Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite „Nationales Inventar“ FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland".
Als Grundlage für die horizontale Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete werden flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet 46 "ökologische Grundeinheiten" ausgewiesen. Die ökologischen Grundeinheiten werden aus einem, meist aber aus mehreren Wuchsgebieten und ggf. aus Wuchsbezirken gebildet. Die ökologische Grundeinheit ist der kleinste Baustein zur Beschreibung der horizontalen Abgrenzung eines Herkunftsgebietes.
Die Wuchsgebiete und Wuchsbezirke für das frühere Bundesgebiet wurden aus der Veröffentlichung "Forstliche Wuchsgebiete und Wuchsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland" des Arbeitskreises Standortskartierung in der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung, Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, 1985, übernommen. Die Wuchsgebiete in den neuen Ländern, außer Thüringen, beruhen auf der Veröffentlichung von Kopp und Schwanecke "Raumgliederung im Forst. Forstliche Wuchsgebiete der ostdeutschen Bundesländer", Der Wald 1991, Heft 11. Diese Wuchsgebietseinteilungen wurden durch die neuen Länder z.T. fortentwickelt. Die Abgrenzung der Wuchsgebiete in Thüringen wurde in den Mitteilungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Gotha, Heft 3/1993, veröffentlicht.
Die Grenzen der ökologischen Grundeinheiten werden in der "Übersicht über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete" der FoVHgV bestimmt und bezeichnet. Jede ökologische Grundeinheit ist mit einer Nummer versehen. Eine Kurzbezeichnung der ökologischen Grundeinheiten existiert nicht, sondern die Grenzen werden nach geographischen und verwaltungstechnischen Abgrenzungen – anhand fester Infrastrukturlinien (Straßen, Bahnlinien, Flüsse/Kanäle, Staats-/Landesgrenzen) – verbal beschrieben. Zur Vereinfachung werden geringe Abweichungen von den Grenzen der Wuchsgebiete in Kauf genommen.
Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten. Bei Arten die dem FoVG unterliegen empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Vorkommensgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung (Vorkommensgebiete) für gebietseigene Gehölze gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ .
Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
Das Projekt "Bereitstellung einer qualitätsgesicherten Datengrundlage für die Emissionsberichterstattung zur Umsetzung von internationalen Luftreinhalte- und Klimaschutzvereinbarungen für ausgewählte Industriebranchen (Teilvorhaben 03: Zementindustrie)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut der Zementindustrie durchgeführt. A) Problemstellung: siehe Datenblatt zum Globalvorhaben. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): siehe Datenblatt zum Globalvorhaben. C) siehe Datenblatt zum Globalvorhaben. Spezielles Ziel des Projektes ist es, detaillierte Emissionsdaten der Zementindustrie für verschiedene Schadstoffe, wie NOx, SO2, (Fein-) Staub, POPs u. a., bereitzustellen, um die Berichtspflichten für die NEC-Richtlinie, das Kyoto Protokoll sowie die Protokolle des Genfer Luftreinhalteabkommens effizient erfüllen zu können. Dabei sollten, soweit sinnvoll, z.B. für Staub, die Emissionsdaten für die verschiedne Prozessschritte, wie Aufbereitung, Brennprozess oder Zementmahlung, erhoben werden.
Das Projekt "Bereitstellung einer qualitätsgesicherten Datengrundlage für die Emissionsberichterstattung zu Umsetzung von internationalen Luftreinhalte- und Klimaschutzvereinbarung für ausgewählte Industriebranchen (Nichteisenmetall- und Kalkindustrie,Gießereien)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: siehe Datenblatt zum Globalvorhaben B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): siehe Datenblatt zum Globalvorhaben C) Ziel des Vorhabens:iehe Datenblatt zum Globalvorhaben. Spezielles Ziel des Projektes ist die Überprüfung der Berechnungsmethoden sowie Beschaffung, qualitätsgesicherter Emissionsfaktoren für die Nichteisenmetall- und Kalkindustrie sowie Eisen- und NE-Metall-Gießereien zu verschiedenen Schadstoffen, wie NOx, S02, (Fein-)Staub, POPs u a um die Berichtspflichten für die NEC-Richtlinie, das Kyoto Protokoll sowie die Protokolle des Genfer Luftreinhalteabkommens effizient erfüllen zu können. Bei der NE-Metall-Industrie sollen Erzeugung und Verarbeitung der mengenmäßig bedeutendsten NE-Metalle Blei, Kupfer, Zink und Aluminium betrachtet werden, ebenso bei den NE-Metall-Gießereien.