Das Projekt "Bestimmung natürlicher Feinstaubquellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Umwelt & Energie, Technik & Analytik e.V. durchgeführt. Der Entwurf der künftigen europäischen Luftqualitätsrichtlinie sieht die Möglichkeit der Berücksichtigung natürlicher Feinstaubquellen bei der Bewertung der Luftqualität vor. Solche Quellen können sein: - Aufwirbelung von Meereswasser und Seesalz; - Aufwirbelung und Transport von Bodenstaub von naturbelassenen Flächen ohne Vegetation (insbesondere Saharastaub); - Aufwirbelung von primären biogenen Partikeln wie Pollen, Sporen oder durch Abbau entstandene Partikel aus pflanzlichem Material; - Sekundär gebildetes Aerosol (organische schwerflüchtige Verbindungen) durch die photochemische Oxidation natürlicher VOC wie z.B. Terpene; - Sekundär gebildetes Aerosol aus gasförmigen Vorläufersubstanzen aus natürlichen Quellen (z.B. Dimethylsulfoxid (DMSO), NOx) - Vulkanausbrüche (in Mitteleuropa zu vernachlässigen); sowohl primäres als auch sekundäres Aerosol; - Waldbrände und andere Vegetationsfeuer; sowohl primäres als auch sekundäres Aerosol. Bei einigen dieser Quellen ist die Abgrenzung zwischen natürlichen Anteilen und anthropogen (mit)verursachten Feinstaubemissionen schwierig. So stammen die Vorläuferstoffe (Terpene) photochemisch sekundär gebildeten organischen Aerosols zwar aus der Vegetation, die Photooxidation dieser natürlichen flüchtigen organischen Verbindungen wäre aber ohne anthropogen emittierte Stickstoffoxide nur sehr eingeschränkt möglich. Waldbrände können natürlich oder z.B. durch Brandstiftung oder aus Unachtsamkeit entstanden sein. Die Aufwirbelung von Bodenstaub kann über natürliche Wüstenflächen stattfinden oder über anthropogen von Vegetation befreiten Flächen, z.B. Straßen, Plätzen oder gepflügten Äckern. Da die verschiedenen Quellen in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich relevant sind, müssen entsprechend an die geographischen und meteorologischen Bedingungen angepasste Methoden für die Ermittlung dieser Beiträge entwickelt werden. Solche Methoden sind letztlich Voraussetzung für eine Anrechnung der Immissionsbeiträge im Rahmen der europäischen Luftqualitäts-Gesetzgebung. Für Nordrhein-Westfalen, wie auch für die anderen Bundesländer, sind von den oben aufgeführten natürlichen Quellen insbesondere Seesalz, Vegetationsfeuer und Ferntransport von Erdkrustenmaterial, z.B. Saharastaub, von Interesse. Die weiteren aufgeführten Quellen tragen allgemein eher nur gering zu den PM-Massenkonzentrationen bei und sind mit heutigen messtechnischen Routineverfahren nicht quantitativ zu ermitteln. Ziel des LANUV-Projektes 'Natürliche Feinstaubquellen' ist es daher, eine für NRW und ggf. andere deutsche Länder brauchbare Methodik zur Ermittlung der Beiträge von - Seesalz - grenzüberschreitendem Bodenpartikeln ('Sahara-Staub') - grenzüberschreitenden Brandpartikeln aus Vegetationsfeuern sowie zu entwickeln.
Übersicht zu Emissionen von Luftschadstoffen (inkl. krebserzeugenden Stoffen) und Treibhausgasen im Freistaat Sachsen für die Emittentengruppen Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher, Industrie (Großfeuerungsanlagen extra), Deponien, Altablagerungen, natürliche Quellen
Sondermessungen werden auch von der BfUL durchgeführt.