Abflussgebiete an großen Gewässern in Hessen bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100). Diese Gebiete stellen Bereiche innerhalb der gesetzlichen Überschwemmungsgebiete eines 100-jährlichen Hochwassers bei den Gewässern I. und II. Ordnung dar. In diesen Überschwemmungsgebieten wird zwischen den Bereichen unterschieden, in denen das Wasser erkennbar fließt und in denen das Wasser mehr oder weniger steht, oder nur verzögert abfließt. Die Abgrenzung der Abflussgebiete erfolgt anhand örtlicher Gegebenheiten. Als grobe Näherung wird aber eine Strömungsgeschwindigkeit von größer oder gleich einem Viertel der mittleren Strömungsgeschwindigkeit herangezogen.
Gesetzliche Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern in Hessen (Bezeichnung nach §45 Hessisches Wassergesetz/HWG und §76 Wasserhaushaltsgesetz/WHG) für Hochwasserereignisse, welche statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten sind. Im Retentionskataster Hessen (RKH, Kataster der vorhandenen und potentiellen Retentionsräume) werden alle wichtigen Gewässerstrecken in Hessen (4.778 km von insgesamt 23.643 km Gewässerstrecke) erfasst. Retentionsräume sind die seitlich an einem Fließgewässer gelegenen Flächen auf denen sich das Wasser bei Hochwasser ausbreiten kann. Diese Flächen wurden durch Rechtsverordnung gesichert bzw. durch die Veröffentlichung einer Arbeitskarte vorläufig gesichert. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist dort grundsätzlich verboten. Auch die Errichtung einzelner baulicher Anlagen unterliegt Einschränkungen, ebenso der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Grundlage für die Erfassung bildet die jeweils berechnete Wasserspiegellage bei einem 100-jährlichen Abfluss. Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten geometrischen Homogenisierungen der Liegenschaftskarte können bei der digitalen Überlagerung der Darstellungen der Überschwemmungsgebiete mit den Daten der Liegenschaftskarte Lageabweichungen zwischen den dargestellten Überschwemmungsgebietsgrenzen und den ggf. zum Festsetzungszeitpunkt lageidentischen Flurstücksgrenzlinien auftreten. In jedem Fall sind für die Flurstücksbetroffenheit die analogen Karten der Festsetzungsunterlagen maßgeblich, die bei den Regierungspräsidien eingesehen werden können.
Überflutungsflächen eines Hochwassers mit niedriger Wahrscheinlichkeit in Hessen (Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74): Überflutungsflächen mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 200 Jahren (HQextrem, entspricht mindestens einem 200-jährlichen Hochwasser). Einzelne Gebiete haben auch eine abweichende Jährlichkeit für das Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit. Teil des Datenbestands der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) in Hessen.
Überflutungsflächen eines Hochwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit in Hessen (Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74): Überflutungsflächen mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 10 Jahren (entspricht einem 10-jährlichen Hochwasser, HQ10). Einzelne Gebiete haben auch eine abweichende Jährlichkeit für das Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. Teil des Datenbestands der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) in Hessen.
Überflutungsflächen eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit - Bezeichnung nach WHG §74 -Überflutungsflächen eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (vorrausichtliches Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre) [entsprechend HQ100]: Datensätze der Überflutungsflächen nach den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRMP)
Fließwege in der Hansestadt Lübeck.
Siedlungsflächen der Hansestadt Lübeck.
Senken auf Siedlungsflächen (hohes Konfliktpotential bei Starkregenereignissen) / Senken auf Freiflächen.