als anonyme Objekte an die vernetzten Verkehrsteilnehmer:innen übermittelt. Diese können mit den zusätzlichen Informationen ihr Fahrverhalten anpassen, um Kollisionen zu vermeiden. Um nicht-vernetzten Radfahrenden einen Schutz vor abbiegendem Kfz und Lkw zu bieten, wurde diese Kreuzung mit Radarsensorik ausgerüstet. Die Sensorik detektiert Radfahrende sowie Kfz/Schwerlastverkehr und sendet bei erkannter, bevorstehender Kollision ein Signal an Bodeneinbaulichter die sofort aufleuchten und den Fokus auf die erkannte Gefahr lenken. Optimierte Ampelschaltung für den Radverkehr Die knotenpunktspezifische LSA-Steuerung ermöglicht es Radfahrenden kraftsparender ans Ziel zu kommen, da für Radfahrende in der Grundstellung ein Dauergrün sowie eine variable Freigabezeit je nach Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Somit muss seltener am Knoten gebremst werden. Je nach Tag und Tageszeit werden daher verschiedene „Dauergrün-Programme“ geschaltet. Die Steuerung erfolgt verkehrsabhängig und ist mit einer sogenannten Busvorrangschaltung ausgestattet (d.h. der Bus hat oberste Priorität und Vorrang). Das Dauergrün für den Fuß- und Radverkehr besteht solange, bis eine MIV-Anforderung eintritt. Diese liegt dann vor, sobald ein Kfz in den Erfassungsbereich der Ampel einfährt und durch die dortige Wärmebildkamera detektiert wird. Ist dies der Fall, behält der Fuß-/Radverkehr noch eine Freigabezeit. Besonderheiten der einzelnen Standorte sind in den Attributtabellen der jeweiligen Standorte zu finden.

Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm

<p>Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm</p><p>In vielen deutschen Städten wie auch entlang vieler Hauptverkehrsstraßen und Schienenwege sowie in der Nähe großer Flughäfen ist es zu laut. Das haben viele Gemeinden, Landesbehörden und das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt. Sie erstellen daher auch Lärmaktionspläne, um den Umgebungslärm für die Menschen erträglich zu gestalten.</p><p>Umgebungslärm</p><p>Lärm ist ein wahrnehmbares Umweltproblem. Hohe Schallpegel sowie chronischer Lärmstress beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden von Menschen. Sie können auch krank machen.<br>Die Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten bildet die Grundlage für die Information der Bevölkerung und die Erstellung von Aktionsplänen zum Lärmschutz. In der Europäischen Union (EU) geschieht dies nach einheitlichen Verfahren basierend auf derUmgebungslärmrichtlinie.Lärmkartenmussten bis zum 30. Juni 2022 undLärmaktionsplänebis zum 18. Juli 2024 erstellt werden fürIn Deutschland betrifft dies 72 Ballungsräume mit rund 25,5 Mio. Menschen, 52.000 km Hauptverkehrsstraßen, 13.000 km Haupteisenbahnstrecken und alle neun Großflughäfen.Die Belastungen sind jeweils über den gesamten Tag und gesondert für die Nacht zu bestimmen. Zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse werden EU-weit einheitliche Kenngrößen verwendet, und zwar der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (⁠L DEN⁠) und der Nachtlärmindex (⁠L Night⁠).Die Ergebnisse zeigen, dass weite Teile der Bevölkerung von Lärm betroffen sind (siehe Abb. und Tab. zur Lärmbelastung der Bevölkerung). Allein an den betrachteten Straßen sind rund 17,3 Mio. Menschen von L DEN-Pegeln von über 55 Dezibel (dB(A)) betroffen. Bei solchen Pegeln können erhebliche Belästigungen und Störungen der Kommunikation auftreten.

Bruchkanten Hamburg

Bruchkanten definieren Unterbrechungen des kontinuierlichen Verlaufs einer Geländeoberfläche (z.B. Böschungen, Stützmauern). 2008 wurden für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) Bruchkanten photogrammetrisch ausgewertet. Mit Vorlage der Luftbilder aus den jährlich durchgeführten Frühjahrsbildflügen wurden und werden die Bruchkanten turnusmäßig geprüft und fortgeführt. Die Bruchkanten spiegeln die räumlichen Geländeverhältnisse der Freien und Hansestadt Hamburg aus individueller Sicht des LGV wieder. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Hinweis: Die Bruchkanten werden nicht flächendeckend fortgeführt. In Bereichen von Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten, ist die Genauigkeit geringer.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA):

Nr.: 4/2012 Halle (Saale), 11.05.2012 Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA): Wie jedes Jahr hat das CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz zum 31. März den aktuellen Jahresreport des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn übermittelt. Dort finden alle Länderübersichten Ein- gang in den Zweijahresbericht des BfN für das CITES-Sekretariat in Genf. CITES entspricht übrigens der englischen Abkürzung für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Convention on International Trade in Endange- red Species of Wild Fauna and Flora. Aus diesem behördlichen WA-Bericht des Landes Sachsen-Anhalt für 2011 geht hervor, dass die Unteren Naturschutzbehörden mit 278 Kontrollen in Zoohandlungen, Zoos und Tiergärten, bei Präparatoren sowie privaten Tierhal- tern die Einhaltung der aus dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen resultierenden gesetzlichen Anforderungen für den Handel mit geschützten Exemplaren überprüft haben. Dabei wurden sieben Verstöße festgestellt. In Sachsen-Anhalt gibt es über 8000 Haltungen geschützter Tiere von rund 1300 Arten. Allein ein Drittel der Halter haben Papageien, sogar über ein Drit- tel Schildkröten und fünf Prozent haben Schlangen. Die häufigsten Arten sind dabei Graupapagei, Griechische Landschildkröte und Dunkler Tigerpython. Aber auch äußerst seltene Arten wie Seepferdchen und Pfeilgiftfrösche sind in Wohnzimmern zu finden. Private Züchter sind auch an internationalen Zucht- programmen für vom Aussterben bedrohte Arten beteiligt wie für den Balistar, in Südostasien beheimatete Fruchttaubenarten oder die Madagassische Flachrückenschildkröte. Alle am Erwerb geschützter Arten interessierten Bürger und Gewerbetreiben- de müssen wissen und beachten, dass für diese Tiere strikte Besitz- und Ver- marktungsverbote sowie die Meldepflicht gelten. Vereinfachte Regelungen, gelten für die häufig gezüchteten Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutz- verordnung. Dazu gehören beispielsweise Schönsittich, Rosellasittich und Abgottschlange sowie Königspython. Tierhalter können sich bei den Naturschutzbehörden oder unter der Internet- seite www.lau.sachsen-anhalt.de Fachthema „CITES“ über bestehende ge- setzliche Anforderungen wie auch über die Anlage 5 der Bundesartenschutz- verordnung informieren. Alle Mitgliedstaaten haben die Pflicht, der zentralen WA-Koordinierungsstelle, dem CITES-Sekretariat in Genf/Schweiz, regelmäßig über ihre Kontrolltätigkeit zum Schutz der gefährdeten Tiere und Pflanzen zu berichten. Für Deutschland fasst das Bundesamt für Naturschutz die Berichte der Länder zusammen. In Sachsen-Anhalt obliegt die fachliche Beratung und Koordination der Behörden dem CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Wie werden Tigerpython, seltene Papageien und Schildkröten in Sachsen-Anhalt geschützt? E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1

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