Das UBA-Vorhaben "Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung" (Forschungskennzahl 3719 14 102 0) ist in dem Zeitraum Juli 2020 bis Januar 2022 vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Arqum GmbH und dem Fair Finance Institute durchgeführt worden. Der vorliegende Abschlussbericht baut auf den bereits veröffentlichten Texten des Vorhabens auf, insbesondere der Studie "Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen - Evaluierung der CSR-Berichtspflicht für die Jahre 2018 und 2019" (Lautermann et al. 2021a) und dem Policy Paper "Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)" (Lautermann et al. 2021b). Er fasst deren Inhalte zusammen und enthält eine Übersicht über die Ziele, Vorgehensweise und wesentlichen Ergebnisse. Dazu zählt zunächst eine systematische Auswertung der bestehenden Studien zur Umsetzung der sog. Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht in Deutschland. Darauf aufbauend folgt eine Kurzdarstellung der im Rahmen des Vorhabens durchgeführten Vertiefungsstudie zur nichtfinanziellen Berichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen für die Berichtsjahre 2018 und 2019 mit einem Schwerpunkt auf Umweltbelange. Empirisch beruht die Studie auf einer Primärerhebung nichtfinanzieller Erklärungen bzw. gesonderter nichtfinanzieller Berichte sowie Interviews mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Der Abschlussbericht umfasst die wesentlichen Inhalte der Studie, ergänzt um einige (methodische) Hintergrundinformationen. Ein weiterer wesentlicher Baustein des Vorhabens war die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht, die in Form eines Policy Papers in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht worden sind. Schließlich enthält der Abschlussbericht die Dokumentation einer internationalen Fachtagung zu dem Projektthema, die am 18. Dezember 2020 beim Bundesumweltministerium stattgefunden hat. Die Ergebnisse des Vorhabens umfassen zum einen eine empirisch fundierte Bestandsaufnahme der Umsetzung der CSR-Berichtspflicht durch die betroffenen Unternehmen in Deutschland. Dabei werden sowohl Schwächen und Lücken als auch gute Praktiken in der Berichterstattung identifiziert. Zum anderen geben die Projektergebnisse Orientierungen dafür, wie im Zuge der Novellierung der CSR-Berichtspflicht die Ausgestaltung von Berichterstattungsstandards zu einer hochwertigen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen können, die zudem die Anforderungen der Finanzbranche erfüllen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH durchgeführt. Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind knapp 500 Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet im Rahmen ihrer Lageberichterstattung eine sog. 'nichtfinanzielle Erklärung' zu erstellen. Darin haben sie die von ihnen verfolgten Konzepte, wesentliche Risiken und bedeutende Leistungsindikatoren in Bezug auf Umwelt, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, Menschenrechte und Korruption darzulegen, sofern diese als wesentlich erachtet werden. Die rechtliche Grundlage bildet die sog. europäische CSR-Richtlinie (2014/95/EU) und deren nationale Umsetzung im Handelsgesetzbuch über das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Die bislang veröffentlichten Studien zur Umsetzung der CSR-Berichtspflicht in Deutschland beziehen sich fast ausschließlich auf das erste Berichtsjahr und liefern vor allem deskriptive Informationen zum formalen Umgang der Unternehmen mit den Anforderungen der Berichtspflicht.
Das Vorhaben zielt darauf ab, die Qualität und Nutzbarkeit der Informationen in verpflichtenden CSR-Berichten systematisch zu bewerten. Der Fokus liegt auf der Berichterstattung über Umweltbelange und deren Verwendbarkeit für Finanzmarktakteure im Hinblick auf die 'Sustainable Finance'-Ziele. Zu diesem Zweck werden zunächst vorhandene Studien zur Umsetzung der Berichtspflicht in Deutschland systematisch ausgewertet. Darauf aufbauend wird eine Vertiefungsstudie zur Berichterstattung über Umweltbelange für die Berichtsjahre 2018 und 2019 angefertigt. Hierfür werden die nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte aller berichtspflichtigen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland qualitativ bewertet. Als Ergebnis sollen Beispiele einer guten Berichtspraxis identifiziert und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht abgeleitet werden. Auf einer internationalen Fachtagung (voraussichtlich am 11. Dezember 2020) werden Ergebnisse des Projektes mit Expertinnen und Experten diskutiert.
Der Entwurf der Europäischen Kommission zur weiterentwickelten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht unter anderem die Entwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards vor, die von allen unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Unternehmen angewandt werden sollen. Das vorliegende Policy Paper formuliert auf Basis einer umfassenden Auswertung von nicht-finanziellen Erklärungen deutscher Unternehmen und ergänzender Experteninterviews Vorschläge zur Ausgestaltung dieser Standards, um die Berichterstattung über Umweltthemen zu verbessern. Dabei geht das Papier darauf ein, welche Anforderungen an die Berichterstattung über Umweltziele, Maßnahmen und Indikatoren zu stellen sind. Neben konkretisierenden Anforderungen an die einzelnen Elemente geht es dabei insbesondere auch um eine konsistente Gesamtschau, aus der sich die Ergebnisse von Maßnahmen und ihre Beiträge zur Zielerreichung ablesen lassen. Vertieft betrachtet wird zudem das Thema Treibhausgasneutralität. Hier werden Empfehlungen gegeben, um die Berichterstattung über das Ziel Treibhausgasneutralität stärker an globale und europäische Klimaziele anzupassen und die Berichterstattung darüber aussagekräftiger zu gestalten. Empfohlen werden insbesondere eine Orientierung am Net Zero Verständnis der Science Based Targets Initiative (SBTi) und eine Klarstellung, dass die freiwillige Kompensation von CO2-Emissionen keine Option der Neutralisierung im Zusammenhang mit dem Net Zero Ziel ist. Ein weiterer Fokus wird darauf gelegt, wie die Berichterstattung über Umweltthemen kompatibel mit den Anforderungen an die Offenlegungsanforderungen für die Finanzbranche gestaltet werden kann. Hierfür sollten die Standards zumindest alle verpflichtenden Indikatoren für Umweltthemen enthalten, die gemäß der sog. Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) von der Finanzbranche zu berichten sind. Hierbei sollte zu jedem Umweltthema verpflichtend zu berichten sein. Die Detailtiefe der Berichterstattung in Bezug auf themenbezogene Strategien, Politiken, Ziele und Maßnahmen sollte sich jedoch an der Relevanz der jeweiligen Themen für das Unternehmen bemessen. Quelle: Forschungsbericht