Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus dem Datensatz Saarradland umgesetzte Daten bereit.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus dem Datensatz Saarradland umgesetzte Daten bereit.:Eine durch ihre Europastraßennummer gekennzeichnete Gruppe von Straßenrouten und/oder einzelner Straßenabschnitte, die eine Strecke bilden, die Teil des internationalen Europastraßennetzes ist.
Die Schutzgebiete stellen die Denkmale dar und sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.
Die Schutzgebiete stellen die Berliner Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inklusive Natura 2000 dar. Sie sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.
Die Schutzgebiete stellen die Welterbestätten Berlins dar und sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus dem Datensatz Saarradland umgesetzte Daten bereit.:Dieser Dienst (WMS Gruppe) stellt ins Inspire-Datenmodell „Verkehrsnetze“ transformierte Daten „SaarRadLand“ des Landesbetriebes für Straßenwesen (LfS) bereit.
Die Fördergebietsgrenze umfasst die Länder Berlin und Brandenburg und legt die Fläche fest, auf der die Agrarförderung durch diese beiden Länder koordiniert wird. Sie dient der Abstimmung der für die Belange der flächenbezogenen Agrarförderung gültigen Abgrenzung zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Es ist keine von der Landesgrenze zu Niedersachsen abweichende Festlegung einer Fördergebietsgrenze notwendig, da diese Grenze durch die Elbe gebildet wird.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bodenbedeckung aus den Geofachdaten umgesetzte Daten Invekos - LPIS Referenzschläge bereit.:Diese Layerzusammenstellung visualisiert die saarländischen Invekos - LPIS Referenzschläge. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Blauer Engel macht Kaffeetrinken unterwegs umweltfreundlicher Der Blaue Engel zeichnet ab sofort ressourcenschonende Mehrwegbechersysteme (DE-UZ 210) aus. Ziel ist es, Einwegbecher zu reduzieren und umweltverträgliche Mehrwegbechersysteme zu stärken. Die Kriterien beinhalten sowohl Anforderungen an die Becher selbst als auch an die Anbieter. So müssen bei der Herstellung der Mehrwegbecher und -deckel beispielsweise umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Zudem müssen die Becher eine Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen aufweisen, am Ende ihrer Lebensdauer zurückgenommen und einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Den ersten Kaffee „auf die Hand“ gab es in Deutschland 1996. Mittlerweile greifen deutschlandweit 70 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher besonders häufig oder gelegentlich zu Coffee-to-go-Bechern. Neuste Erhebungen des Instituts für Energie- und Umweltforschung gGmbH (ifeu) im Rahmen eines aktuellen Forschungsvorhabens beziffern im Außer-Haus-Verkauf eine Gesamtmenge von 2,8 Mrd. Einwegbechern jährlich ‒ davon ca. 1,2 Mrd. To-go-Becher. Die Folge: Immer mehr weggeworfene Einwegbecher verschmutzen öffentliche Plätze, Straßen und die Natur. Das Littering – also das achtlose Wegwerfen der Abfälle im öffentlichen Raum – sowie überfüllte Papierkörbe sind für die Kommunen eine kostspielige Herausforderung. Für die Einwegbecher werden wertvolle Ressourcen wie Holz und Kunststoff sowie Wasser und Energie benötigt und dass, obwohl die Nutzungsdauer der Einwegbecher nur rund 15 Minuten beträgt. Einwegbecher im Heißgetränke-Bereich bestehen meist aus Frischfaserpapier und sind innen mit einer dünnen Kunststoffschicht aus Polyethylen überzogen. Recyclingpapier kommt im Lebensmittelbereich in der Regel nicht zum Einsatz. Hinzu kommen noch die Kunststoffdeckel, die üblicherweise aus Polystyrol bestehen. Einwegbecher für Kaltgetränke werden vorrangig aus fossilem Kunststoff hergestellt. Typische Kunststoffsorten sind hier Polypropylen, Polystyrol und Polyethylenterephthalat. Wenn Anbieter wie Bäcker oder auch Getränkeausschänke auf Festivals vorrangig Mehrwegbecher anbieten und auch kundeneigene Individualbecher füllen („bring your cup“), können sie ihr Engagement für die Umwelt nunmehr mit dem neuen Blauen Engel sichtbar gegenüber den Verbraucherinnen und Verbraucher kommunizieren. Die Kriterien des Umweltzeichens beinhalten sowohl Anforderungen an die Becher selbst als auch an die Anbieter. Bei der Herstellung der Mehrwegbecher und -deckel müssen u. a. umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Ausgeschlossen sind beispielsweise Melaminharze und Polycarbonat-Kunststoffe, die Bisphenol A freisetzen können. Um das Abfallaufkommen nicht zu erhöhen, müssen die Becher ein „werkstoffliches Recycling“ ermöglichen. Dies bedeutet, dass Becher aus Kunststoff nur aus sortenreinem Kunststoff ohne Beschichtung mit anderen Materialien hergestellt werden dürfen. Außerdem müssen die Becher langlebig sein und eine Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen aufweisen. Außerdem ist die Umlaufzahl der Becher jährlich für das Kalenderjahr zu ermitteln. Ökobilanzielle Rechnungen zeigen, dass die Umlaufzahl eines Bechers, das heißt die Häufigkeit seiner tatsächlichen Wiederverwendung, ein wichtiges Kriterium zur Umweltentlastung darstellt. Weiterhin muss ein Pfand auf Becher und Deckel gefordert werden. Zudem müssen Becher und Deckel am Ende ihrer Lebensdauer zurückgenommen und einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Die Anbieter müssen sich überdies verpflichten, die „Guten Regeln“ für den Heißgetränke-Ausschank einzuhalten: Kundinnen und Kunden soll immer erst der Mehrwegbecher und -deckel angeboten werden oder kundeneigene Becher befüllt werden. Weiterhin müssen die Mehrwegbechersystem-Anbieter nachweisen, dass ihr Logistikkonzept zur ökologischen Optimierung von Transportwegen und von Transportfahrzeugen beiträgt. Das Umweltzeichen wurde durch die Jury Umweltzeichen mit einer Laufzeit von 3 Jahren beschlossen. Der Blaue Engel ist seit 40 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung und die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Dabei ist bei der Beurteilung stets der gesamte Lebensweg zu betrachten. Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Um dabei die technische Entwicklung widerzuspiegeln, überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Kriterien. Auf diese Weise werden Unternehmen gefordert, ihre Produkte immer umweltfreundlicher zu gestalten.
Nationaler Emissionshandel für Brennstoffe setzt mehr Anreize zum Klimaschutz bei Heizen und Mobilität Am 1. Januar 2021 startet in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffe. Das nEHS soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nEHS. In das System einbezogen werden nach und nach aber weitere Brennstoffe. „Deutschland muss bis 2050 treibhausgasneutral werden. Das klappt nur, wenn alle Sektoren dazu beitragen. Der nationale Emissionshandel für Brennstoffe in den Sektoren Verkehr und Wärme ist ein wichtiger Schritt, denn so bekommen auch dort die CO2-Emissionen einen Preis“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist wie für den EU-Emissionshandel, der bereits seit 2005 die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs begrenzt, auch zuständig für die Umsetzung des nEHS. Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, die mit fossilen Brennstoffen zum Beispiel heizen oder Auto fahren, nehmen nicht direkt am nationalen Emissionshandel teil. Stattdessen sind diejenigen zur Teilnahme verpflichtet, die diese Brennstoffe in den steuerrechtlichen Wirtschaftsverkehr bringen. Zu diesen rechtlich sogenannten Inverkehrbringern zählen zum Beispiel Großhändler von Brennstoffen, Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die energiesteuerpflichtig sind. Für jede Tonne CO2 , die durch die Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen wird, muss ein Inverkehrbringer ein entsprechendes Emissionszertifikat erwerben und bei der DEHSt abgeben. Der nationale Emissionshandel startet mit einem fixen Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021. Das entspricht rund 7 Cent mehr pro Liter Benzin, 8 Cent mehr pro Liter Diesel, 8 Cent mehr pro Liter Heizöl und 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde Erdgas (jeweils inkl. MwSt.). Der Festpreis für die Zertifikate wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 wird der CO2-Preis durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorgegeben ist. „Die Inverkehrbringer werden die Kosten für den Kauf der Zertifikate in der Regel an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, fossile Brennstoffe werden teurer. Energiesparen bei Heizung und Warmwasser, ein sparsameres Auto oder der Umstieg auf Rad, Bus oder Bahn lohnen sich dann auch finanziell noch mehr“, so Dirk Messner. Die Einnahmen aus dem nEHS fließen in den staatlichen „Energie- und Klimafonds“ (EKF), über den ein breites Spektrum an Maßnahmen für Klimaschutz , Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien finanziert wird. Ein großer Teil der Einnahmen wird zur Reduzierung der EEG-Umlage eingesetzt. Damit dämpft das nEHS die Stromkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt: „Ein CO2-Preis kann sehr wirkungsvoll dazu beitragen, Emissionen zu senken. Das sehen wir am Europäischen Emissionshandel. Im Jahr 2019 haben die deutschen Anlagen ihre Emissionen um rund 14 Prozent gemindert. Das liegt auch an den guten Preissignalen, die wir der jüngsten Reform des europäischen Systems verdanken.“ Redaktionelle Änderung im Zitat des Präsidenten (29.12., 12:00): Das Wort "weitestgehend" vor "treibhausgasneutral" wurde gestrichen.
Origin | Count |
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