Das Projekt "Weiterentwicklung von Indikatorensystemen fuer die Umweltberichterstattung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung durchgeführt. Unter Beruecksichtigung der derzeit im internationalen Bereich (OECO, USA, Bergen-Konferenz) verstaerkten Ansaetze zur Entwicklung von Umweltindikatoren sollen Vorschlaege fuer ein Umweltindikatorensystem entwickelt werden, das fuer Zwecke der Umweltberichterstattung nutzbar ist.
Das Projekt "Institutionenoekonomische Analyse der Nutzung von Allmenderessourcen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsstelle für Internationale Agrar- und Wirtschaftsentwicklung durchgeführt. Ziel: Erklaerung des Zusammenhanges zwischen laendlichen formalen und informellen Institutionen und der nachhaltigen oder nicht-nachhaltigen Nutzung von Allmenderessourcen in Entwicklungslaendern. Fragestellung/Hypothese: Konzepte der Neuen Institutionenoekonomie sollen in einer empirischen Untersuchung auf ihren Erklaerungswert und Realitaetsbezug hin untersucht werden. Transaktionskosten, asymmetrische Informationen, traditionelle Fuehrer und Nichtregierungsorganisationen werden Gegenstand der Untersuchungen sein, die im Rahmen von Fallstudien in Indien durchgefuehrt werden. Es liegen noch keine (Zwischen-) Ergebnisse vor.
Das Projekt "Umsetzung von Art. 15 Konvention zur biologischen Vielfalt - Rechtsgutachten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Professor Dr. Rüdiger Wolfrum durchgeführt. Zweck der Studien ist es, den Umsetzungsbedarf und die Umsetzungsmoeglichkeiten der Konvention zur biologischen Vielfalt und insbesondere ihres Art. 15 fuer den deutschen Rechtsraum festzustellen. Dabei ist auf folgende Fragen einzugehen: - Kann (unter Beruecksichtigung auslaendischer Erfahrungen) aus oekologischer, oekonomischer und sozialer Sicht mit der Verleihung von Eigentumsrechten nach deutschem und/oder EG-Recht ein nachhaltiger Schutz der biologischen Vielfalt erreicht werden? Falls die Frage bejaht wird, ist ein Regelungsmodell zu entwickeln, das dem genannten Zweck dient und die rechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Sozialpflichtigkeit des Eigentums, Principle of Common Heritage of Mankind) einhaelt. Bei dem Modell ist besonders auf die Kontrolle der Eigentumsbeschraenkungen und das Zusammenspiel mit anderen Regeln zum Artenschutz zu achten. - Muessen/sollten im deutschen/EG-Recht Regelungen getroffen werden, um die Nutzung der biologischen Vielfalt entgegen auslaendischem Recht zu verhindern? Hier ist auch auf die Frage des ungehinderten Zugangs auf deutsche Genbanken, in denen natuerlicherweise nur im Ausland vorkommende Arten lagern, einzugehen. - Gibt es noch andere Instrumente, die der Umsetzung des Art. 15 dienen? Gegebenfalls ist die Studie in eine Vorstudie und eine oder mehrere Hauptstudien(n) aufzuteilen.